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Gran-Canaria-Infos
16.09.2009, 17:15
Hallo zusammen,
habe gegoogelt wie wild - aber ohne Ergebnis. Vielleicht hat ja jemand hier eine Antwort ?
Beim Handel mit Waren innerhalb der EU fallen ja verschieden hohe MwSt. an. Dies wird über die Ust-ID-Nummer ja gegenseitig ausgeglichen. Wenn ich also als Spanier in Deutschland kaufe, muß ich die 19% MwSt. zunächst bezahlen. Wenn ich aber außerhalb der EU mit Deutschland Geschäfte mache, fällt ja die MwSt. nicht an. Kommt nicht mit auf die Rechnung.
Meine Frage: Wie ist das mit den Kanaren ?
Konkret:
Wenn ich auf GC einen Laden habe und die Waren in Deutschland kaufe. Welche MwSt. fällt für mich als deutscher Käufer auf den Kanaren an und welche Steuer muß ich beim Wiederverkauf in meinem Laden auf GC dann beaufschlagen und an Spanien abführen ?
Ich hoffe, jemand hat meine Ausführung verstanden ;-)
Wenn Du hier "ordentlich" gemeldet bist, zahlst Du auch nur hier den kanarischen Steuersatz (nennt sich auf den Kanaren "IGIC").
Die deutsche Mehrwertsteuer entfällt bzw. bekommst Du Rückerstattet.
Wenn Du waren von hier aus Deutschland importieren willst,,musst Du im Vorfeld Deine Steuernummer angeben. Sie beginnt hier auf GC mit B-"xxxxxxx" und nicht wie häufig auf dem Festland mit ES-"xxxxxxx"
Da gild es aufzupassen, weil viele Deutsche Firmen immer der Meinung sind, sie müssten das korrigieren und dann gibt´s Probleme.
Wenn Du waren von hier aus Deutschland importieren willst,,musst Du im Vorfeld Deine Steuernummer angeben. Sie beginnt hier auf GC mit B-"xxxxxxx" und nicht wie häufig auf dem Festland mit ES-"xxxxxxx"
Da gild es aufzupassen, weil viele Deutsche Firmen immer der Meinung sind, sie müssten das korrigieren und dann gibt´s Probleme.
Als Ergänzung:
Die Steuernummer kann auch z.B. 12345678A im Falle eines autonomen Geschäftsmannes spanischer Nationalität oder X1234567Y im Falle eines autonomen Geschäftsmannes nicht spanischer Nationalität. Ausser dem B gibt es noch einige Buchstaben mehr wie z.B. ein A für eine Aktiengesellschaft oder ein J für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Die ES-B12345678 kann es nur auf dem Festland geben, da dieses Format eine EU-Steuernummer darstellt. Genau wie in Deutschland z.B. eine DE12345678. Dies deshalb weil das spanische Festland steuerrechtlich Europäische Union ist. Die Kanaren gelten steuerrechtlich als Drittland und nicht zur EU, genau wie Helgoland steuerrechtlich nicht Deutschland ist sondern ein Drittland.
Sumcocan
16.09.2009, 19:56
Hervorragend ausgeführt , queru ! :!:
Das Hauptproblem bei einigen deutschen Firmen ist, das sie nicht begreifen, das die Kanaren eine steuerliche Enklave sind :?:
Normaler Vorgang: bei der Bestellung mitteilen, das die Ware mehrwertsteuerfrei ist.
Die Folge ist nirmalerweise, das die Ware dann hier "verzollt" wird : eine Agencia de Aduanas zahlt die entsprechende IGIC und nimmt dazu ihre Gebühren. Selbstverzollung ist hier so gut wie unmöglich. Habe es des öfteren versucht, aber der Aufwand und der Zeitverlust ist teurer als die Gebühren der Zollagenturen.
Übrix fliessen auch die Transportkosten in die Stuer mit ein, weil die Ware die hier ankommt eben mehr kostet (Warenwert = Einkaufspreis+Transportkosten)
Beim Handel mit Waren innerhalb der EU fallen ja verschieden hohe MwSt. an. Dies wird über die Ust-ID-Nummer ja gegenseitig ausgeglichen. Wenn ich also als Spanier in Deutschland kaufe, muß ich die 19% MwSt. zunächst bezahlen. Wenn ich aber außerhalb der EU mit Deutschland Geschäfte mache, fällt ja die MwSt. nicht an. Kommt nicht mit auf die Rechnung.
Meine Frage: Wie ist das mit den Kanaren ?
Konkret:
Wenn ich auf GC einen Laden habe und die Waren in Deutschland kaufe. Welche MwSt. fällt für mich als deutscher Käufer auf den Kanaren an und welche Steuer muß ich beim Wiederverkauf in meinem Laden auf GC dann beaufschlagen und an Spanien abführen ?
Normalerweise fällt wenn du Waren in DE kaufst und sie in ein Drittland (dazu zählen die Kanaren) ausführst in DE keine MwSt (besser gesagt Umsatzzsteuer) an. Wie sich der Verkäufer in DE anstellt kann ich dir nicht sagen, da er für seine Buchhaltung einige Nachweise braucht um seinerseits nachweisen zu können warum er dir keine Umsatzsteuer berechnet hat.
