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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neue Krankenversicherungskarten



queru
16.08.2006, 08:58
Das Servicio Canario de Salud hat für Herbst eine Neuauflage der Versicherungskarten angekündigt. Die neuen "tarjetas sanitarias", die Krankenversicherungskarten, sollen die Form und das Format der alten Karten beibehalten und mit einem Speicherchip versehen werden. Während im Moment nur Versicherungsnummer und Name des Patienten auf der Karte gespeichert sind wird auf den neuen Karten die gesamte Krankengeschichte des Inhabers gespeichert sein. Die Karten sind voraussichtlich ab Oktober in den Centros de Salud zu bestellen.

piva
18.08.2006, 16:05
Macht es eigentlich Sinn zuzüglich der privaten Versicherung sich auch noch diese Karte zu besorgen?
Wenn ja, wo bekomme ich solche?
Was sind die Voraussetungen?

Saludos Piva

queru
19.08.2006, 08:37
Macht es eigentlich Sinn zuzüglich der privaten Versicherung sich auch noch diese Karte zu besorgen?
Wenn ja, wo bekomme ich solche?
Was sind die Voraussetungen?

Saludos Piva
Voraussetzung ist, dass Du bei der spanischen Seguridad Social angemeldet bist und dementsprechend einen Sozialversicherungsausweis erhalten hast.
Wenn ja, dann stellt sich die Frage eigentlich nicht, denn in diesem Fall ist es obligatorisch sich diese Karte zu besorgen, obwohl meines Wissens bis jetzt keinem eine ärztliche Behandlung vorenthalten wurde, weil er "nur" den Sozialversicherungsausweis vorgezeigt hat, statt der Plastikkarte "Tarjeta sanitaria".
Wenn Du also einen Sozialversicherungsausweis hast, kannst Du die "Tarjeta sanitaria" im Centro de Salud der Gemeinde beantragen wo Du gemeldet bist.

queru
19.08.2006, 09:05
2. Teil meiner Antwort (Musste vorhin unterbrechen).

Ob es Sinn macht wenn man trotz privater Versicherung sich die Karte holt.

Gesetz den Fall, dass jemand das Recht auf die Karte hätte (siehe oben) grundsätzlich aber Ärzte und Medikamente und Krankenhaus mit seiner Privatversicherung abrechnet und ergo also niemals die spanische staatliche Krankenversicherung in Anspruch nimmt (er geht zu keinem Hausarzt im Centro de Salud, er lässt sich vom Hausarzt keine Medikamente verschreiben, etz.) für den macht die "Tarjeta sanitaria" meiner Meinung nach keinen Sinn.

Rosi
19.08.2006, 14:03
danke queru,

es ging mir dabei um Folgendes.

Man sagte mir, daß wenn Du hier lebst und auch gemeldet bist, man auch krankenversichert ist oder anders ausgedrückt ein Recht auf Behandlung hat.
Wenn dem so ist würde ich das gerne auch zusätzlich machen.

Denn wie mir der Apotheker sagte sind dann die Medikamente gratis.
Ich muß ich diese jetzt selber bezahlen.

LG Rosi

queru
20.08.2006, 10:50
danke queru,

es ging mir dabei um Folgendes.

Man sagte mir, daß wenn Du hier lebst und auch gemeldet bist, man auch krankenversichert ist oder anders ausgedrückt ein Recht auf Behandlung hat.
Wenn dem so ist würde ich das gerne auch zusätzlich machen.

Denn wie mir der Apotheker sagte sind dann die Medikamente gratis.
Ich muß ich diese jetzt selber bezahlen.

LG Rosi
Die Medikamente sind erst gratis wenn man von der spanischen Sozialversicherung als Rentner anerkannt ist.
Davor haben die Medikamente allerdings auch schon einen sehr hohen Nachlass.
Vorraussetzung ist, das die Medikamente von einem Arzt des Centro de Saluds verschrieben wurden. Es bringt also nichts, wenn Dir ein hiessiger Privatarzt ein Medikament verschreibt, das musst Du immer voll bezahlen.

Ich gehe mal davon aus, dass Du in Spanien niemals sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast, denn sonst hättest Du wahrscheinlich schon einen Sozialversicherungsausweis und dann wäre ja alles klar.

