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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : DE Führerschein,lt EU-Recht nicht in GC umschreiben



Sonnenhunrig
13.07.2006, 18:49
Hola an Alle,
habe die neue Info Canarias Nr. 793 geholt.Hatte hier mal eine Anfrage in Sachen Deutscher Füherschein,lt. EU-Recht auf GC nicht umschreiben oder eintragen lassen.
Hier meine Anfrage mit Antwort:
Hallo liebe Redaktion,oder Infoleser,vielleicht könnt Ihr mir helfen.
Wohne hier auf GC länger als 180 Tage im Jahr in einer Mietwohnung.Mein Hauptwohnsitz ist aber weiterhin Deutschland,auch dort noch gemeldet.Habe hier eine NIE da ich mir einen eigenen PKW gekauft habe.Führe nun immer dabei Führerschein deutsch,NIE als Kopie,Rechnung Versicherung und Steuer bezahlt.Nun wurde mir gesagt,dies reiche nicht,müßte in meinen deutschen Führerschein auch vom Trafiko die NIE eintragen lassen.Ansonsten würde die Polizei wir eine hohe Strafe aufdrücken.Damit würde ich dann auch dem spanischen Führerscheinrecht unterliegen und müßte dann jährlich zu einer Untersuchung.Bei meinem deutschen Führerschein muß ich das ja noch nicht und laut EU Recht gilt dieser doch auch uneingeschränkt auf GC.Habe darum auch noch keine Residencia beantragt.Bitte können Sie mir hier helfen,denke das dies viele gern wissen würden.Bedanke mich schon mal für Ihre Mühe.Können mir per EMail erreichen.
Gruß Wolfgang

Anm. d. Red.: Sie brauchen keinerlei Angst zu haben. EU-Bürger müssen ihren Führerschein in Spanien weder registrieren lassen, noch gegen eine spanische Fahrerlaubnis eintauschen. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 9. September eindeutig klargestellt. Nachdem die kanarischen Polizisten zunächst von diesem Urteil offensichtlich keine Kenntnis erhielten, hatten wir uns an die Verkehrsdirektion von Las Palmas gewandt. Diese hatte uns eindeutig bestätigt, dass man sich dem EU-Urteil beugt. "Daher", so heißt es wörtlich in dem Schreiben, "sind die Bürger der EU weder verpflichtet, ihren Führerschein zu registrieren, noch umzuschreiben und dürfen mit ihrem Führerschein in Spanien fahren." Wir hatten das Schreiben in spanischer Sprache in unserer Ausgabe 760 vom 24.11.2005 abgedruckt und den Lesern empfohlen, den Text vorsichtshalber auszuschneiden und ins Auto zu legen. Wir drucken den Text deshalb jetzt nochmals ab.

Ich hoffe das ich damit einigen hier geholfen habe.
Gruß Wolfgang

Rosi
13.07.2006, 20:13
Danke Wolfgang, daß Du diese Info hier reingestellt hast.
Hilft bestimmt vielen weiter.

LG Rosi

queru
02.12.2006, 14:51
Artikel 21 des Königlichen Dekrets 772/1997, vom 30. Mai: Die Fahrerlaubnisse ausgestellt in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und in Übereinstimmung mit europäischer Gesetzgebung behalten ihre Gültigkeit in Spanien ...

Artikel 22: Der Inhaber einer in einem europäischen Mitgliedsstaates ausgestellten Fahrerlaubis der seinen normalen Wohnsitz in Spanien gegründet hat muss sich den spanischen Bestimmungen in Bezug auf Gültigkeitsdauer und Gesundheitskontrollen unterwerfen. Es sind die gleichen in Artikel 16 festgelegten wie im Falle einer in Spanien ausgestellten Fahrerlaubnis.

Artículo 24: Fahrerlaubniss ausgestellt durch einen Mitgliedsstaat der EU die nicht zum Fahren in Spanien berechtigen.
Es berechtigen nicht zum Fahren in Spanien:
- Die Erlaubnisse deren Inhaber sich nicht den Gesundheitsuntersuchungen in den von der spanischen Gesetzgebung vorgeschriebenen Zeiträumen vornehmen liess, bis zu dem Moment in dem er es macht. Im Falle dass ein Zeitraum von über 4 Jahren vergangen ist, gezählt ab dem Moment wo er die Kontrolle durchführen musste, ist die Fahrerlaubnis nicht gültig um in Spanien zu fahren. Dieser Umstand wird im Register der Fahrzeugführer und Verkehrsvergehen eingetragen und je nach Fall in der Fahrerlaubnis.
- Die Erlaubnisse deren Inhaber die betreffende Gesundheitsprüfung nicht bestanden hat, Umstand der ebenfalls im Register und je nach dem in der Fahrerlaubnis.
- Erlaubnisse deren Gültigkeitsdauer abgelaufen ist.*