Eine Aussnahme zu diesem Fall wäre z.B. wenn der Verkäufer in DE den Transport der Waren nach GC in Auftrag gibt. In diesem Fall z.B. wird die deutsche Umsatzsteuer fällig.
Wenn dann die Waren hier ankommen werden auf den Wert die
"Arbitrio sobre Importaciones y Entradas de Mercancias en las Islas Canarias" fällig. Die beläuft sich wenn noch aktuell im Regelfall zwischen 5 und 15%. Hängt von der Ware ab.
Hier ein link auf spanisch mit ein bisschen Info:
http://www.creacionempresas.com/index.php?option=com_content&task=view&id=40&Itemid=223&limit=1&limitstart=1#1
Und wenn du letztendlich die Waren hier verkaufst musst du zusätzlich zum Verkaufspreis die "kanarische Umsatzsteuer" die Impuesto General Indirecto Canario vom Endverbraucher kassieren.
Wie hoch hier der Steuersatz ist hängt auch von der Art der Produkte ab und kann sein 0%, 2%, 5%, 9%, 13%. Der normale Satz sind 5%.
Hier ein wikipedia Artikel über die IGIC:
http://es.wikipedia.org/wiki/Impuesto_General_Indirecto_Canario
Unter gewissen Umständen bist du im ersten Jahr deiner Geschäftsaktivität oder auch noch für die weiteren (abhängig von deinen Einnahmen) von der Verpflichtung IGIC zu kassieren und abzuführen befreit.
Hier noch ein bisschen Lesestoff bzgl. der deutschen Umsatzsteuer:
Ausfuhr Privatpersonen:
www.zoll.de/e0_downloads/b0_vordrucke/a0_vordruckgesamtliste/steuer_merkblatt_nachweis.pdf
Checkliste für deutsche Unternehmer für
umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferungen (Betrifft den deutschen Verkäufer, aber hier kannst du sehen welche Formalitäten notwendig sind):
www.tuschen-lanz-leweling.de/tll/tuschen-lanz/download-service/Checkliste%20f%FCr%20Ausfuhrlieferungen.pdf
...eine Agencia de Aduanas zahlt die entsprechende IGIC und nimmt dazu ihre Gebühren. Selbstverzollung ist hier so gut wie unmöglich. Habe es des öfteren versucht, aber der Aufwand und der Zeitverlust ist teurer als die Gebühren der Zollagenturen.
Das habe ich auch schon festgestellt. Ich finde auch, dass sich deren Gebühren in Grenzen halten und ich finde sie angemessen. Das man es nicht selbst machen kann hat glaube ich damit zu tun, dass man sonst eine Kaution bei der Regierung hinterlegen müsste (Für den Fall das im nachhinein festgestellt wird, dass beim Import irgendetwas nicht gepasst hat) und diese Zollagenten haben soweit ich weiss alle Kautionen hinterlegen müssen, aber eben nur einmal für alle ihre Aktivitäten.
Sumcocan
16.09.2009, 20:15
Eine Aussnahme zu diesem Fall wäre z.B. wenn der Verkäufer in DE den Transport der Waren nach GC in Auftrag gibt. In diesem Fall z.B. wird die deutsche Umsatzsteuer fällig.Nicht ganz richtig, denn der Spediteur erstellt die Zollausfuhrerklärung (gegen Gebühr)
Und wenn du letztendlich die Waren hier verkaufst musst du zusätzlich zum Verkaufspreis die "kanarische Umsatzsteuer" die Impuesto General Indirecto Canario vom Endverbraucher kassieren.
Wie hoch hier der Steuersatz ist hängt auch von der Art der Produkte ab und kann sein 0%, 2%, 5%, 9%, 13%. Der normale Satz sind 5%.Prinzipiell richtig, aber man kann sich auch freistellen lassen, wenn man einen gewissen Umsatz nicht übersteigt
Unter gewissen Umständen bist du im ersten Jahr deiner Geschäftsaktivität oder auch noch für die weiteren (abhängig von deinen Einnahmen) von der Verpflichtung IGIC zu kassieren und abzuführen befreit.Wie schon gesagt: abhängig vom Volumen : bin nun schon fast 6 Jahre befreit
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Also wie man sieht alles überhaupt kein Problem und kinderleicht.
:shock: :cry:
Eine Aussnahme zu diesem Fall wäre z.B. wenn der Verkäufer in DE den Transport der Waren nach GC in Auftrag gibt. In diesem Fall z.B. wird die deutsche Umsatzsteuer fällig.Nicht ganz richtig, denn der Spediteur erstellt die Zollausfuhrerklärung (gegen Gebühr)
Stimmt, da hab ich mich verhauen.
Und wenn du letztendlich die Waren hier verkaufst musst du zusätzlich zum Verkaufspreis die "kanarische Umsatzsteuer" die Impuesto General Indirecto Canario vom Endverbraucher kassieren.
