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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wasserpreise



fio
15.11.2008, 09:05
Anbei eine Rechnung der "ELMASA" über die zweimonatliche Abrechnung des Wassers. Ist schon allerhand, was man für nicht mal einen m³ bezahlen muss.
Frage kann man hier irgendwas dagegen tun?
Daten wurden aus Sicherheitsgründen verdeckt.
fio
http://img255.imageshack.us/img255/723/stromgcbo5.jpg (http://imageshack.us)

queru
15.11.2008, 10:20
Wenn man es genau ausdrücken will, zahlst du diese Summe nicht nur für 1 m3 Verbrauch. Es ist zwar korrekt, dass du effektiv nur 1 m3 verbraucht hast, jedoch wurde vor vielen Jahren ein (meiner Meinung nach unglücklich ausgedrückten "Mimimumverbrauch von 10 m3") der zu zahlen ist eingeführt, Daher rührt also die erste Summe von 19,65 Euro.
Das gravierenste in deiner Rechnung ist der Posten "Prorrateo Contador General". Damit zahlst du anteilmässig den Wasserverbrauch des Hauptzählers der Eigentümergemeinschaft der Anlage in der sich dein Haus befindet. Über diesen Zähler wird all jenes Wasser gezählt, welches nicht von den Zählern der einzelnen Häuser gezählt wird.
Dieser Posten muss irgendwann einmal, auf Antrag eurer Eigentümergemeinschaft, eingeführt worden sein, denn das Wasserwerk macht dies nicht von sich aus, sondern schickt normalerweise eine eigene Rechnung für den Verbrauch des Hauptzählers an die Eigentümergemeinschaft. Vor allem aber gab es damals als die meisten Anlagen Wasser bekamen diese Möglichkeit der Abrechnung nicht.
Nun wenn du dagegen was machen willst müsstest du einen Beschluss in eurer Eigentümergemeinschaft erreichen, dass der prorrateo des contador generals wieder rückgängig gemacht wird. Ein einfacher Mehrheitsbeschluss reicht meiner Kenntnis nach dafür aus, muss nicht einstimmig sein.

fio
15.11.2008, 10:40
Danke für die ausführliche Erklärung!
Dachte mir schon, dass hier die comunidad mit drinhängt. Einen einfachen Mehrheitsbeschluss herbeizuführen wird sicher sehr sehr schwer zu verwirklichen sein.
Na ja, zahlen wir halt zum einen die monatliche comunidad und nochmals den anteilmäßigen Wasserverbrauch.
fio

queru
15.11.2008, 11:04
Wenn wir davon ausgehen, dass in der Eigentümergemeinschaft alles korrekt läuft, dann sollten eigentlich keine Nachteile für die Eigentümer entstehen, da keine eigene Rechnung für das Wasser der Eigentümergemeinschaft existiert (der Verbrauch wird ja direkt in den einzelnen Rechnungen der Eigentümer belastet). Das bedeutet, dass in den Jahreskosten der Eigentümergemeinschaft keine Wasserkosten drin sind und daher sollte die Umlagen die die Eigentümer an die Comunidad zahlen natürlich geringer sein als in einem Fall, wo in der Comunidad noch Wasserkosten drin sind.

Kleines Schema:

Wasser wird durch Comunidad bezahlt:
-Höhere Umlage an die Comunidad
-Geringere Wasserrechnung von der Elmasa

Wasser wird auf die Einzelzähler umgelegt und daher durch jeden einzelnen Eigentümer gezahlt:
- Geringe Umlage an die Comuniad
- Höhere Wasserrechnung von der Elmasa

fio
15.11.2008, 12:19
Haste wieder recht. Werd mir heute mal die Protokolle der Eigentümerversammlung der letzten zwei, drei Jahre und natürlich die versch. Ausgabenposten anschauen. Vielleicht findet sich ja was.
fio

Rosi
15.11.2008, 12:37
Dann liege ich mit 1,79 Euro für die "Prorrateo Contador General" ja reichlich günstiger.

Gesamt-RE für 2 Monate 13,91 Euro.

