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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wichtige Dinge die es beim posten zu beachten gibt!



queru
23.09.2009, 11:35
Ich fange hier mal an einige Beispiele aufzuzählen was in einem posting nicht geduldet werden kann damit das Forum rechtlich auf absolut korrektem Weg bleibt. Ich werde vielleicht, da es mehr wird eine extra Kategorie dafür einrichten vielleicht bleibt es so übersichtlicher. Bis dahin kann es sein, dass ich immer wieder mal lose etwas hierein poste und es später dann besser einsortiere.

queru
23.09.2009, 11:36
Erlaubt wäre auf die Frage: "Macht Malermeister Meyer gute Arbeit" zu antworten "Bei mir hat er schlampige Arbeit abgeliefert" (wenn es stimmt).

Nicht erlaubt ist ungefragt zu verbreiten: "Geht bloß nicht zu Meyer, der liefert nur schlechte Arbeit. Alle sind sauer auf ihn."

Auch nicht erlaubt: "Man hat mir gesagt, dass er schlampige Arbeit macht" (Da es nicht zu beweisen ist)

Gezielt Schlechtes über seine Arbeit zu berichten, oder seine Person herabzuwerten geht nicht.

queru
23.09.2009, 11:50
Wenn nicht die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die "Diffamierung einer Person" im Vordergrund steht dann nennt man dies Schmähkritik und auch die ist hier im Forum nicht gestattet.

Eine Meinungsäußerung wird nicht schon wegen ihrer herabsetzenden Wirkung für Dritte zur Schmähung. Auch eine überzogene und selbst eine ausfällige Kritik macht für sich genommen eine Äußerung noch nicht zur Schmähung. Eine herabsetzende Äußerung nimmt vielmehr erst dann den Charakter der Schmähung an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (BVerfGE NJW 1991, 95-97 = BVerfGE 82, 272-285)."

queru
23.09.2009, 11:56
Beispiel:
"Soldaten sind Mörder" ist laut Urteil vom 7.11.95 des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe keine Beleidigung wenn die Äußerung nicht auf die Herabsetzung einzelner Soldaten oder speziell der Bundeswehrangehörigen zielt. Es handele sich dann nur um eine Kritik an "Soldatentum" und "Kriegshandwerk". Es ist auch nicht ohne weiteres Schmähkritik, eine solche liege nämlich nur vor, wenn nicht die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die "Diffamierung einer Person" im Vordergrund stehe. Die Beklagten hätten jedoch mit ihren Äußerungen ein Bekenntnis zum Pazifismus formuliert, was nicht als "Schmähkritik" gewertet werden dürfe.

Ist eher informativ, da solche Ausdrücke hier sicher nicht vorkommen.

julie
23.09.2009, 12:02
Ein Forum Knigge :!:

queru
23.09.2009, 12:05
Jep, die wenigsten kennen sich mit dem ganzen Zeug aus, was ein Forenbetreiber alles beachten muss um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen.

queru
23.09.2009, 12:06
Üble Nachrede ist wenn eine Behauptung "nicht nachweislich wahr" ist.

Sie liegt vor, wenn jemand in Bezug auf einen anderen eine Tatsache oder mehrere Tatsachen behauptet oder verbreitet, die nachweislich nicht wahr sind und welchen den anderen verächtlich machen oder öffentlich herabsetzen. Die üble Nachrede ist erheblich konkreter, aggressiver und ehrenrühriger als Gerüchte.

Damit der § 186 des StGB erfüllt ist, ist es erforderlich, dass 1. Tatsachen behauptet werden, deren Falschheit nachgewiesen werden kann, 2. der Urheber oder die Verbreiter der Nachrede nachweislich benannt werden können, 3. die Nachrede verächtlich ist oder in der öffentlichen Meinung negative Folgen für den Betroffenen hat.



Verleumdung ist wenn sie unwahr ist und dies der Täter auch weiß.

Wegen Verleumdung gemäß § 187 StGB wird unter anderem bestraft, wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet. Diese muss dazu geeignet sein, den anderen verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.