Wie hoch hier der Steuersatz ist hängt auch von der Art der Produkte ab und kann sein 0%, 2%, 5%, 9%, 13%. Der normale Satz sind 5%.Prinzipiell richtig, aber man kann sich auch freistellen lassen, wenn man einen gewissen Umsatz nicht übersteigt
Unter gewissen Umständen bist du im ersten Jahr deiner Geschäftsaktivität oder auch noch für die weiteren (abhängig von deinen Einnahmen) von der Verpflichtung IGIC zu kassieren und abzuführen befreit.Wie schon gesagt: abhängig vom Volumen : bin nun schon fast 6 Jahre befreit
Als Ergänzung: Nicht jeder kann sich freistellen lassen sondern ausschliesslich natürliche Personen, keine Gesellschaften noch nicht einmal eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die immerhin ausschliesslich aus natürlichen Personen besteht.
Sumcocan
16.09.2009, 20:46
Als Ergänzung: Nicht jeder kann sich freistellen lassen sondern ausschliesslich natürliche Personen,...
Habe ich nicht dran gedacht , sorry :wink:
Nichts zu "sorry". Was wäre ein forum ohne Diskussionen, verschiedenen Meinungen und wie bei mir oben den ein oder anderen Fehler der dann aber im Normalfall von irgenjemanden wieder richtig gestellt wird. Dafür liebe ich dieses Forum. "Viva La Verde". :!:
Stell dir mal vor wie langweilig ein "klinisch" reines Forum wäre! Dat wär nix für mich.
Gran-Canaria-Infos
17.09.2009, 09:24
Suuuper, vielen Dank an alle :-)
Ist ja echt klasse, wie schnell und kompetent einem hier geholfen wird. Ich hoffe, ich kann mich dann und wann auch revanchieren.
Zunächst wollte ich mit meiner Frage nur kurze Infos über Höhe der Sätze usw. damit ich mir überhaupt Gedanken zu einer Geschäftskalkulation machen kann. Wenn es dann mal irgendwann wirklich ernst würde, geht wohl kein Weg an einem gutem Steuerberater / Gestoria vorbei.
Nochmals vielen Dank !!!
Da hast du Recht. Im Endeffekt wirst du nicht ohne einen Steuerberater bzw. eine Gestoria herumkommen. Bis dahin immer her mit deinen Fragen. Wenn wir Antworten haben dann gibt´s die hier. Ich vermute zwar, dass du deine Geschäftsidee hier öffentlich nicht preisgeben willst, aber wenn doch, dann schreib mal die Waren mit denen du arbeiten willst, wenn es nicht zuviele verschiedenen sind, dann kann ich dir evtl. noch Auskunft geben über die konkreten AIEM und IGIC-Sätze die fällig werden könnten.
Gran-Canaria-Infos
13.11.2009, 12:06
Hallo an alle, die dankenswerter Weise dieses Thema verfolgen !
Ich habe da nochmal eine Frage zur "Arbitrio sobre Importaciones y Entradas de Mercancias en las Islas Canarias"
Wenn ein Händler in Deutschland Waren kauft, zahlt er zunächst 19% MwSt. Diese kann er aber mit den beim Verkauf der Ware erhobenen MwSt. verrechnen - wir haben eine echte Endverbrauchersteuer.
Wenn ich beim Import nach GC nun erstmal die Einfuhrsteuer (Arbitrio sobre Importaciones y Entradas de Mercancias en las Islas Canarias) zahle und anschließend noch die Endverbrauchersteuer aufschlagen/abführen muß, fallen also zwei Steuern an ?
Also Warenwert + 10-15% und dann nochmal + 0-13%.
Sehe ich das richtig ?
Sumcocan
13.11.2009, 14:34
Bin kein Steuerfachmann, kann also nur aus eigener Erfahrung berichten:
Alle eingeführten Waren müssen durch den Zoll und die Zollagentur berechnet je nach Art der Ware den Wert (Ware+Transportkosten=Wert) und den Steuersatz (mind. 5 max.15%, ausser Tabakwaren, das sind 25%). Dieser wird inform von IGIC erhoben, also die kanarische "Mehrwertsteuer".
Firmen die dem Kunden gegenüber "IGIC-pflichtig sind, können die bezahlte Steuer gegenrechnen (ähnlich dem deutschen Vorsteuerabzug).
Es gibt auch Firmen "excento de IGIC", die also keine IGIC vom Kunden berechnen. Da sind diese bei der Importacion bezahlten Steuern logischerweise nicht abzugsfähig
Gran-Canaria-Infos
13.11.2009, 14:53
So habe ich es mir erhofft - vielen Dank !!
Das ist bei euch auf der Insel aber kompliziert. Auf dem Festland war es einfach einfach. Ware aus DE ohne MWST, auf dem Festland in der Declaracion de Impuesto angegeben, die 16%/7% auf den Endpreis fertig. Auf dem Festland ist ein Gestor obligatorisch für einen Autonomen. Es muss auch die I.V.A. Abrechnungen trimestral gemacht werden.
