queru
25.07.2006, 16:46
Das oberste kanarische Verwaltungsgericht hat das Rathaus Las Palmas de Gran Canaria verurteilt 50.000 Euro Entschädigung an eine Bürgerin dieser Stadt zu zahlen, für einen auf dem Bürgersteig erlittenen Sturz.
Die Klägerin stürzte im Dezember 2002 und der Bruch eines Ellbogens machte einen operativen Eingriff notwendig der ïhr die Krankschreibung über 91 Tage und weitere Folgeerscheinungen bescherte.
Die Bürgerin gab dem Rathaus, wegen der schlechten Bürgersteige, die Schuld an dem Unfall und forderte eine Entschädigung in Höhe von 94.208 Euro. Das Rathaus weigerte sich zu zahlen und so kam der Fall im Jahr 2003 zum Verwaltungsgericht.
Die Richter kamen zum Entschluss, dass das Rathaus für die Bürgersteige seiner Stadt verantwortlich ist und deshalb die verunglückte Bürgerin entschädigen muss. "Es ist unzweifelhaft, dass ein anormales Funktionieren der beklagten Verwaltung vorliegt und der Inhalt der notariellen Urkunde ist als Beweis für den schlechten Zustand der Bürgersteige ausreichend", so das Urteil.
Ausserdem kritisiert das Urteil das Rathaus für den Versuch, die Schuld an dem Unfall der Klägerin zu geben, mit der Begründung, sie hätte in der Strasse gewohnt und gewusste dass der Bürgersteig kaputt ist.
"Es ist nicht in Ordnung, dass derjenige der, klar gesetzwidrig, durch versäumte Massnahmen ein schwerwiegendes Risiko hervorruft, seine Tatenlosigkeit auch noch zu seinen Gunsten auslegen will"
Die Klägerin stürzte im Dezember 2002 und der Bruch eines Ellbogens machte einen operativen Eingriff notwendig der ïhr die Krankschreibung über 91 Tage und weitere Folgeerscheinungen bescherte.
Die Bürgerin gab dem Rathaus, wegen der schlechten Bürgersteige, die Schuld an dem Unfall und forderte eine Entschädigung in Höhe von 94.208 Euro. Das Rathaus weigerte sich zu zahlen und so kam der Fall im Jahr 2003 zum Verwaltungsgericht.
Die Richter kamen zum Entschluss, dass das Rathaus für die Bürgersteige seiner Stadt verantwortlich ist und deshalb die verunglückte Bürgerin entschädigen muss. "Es ist unzweifelhaft, dass ein anormales Funktionieren der beklagten Verwaltung vorliegt und der Inhalt der notariellen Urkunde ist als Beweis für den schlechten Zustand der Bürgersteige ausreichend", so das Urteil.
Ausserdem kritisiert das Urteil das Rathaus für den Versuch, die Schuld an dem Unfall der Klägerin zu geben, mit der Begründung, sie hätte in der Strasse gewohnt und gewusste dass der Bürgersteig kaputt ist.
"Es ist nicht in Ordnung, dass derjenige der, klar gesetzwidrig, durch versäumte Massnahmen ein schwerwiegendes Risiko hervorruft, seine Tatenlosigkeit auch noch zu seinen Gunsten auslegen will"