PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Änderung Strafgesetz bei Verkehrsverstössen



joschy
28.09.2007, 08:40
Eine Änderung gibt es seit gestern im spanischen Strafgesetz, die Verkehrsstrafen wurden empfindlich angehoben. Ab sofort gelten für Geschwindigkeitsüberschreitungen von 60 km/ im Stadtgebiet bzw. 80 km/h außerhalb des Stadtgebietes Haftstrafen. Gerichte können Verkehrsrowdys mit Gefängnis von bis zu 6 Monaten verurteilen.
Für kleinere Verkehrsdelikte gibt es neben der Geldstrafe jeweils die Möglichkeiten, diese Strafen mit Sozialarbeit abzubauen. Haftstrafen gibt es übrigens auch für Fahren unter Drogeneinfluss bzw. bei schwerem Alkoholmissbrauch am Steuer.

queru
05.10.2007, 08:28
Der Kongress stimmte gestern der Änderung des Strafgesetzes zu. Jetzt wird der Antrag an den Senat weitergeleitet.
Somit könnte die Gesetzesänderung vor Ende des Jahres in Kraft treten.

queru

queru
05.10.2007, 08:44
Die Änderungen im einzelnen:

Geschwindigkeitsüberschreitungen um 60 km/h innerorts und 80 km/h ausserhalb von Ortschaften.
Strafe: Gefängnis zwischen 3 und 6 Monaten oder 6 – 12 Monate gemeinnützige Arbeit und auf jeden Fall Führerscheinentzug von 1 - 4 Jahren.

Wenn außerdem noch eine leichtsinnige Fahrweise dazukommt die konkrete Lebens- oder Gesundheitsgefahr von Personen auslöst, wird eine Gefängnisstrafe zwischen 6 Monaten und 2 Jahren verhängt.

Wenn eine Tat als “menschenlebenverachtend“ eingestuft wird beläuft sich die Haftstrafe auf 2 bis 5 Jahre.

Wer mit einemr Blutalkoholwert von 1,2 Gramm pro Liter Blut (das gesetzliche Limit sind 0,5 Gramm) angetroffen wird muss mit einer Haftstrafe von 3 – 6 Monaten rechnen. Die Strafe wird erhöht auf 6 Monate – 1 Jahr wenn der Fahrer sich weigerte sich dem Alkoholtest zu unterziehen. Gleiches gilt für die Drogentests.
Das Führen eines Fahrzeugs wenn jemand alle seine Punkte verloren hat oder noch nie einen Führerschein hatte wird mit Haftstrafe zwischen 3 und 6 Monaten bestraft und dem Verbot für 1 bis 6 Jahre ein Fahrzeug zu führen.

queru

queru
05.10.2007, 09:15
Nachdem ein Automobilclub (AEA) eine Studie veröffentlichte dessen Ergebnis war, dass die Gesetzesänderung bedeuten würde, dass jährlich 50.000 Autofahrer hinter Gitter landen und dass dafür nicht genug Personal zur Verfügung stehen würde hat ein Sprecher der Verkehrspolizei (DGT) daran erinnert, dass die spanische Gesetzgebung den effektiven Haftantritt für Gefängnisstrafen unter 2 Jahren und deshalb die überwiegende Anzahl von Haftstrafen –zwischen 6 Monaten und 2 Jahren- nicht zur Einweisung in ein Gefängnis führen werden.
Nur jene Fahrer die Vorstrafen oder eine vorherige Strafe noch zu verbüßen haben müssten ins Gefängnis.
Ausserdem erinnert er daran, dass der Bericht auf Daten von 2004 beruhen, die spanischen Fahrer seither auf den Strassen aber “wesentlich sicherer verhalten“.

queru

queru
01.12.2007, 12:10
Die Änderung des Strafgesetzes steht heute im Staatsanzeiger und tritt morgen in Kraft.