Sumcocan
14.11.2009, 13:48
Tapasdas ist so "kompliziert", weil die Kanaren wie ein Drittland behandelt werden. Wir sind zoll- und steuerrechtlich nicht in der EU :heul
@sumco, deswegen musst du nicht gleich losheulen. Hat ja den Vorteil, das die Elektronik hier billiger ist. Schade, früher als Raucher hätten mir die Zigarettenpreise Freude bereitet, doch man kann nicht alles haben. Ja, ist schon klar mit dem Zoll usw., habe auch volles Verständnis, aber trotzdem ist es kompliziert. :smile:
Gran-Canaria-Infos
18.11.2009, 12:11
Ich vermute zwar, dass du deine Geschäftsidee hier öffentlich nicht preisgeben willst, aber wenn doch, dann schreib mal die Waren mit denen du arbeiten willst, wenn es nicht zuviele verschiedenen sind, dann kann ich dir evtl. noch Auskunft geben über die konkreten AIEM und IGIC-Sätze die fällig werden könnten.
Hallo Queru,
jetzt würde ich gerne auf Dein Angebot zurückkommen. Sitze hier grade über eine fiktive Vorkalkulation und da wären die Einfuhrsteuersätze und MwSt-Sätze schon hilfreich um es genauer machen zu können. Bei den Waren handelt es sich um Bücher, Zeitschriften und andere Druckwaren, weiter DVD und diverse Geschenkartikel, Souveniers etc. Ich denke, grade bei den Drucksachen gibt es Unterschiede.
Wäre super, wenn Du etwas dazu weißt. Ich sag schonmal "danke"!
Gran-Canaria-Infos
10.02.2010, 16:55
Bin kein Steuerfachmann, kann also nur aus eigener Erfahrung berichten:
Alle eingeführten Waren müssen durch den Zoll und die Zollagentur berechnet je nach Art der Ware den Wert (Ware+Transportkosten=Wert) und den Steuersatz (mind. 5 max.15%, ausser Tabakwaren, das sind 25%). Dieser wird inform von IGIC erhoben, also die kanarische "Mehrwertsteuer".
Firmen die dem Kunden gegenüber "IGIC-pflichtig sind, können die bezahlte Steuer gegenrechnen (ähnlich dem deutschen Vorsteuerabzug).
Es gibt auch Firmen "excento de IGIC", die also keine IGIC vom Kunden berechnen. Da sind diese bei der Importacion bezahlten Steuern logischerweise nicht abzugsfähig
Wenn ich also z.B. 10% Einfuhrsteuern/Zoll beim Import aus Deutschland nach GC bezahle und 5% Mehrwertsteuer an meine kanarischen Endkunden berechnen muß, dann liegt die Summe der Einfuhrsteuer ja immer höher wie die der Mehrwertsteuer und ich müßte die einbehaltene MwSt. nie an den Staat abführen ? Ist das wiklich so ??
Sumcocan
11.02.2010, 11:11
die einfuhrsteuern/zoll sind kosten, auf denen du sitzenbleibst (sprich : die musst du in deine kalkulation einfügen).
die kosten sind in der Regel : Zollagentur, AGIC und IGIC. Zoll fällt nur auf ganz wenige waren an. den in der Einfuhrsteuer enthaltenen teil IGIC kannst du als "vorsteuer" bei der IGIC abrechnung der verkäufe abziehen.
ich empfehle dir aber unbedingt einen steuerberater aufzusuchen, der dich detailiert berät.
ich gebe dir gern per PN eine gute adresse
Und wie sieht es bei Privatpersonen aus?
Ich möchte in Deutschland Hifi-Komponenten kaufen und mir per DHL zuschicken lassen.
Ist es besser, den Kaufpreis Brutto (ca.400 Euro) zu zahlen und das Paket ohne weitere Formalitäten zu erhalten oder Netto ohne MWSt? Wie ist dann die Prozedur mit Zoll bzw. Zollbescheinigung für den Verkäufer? Nur IGIC oder zusätzlich noch weitere Aufschläge?
Ich hatte in Deutschland mal steuerfreie Lieferungen erhalten. Damals hatte der Postfritze die Steuern bei Zustellung kassiert. Mittlerweile ist wohl vieles anders und hier erst recht.
Und wie sieht es bei Privatpersonen aus?
Ich möchte in Deutschland Hifi-Komponenten kaufen und mir per DHL zuschicken lassen.
Ist es besser, den Kaufpreis Brutto (ca.400 Euro) zu zahlen und das Paket ohne weitere Formalitäten zu erhalten oder Netto ohne MWSt? Wie ist dann die Prozedur mit Zoll bzw. Zollbescheinigung für den Verkäufer? Nur IGIC oder zusätzlich noch weitere Aufschläge?
Ich hatte in Deutschland mal steuerfreie Lieferungen erhalten. Damals hatte der Postfritze die Steuern bei Zustellung kassiert. Mittlerweile ist wohl vieles anders und hier erst recht.
