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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verfahren wg Mord an Taxifahrer im Jahr 2002



queru
01.07.2007, 18:11
Ein Schwurgericht verhandelt ab morgen über 3 Personen wegen des Verbrechens an einem Taxifahrer in der Nähe der psychiatischen Klinik in Marzagan.
Die Klageschrift des Staatsanwalt erzählt, dass die zwei 24- und ein 25-jährige Angeklagten am Morgen des 9. April 2002 im Stadteil Vegueta ein Taxi bestiegen um es an eine einsame Stelle fahren zu lassen, um den Fahrer zu bestehlen. Zu diesem Zweck stiegen die 3 in das Taxi des Verstorbenen ein und baten ihn sie zu dem "Camino de la Cuesta del Parrando" zu fahren. Dort angekommen verlangten sie von dem Opfer, ihnen all sein Geld auszuhändigen. Der Taxifahrer weigerte sich und mit "totaler Verachtung seines Lebens" begannen sie auf Kopf und Brust des Fahrers einzustechen. Der versuchte sich mit den blossen Händen zu verteidigen, aber er sah sich, da er keine Waffe hatte und wegen der zahlenmässiger Überlegenheit seiner Angreifer, in aussichtloser Situation. Dem Fahrer gelang es per Funk nach Hilfe zu rufen, aber dann schnitten ihm die Täter den Hals durch, um zu verhindern identifiziert zu werden. Die Angeklaten liessen das Opfer auf dem Weg verbluten und flüchteten. Zuerst fuhren sie das Taxi zu einer nahe gelegenen Stelle, füllten es mit Stroh und versuchten es anzuzünden um ihre Spuren zu vernichten, aber das gelang ihnen nicht. Danach liefen sie weg.
Insgesamt erlitt das Opfer ca. 20 Stiche aber todesursächlich war die durchgeschnittene Kehle.
Der Staatsanwalt fordert für den Mord eine Strafe von 20 Jahren Haft und für den versuchten Raub 2 Jahre Haft für jeden der 3 Angeklagten und die Zahlung einer Entschädigung für die Erben des Opfer in Höhe von 180.000 Euro.
Die Nebenkläger (die Taxivereinigung von Las Palmas de G.C.) fordert 25 Jahre Haft für den Mord und 5 Jahre für den gewaltsamen Raub und eine Entschädigung für die Erben in Höhe von 240.404 Euro und ausserdem fordern sie, eine Mithaftung des Staates und der Autonomen Region Canarias, denn einer der Angeklagten war zu diesem Zeitpunkt aus der Erziehungsanstalt für Minderjährige La Montañeta geflüchtet.

queru

queru
02.07.2007, 19:45
Jeder der 3 Angeklagten verneinte heute in dem Taxi gefahren zu sein geschweige denn den Taxifahrer umgebracht zu haben. Von dem Fall haben alle erst später erfahren.

queru

queru
05.07.2007, 13:02
Einer der drei Angeklagten wurde soeben wegen fehlenden Beweisen freigelassen.

queru

Rosi
05.07.2007, 13:43
das darf doch wohl nicht wahr sein. :cry:
Leider hat der Tote nicht mehr die Möglichkeit was zu sagen.
Aber ob dabei oder sogar Täter, ist egal.

Die gehören hinter Schloß und Riegel.

LG Rosi

queru
06.07.2007, 08:39
Nach 4 Verhandlungstagen wird das Schwurgericht heute über die beiden Angeklagten in einem der schwierigsten Indizienprozesse ein Urteil fällen.

Die Beweise:
- Ein Zeuge meint einen Angeklagten gesehen zu haben als er das Taxi fuhr.
- Die Telefonistin der Taxizentrale erkannte die Stimme eines Beklagten über Funk als der Taxifahrer den Notruf absetzte.
- Der 2. Angeklagte wurde kurz nach der Tat mit verbundener Hand in La Montañeta gesehen, er ist als gewalttätig bekannt und seine Freundin sagte, dass die beide Angeklagten Freunde sind.