* Eigener Kommentar: In der EU gibt es nur noch 3 Länder deren Führerscheine keine Gültigkeitsdauer haben, das sind Österreich, Belgien, Deutschland und Frankreich. (Frankreich erlässt gerade Gesetze um dies zu ändern)

Demnächst wird wohl eine EU-Richtlinie in Kraft treten, danach wird es wohl keine neuen Führerscheine mehr ohne Verfalldatum geben.
http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/03/1435&format=HTML&aged=1&language=DE&guiLanguage=fr

Dann wir das Thema Führerschein wohl so aussehen:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:52003PC0621:DE:HTML

Sonnenhunrig
08.12.2006, 17:31
Hola ich habe folgendes in der Zeitung Info Canarias ,aber auch im Gästebuch dort gefunden und möchte es einfach mal zum nachlesen hier reinstellen:

Sehr verehrte Frau Albers,

wenn Sie meine Meinung nicht interessiert, dann lesen Sie sie doch einfach nicht. Oder meinen Sie, dass Recht der freien Meinungsäusserung stünde nur Ihnen alleine zu?

Im übrigen verstehe ich Ihre Aufregung nicht. Es sei denn, wir hätten den veröffentlichten Unsinn (“Polizei zwingt ausländische Verkehrssünder zum Umtausch ihres Führerscheins”) Ihnen zu verdanken.

Soweit ich neben meiner gewerblichen Werbung weitere Aufmerksamkeit auf meine Person lenken möchte, brauche ich ganz sicherlich nicht auf verantwortungslose Pressemitteilungen zu warten, die nach dem Ley General de Publicidad (Ley 34/1988 de 11 de noviembre) in Verbindung mit dem Ley General para la Defensa de los Consumidores y Usarios (Ley 26/1984 de 19 de Julio), strafbar sind.

Zu Ihrer Kenntnisnahme: dem Gratisblatt lagen meine aufklärenden Informationen bereits am 04.09.2006 vor. Leider hat das Gratisblatt es aber noch nicht einmal für nötig erachtet, seine in Umlauf gebrachten Falschmeldungen, weder in seiner Oktober-, noch in seiner Novemberausgabe, zu berichtigen.

Vielleicht hätten Sie sich, statt mir unlautere Motive zu unterstellen, einmal fragen sollen, wie viele unserer Landsleute sich aus Angst vor Problemen mit der hiesigen Polizei, aufgrund dieses völlig falschen Artikels dazu genötigt fühlen könnten, ihren unbefristeten deutschen Führerschein, in einen befristeten spanischen Führerschein umzutauschen, mit folgenden weitreichenden Konsequenzen:

- Ablegung von Fahrtauglichkeitsprüfungen zwecks Führerscheinverlängerung in folgenden Abständen:
- Bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres: alle 10 Jahre
- Bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres: alle 5 Jahre
- Ab dem 70. Lebensjahr: alle 2 Jahre

Für die Führerscheinklassen C und D gelten kürzere Fristen (fünf, drei und zwei Jahre).

Die Verlängerung des Führerscheins ist nicht nur mit erheblichem Zeitaufwand verbunden, sondern auch mit Kosten, zur Zeit ca. 50,00 €. Für den Fall, dass der Führerschein seit mehr als vier Jahren abgelaufen ist, muss die Führerscheinprüfung komplett neu abgelegt werden.

In diesem Fall wäre die Führerscheinprüfung entsprechend der 2. EU-Führerscheinrichtlinie aus dem Jahr 1991, am Ort des ordentlichen Wohnsitzes abzulegen. Ordentlicher Wohnsitz ist in der Regel der Wohnort, an dem sich der Führerscheininhaber mindestens 185 Jahre im Tage aufhält, oder bei verschiedenen Wohnorten derjenige, an dem die persönlichen Bindungen des Führerscheininhabers liegen, sofern er regelmässig an diesen Ort zurückkehrt. Also für uns Residente: Lanzarote oder eine der anderen Kanarischen Inseln.

Felicitas Hofacker
Rechtsanwältin

Dann die Antwort darauf, auch vom Webmaster:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Info-Canarias Leser, verehrte Frau Hofacker,