Soweit mir bekannt ist, gehst du folgendermassen vor. In 1. Linie musst du den deutschen Lieferanten fragen ob das von seiner Seite aus in Ordnung geht, dass er dir die Rechnung ohne MwSt. ausstellt. Dies ist wichtig da es Firmen gibt die dies nicht machen (aus Unkenntnis od. Faulheit). Wenn er dies bejaht dann passt das schon. Wie er das dann mit seinem Finanzamt in DE macht weiss ich auch nicht. Ich habe schon des öfteren gehört, dass man solch einer Firma dann den Pass durchmailen musste in dem idealerweise als Wohnort einer auf Gran Canaria drinsteht.
Über DHL schicken ist problemlos und schnell, die machen die Zollabwicklung. Wichtig ist denen gleich von Anfang an deine NIE-Nr. durchzugeben, sonst bleibt dein Paket bei DHL in Madrid liegen, da sie ohne diese Nummer keine Zollabwicklung machen können.
Übrix: Der Verkäufer in DE hat mit der kanarischen IGIC nichts zu tun. In Fällen der Importation auf die Kanaren ist der Steuerpflichtige der Empfänger der Ware, also du.
Zusatz: Ich würde den Händler auf jeden Fall fragen ob er die Lieferung nicht auch übernimmt. Wenn er sich auskennt und evtl. ein etwas grösserer Händler ist, der sich mit Lieferungen in alle Welt auskennt, ist die Lieferung evtl. billiger als wenn du sie selbst bei DHL in Auftrag gibst. Einfach mal nachfragen.
In diesem Fall darauf achten, dass auch deine NIE gleich von Anfang an dem Händler bekannt ist.
Danke schon mal.
Es ist ein grösserer Händler, der Versand über DHL in alle Welt anbietet.
das mit dem mwst-freien verkauf ist ok, brauche dann aber die zollbescheinigung nachher
Wieso er eine Zollbescheinigung braucht ist mir schleierhaft. Normalerweise müsste doch sein Versandbeleg als Ausfuhrbescheinigung reichen?
Also zumindest wenn der Verkäufer selbst den Versand beauftragt dann bekommst du nur noch das in Spanien genannte Dokument "Documento único administrativo" abgekürzt DUA, zu sehen hier auf Seite 1 http://www.redbusqueda.com/transporte/docs/Dua.pdf
Im Original ist das was schwarz dargestellt grün.
In DE nennt man dieses Dokument "Einheitspapier" und wie das Formular aussieht ist hier auf Seite 4 ansatzweise zu sehen: http://www.zoll.de/e0_downloads/b0_vordrucke/a0_vordruckgesamtliste/0781_merkblatt_2010.pdf
Das Exemplar des (vermutl. aus 8 Kopien bestehenden Dokuments) welches du ausgehändigt bekommst ist allerdings für dich alleine bestimmt. Möglicherweise genügt ihm eine Kopie von diesem Dokument. Musst mal nachfragen. Wenn dies nicht genügt, kann ich mir nur vorstellen, dass er von der Transportfirma die Bestätigung bekommt dass die Ware ausgeführt wurde.
Gran-Canaria-Infos
22.02.2010, 13:43
Für den Versender in Deutschland sollte eine Bescheinigung der Spedition genügen, daß die Ware nach außerhalb der EU verbracht worden ist. Damit kann er dann belegen, daß die Mehrwertsteuer berechtigterweise nicht ausgewiesen und abgeführt wurde. Ebenso fällt dann bei den Frachtkosten auch keine deutsche MwSt. an.
Sumcocan
22.02.2010, 14:39
da ich ja auch Ware aus D beziehe, hier kurz die aktuellen Infos:
Ware wird mit Rechnung ohne MwSt abgeschickt. Für den Versender reicht dann der Einlieferungsschein. "Unkundige" Versender verlangen immer nach der EU-Steuernummer, die aber auf die Kanaren entfällt, da wir hier "Drittland" sind.
Wenn das Paket per DHL (ECHTES DHL) kommt, macht DHL die Verzollung automatisch (sind als Mensajeria dazu verpflichtet) und kassiert rund 35,-€ für diesen Service (plus Steuern / Zoll für die Ware).
Wenn das Paket mit der Post (ist ja in D auch DHL) kommt, gibt es zwei Möglichkeiten: man bezahlt beim Paketboten, oder man bekommt einen Brief und muss diesen dann einer Zollagentur vorlegen, die die Verzollung (auch gegen Gebühren) erledigt.
Wenn man Glück hat, "rutscht" das Paket durch, ohne Bürokratie und Kosten :wink:
Ware wird mit Rechnung ohne MwSt abgeschickt. Für den Versender reicht dann der Einlieferungsschein. "Unkundige" Versender verlangen immer nach der EU-Steuernummer, die aber auf die Kanaren entfällt, da wir hier "Drittland" sind.
Jau, völlig richtig.
Dann will ich mal fleissig bestellen
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Gran-Canaria-Infos
23.03.2010, 14:32
Ich stehe in dieser Sache immer noch etwas auf dem Schlauch :sad:
Wenn ich Handelsware aus Deutschland nach GC einführe, fällt doch der sogenannte "Einfuhrzoll" an oder ? Wie berechnet sich der ? Wo finde ich evtl. eine Warenart-Prozentsatz-Tabelle ?