Ein zur Verleumdung benachbartes Instrument stellt die üble Nachrede dar, die durch Öffentlichmachen bzw. durch Verbreiten von Schriften (vgl. § 11 Abs. 3 StGB) charakterisiert ist und sich auf unwahre oder nicht erweisliche Tatsachen bezieht, die einen anderen Menschen verächtlich machen. Eine Strafbarkeit hierzu ist unter § 186 StGB geregelt.

§ 187 StGB (Verleumdung) schützt den Geltungswert. Das heißt, die Unwahrheit der behaupteten bzw. verbreiteten Tatsache ist ein Merkmal des Tatbestandes und muss dem Täter bewiesen werden. Sofern dies nicht möglich ist, scheidet eine Strafbarkeit gemäß § 187 StGB aus. Geringfügige Übertreibungen oder die Unrichtigkeit von Nebensächlichkeiten genügt nicht. Es kommt dann lediglich eine Bestrafung des Täters gemäß § 186 StGB (Üble Nachrede) in Betracht.

queru
23.09.2009, 12:09
Rufschädigung - Rufmord

Vor dem Rufmord kommt die Rufschädigung, die darauf abzielt, einen Menschen, eine Gruppe oder Organisation so schwer im Ansehen zu beschädigen, dass dauerhaft ein schlechter Ruf etabliert wird. Der Rufmord zielt auf die völlige Erledigung, auf eine soziale Vernichtung einer Person, Gruppe oder Organisation ab, von der sich die Betroffenen in der Regel nicht wieder richtig erholen können.

Gerüchte, Verleumdungen und üble Nachreden gehören dazu, vor allem aber auch Verleumdungen, die zu einer gezielten Attacke von dauerhafter und ‚tödlicher' Wirkung für den Ruf und damit für die soziale Integration gestaltet werden.

queru
23.09.2009, 12:10
Falsche Verdächtigung

§ 164 Es drohen demjenigen fünf Jahre Gefängnis oder Geldstrafe, wer einen anderen bei einer Behörde etc. oder öffentlich wider besseres Wissen anzeigt bzw. öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, behördliche Schritte gegen diesen Menschen in Gang zu setzen.

queru
23.09.2009, 12:16
Gerüchte

Gerüchte sind plausibel erscheinende Behauptungen oder überraschende Geschichten über eine Person oder Organisation. Wer die Gerüchte in Umlauf gebraucht hat, ist meist nicht (mehr) festzustellen. Bezeichnend ist aber, dass sich diejenigen zu erkennen geben, die an der Verbreitung eines Gerüchts mitwirken.

Wenn ein Gerücht negativ ist, kann es den juristischen Tatbestand der üblen Nachrede, der Beleidigung und des Rufmords erfüllen. Auch anfänglich positiv klingende Gerüchte ("es ist viel Geld vorhanden") können sich als destruktive Mitteilungen entpuppen - entscheidend sind Kontext und Zielrichtung.

Juristisch relevant sind Gerüchte nur, wenn sich die Urheber oder Verbreiter (Personen, Medien) des Gerüchts sowie schädliche Folgen des Gerüchts benennen lassen. In diesem Fall kann der Tatbestand der üblen Nachrede (§ 186 StGB), der vorsätzlichen Verleumdung (§187 StGB) erfüllt sein.

queru
23.09.2009, 12:25
Geschäftliche Verleumdung

§ 15 UWG Geschäftliche Verleumdung
(1)Wer wider besseres Wissen über das Erwerbsgeschäft eines anderen, über die Person des Inhabers oder Leiters des Geschäfts, über die Waren oder gewerblichen Leistungen eines anderen Tatsachen der Wahrheit zuwider behauptet oder verbreitet, die geeignet sind, den Betrieb des Geschäfts zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bestraft.

(2)Werden die in Absatz 1 bezeichneten Tatsachen in einem geschäftlichen Betriebe von einem Angestellten oder Beauftragten behauptet oder verbreitet, so ist der Inhaber des Betriebs neben dem Angestellten oder Beauftragten strafbar, wenn die Handlung mit seinem Wissen geschah.

queru
23.09.2009, 12:30
Der Satz: "Er hat mich betrogen...", kann leicht die Grenze der bloßen Meinungsäußerung hin zu einer Beleidigung bzw. üblen Nachrede überschreiten.

queru
23.09.2009, 12:38
Beleidigung

Eine Beleidigung (im Rechtswesen allgemeiner Ehrabschneidung; auch Invektive, abgeleitet vom lateinischen invectivus, sowie von franz. und engl. invective) im weiteren Sinne ist jede Verletzung der persönlichen Ehre eines anderen. Die Beleidigung ist die Kundgabe der Miss- oder Nichtachtung einer anderen Person. Über die strafrechtliche Relevanz hinaus kann die Beleidigung von den Betroffenen als kränkend empfunden werden.

