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Ex-User
16.03.2006, 10:09
Hier eine informative Seite

http://www.auswandern.com/Arbeit_und_Bildung.24.0.html

Sumcocan
18.04.2006, 14:20
Grundsätzlicher Hinweis: immer von Deutschen in der Wahlheimat fernhalten, da die lieben Landsleute in den meisten Fällen zu hilfsbereit sind : sie helfen einem ganz schnell das Geld umzutauschen .. von deiner Tasche in ihre Taschen..

und danach ist das :heul :heul :heul gross

Ex-User
13.07.2006, 13:55
Was Sie beachten müssen, wenn Sie auf Gran Canaria (oder in Spanien generell) unternehmerisch tätig sein wollen



Was Unternehmensgründer beachten müssen
Wenn Sie sich auf Gran Canaria selbständig machen möchten, ohne ein bereits bestehendes Geschäft zu übernehmen, müssen Sie einen bürokratischen Hürdenlauf absolvieren, der die viel geschmähten deutschen Prozeduren bei weitem in den Schatten stellt. Der Vorteil in Spanien ist jedoch, dass nach Einreichung aller notwendigen Unterlagen und Papiere in vielen Fällen ein permiso provisionál (vorläufige Genehmigung) erteilt wird, womit Sie dann schon mal starten können. Ob das in Ihrem Fall möglich ist, müssen Sie prüfen lassen. Die Erteilung der endgültigen Genehmigung kann dauern.

Bevor Sie auf Gran Canaria unternehmerisch tätig werden, sollten Sie unbedingt im Rathaus Ajuntamiento der jeweiligen Gemeinde nachfragen, ob Standort und Art des Geschäfts oder Lokals im Einklang mit dem Plan de Ordinación Urbana steht, auf Deutsch »Flächennutzungsplan«. Gibt es damit keine Schwierigkeiten, steht dem Abschluss eines entsprechenden Miet- oder Kaufvertrag nichts entgegen. Danach sollten Sie einen Ingenieur, Baumeister oder Architekten in Ihre Räumlichkeiten bestellen, der feststellen muss, ob die Räume und deren vorgesehene Nutzung den Bestimmungen entsprechen und/oder ob Änderungen durchzuführen sind. Solche Änderungen werden in einem proyecto técnico (Plan zur technischen Durchführung) zusammengefasst und eingereicht. Er dient zur Erteilung der licencia de actividad und der licencia de apertura (Geschäftslizenz und -eröffnung).

Einzelunternehmer auf GranCanaria

Als Einzelkämpfer müssen Sie folgende Hürden nehmen:

Hilfreich wäre Gestor und Steuerberater

Bei der Policia National die N.I.E., die Identifikationsnummer für Ausländer, beantragen
sich mit der N.I.E. beim Finanzamt anmelden
und sich spätestens nach einem Monat auch bei der Sozialversicherung anmelden.
Wenn Ihre Tätigkeit mehrwert- steuerpflichtig ist, müssen Sie nach Abschluss jedes Quartals ***** ganz wie bei uns ***** eine entsprechende Zahlung leisten, ebenso wie einen Abschlag auf die Einkommensteuer. Spätestens zum 30. Juni des Folgejahres ist die Jahressteuererklärung fällig.

Zur Erledigung aller bürokratischen Formalitäten sollten Sie unbedingt auf die Hilfe einer Gestoria zurückgreifen. Würden Sie die nämlich selbst erledigen wollen, wären Sie schon bei der Geschäftseröffnung mit den Nerven am Ende, sofern es dazu überhaupt käme.

Die spanische Rente als Grundversorgung
Aus der staatlichen Sozialversicherung in Spanien ergeben sich nur minimale Rentenansprüche, die nach unseren Maßstäben nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt im Alter oder bei Arbeitsunfähigkeit zu bestreiten. Dafür sind die monatlichen Durchschnittskosten von ca. 600/Arbeitnehmer (inkl. Arbeitgeberanteil) für Kranken-, Arbeitslosen-, Berufsunfall- und Rentenversicherung im Vergleich zu Deutschland (im statistischen Mittel an die 1500 im Monat) wesentlich niedriger.

Dramatisch ist die Situation in Spanien für Selbständige, die besonders geringe Leistungen erhalten, in der Regel aber dafür auch nur knapp über 400/Monat für das genannte Versicherungspaket zahlen.

Die spanische Rente bietet bestenfalls eine Grundsicherung für Arbeitnehmer. Selbständige erreichen nicht einmal die mit der zu erwartenden Rente und müssen privat vorsorgen.

Die spanischen Steuernummern N.I.E., N.I.F., C.I.F.
In Spanien gibt es drei Arten von Steuernummern, eine für Ausländer, eine für Einheimische und eine für Gesellschaften.

Wer eine Immobilie kaufen, einen festen Wohnsitz nehmen oder einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen will, benötigt ***** wie schon teilweise ausgeführt ***** immer eine Steuernummer.

Für Nicht-Spanier ist das die N.I.E., die Número de Identificación de Extranjeros, die »Identifizierungsnummer für Ausländer« bzw. die Steuernummer für Ausländer. [...]