Kommt dann zusätzlich noch IGIC oben drauf ? Wenn ja, wieviel ?
Wenn die Waren dann im Einzelhandel auf GC verkauft werden, muß ich IGIC erheben und abführen. Gibt es dazu irgendwo eine Tabelle mit der Höhe bei bestimmten Waren ?
Und letztlich: Kann ich die IGIC, welche ich meinen Waren aufschlage mit dem IGIC, der mir bei der Einfuhr angefallen ist verrechnen ? Ist hier Zoll = IGIC oder sind das bei der Einfuhr zwei Paar Schuhe ??
Ich hoffe, irgend jemand hat hier noch den Durchblick und kann mir helfen !
Vielen Dank schon mal ! :lol:
Also, um überprüfen zu können ob IGIC+AIEM, oder nur IGIC od. nur AIEM fällig werden musst du den Warencode kennen.
Mit dem Warencode kannst du hier abfragen was anfällt:
https://www.gobiernodecanarias.org/hacienda/apps/GMA_Detalle_Arancel;jsessionid=B126D3C1D975FA9B3CF E0FF623BD2D5C?impr=N&opcion=D&buscarcod=0101101000&niveltxt=4&fecha=20100323
Dieses Beispiel betrifft z.B. die Einfuhr eines Pferdes (Warencode 0101.10.10.00). Wie du siehst steht dort, dass 5% IGIC anfällt und keine AIEM (no sujeto).
Soweit so gut: Wie kommst du an die Codes deiner Ware:
1. Du beginnst in vorherigem link dort wo steht "Código de Mercancía" immer nur eine Nr. einzugeben (z.B. die "0") und dann den Pfeil nebendran klicken. Dann erscheint eine mehrseitige Liste aller Waren die mit 0 beginnen. In Anbetracht dessen dass die Codes mit den Zahlen 0 bis 99 beginnen eine sehr mühsame Sache.
2. Die wahrscheinlich einfachere Lösung da ein normales Textdokument mit allen Nummern aufgemacht wird und du demnach mit der Suchfunktion deines Schreibprogramm einzelne Wörter suchen kannst gibt´s hier: (Ich lade das Dokument gleich mal auf den Server hoch, da dieser Service des kanarischen Finanzamts gerade nicht klappt, vorhin ging er noch)
Solltest du nicht deinen genauen Artikel finden, dann gibt es noch in jeder Abteilung am Ende noch einen Code der "Los demás" heisst was soviel bedeutet "alle anderen". Dort werden dann die eingereiht die keinen spezifischen Code haben.
Weiteres kleines Codebeispiel: 8528 sind Fernseher, Videomonitore und Videoprojektoren.
Hab das Textdokument nicht hochgeladen weil es über 50 MB hatte.
Hab jetzt aber wieder den link zu dem gezipten Dokument gefunden:
Erst auf diese Seite gehen: http://www.gobcan.es/tributos/
dann auf der linken Seite auf "Codificación de mercancias" klicken und danach auf "CODIFICACIÓN DE MERCANCÍAS (Fecha 02/03/2010)" klicken.
Sehe gerade, dass mein link im vorvorherigen posting abgelaufen ist.
In diesem Falle musst du auf diese Seite gehen: http://www2.gobiernodecanarias.org/hacienda/index.html
danach oben links auf "Oficina virtual" klicken.
Danach links auf "Importaciones/Exportaciones" klicken
Danach auf "Tipos impositivos" klicken
Dann auf "Consulta de tipos impositivos"
Hier kannst du dann den Code der Ware und das Datum von heute eingeben und auf "enviar" klicken.
Wenn ich Handelsware aus Deutschland nach GC einführe, fällt doch der sogenannte "Einfuhrzoll" an oder ? Wie berechnet sich der ? Wo finde ich evtl. eine Warenart-Prozentsatz-Tabelle ?
Kommt dann zusätzlich noch IGIC oben drauf ? Wenn ja, wieviel?
Du musst nur entweder I.G.I.C. oder A.I.E.M. oder beides zahlen. Zum AIEM hier etwas deutsches: http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/other_taxes/canary_islands/index_de.htm
Im Grund solltest du bei deinen Planungen davon ausgehen dass bei einer Importation nur 5% IGIC anfallen und kein AIEM. Grob, sehr grob erklärt wurde die AIEM eingeführt um die ansässige Industrie, die einige Nachteile durch die Entfernung zum Festland hat, nicht zu benachteiligen. Soll heissen: Wenn etwas importiert wird, was auch hier hergestellt wird, der soll etwas mehr an Abgaben (AIEM) zahlen. Wie gesagt, das soll nur den Sinn aufzeigen. Bei normalen Produkten sollte man also davon ausgehen, dass kein AIEM anfällt.
Gran-Canaria-Infos
24.03.2010, 10:51
Hallo queru,
vielen vielen Dank für Deine Mühe !
Es fällt halt schwer, wenn man ohne spanische Fachausdrücke googlen soll. Aber Du hast mir mit den Links sehr geholfen !
Nur die Textversion der Warennummer-Auflistung bekomme ich jetzt nicht auf - aber ich schau mal, ob ich die Warennummern so irgendwie rausbekomme.