Ich könnte mir z.B. vorstellen, dass auch ein Rentner, der zwar nie in ES gearbeitet hat aber nun in ES lebt ein Recht auf einen spanischen Sozialversicherungsausweis hat, aber so detailliert weiss ich es nicht.

clausBF
20.08.2013, 22:55
Da meine Frage irgendwie mit zu diesem Thema passt, wollte ich kein neues Thema eröffnen.
Es geht auch um diese Tarjeta Sanitaria, speziel um die Tarjeta Sanitaria Europa (TSE).
Lebe und arbeite hier schon seit einigen Jahren - bin demzufolge bei der Seguridad Social versichert (sogar doppelt, einmal als Angestellter und nochmals - für eine Nebentätigkeit - autonomo).
Demzufolge sind auch meine beiden Kinder bei mir mitversichert gewesen.
Mein älterer Sohn studiert seit knapp zwei Jahren in Deutschland, damals habe ich die Tarjeta Sanitaria Europa für ihn beantragt. Diese ist nun abgelaufen und meine Frau wollte sie verlängern...
Bei der Seguridad Social (in Telde) wurde ihr heute gesagt, er müsste sich selbständig (in Deutschland) versichern, da er nicht mehr hier wohnt und über 18 ist.
Kann das sein?
Ich hatte angenommen, dass er noch versichert ist, solange er in der Ausbildung ist. Abgesehen, dass er nach seinem Studium wieder hierher kommt, macht das doch keinen Sinn, dass er sich selbständig versichern muss.

Bei Freunden von uns in ähnlicher Situation hat die Verlängerung problemlos geklappt (allerdings auf dem Amt in Las Palmas).
Kann das sein, dass da ein Mitarbeiter hier einen Ermessens-Spielraum hat?
Da dieser Mitarbeiter auch etwas patzig war, habe ich ihn eher in Verdacht, dass er dies nur von sich aus behauptet hat.
Weiß jemand, wo ich hierzu einen Gesetzes-Text finden kann?
Vielen Dank im voraus.
Ich bin immer wieder begeistert wie kompetent und hilfreich die meisten Fragen beantwortet werden - ein dickes Lob an alle Beteiligte!

Claus

TC 490
21.08.2013, 01:13
Bei Freunden von uns in ähnlicher Situation hat die Verlängerung problemlos geklappt (allerdings auf dem Amt in Las Palmas).
Kann es sein, dass das vor dem 24. April 2012 war?

clausBF
21.08.2013, 09:30
Kann es sein, dass das vor dem 24. April 2012 war?

Das hat vor einem Monat stattgefunden...bei fast identischer Konstelation:
Sohn studiert in Deutschland; Papa allerdings Spanier (aber das dürfte ja wohl keinen Unterschied machen).

kuehnetec
21.08.2013, 10:18
Hallo,
schau mal ich habe hier was gefunden:

http://www.ihi-zittau.de/de/dnl/merblatt_zur_krankenversicherungspflicht.3072.pdf
http://www.internationale-studierende.de/fragen_zur_vorbereitung/einreise/krankenversicherung/

Hier kann man auch mal anfragen:
https://ec.europa.eu/eures/home.jsp?lang=de
http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=559&langId=de

Nun muß nur noch geklärt werden wer da wo und warum Staub im Ohr hat bei der Sozialversicherung.
Vielleicht sollte man einfach nicht zuviel erzählen warum und wofür man die Karte braucht schließlich reisen junge Leute doch schon mal kurzentschlossen durch Europa.

Mfg Andreas

TC 490
21.08.2013, 15:07
Alles klar, die Frage war deshalb, da ab diesem Datum wichtige Änderungen im Sozialversicherungsgesetz in Kraft traten.

Ich denke, dass man sich zunächst damit beschäftigen muss ob dein Sohn überhaupt noch bei dir als mitversichert gilt bevor man sich mit der europäischen Karte beschäftigt.

Maßgebend für die Frage wer in der spanischen gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, ist meines Wissens dieses Gesetz: Ley 16/2003, de 28 de mayo, de cohesión y calidad del Sistema Nacional de Salud.