Fio so gleicht sich alles wieder aus :grin:

queru
15.11.2008, 12:49
Gesamt-RE für 2 Monate 13,91 Euro.
Bei dem Preis hast du aber den Residententarif, fio könnte selbst ohne den Prorrateo nie auf diese Summe kommen. Er hätte immer zumindest 20 Euro, da er keinen Residententarif hat.

queru
15.11.2008, 12:54
Einen einfachen Mehrheitsbeschluss herbeizuführen wird sicher sehr sehr schwer zu verwirklichen sein.
Apropos einfacher Mehrheitsbeschluss. Hier ein Beispiel wie einfach es sein kann (ein bisschen an den Haaren herbeigezogen aber möglich):
Eine Anlage mit 200 Bungalows, Eigentümerversammlung beginnt in 2. Einberufung (mindest. eine halbe Stunde nach der 1. angesetzt), Von 200 Eigentümer nur 3 anwesend oder vertreten = Einfacher Mehrheitsbeschluss bei 2 Pro-Stimmen. :cool:

Rosi
15.11.2008, 15:13
das eine Generalversammlung aber überhaupt rechtskräftig ist, müssen min. 25% der Eigentümer anwesend bzw. vertreten sein.

Ansonsten kann sie angefochten werden.
So ist es jedenfalls bei uns.

Das wäre wohl auch ein Witz wenn 2 Personen entscheiden könnten, was die restlichen 198 zu tun haben.

queru
15.11.2008, 20:54
Es kann durchaus sein, dass in deiner Anlage Statuten existieren, die etwas anderes, als das was im Gesetz steht festgelegt haben (Obwohl ich mir das in den seltensten Fällen vorstellen kann).
Insofern wäre es interessant, wenn du den betreffenden Artikel einscannst und hier reinstellst.
Sollten keine Statuten existieren, wäre es interessant, auf welchen Paragraphen des Gesetzes sich die Personen, die die Eigentümergemeinschaft vertreten, beziehen.

fio
16.11.2008, 10:47
Ist ja kein Geheimnis.
Bild 1 und Bild 2 zeigen das Anfangsprocedere der Versammlung
Bild 3 die Abrechnungsaufstellung
Im Vergleich zu anderen Eigentümerversammlungen funktioniert´s bei uns sehr gut
fio

http://img266.imageshack.us/img266/1742/comunidad001es4.jpg (http://imageshack.us)

http://img359.imageshack.us/img359/6139/comunidad002sc1.jpg (http://imageshack.us)


http://img220.imageshack.us/img220/9643/comunidad003ae8.jpg (http://imageshack.us)

queru
16.11.2008, 11:19
Ich meinte nicht dich fio mit dem einscannen sondern Rosi (Wo das mit den 25% steht damit eine Versammlung rechtskräftig ist). Aber positiv ist, dass auf deiner Aufstellung keine Wasserkosten enthalten sind. Also alles perfekt.

fio
16.11.2008, 12:42
Zumindest das ist dann ja positiv. :lol:
fio

Rosi
16.11.2008, 13:08
hier der Auszug aus den Statuten, an die sich sowieso keiner hält

http://i33.tinypic.com/ru0bie.gif

queru
16.11.2008, 18:10
Die markierte Stelle wo das mit den 25% steht bezieht sich nur auf ausserordentliche Versammlungen und es ist auch nicht so wie du es auffasst.
Es bezieht sich lediglich darauf, dass die Einladungen (oder auch Einberufungen genannt) zu ausserordentlichen Versammlungen (nicht ordentliche) vom Vorstand durchgeführt werden oder wenn 25% der Eigentümer dies fordern.
Soll heissen wenn 25% der Eigentümer eine Versammlung fordern, dann muss der Präsident dem Folge leisten.
Dies steht übrigens auch irgendwo im Wohnungseigentumsgesetz.
Mit den in einer Versammlung (ordentlich oder ausserordentlich) gefassten Beschlüssen haben die 25% nichts zu tun.
Auch in deiner Anlage, könnten 3 Personen bestimmen was 198 zu tun oder zu lassen haben, wenn zu dieser Versammlung nur 3 Personen anwesend sind. Dies geht allerdings nie in der 1. Einberufung sondern nur wenn die Versammlung in der 2. Einberufung eröffnet wird.
Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber ja genau geschaffen, damit Versammlungen beschlussfähig werden können, denn sonst könnten nie Beschlüsse gefasst werden wenn die meisten Eigentümer systematisch die Versammlungen boykottieren würden.

Rosi
16.11.2008, 20:41
@queru lese mal

" Ordnungsgemäße und außerordentliche Versammlung"

queru
17.11.2008, 13:27
Die Überschrift hatte ich gelesen und danach kommen 5 Zeilen die ordentliche und 2 weitere die ausserordentliche betreffen.
Vielleicht kann ich es dir die Sachlage besser veranschaulichen indem ich dir den Artikel 16 des spanischen Wohnungseigentümergesetzes übersetze:

Die Eigentümerversammlung trifft sich wenigstens einmal pro Jahr um ihren Haushalt und Konten zu genehmigen und auch öfters wenn dies der Präsident für notwendig hält oder es ein Viertel aller Eigentümer, oder die Anzahl Eigentümer die 25% aller Anteilsquoten innehaben, beantragen

Die Art und Weise wie Beschlüsse gefasst werden müssen/können ist bei allen Versammlungen (ordentlich od. ausserordentlich) gleich.