Es gibt noch eine Tonbandaufnahme aus dem im Gefängnis angezapften Besuchertelefon in der der Satz fällt "ich und der mofle (Spitzname eines der Angeklagten)". Die Staatsanwältin meint, dass einer der Angeklagte C.J.A. mit diesem Satz die Tat anerkennt und versucht die Schuld auf den Angeklagten A.Y.S.M. zu schieben, denn er war in diesem Moment der Meinung, dass jener ihn in einem anderen Raub (nach dem Mord an dem Taxifahrer) verraten hatte.

Einige Zeugen konnten sich im Prozess nicht mehr an das erinnern was sie damals bei der Polizei aussagten bzw. sich schwächten ihre Aussagen ab (z.B. sie hätten es aus Spass gesagt). Die Staatsanwältin meint, dass sie dies aus Angst vor Represallien getan hätten.

queru

queru
07.07.2007, 16:40
Das Schwurgericht hat auch die anderen beiden Angeklagten aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

queru

queru
10.07.2007, 09:04
Gestern hat der zuständige Richter die Wiedereröffnung des Falls angeordnet, denn “ein Verbrechen dieser Art, dürfe nicht ungesühnt bleiben.“ Der Beschluss verteidigt aber auch die polizeilichen Nachforschungen von damals, denn nie zuvor hat man einem Verbrechen dieser Art mehr Zeit und Personal gewidmet wie in diesem Fall.
“Die öffentliche Pflicht fordert es, dass man die Schuldigen ausfindig macht.“

queru

queru
11.07.2007, 14:26
Der zuständigen Richter hat einen Antrag gestellt, dass geprüft werden soll ob eine Exhumierung des Leichnams neue Spuren liefern könnte.

queru

queru
18.07.2007, 11:04
Mehrere Beamte der wissenschaftlichen Einheit der Nationalpolizei mit Sitz in Madrid sind gestern hier eingetroffen um gemeinsam mit den hiessigen Beamten nach neuen Beweisen in diesem Fall zu suchen.
Obwohl 5 Jahre seit der Tat vergangen sind und es keine Zeugen gibt, sind sie, Dank der technischen Neuerungen der letzten Jahre, zuversichtlich, dass neue Daten ans Licht kommen.
Sie werden solange wie nötig auf der Insel verweilen.

queru

queru
19.07.2007, 09:11
Gestern wurde die Leiche des Opfers auf der Suche nach neuen Beweisen exhumiert.

queru

queru
23.07.2007, 14:11
Die Staatsanwaltschaft hat vor dem Höchsten kanarischen Gericht Einspruch gegen das Urteil, durch das die 2 Angeklagten freigesprochen wurden, eingelegt. Sie ist der Meinung, dass die Urteilsbegründung der Geschworenen unzureichend ist und fordert vom Höchsten Gericht anzuordnen, dass entweder das Verfahren wiederholt oder ein neues Urteil gesprochen wird.

queru

queru
07.09.2007, 12:30
Die Wiederaufnahme der Nachforschungen wegen des Mordes an dem Taxifahrer Antonio Hernández im April 2002 behielt noch ein Ass im Ärmel: Das Auftauchen des Messers mit dem das Opfer vermutlich ermordet wurde. Die Polizei ist dabei sie auf Spuren zu analysieren.
Als der Richter Tomás Martín, nur 2 Tage nach dem Freispruch der Geschworenen entschied das Verfahren wieder aufzunehmen hatte diese Schnelligkeit kaum jemand verstanden, es war noch nicht einmal das Urteil gesprochen und selbst auf das noch folgende Urteil hätte man noch Einspruch einlegen können.
Was nur Wenige wussten: Der Richter hatte gerade den meistgesuchten Beweis gefunden.
Wieso taucht 5 Jahre danach die vermutliche Tatwaffe auf? Auf erstaunlichem, zumindest überraschendem Weg.
An einem der Prozesstage ging ein Bürger der in der Nähe der Cuesta del Parrado wohnt zu Nationalpolizei um eine Anzeige aufzugeben die nichts mit dem Fall zu tun hatte und während er sich dort aufhielt und eine Zeitung mit Informationen über dieses Gerichtsverfahren durchblätterte und er abgelenkt zu dem Beamten der seine Anzeige bearbeitete sagte, dass er vor Jahren ein Messer gefunden hatte, dass dieses sein könnte auf das die Zeitung anspielt. Und er sagte, dass er es, auf einem Weg gefunden hatte, der sich zwischen den beiden Orten befand an denen man das Taxi und die Leiche gefunden hatte und nach dem Zeitpunkt als die Inselregierung die Säuberung des Geländes vorgenommen hatte.
Er nannte auch ein entscheidendes Detail: Dem Messer fehlte die Spitze. Wie damals bekannt wurde, hat der Mörder das Messer mit solch einer Wucht in den Kopf des Opfers gerammt, dass die Spitze der Waffe im Kopf des Opfers stecken blieb.
Der Beamte, der dies hörte zweifelte nicht eine Sekunden und setzte die Spezialabteilung für Morde von den Informationen in Kenntnis und nach wenigen Stunden wurde der Mann aufgefordert die Waffe zu übergeben.
Die Geschworenen sprachen die beiden Angeklagten am Samstag den 7. Juli 2007 für nicht schuldig, am Sonntag den 8. Juli befand sich der Mann im Büro des Richters und am darauf folgenden Tag ordnete er die Wiederaufnahme der Untersuchungen an. Obwohl in diesem Beschluss die Tatwaffe nicht erwähnt wurde, sagen Justizkreise, dass dies der ausschlaggebende Grund für die Wiederaufnahme war.