Unter Artikel 3 De la condición de asegurado steht u.a.


4. A los efectos de lo establecido en el presente artículo, tendrán la condición de beneficiarios de un asegurado, siempre que residan en España, el cónyuge o persona con análoga relación de afectividad, que deberá acreditar la inscripción oficial correspondiente, el ex cónyuge a cargo del asegurado, así como los descendientes y personas asimiladas a cargo del mismo que sean menores de 26 años o que tengan una discapacidad en grado igual o superior al 65%.

Bedeutet frei übersetzt: …. haben die Kondition als Begünstigte eines Versicherten, immer dann wenn sie in Spanien wohnen, der Ehepartner oder die Person die ähnliche Verbundenheit hat, welches man beweisen muss mit …....., der Ex-Ehepartner der zu Lasten des Versicherten lebt, sowie die Nachfahren oder ähnliche Personen zu Lasten des selbigen, welche unter 26 Jahre alt sind oder eine Behinderung von …......... haben.

Die Auskunft die du bekamst, dass er über 18 nicht mehr bei die mitversichert sein kann, ist meines Erachtens, damit widerlegt, denn man kann bis 26 Jahre bei den Eltern mitversichert sein.

Wo das Problem liegen könnte ist, dass er z.Zt. nicht mehr in Spanien lebt.
Da würde sich mir die Frage stellen woher die Frau wusste (wenn sie es wusste), dass er nicht mehr hier wohnt.
Möglicherweise erfuhr sie davon, da sie euch fragte warum denn der Sohn nicht selbst dabei ist um seine Karte abzuholen.
Wenn das so ist würde ich mir nun die Frage stellen: Hat sie das irgendwo im Computer vermerkt, bzw. ihn im Computer gestrichen oder hat sie sich nur auf diese Auskunft beschränkt?

Bei deinen spanischen Bekannten stelle ich mir vor, dass nie das Gespräch darauf kam, dass ihr Sohn nicht mehr hier leben könnte. Wenn´s keiner gesagt hat und keiner danach gefragt hat, warum sollte die Beamtin daran zweifeln. Vielleicht war er idealerweiße auch persönlich mit dabei.

Also wenn ich an eurer Stelle wäre, würde ich es an einer anderen Stelle versuchen und wenn nach ihm gefragt wird angeben, dass er hier lebt und auf die Frage warum er nicht selbst kommt, würde ich sagen, dass er gerade für 5 Monate in Urlaub in Deutschland ist und genau dafür bräuchte er auch diese Karte.
Das kann Las Palmas sein oder soweit ich weiss auch Montags im Seniorenzentrum in San Fernando. (In letzterem kann man sie nur beantragen und muss dann, ich glaube eine Woche später wieder Montags hin um sie abzuholen).

Soweit ich weiss, dürftet ihr die Eu-Karte nicht ohne Vollmacht ausgehändigt bekommen. Solltet ihr eine solche Vollmacht brauchen, kann ich sie euch per PN zuschicken. (Ob dieses System heute noch gültig ist weiss ich nicht).

Wenn Zweifel oder Kontrollanweisungen bestehen und du wirst aufgefordert nachzuweisen ob dein Sohn wirklich hier wohnt, dann müsste eigentlich der Nachweis mit dem Certificado de Empadronamiento des Rathauses und dem Certificado de Residente Comunitario deines Sohnes möglich sein.

Ob möglicherweise bilaterale Abkommen zwischen Deutschland und Spanien bzw. anderweitige europäische Normen für Schüler in dem jeweils anderen Land bestehen kann ich nicht sagen.

Achtung: Bei diesem posting handelt es sich um keine Rechtsberatung oder ähnliches es sind rein meine eigenen Gedanken wie ich in so einem Falle erstmal vorgehen würde, wenn ich davon betroffen wäre.

paradisegarden
21.08.2013, 19:22
Das hat vor einem Monat stattgefunden...bei fast identischer Konstelation:
Sohn studiert in Deutschland; Papa allerdings Spanier (aber das dürfte ja wohl keinen Unterschied machen).
Könnte dann einen Unterschied machen, wenn der Sohn Deines Bekannten spanischer Staatsbürger ist und Du bzw. Dein Sohn nur Residencia hier hat.
Die Residencia verlierst Du nämlich dann, wenn Du Dich länger als ein Jahr zu Studienzwecken im Ausland befindest