Wegen der Verrechnung mit der IGIC, die ich meinen Kunden abnehmen muß, wäre es doch jetzt so:
Wenn bei der Einfuhr AIEM anfällt, geht das zu Lasten der Ware. Wenn bei der Einfuhr IGIC anfällt, verrechne ich diese Ausgabe mit meinen eingenommenen IGIC. Bitte korrigiere mich, wenn ich da flasch liege.
Also, vielen Dank nochmal !!! :idea:
Sumcocan
24.03.2010, 11:10
Wenn bei der Einfuhr IGIC anfällt, verrechne ich diese Ausgabe mit meinen eingenommenen IGIC. Da liegst du richtig. Denke aber bei der Preiskalkulation auch an die Gebühren für die Zollagentur, denn das sind ganz normale Kosten. :wink:
Gran-Canaria-Infos
24.03.2010, 12:12
Stimmt, danke - hab es notiert :!:
Gran-Canaria-Infos
24.03.2010, 16:03
falls dieses Thema noch andere interessiert:
Ich habe jetzt beim dt. Zoll eine Suchfunktion mit Freitextsuche gefunden. Hier kann man dann durch die deutschen Warenbezeichnungen und -gruppen zappen.
Die dort auf die dt. Bezeichnung zugeteilte Warennummer ist Weltweit identisch. Also die Warennummer dann in Querus Link einsetzen und man bekommt die spanische Bedeutung und die Zoll- ind IGIC-Regelung für die Kanaren.
Hier der Link: http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/cgi-bin/tarquer?Lang=DE
Sehr gut, daß wusste ich bisher auch nicht. Vielen Dank für diese Info und den Link. So ist es ein Kinderspiel einen Artikel zu suchen. :!:
Ich bin neu hier im Forum. Habe mich auch schon etwas eingelesen. Ist wirklich eine große Hilfe.
Ich habe zu Beginn dieses Jahres beschlossen, ein Vertriebsbüro auf den Kanaren zu eröffnen. Meine Firma in Deutschland ist eine GmbH. In Spanien haben wir eine private Wohnung, von der aus wir auch als Vertriebsbüro agieren. Auf den Inseln haben wir noch keine Firma angemeldet, da wir derzeit noch alles über die deutsche Firma abwickeln wollen.
Nun zum konkreten Fall. Ich habe einen Kunden auf der Insel. Der möchte von uns eine Solaranlage kaufen zur Selbstmontage. Ich möchte Ihm nun die Anlage anbieten. Die Anlage kommt von einem Geschäftspartner aus Spanien (Festland). Er liefert die Anlage direkt bis zum Kunden im Auftrag von meiner deutschen Firma.
Die Frage ist nun, wie läuft die Sache mit der Steuer, Einfuhrsteuer IGIC usw. ab.
Kann ich als Deutsche GmbH die Ware auf die Kanaren ohne 19% USt. berechnen. (mit dem Vermerk: Steuerfrei umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung)
Der spanische Partner schreibt mir eine Rechnung nach Deutschland (innerhalb der EU) ohne Umsatzsteuer.
Was muss ich bzw. der Endkunde (welcher in meinem Fall eine Firma hat und die Anlage selbst nutzen möchte) beachten.
Welche Kosten / Steuern Zölle fallen in dem o.g. Beispiel an:
- für meine deutsche GmbH
- für meinen Kanarischen Kunden
Die ganze Sache ist scheinbar so kompliziert ... Leider ...
Vielen Dank für Eure Hilfe !!! :idea:
Die Anlage kommt von einem Geschäftspartner aus Spanien (Festland). Er liefert die Anlage direkt bis zum Kunden im Auftrag von meiner deutschen Firma.
Der spanische Partner schreibt mir eine Rechnung nach Deutschland (innerhalb der EU) ohne Umsatzsteuer.
Was mir unklar ist: Für was genau schreibt der spanische Partner eine Rechnung? Nur für den Transport zum Endkunden oder kauft deine Firma die Solarzelle von ihm um sie danach an den Endkunden zu verkaufen?
Meine Firma (GmbH) kauf in diesem Fall die Kollektoren (Solarwärmetechnik) bei Ihm ein. Er schreibt mir eine Rechnung für die Ware sowie für die Transportkosten.
Hmm. die Sache hat´s in der Tat in sich. Speziell aus dem Grund, daß die Ware nicht über eine deutsche Grenze ausgeführt wird. Ich hab hier schonmal ein paar links von einer Handelskammer. Ansonsten werde ich mir die Sache mal durch den Kopf gehen lassen:
Umsatzsteuerfreie Lieferungen im innergemeinschaftlichen Warenverkehr zwischen Unternehmen
http://www.stuttgart.ihk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play/steuerrecht/Umsatzsteuer_international/Umsatzsteuerfreie_Lieferungen.jsp
Belegnachweise für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren und innergemeinschaftlichen Lieferungen zwischen Unternehmen
http://www.stuttgart.ihk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play/steuerrecht/Umsatzsteuer_international/Belegnachweise.jsp
Diese Artikel dürfte auf dich zutreffen (Konnte ihn aus Zeitmangel noch nicht durchlesen) http://www.stuttgart.ihk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play/Anlagen/Reihengeschaefte2010.pdf
Hier die komplette linkliste über Umsatzsteuer International: http://www.stuttgart.ihk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play/steuerrecht/Umsatzsteuer_international/index.jsp
eine günstige Spedition könnte ich Dir nennen bei Interesse.