Rosi
17.11.2008, 15:18
Danke queru,
das leuchtet mir ein.
Was ich nicht glauben kann/will, daß evtl. 3 Personen über alles entscheiden können.

Tritt wohl nicht ein aber trotzdem beängstigend.

Tax
17.11.2008, 19:09
Das ganze wäre wohl besser zu verstehen, wenn man den Artikel 9 (zum Beispiel) in nummerierte Absätze unterteilt hätte.

So wie es bei Gesetzen üblich ist.


Artikel 9

(1) ......

(2) ......

(3) ......

Dann liest sich so etwas gleich viel leichter.

Residentin
12.09.2010, 03:58
@queru vom 15.11.2008
"Prorrateo Contador General"
das steht bei mir auch drin. Habe den Eindruck, dass die Summe von mal zu mal höher wird. Obwohl der Wasserverbrauch gleich bleibt und ich sehr sparsam mit dem Wasser umgehe, auch das Spülwasser aus der Waschmaschine wird abgefangen und für andere Dinge benutzt.

Residentin
12.09.2010, 04:06
Zusatz: Ich bin Dauer-Mieterin, habe ich vergessen zu erwähnen und bei mir steht auch Tarifa: Turistico drin. x92

queru
12.09.2010, 10:11
"Prorrateo Contador General"
Auf diese Summe hat dein eigener Wasserverbrauch keinen Einfluss denn diese Summe ist dein Anteil am Wasserverbrauch der Comunidad, also z.B. das Schwimmbad und das Wasser dass die allgemeinen Rasenflächen deiner Anlage braucht. Je nach Wetter verdunstet mehr Wasser aus dem Pool bzw. der Pool muss öfter gereinigt werden und man braucht ergo mehr Wasser dafür bzw. im Sommer müssen die Rasenflächen und Pflanzen öfters gegossen werden. Daher wäre es normal wenn diese Summe im Sommer höher ist als im Winter.

Peace
12.09.2010, 11:00
Zusatz: Ich bin Dauer-Mieterin, habe ich vergessen zu erwähnen und bei mir steht auch Tarifa: Turistico drin. x92

Dies kann man eventuell Ändern. Je nachdem wo Du wohnst. Wenn DU mit dem Mietvertrag und Certificade de Empadronamiente (aktuelles) zur Elmasa gehst kann man es in vielen Fällen auf Consumo domestico ändern lassen.

Der unterschied ist :

Touristico:

Mínimo 10 m³ 19,653096 Euros
Más de 10 m³ 1,965310 Euros/m³

Domestico:

Mínimo 10 m³ 7,512651 Euros
De 11 a 20 m³ 0,811366 Euros/m³
De 21 a 30 m³ 0,931569 Euros/m³
De 31 a 40 m³ 1,081822 Euros/m³
Más de 40 m³ 1,803036 Euros/m³

mehr unter www.elmasa.es

queru
12.09.2010, 11:09
Wenn das "Problem" nur die Summe des "Prorrateo Contador General" betrifft, gebe ich zu bedenken, dass ich mir sehr gut vorstellen könnte, dass für diesen Verbrauch auch nach einer Änderung auf den "Tarifa domestica" weiterhin mit "Tarifa turistico" berechnet wird.
Also privater Verbrauch "tarifa domestica" und
Umlage des Allgemeinwassers der Anlage "tarifa turistico".

Ist nur ein Gedanke von mir den man vorher erfragen müsste wenn speziell dieser "Prorrateo" gemeint ist.

Peace
12.09.2010, 11:14
Ja da hast Du recht.
Meine Information bezieht sich rein für den Eigenverbrauch also die Stomrechnung die man für die Wohneinheit bekommt .

queru
12.09.2010, 11:25
...also die Stomrechnung
Du meintest sicher Wasserrechnung! :lol:

Peace
12.09.2010, 13:12
Sorry ja..... :smile:

Residentin
12.09.2010, 15:43
@queru
Danke, nachher kommt der Vermieter, wie jeden Monat bekommt er dann Miete und NK. Hatte ihn beim letzten Mal schon auf das Wasser angesprochen, er meinte, er will sich erkundigen. Auf meine Frage, ob das Wasser für den Garten auch von mir bezahlt wird, sagte er nein, das bezahlt die Communidad.
Ich berichte dann gleich was sich ergeben hat. :smile:

Residentin
12.09.2010, 15:44
@peace
Wegen der Stromrechnung gibt es auch ein paar Dinge, aber kann dann erst später schreiben.

