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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Genau so sollte es gemacht werden



julie
29.12.2006, 11:46
Das habe ich heute im Englischen Tips & Info gefunden.

Vieleicht sollte es in DE Zeitschriften auch so eingeführt werden :idea:
Damit dieses Gesox von der Strasse kommt

http://www.tipsandinfo.com/db/index.php?ct=cgiprog&md=details&id=1123

Ex-User
29.12.2006, 11:56
Da gebe ich Dir Recht. Nur der Datenschutz, Persönlichkeitsrecht und all so Paragraphen werden
das in DE verhindern. :?:
Der Täterschutz Funktioniert in DE erstklassig :twisted:

julie
29.12.2006, 12:10
Stimmt und die Opfer werden an den Pranger gestellt wenn der Fall endlich vor Gericht kommt.

Der Täter bekommt Kostenlose Therapie, und das Opfer muß sehen wie es klar kommt.

Ich könnte Kotzen wenn ich so etwas lese. Das sind die Fälle wo ich denke Pflichtkastration sollte eingeführt werden :!:

fio
29.12.2006, 13:56
Nur ne Frage am Rande. Gibts diese Suchaufrufe nur bei Kapitalverbrechen oder auch bei Betrugsdelikten?
fio

julie
29.12.2006, 14:04
Weiß ich leider nicht, habe das zum ersten mal im Tips & Info gefunden. Aber habe schon öfters suchanzeigen wegen Betrugs in anderen Blättchen gesehen (mit Warnung über die Person und Name)

Ex-User
29.12.2006, 14:27
Die Spanier gehen da ziemlich locker mit um. Ist in begründeten Fällen auch nicht falsch.
Allerdings gibt es da auch böse Irrtümer.
Bei einer unrechten Verdächtigung werden dann Namen und Delikt genannt die nicht zutreffen.
Aus so einer Veröffentlichung entstehen demjenigen dann Rufschäden
die nicht mehr zu regeln sind.
Wenn dann ein kleines Delikt (Papiere ,Verkehrsdelikt)der Grund zu einer Polizeilichen Maßnahme war,
ist es unmöglich dagegen anzugehen.
entschuldigt wird sich weder von der Polizei noch von der Presse.

Rosi
29.12.2006, 16:09
Es gab hier mal vor Jahren eine Internetseite in der man alle Betrüger bekanntgeben konnte.
Es mußte aber ein polizeiliches Aktenzeichen vorliegen.
Leider ist diese Seite wie vom Erdboden verschwunden.

Wahrscheinlich kommt man mit dem Gesetz doch in Konflikt bei so einer Veröffentlichung.
Eigentlich ist das Boletin dafür zuständig.
Glaube da kann man auch alles nachlesen.

LG Rosi

canariafantastica
29.12.2006, 21:37
Naja, zumindest werden ja auch Ladungen und Urteile in der Info bekanntgegeben, auch eine Sache die es in D nicht gibt. Aber wie auch schon Charly anmerkte, wie schnell können doch Rufschädigungen entstehen. Ich halte es für äusserst bedenklich solche "Aufrufe" zu tätigen. Nicht nur unschuldige leute können damit massiv geschädigt werden, auch "Opfer" die gerne jemanden schädigen möchten, finden dort ihr Lobby. Und ob ein Opfer auch eines ist, und demzufolge auch solche Aktivitäten ausüben darf, bedarf einer gründlichen Aufklärung, die ich hier nicht sehe. Ich lehne das Prinzip zum Schutz der Angeklagten ab, da dieses nicht allumfänglich kontrolliert und aufgeklärt werden kann, bevor es zu einer Verurteilung kommt.

@Rosi: Auch ein Aktenzeichen ist keine Schuld und keine Verurteilung, lediglich ein Vorgang unter der eine Vermutung einer Straftat geführt wird. Von daher vesteh ich schon dass diese Seite verschwunden ist, da diese schon im vornherein Rufmord betrieb. Nicht direkt der Inhaber der Seite, aber seine Gäste die dieses zu Bits und Bytes brachten.

Unschuldig ist einer solange ihm nicht das Gegenteil bewiesen worden ist, somit finde ich solche Seiten mehr als verächtlich. das ist eine Vorverurteilung im höchsten Maße und nicht zu akzeptieren. Zumal der oder die Betroffene damit ins schlechte Licht gerückt werden und eine Rehabilitierung im Falle einer Freisprechung nahezu unmöglich zu sein scheint.

Weiterhin sollte gelten: Unschuldig bis zum Beweis der Schuld! Wer vorher richtet, der richtet über sich selbst!

Ron