queru

queru
06.12.2007, 08:48
In den ersten Tagen nach Änderung des Strafgesetzes mussten sich 12 Fahrer, wegen Überschreitung des Blutalkoholspiegels, dem neuen Gesetz stellen.
3 von ihnen wurden in Schnellverfahren abgehandelt. Die Beschuldigten waren mit den Strafen einverstanden und bekamen eine Geldstrafe von 1200 Euro und Führerscheinentzug für 8 Monate. Dies ist die Minimumstrafe und stimmt mit dem überein was vor der Reform an Strafe gegeben wurde. Keiner der drei hatte Vorstrafen und die Alkoholfahrten fanden am Sonntag den 2. statt (Der 1. Tag an dem das neue Gesetz gültig war).
In ganz Spanien waren es am 2. u. 3. Dezember 151 Fahrer.

queru

queru
13.12.2007, 11:07
Nach 9 Tagen des Inkrafttreten der Gesetzesänderung sind in Gesamtspanien bereits 558 Autofahrer dem Richter vorgeführt worden.
Die Mehrheit (548) wegen Alkohol, die restlichen 10 wegen überhöhter Geschwindigkeit.

queru

queru
09.03.2008, 10:41
Hat zwar nicht direkt mit der Insel zu tun, aber vielleicht könnte es jemanden einmal nützlich werden, um seinem Anwalt einen Tip zu geben, mit welchem Argument man sich evtl. aus den Fängen der Justiz befreien könnte.

Im ersten Fall einer Geschwindigkeitsüberschreitung der in Spanien, wegen des geänderten Strafgesetzes, vor ein Strafgericht kam (In allen vorherigen Fällen haben sich die Fahrzeugführer mit der Strafe einverstanden erklärt ohne dass es zu einem Gerichtsverfahren kam) wurde ein Fahrer aus Sevilla freigesprochen, weil der Richter glaubt, dass die absolute Sicherheit, dass das von der Guardia Civil benutzte Messgerät keine Messfehler aufweist, nicht gegeben sei.
Der Beklagte 39-jährige Mann wurde am 15.01.08 verhaftet nachdem er auf einer Landstrasse auf der 100 km/h erlaubt sind 186 km/h schnell fuhr.
Laut des Urteils ist es notwendig, um den Angeklagten zu verurteilen, dass ohne jegliche Zweifel bewiesen ist, dass er schneller als 180 km/h (Dies ist die Grenze zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einem Straftatbestand) fuhr. Nachdem nicht ausdrücklich die Messabweichung des Apparats in den Akten vorliegt, kann man nicht die, für den Angeklagten, schwerwiegendere Entscheidung fällen.
Der Richter ließ hier “in dubio pro reo“ walten, denn die Gesetzgebung erlaubt für Geschwindigkeitsmessgeräte eine Abweichung von 4% bei Geschwindigkeiten über 100 km/h und wenn man diesem Apparat eine Abweichung von nur 3,2% zu Grunde legt, wäre die reelle Geschwindigkeit nur 180 km/h gewesen und in diesem Fall wäre dieser Verstoß kein Straftatbestand.
Trotzdem hat der Richter die Sache an die Verkehrsbehörde geleitet, dass dieser Fall als Ordnungswidrigkeit geahndet wird.

Der Staatsanwalt hatte 3 Monate Haft und 1 Jahr und 1 Tag Führerscheinentzug beantragt.

queru

queru
30.04.2008, 13:32
Ab morgen 1. Mai tritt die Reform des Artikels 384 des Strafgesetzbuches in Kraft, der das Fahren ohne Fahrerlaubnis, oder das Fahren nachdem man die Fahrerlaubnis entzogen bekommen hat. Dies war bisher “nur“ ein Verstoß gegen Verwaltungsvorschriften.
Das Vergehen wird bestraft mit: 3-6 Monate Haft oder 12-24 Monate (Anm. queru: vermutl. Geldstrafe) und gemeinnützige Arbeit zwischen 31-90 Tagen.

queru

queru
04.05.2008, 13:22
In Schnellverfahren wurden die ersten beiden Autolenker verurteilt, die am Donnerstag in Las Palmas de GC ohne Führerschein angehalten wurden. Beide wurden zu einer Geldstrafe um die 1400 Euro und zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt.
Justizkreise vermuten, dass alleine in der Hauptstadt durchschnittlich 10-15 Personen täglich ohne Fahrerlaubnis erwscht werden.

queru

queru
20.07.2008, 10:41
Zwischen Januar und Juli 2008 wurden in der Stadt Las Palmas de GC 523 betrunkene Autofahrer gestoppt und 201 die keinen Führerschein hatten.
Die Zahl der Unfälle, im gleichen Zeitraum, ging von etwas mehr als 3000 auf 1300 zurück.