2004/38/EG, Art. 12

(2) Die Gültigkeit der Aufenthaltskarte wird weder durch vorübergehende Abwesenheiten
von bis zu sechs Monaten im Jahr, noch durch längere Abwesenheiten wegen der Erfüllung militärischer
Pflichten, noch durch eine einzige Abwesenheit von höchstens zwölf aufeinander folgenden
Monaten aus wichtigen Gründen wie Schwangerschaft und Niederkunft, schwere Krankheit,
Studium oder Berufsausbildung oder berufliche Entsendung in einen anderen Mitgliedstaat oder
einen Drittstaat berührt.

Wurde mit 24.4.2012 (das von TC490 genannte Datum) ins spanische Recht übernommen.

Nachdem Dein Sohn seit mehr als 1 Jahr überwiegend im Auslang studiert ist seine Residencia streng genommen oboslet
Im übrigen gilt der von TC490 im Vorposting gesetzte Disclaimer auch für dieses Posting -> KEINE RECHTSAUSKUNFT

clausBF
21.08.2013, 23:48
Super - ich bin wieder mal begeistert von der Kompetenz und Hilfsbereitschaft der üblichen Verdächtigen :-)

Nicht nur Fakten und Gesetze sondern auch ein paar Handlungs-Vorschläge, danke!

Ich hatte mir das heute auch schon so ähnlich überleg: dass ich auf einem anderen Amt mal ganz unverbindlich (und zunächst ohne das Studium zu erwähnen) um eine Verlängerung bitte.
Ich kann ja danach immer noch fragen, wie es denn später aussieht, FALLS er mal im Ausland studiert.

Könnte ja auch sein, dass die Tarjeta Sanitaria Europa (TSE) nur für Reisen und nicht für längeren Aufenthalt wie Studium gilt?

Wir wollen ja nicht beschummeln, sondern nur erhalten, was uns ja auch zusteht (zahle ja auch seit vielen Jahren in die Seguridad Social ein...).

Und in Europa sollte das ja auch keinen Unterschied machen, ob spanischer Bürger oder Deutscher - hoffe ich.

Ich weiß nicht einmal welche Staatsbürgerschaft der Junge unserer Freunde hat (Mutter deutsch, Papa aus Andalusien).

Ich werde euch auf jeden Fall informieren, was rausgekommen ist.

Nochmals danke an alle Beteiligten - auch bei andere Themen!

Saludos

TC 490
22.08.2013, 00:07
Könnte ja auch sein, dass die Tarjeta Sanitaria Europa (TSE) nur für Reisen und nicht für längeren Aufenthalt wie Studium gilt?
Ohne die Sache komplizieren zu wollen, steht in diesem link zur Webseite der spanischen Sozialversicherung http://www.seg-social.es/Internet_1/Trabajadores/PrestacionesPension10935/Asistenciasanitaria/DesplazamientosporE11566/TSE2/index.htm, dass


La Tarjeta Sanitaria Europea (TSE) es el documento personal e intransferible que acredita el derecho a recibir las prestaciones sanitarias que resulten necesarias, desde un punto de vista médico, durante su estancia temporal por motivos de trabajo, estudios, turismo, en el territorio de la Unión Europea, del Espacio Económico Europeo y en Suiza, teniendo en cuenta la naturaleza de las prestaciones y la duración de la estancia, de acuerdo con la legislación del país de estancia.

die EU Karte eine .... Dokument wäre welches das Recht auf die ärztlich als notwendig angesehenen Gesundheitsbehandlungen nachweist, während eines temporären Aufenthalts aus Arbeitsgründen, Studium (dien), Tourismus in der EU, etc., unter Beachtung der Art der Behandlung und der Dauer der Anwesenheit, je nach Gesetzgebung des Aufenthaltlandes.

Ob dieser Hinweis aktuell ist bzw. dir bei der Argumentation nützlich od. evtl. schädlich sein kann, weiss ich nicht. Das soll nur als weitere Info dienen, evtl. zum weiteren Nachforschen deinerseits.