Residentin
12.09.2010, 16:57
@queru
Die Vermieterin kam, er war diesmal nicht dabei, es ging alles schnell, habe ihr auch das gesagt(wie auch dem Vermieter, ihrem Mann) mit den Wasserpreisen, ob ich da für andere mitbezahle. Sie meinte, da kennt sie sich nicht aus, aber ich solle zu Elmasa gehen und mich dort erkundigen, aber aus deinem Schreiben ersehe ich ja, dass die da nix damit zu tun haben, habe ihr das auch nochmals gesagt. Mir geht es da bstimmt nicht um ein paar Cent einzusparen, aber wenn ich für andere Wasserkosten mittragen soll, nein das möchte wohl niemand.
:?:

Residentin
12.09.2010, 17:02
@peace
Da sich die Strompreise schon seit längerer (?) Zeit erhöht haben, habe ich für diesen Monat 40 Euro bezahlt, letzten Monat waren es 6 Euro. Man hat mir erklärt, dass es einen Monat hoch ist und im anderen Monat weniger. Habe keine Klimaanlage, aber Ventilatoren.
Nun damit kann man leben. Wie ist es bei dir?

Hillie
13.09.2010, 06:00
Peace kann nur mit Klimaanlage leben.
Glaub mir! :lol:

Tax
13.09.2010, 06:12
Peace kann nur mit Klimaanlage leben.
Glaub mir! :lol:

Grins

Peace
13.09.2010, 09:32
@peace
Da sich die Strompreise schon seit längerer (?) Zeit erhöht haben, habe ich für diesen Monat 40 Euro bezahlt, letzten Monat waren es 6 Euro. Man hat mir erklärt, dass es einen Monat hoch ist und im anderen Monat weniger. Habe keine Klimaanlage, aber Ventilatoren.
Nun damit kann man leben. Wie ist es bei dir?


Also das beim Strom ist folgendermassen. Du bekommst ein Monat eine geschätzte Rechnung welche in der Regel niedriger ist. Im darauf folgenden Monat wird abgelesen und meisstens ist das dann die Höhere. Du kannst dies an der Rechnung erkennen einmal steht "lectura real" neben den Einheiten und einmal "Consumo estimado" oder so ähnlich (hab grad keine rechnung bei der Hand).
Dies ist seid etwa 1 1/2 Jahren so, als von der Zahlung alle 2 Monate auf monatlich umgestellt wurde.

Residentin
14.09.2010, 04:23
@peace
Danke, ja so habe ich das auch verstanden, in meiner letzten Wohnung war alles incl.

Residentin
14.09.2010, 04:24
@peace
.....ohne Klimaanlage nicht leben.... :arrow:

hjb
23.12.2011, 00:11
Zu Zitat von queru
"Es kann durchaus sein, dass in deiner Anlage Statuten existieren, die etwas anderes, als das was im Gesetz steht festgelegt haben (Obwohl ich mir das in den seltensten Fällen vorstellen kann).
Insofern wäre es interessant, wenn du den betreffenden Artikel einscannst und hier reinstellst.
Sollten keine Statuten existieren, wäre es interessant, auf welchen Paragraphen des Gesetzes sich die Personen, die die Eigentümergemeinschaft vertreten, beziehen."

In der Übersetzung der Statuten der Eigentümergemeinschaft unserer Bungalows steht in Art. 32:
"Die ordentlichen und außerordentlichen Versammlungen gelten in erster Einberufung als beschlussfähig wenn mindestens die Hälfte plus einer der Eigentümer anwesend oder vertreten sind und diese die Mehrheit der Beteiligungsquotern repräsentieren.
Die zweite Einberufung ist bei etwelcher Anwesenheit oder Vertretung von Stimmen und Quoten beschlussfähig."

Ist diese Form so zulässig ???

Saramago
23.12.2011, 02:02
"Die ordentlichen und außerordentlichen Versammlungen gelten in erster Einberufung als beschlussfähig wenn mindestens die Hälfte plus einer der Eigentümer anwesend oder vertreten sind und diese die Mehrheit der Beteiligungsquotern repräsentieren.
Die zweite Einberufung ist bei etwelcher Anwesenheit oder Vertretung von Stimmen und Quoten beschlussfähig."

Ist diese Form so zulässig ???

Genau richtig! Wer nämlich vergisst, zwei Einberufungen anzusetzen, kann sich bei fehlenden Stimmen und Quorum die Sitzung getrost sparen, weil sie jederzeit anfechtbar ist.

queru
23.12.2011, 20:20
Ja das passt und entspricht genau dem Wohnungseigentumsgesetz.