queru
21.07.2008, 14:20
Gestern wurde zum ersten Mal auf den Kanaren ein Autofahrer, aufgrund der Änderung des Strafgesetzes, in Präventivhaft genommen. Grund: Er wurde innerhalb von 8 Monaten zum dritten Mal beim Fahren ohne Führerschein erwischt.
Die Tatsache, dass er sich kürzlich ein Auto gekauft hat und Miete für einen Parkplatz zahlt haben sowohl Staatsanwalt wie Richterin zu der Überzeugung gebracht, dass er weiter gegen das Gesetz verstoßen würde, wenn man ihn auf freiem Fuss belassen würde.
Der Mann ist 20 Jahre alt und ihm wurde im November 2007 wegen Fahren ohne Führerscheins und unter Alkoholeinfluss zu Fahrverbot verurteil. Danach wurde er am 9. Juli 08 wegen Fahrens ohne Führerschein erneut verurteilt und zwar zu einer Geldstrafe von 18 Monaten. Jetzt bekam er 6 Monate Haft.

queru
25.07.2008, 13:41
Der Mann aus dem vorherigen posting wurde heute zu 5 Monate effektiver Haft verurteilt.

queru
29.07.2009, 13:55
Spanienweit wurden in diesem Jahr 676 Personen mit Haftstrafen zwischen 6 Monaten und 3 Jahren wegen Verstößen gegen die Verkehrssicherheit auferlegt
Insgesamt wurden 48.484 Fälle mit dem Strafgesetz verhandelt. Mehr als die Hälfte (24.671) davon wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss, die Gerichtsfälle wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis machten mehr als 20.000 aus.
Mittlerweile machen die Verstöße gegen die Verkehrssicherheit mehr als 40% aller Schnellverfahren aus.

queru
23.07.2010, 09:23
Habe gerade etwas gelesen, was mich umgehauen hat. Die Änderung des Strafgesetzes welche im Dezember in Kraft tritt, sieht u.a. die Möglichkeit vor, dass der Staatsanwalt im Verfahren gegen einen Fahrer, der einen schweren Verstoß gegen das Straßenverkehrsrecht begangen hat, beantragen kann, dass dem Fahrer das Auto temporär entzogen oder definitiv eingezogen wird.
Temporär würde ich ja noch verstehen aber das Auto enteignen? Das wird bestimmt mal irgendjemand vom Verfassungsgericht prüfen lassen.

Tax
23.07.2010, 09:41
Wenn ich das letztens im TV richtig mitbekommen habe gibt es eine entsprechende Regelung schon in Italien. Wenn noch richtig im Kopf habe war es dort bei Alkoholdelikten.

Dort wird das Fahrzeug eingezogen und zu Gunsten des Staates versteigert.

queru
22.12.2010, 14:58
Ab morgen tritt eine weitere Reform des Strafgesetzbuches in Kraft. In allen unten genannten Fällen kann der Richter außerdem anordnen, dass das Fahrzeug mit dem der Gesetzesverstoß begangen wurde enteignet wird.
Obwohl dies außer bei Artikel 381 etwas übertrieben erscheint haben die Richter dieses Mittel zur Hand. Mal sehen wie es in der Praxis aussehen wird:

Artikel 379
Geschwindigkeitsüberschreitung auf innerstädtischen Straßen um 60 km/h und außerhalb um 80 km/h und Fahren unter Drogeneinfluss oder Alkoholwert von 1,2 g/l Blutalkohol.

Haft von 3-6 Monaten oder Geldstrafe von 6-12 Monaten und gemeinnützige Arbeit zwischen 31-90 Tagen. Führerscheinentzug von 1 Jahr und 1 Tag bis 4 Jahre.

Artikel 380
Fahrlässiges Führen eines motorisierten Fahrzeugs wenn konkret das Leben und die Unversehrtheit von Personen in Gefahr gebracht wurde.

Haft von 6 Monaten bis 2 Jahre
Führerscheinentzug zwischen 1 Jahr und 1 Tag und 6 Jahren.

Artikel 381
Wer offensichtlich das Leben anderer verschmäht die Aktion in Artikel 380 durchführt.