die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht auf Ihren Seiten folgendes:
...; dieses Urteil entbindet aber hier gemeldete EU-Bürger (gemeint sind in Spanien gemeldete EU-Bürger; Anmerk. der Verfasserin) nicht von der Verpflichtung, sich - wie spanische Staatsangehörige - regelmäßigen ärztlichen Fahrtauglichkeitsprüfungen zu unterziehen.
Ab dem Zeitpunkt der Niederlassung in Spanien sind Fahrtauglichkeitsprüfungen in folgenden Abständen für Inhaber der Führerscheinklassen A, B und E abzulegen:
-bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres: alle 10 Jahre
-bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres: alle 5 Jahre
-ab dem 70. Lebensjahr: alle 2 Jahre
Für die Führerscheinklassen C und D gelten kürzere Fristen (5, 3 und 2 Jahre).
Dem Antrag auf Überprüfung oder Verlängerung muß das entsprechende Fahrtauglichkeitszeugnis, das vom örtlich zuständigen "Centro de Reconocimiento de Conductores" ausgestellt wird, beigefügt werden. (Nachzulesen im Internet unter: http://www.madrid.diplo.de/Vertretung/madrid/de/02/Downloadbereich/D__Datei__Fahrerlaubnis,property=Daten.pdf)
Liebe Frau Hofacker, sind nun Ihre Informationen bzgl. des Führerscheinumtausches im Falle eines Verkehrsdeliktes genauso falsch, wie Ihre Informationen bzgl. der Fahrtauglichkeitsprüfung, welche ja nach Ihren Angaben hier für jeden Residenten mit deutschem Führerschein entfällt?
Ich habe diese Informationen nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, drei maßgebliche Stellen dazu befragt und von allen dreien dieselbe Auskunft erhalten. Da ich es allerdings als meine journalistische Pflicht ansehe, jedem Zweifel nachzugehen, werde ich nochmals bei entsprechenden Regierungsstellen nachfragen und das Ergebnis - wie immer es auch ausfällt - in meinem von Ihnen so despektierlich genannten "Gratis-Blatt" veröffentlichen.
Dass ich allerdings Ihren Angaben bzgl. des Umtausches des Führerscheins nicht gefolgt bin, scheint mir rückblickend erst einmal richtig. sind doch Ihre Behauptungen und Angaben was die Fahrtauglichkeitsprüfung betrifft auch völlig falsch...!
Mit freundlichen Grüßen, Susanne Bernard

WebMasterS: Nun ist es dann auch genug, bitte. Wir von info Canarias haben keinerlei Interesse daran, unsere Leser durch (halbe oder ganze) Falschmeldungen verunsichern zu lassen. Auf den Kanaren muss man etwas mehr Hintergründe kennen, um solche Dinge beurteilen zu können. Da fehlt es offensichtlich (mindestens) an Erfahrung. Mit folgenden Informationen möchten wir dieses Thema jetzt beenden.

Richtig ist

1. Kein deutscher Resident muss seinen Führerschein umschreiben (oder registrieren lassen). Auch nicht bei einem punktabzugsfähigen Vergehen. Unter keinen Umständen.

2. Ein deutscher Resident mit deutschem Führerschein (der keine Residencia mehr braucht und den Führerschein nicht umschreiben lassen muss) ist bei der Straßenverkehrsbehörde gar nicht im Computer, kann also auch gar nicht zu einer Fahrtauglichkeitsprüfung gebeten werden.

3. Sollte irgendein (schlecht informierter) Polizist bei einem deutschen Führerschein auf dem Nachweis einer Fahrtauglichkeitsprüfung bestehen und sogar eine "multa" ausstellen, gehen sie damit beruhigt zur Straßenverkehrbehörde und das Ganze wird zurückgenommen, wie man uns versicherte.


So ich hoffe das dies zum nachlesen so ok ist,da es öffentlich im Internet und in der Zeitung, denke ich mal das die Kopie nach hier ok ist...

Gruß Wolfgang

queru
08.12.2006, 18:00
Tja, jetzt haben wir das Dilemma, auf der einen Seite ein Gesetz das schwarz auf weiss sagt, dass gewisse Personen trotz Führerscheins nicht auf Spaniens Strassen fahren dürfen und auf der anderen die Recherche des Redakteurs der bekanntesten deutschen Zeitung der Insel dem versichert wurde, dass evtl. Anzeigen nicht weiterbearbeitet werden.
Ich für meinen Teil, halte mich vorsichtshalber an das was ich in Normen nachlesen kann, aber bitte, dass ist nur meine Meinung. Da kann man sich wirklich nur wünschen, dass endlich auch die letzten 3 Länder ihren Führerscheinen Verfalldaten geben, denn dann muss jeder seinen Führerschein verlängern und wer dann eben in Spanien lebt, dem bleibt nichts anderes übrig als dies in Spanien zu tun (Zumindest wenn er Gesetzeskonform handelt).

Sonnenhunrig
08.12.2006, 19:59
Hola queru,

ja da gebe ich Dir auch volkommend Recht.
Nur wollte ich diese Leserbriefe mit Antworten und Meinung der Zeitung, die ja bisher immer korrekt war, weitergeben.
Es wäre viel besser, wenn in der EU alles gleicht läuft, nur ist deis leider im Moment noch nicht so.
Kann auch hier nur für ich sprechen, ich werde keine Residencia beantragen und auch nicht meine deutschen Führerschein hier umschreiben lassen. Aber dies kann nur Jeder für sich entscheiden, denn das Recht gibt ja bisher auch dies her...
Es sollte keine Verunsicherung im Forum entstehen.

Gruß Wolfgang