queru

queru
05.12.2007, 14:12
Das höchste kanarische Gericht überprüft in diesem Fall, zum ersten Mal in der Geschichte der Kanaren, ob eine von Geschworenen getroffene Entscheidung rückgängig gemacht wird.

Das Gericht kam gestern zusammen um über den Einspruch der Staatsanwaltschaft zu entscheiden.

Während die Staatsanwaltschaft meint, dass die Geschworenen die Beweise nicht korrekt bewerteten haben, wollen die beiden Verteidigerinnen die Akte zumachen.
Technisch gesehen ist die Sache sehr komplex und die Justiz ist sehr kleinlich, wenn es darum geht, die Entscheidung eines Geschworenengerichts zu Nichte zu machen.

Für die Staatsanwaltschaft ist die Aussage der Telefonistin der Taxizentrale, die die Stimmen der Angeklagten erkannt hatte, entscheidend. Nach diesem Beweis gibt es keinen erklärlichen Grund für den gefällten Freispruch.

Die Verteidigung findet das Urteil absolut konsequent mit den Abläufen in der Verhandlung und ist dagegen, dass der Fall überprüft wird.

Der Einspruch der Staatsanwaltschaft fordert, dass das Gerichtsverfahren wiederholt wird oder dass man ein neues Urteil fällt in dem die beiden Angeklagten für schuldig gesprochen werden.

queru

queru
14.12.2007, 15:17
Das Höchste kanarische Gericht hat den Einspruch der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger gegen das Urteil abgelehnt.
Es hat das gefällte Urteil in vollem Umfang bestätigt. Laut der Kammer ist der Freispruch weit davon entfernt fehlerhaft zu sein. Die angegebenen Gründe für den Freispruch sind ausreichend begründet, logisch und rationell.

queru

queru
15.01.2008, 20:44
Die erneute Untersuchung des exhumierten Leichnams durch Spezialisten der wissenschaftlichen Polizei aus Madrid, haben keine neuen Erkenntnisse hervorgebracht.
Auch die Untersuchung des Messers, welches ein Bürger in der Nähe des Tatorts fand, hat keine neuen Beweise zum Vorschein gebracht.
Jetzt werden neue Indizien gesucht um einen der kompliziertesten Fälle mit der die kanarischen Justiz zu tun hatte zu lösen.

queru

queru
23.01.2008, 06:58
Das Höchste kanarische Gericht hat den Einspruch der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger gegen das Urteil abgelehnt.
Es hat das gefällte Urteil in vollem Umfang bestätigt. Laut der Kammer ist der Freispruch weit davon entfernt fehlerhaft zu sein. Die angegebenen Gründe für den Freispruch sind ausreichend begründet, logisch und rationell.

queru
Vergangenen Montag lieft die Frist um Einspruch gegen diese Entscheidung einzulegen ab, ohne dass einer der Parteien von diesem Recht Gebrauch gemacht hat. Somit ist der Freispruch rechtskräftig.

queru