Haft zwischen 2 und 5 Jahren, Geldstrafe zwischen 12 und 24 Monaten und Führerscheinentzug von 6-10 Jahren.

Wenn nicht konkret das Leben oder die Unversehrtheit von Personen in Gefahr gebracht wurde.

Haft zwischen 1 und 2 Jahren, Geldstrafe von 6-12 Monaten und Führerscheinentzug von 6-10 Jahren.

Artikel 383
Weigerung den Alkoholtest oder den Drogentest durchzuführen

Haft von 3-6 Monaten und Führerscheinentzug von 1 Jahr und 1 Tag bis 4 Jahre.

Artikel 384
Fahren ohne Führerschein bzw. wenn temporär od. definitiv durch richterlichen Entscheid bzw. den Verlust aller Punkte das Fahren untersagt war.

Haft von 3-6 Monaten oder Geldstrafe von 12-24 Monaten und gemeinnützige Arbeit von 31-90 Tagen.

Artikel 385
Hindernisse bzw. Flüssigkeiten auf die Fahrbahn bringen oder die Verkehrsbeschilderung annullieren.

Haft von 6 Monaten bis 2 Jahren oder Geldstrafe von 12-24 Monaten und gemeinnützige Arbeit von 10-40 Tagen.

felin
22.12.2010, 15:05
queru,
was muss man sich darunter vorstellen?
"Geldstrafe von xx - xx Monaten"?

queru
22.12.2010, 15:23
Entscheidend dafür ist der Tagessatz der angewendet wird. Eigentlich muss sich der Tagessatz an der wirtschaftlichen Situation des Verurteilten richten. Ob dies gemacht wird weiß ich nicht.

Eine Geldstrafe würde so aussehen: 4 Monate zu einem Tagessatz von 10 Euro = 1200 Euro. (Jeder Monat wird mit 30 Tagen gerechnet).

Das Gesetz sieht einen Minimumtagessatz von 2 Euro und einen maximalen Tagessatz von 400 Euro vor.

felin
22.12.2010, 15:24
Danke :!:

CaballeroCanarias
22.12.2010, 15:35
Die Änderungen im einzelnen:

Geschwindigkeitsüberschreitungen um 60 km/h innerorts und 80 km/h ausserhalb von Ortschaften.
Strafe: Gefängnis zwischen 3 und 6 Monaten oder 6 – 12 Monate gemeinnützige Arbeit und auf jeden Fall Führerscheinentzug von 1 - 4 Jahren.


queru

Das ist doch nen schlechter Witz!

Also ich bin ja kein Verkehrsrowdy, aber schnell kommt man mal auf 80 Ausserorts oder Abend Innerorts auf ner breiten Strasse auf 55-60 !

Da kann ich ja jetzt schon mit 15 Jahren Haft rechnen....in der Summe des ganzen :heul

x5

felin
22.12.2010, 15:52
UM 60 bzw. 80
Heißt, Du müsstest 100 bzw. 160 Km/H fahren.

queru
22.12.2010, 16:05
Oder auf der Autobahn statt 120 km/h 200 km/h.

queru
20.07.2011, 23:05
Ab heute wird die Staatsanwaltschaft für Verkehrssicherheit alle Verursacher von Verkehrsunfällen mit einem Todesfall des fahrlässigen Totschlags und jene bei denen es zu Schwerverletzten kommt der fahrlässigen Körperverletzung beschuldigen.

Fahrlässiger Totschlag wird mit Haftstrafen zwischen 1 und 4 Jahren Haft und fahrlässige Körperverletzungen mit zwischen 3 Monaten und 3 Jahren Haft bestraft, je nach Schwere.

Wenn ich es richtig verstehe bekamen die Verkehrspolizisten (ich denke nur die Guardia Civil. ausserorts) die Anweisung, dass bei Unfällen mit oben genannten Opfern ab folgenden Werten strafrechtlich zu verfahren ist:
-Alkoholwert von mehr als 2,5 mg pro Liter ausgeatmeter Luft
-Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 30 km/h über dem Limit 120 km/h
-Missachtung der Normen bzgl. des Überholens
-Wenn man auf die Gegenfahrbahn abgekommen ist
-Müdigkeit die man vorher hätte feststellen können und man sein Auto nicht angehalten hat.