Die ganze Zollabwicklung macht er natürlich auch.
Wäre toll, wenn Du Dir das mal durch den Kopf gehen lassen könntest. Ich versteh das nämlich nicht. Irgendwie passt auch das Beispiel von der IHK nicht - zumindestens glaube ich das. :sad:
Leider kann ich keine Literatur finden die sich mit solch einem Fall beschäftigt.
Zumindest was DE betrifft hoffe ich dass dir die links von der IHK weiterhelfen.
Was Gran Canaria betrifft komme ich auch nicht weiter, denn das Produkt “Solarzelle” erscheint so nicht in den Taric-Nummern. Das hat wahrscheinlich damit zu tun, dass sich eine Solarzelle aus mehreren verschiedenen Materialien zusammensetzt. Nachdem es sie so nicht in der Taric-Liste befindet kann ich auch nicht herausfinden welcher IGIC-Satz bei der Einfuhr anzuwenden ist bzw. ob und wenn ja auch noch die AIEM und wenn ja zu welchem Steuersatz fällig wird. Am einfachsten wird dir das ein ansässiger Zollagent beantworten können. Um einen ansässigen Zollagenten kommst du sowieso nicht herum, alleine kann man die Zollabwicklung nicht machen. Nur soviel: Der Steuerpflichtige für die Wareneinfuhr auf den Kanaren ist die Person od. Firma welche im DUA-Dokument als Empfänger der Ware drinsteht.
Ich hatte versucht in der Taricliste zu suchen und für mich käme diese beiden Kategorien in Frage:
8419 (Apparate und Vorrichtungen, auch elektrisch beheizt (ausgenommen Öfen und andere Apparate der Position 8514), zum Behandeln von Stoffen durch auf einer Temperaturänderung beruhende Vorgänge, z. B. Heizen, Kochen, Rösten, Destillieren, Rektifizieren, Sterilisieren, Pasteurisieren, Dämpfen, Trocknen, Verdampfen, Kondensieren oder Kühlen, ausgenommen Haushaltsapparate; nicht elektrische Durchlauferhitzer und Heißwasserspeicher)
8419 11 (nicht elektrische Durchlauferhitzer und Heißwasserspeicher) ist.
Wenn es eine dieser beiden wäre dann sieht es so aus daß nur 5% IGIC und keine AIEM fällig würden. Aber das ist nur ein wager Hinweis und sehr riskant, denn sollte das nicht so sein können schnell mal 15% AIEM dazukommen.
Du könntest aber auch in DE od ES versuchen an den richtigen Taric Code zu kommen. Dann könnte ich nachsehen was dafür bei der Einfuhr an Steuern anfällt.
Vielen Dank für Deine Rückantwort. Es handelt sich nicht um Solarzellen für die Stromerzeugung auch Photovoltaik genannt, sondern um Solarkollektoren zur direkten Wärmegewinnung durch Sonnenenergie auch Solarthermie genannt. Ich versuche über unseren spanischen Partner ausfindig zu machen, welche n Taric Code die Artikel haben. Ich melde mich wieder sobald ich was habe ... Danke ! :!:
Taric-Code 8502 wären Stromerzeugungsaggregate
norbert43
12.05.2010, 18:24
Hallo Leute!
Wieder einmal hätte ich eine Bitte.
Ich hätte heute ein Paket von DHL-Deutschland bekommen sollen, habe jetzt in der Nachverfolgung gesehen: "Sendung konnte nicht zugestellt werden".
Wisst ihr vielleicht, wie oft DHL Spanien zustellt, oder kann/muss man das Paket selbst irgendwo holen?
Gibts eine Kontakt-Adresse/Telefonnummer zu diesem Zusteller?
Wäre toll, wenn ihr mir helfen könntet.
Danke im Voraus
Norbert
JOKEREMPIRE
12.05.2010, 19:33
Je nachdem wo Du wohnst wird es zugestellt (wegen Streik der Post gestern kanns zu Verzögerungen kommen) oder Du nimmst einfach die Paketnummer und gehst auf Dein zuständiges Postamt...
Die Meldung bei DHL "Die Sendung konnte nicht zugestellt werden " kenn ich schon auswendig, witziger weise taucht das im spanischen Tracking nie auf... ich denke bei mir erscheint das meist wenn der Postbote Samstags keinen Bock hat, oder es einfach am nächsten Tag zustellen will...
Wenn Du Deine Pakete normalerweise nach Hause bekommst: warte ab, wenn Du sie normal abholen musst - wart noch nen Tag oder 2 und geh mal aufs Postamt.
Ist hier eh immer wie Lotto-spielen mit der Post :idea:
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