queru
27.06.2006, 11:18
Hat zwar nix mit Gran Canaria zu tun, ich finds trotzdem interessant:
Der erste Scheidungsantrag eines homosexuellen Ehepaars wurde am 22. Juni in Madrid eingereicht und er fordert für den Ehepartner der den Haushalt führte, Unterhalt, die Benutzung der ehelichen Wohnung und die Pflege der Hunde des Paars.
Das Paar heiratete im Oktober 2005 obwohl sie nachweislich seit 1993 zusammenlebten.
Laut der Klageschrift, hat sich H.B.S. dem Haushalt gewidmet "als ob es sich um eine Hausfrau handelte" während der Beklagte fürs Geld verdienen zuständig war.
In dem Dokument heisst es weiterhin, sie hätten ein hohes soziales und wirtschaftlichen Niveau besessen doch trotzdem hätte der Beklagte -er war Model- versucht Arbeit zu finden. Der Umzug aus Arbeitsgründen nach Frankreich des F.C.M.D.C. führte zu Problemen in der Ehe. Aktuell ist der Beklagte aus der ehelichen Wohnung ausgezogen und lebt mit einem anderen Mann zusammen.
Laut der Klageschrift hat H.B.S. sein Leben der Partnerschaft gewidmet und hat keine Möglichkeit mehr in seinen alten Beruf als Model zurückzukehren -er ist nun 43 Jahre alt-, diese Situation führt bei ihm zu Depressionen die es ihm noch schwerer machen wieder in die Arbeitswelt zurückzukehren. Aus diesen Gründen beantragt er die Nutzung der eheliche Wohnung für 15 Jahre in der er mit den Hunden zusammenleben wird für die er auch das Sorgerecht beantragt und es dem Gericht freistellt die Form und die Tage festzulegen in denen F.C.M.D.C. Umgang mit den Hunden erhält. Weiterhin beantragt er einen Unterhalt von 7000 Euro monatlich.
Der erste Scheidungsantrag eines homosexuellen Ehepaars wurde am 22. Juni in Madrid eingereicht und er fordert für den Ehepartner der den Haushalt führte, Unterhalt, die Benutzung der ehelichen Wohnung und die Pflege der Hunde des Paars.
Das Paar heiratete im Oktober 2005 obwohl sie nachweislich seit 1993 zusammenlebten.
Laut der Klageschrift, hat sich H.B.S. dem Haushalt gewidmet "als ob es sich um eine Hausfrau handelte" während der Beklagte fürs Geld verdienen zuständig war.
In dem Dokument heisst es weiterhin, sie hätten ein hohes soziales und wirtschaftlichen Niveau besessen doch trotzdem hätte der Beklagte -er war Model- versucht Arbeit zu finden. Der Umzug aus Arbeitsgründen nach Frankreich des F.C.M.D.C. führte zu Problemen in der Ehe. Aktuell ist der Beklagte aus der ehelichen Wohnung ausgezogen und lebt mit einem anderen Mann zusammen.
Laut der Klageschrift hat H.B.S. sein Leben der Partnerschaft gewidmet und hat keine Möglichkeit mehr in seinen alten Beruf als Model zurückzukehren -er ist nun 43 Jahre alt-, diese Situation führt bei ihm zu Depressionen die es ihm noch schwerer machen wieder in die Arbeitswelt zurückzukehren. Aus diesen Gründen beantragt er die Nutzung der eheliche Wohnung für 15 Jahre in der er mit den Hunden zusammenleben wird für die er auch das Sorgerecht beantragt und es dem Gericht freistellt die Form und die Tage festzulegen in denen F.C.M.D.C. Umgang mit den Hunden erhält. Weiterhin beantragt er einen Unterhalt von 7000 Euro monatlich.