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Eine nach § 185 StGB strafbare Beleidigung liegt vor, wenn eine Äußerung eine Kundgabe der Miss- oder Nichtachtung enthält. Ob eine mangelnde Achtung vorliegt, ist unter Berücksichtigung des Sinns der Äußerung zu ermitteln. Hierbei sind die Anschauung und der Umgangston der Beteiligten zu berücksichtigen.

So kann etwa die Äußerung „Sie können mich mal“ je nach beabsichtigter Bedeutung eine Beleidigung oder einen strafrechtlich nicht relevanten Inhalt darstellen (OLG Karlsruhe, Beschluss v. 1.6.2004, StraFo 322).

queru
23.09.2009, 12:54
Jugendschutz
www.linksandlaw.org/unzulaessige-inhalte-jugendschutz.htm

queru
23.09.2009, 12:56
Beispiel Schmähkritik

Den nächsten Teilsatz "Sie suhlen sich wie eine Sau im Dreck..." könnte man schon als Formalbeleidigung für rechtswidrig halten. Die Verwendung grober Schimpfworte ohne Sachnähe indiziert die Schmähabsicht

Der weitere Vorwurf "... und laben sich am Leid anderer Menschen. ..." wird ohne jeden Sachzusammenhang erhoben. Auch bei dem Vorwurf "Sie verstecken sich feige und dreckig hinter dem scheinbar sauberen Mantel des Kinderschutzes, um damit Ihre eigenen Unzulänglichkeiten zu verstecken." handelt es sich um eine Diffamierung des Klägers. Der Bezug zum Kinderschutz ist nicht ausreichend, um den Sachbezug in den Vordergrund zu stellen.

Der sich anschließende Satz "Sie müssen faul und arbeitsscheu sein, leben seit ihrer Geburt an auf Kosten der Allgemeinheit." lässt schon in den gewählten Adjektiven erkennen, dass es dem Verfasser in erster Linie um eine Herabsetzung des Klägers geht. Dies wird auch im nächsten Satz "Um ihrem erbärmlichen Dasein einen Sinn zu geben, haben sie sich ein Feindbild geschaffen, eines, dass zumindest so wie Sie es sehen nicht existiert." aufgrund der Wahl des Wortes "erbärmlich" deutlich.

Der letzte Halbsatz ist für sich gesehen, zwar nicht zu beanstanden, weil er keine Herabsetzung, sondern nur eine Stellungnahme des Verfassers zum angesprochenen Feindbild beinhaltet. Gleichwohl kann dieser Satz nur im Gesamtzusammenhang gesehen werden, weil erst aus dem letzten Halbsatz ersichtlich wird, warum das angesprochene Feindbild keine Rechtfertigung für das Handeln des Klägers sein kann. Der letzte Satz, der sich mit der angeblichen Motivation des Klägers für sein Handeln beschäftigt "Zum größtem Teil trieb sie wahrscheinlich der Neid auf andere Menschen, die es im Gegensatz zu Ihnen zu etwas gebracht haben." rundet das vom Kläger gezeichnete Bild ab und bestätigt den Eindruck, dass es insgesamt in dieser Passage des Beitrags um eine Schmähung des Klägers geht. Auch wenn der Satz für sich allein gesehen im Grenzbereich des gegebenenfalls noch Zulässigen ist, kann auch das Unterlassen dieses Satzes verlangt werden, weil er im Gesamtzusammenhang zu sehen ist und die Diffamierung des Klägers abrundet.

queru
23.09.2009, 13:09
Urheberrecht (bei Bildern)

Artikel:
http://www.e-recht24.de/news/onlineauktionen/1133.html
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/Impressum/urheberrecht,did=228452.html
http://www.irights.info/index.php?id=350

Videos:
http://es.youtube.com/watch?v=s-JnPhpGPfI
www.youtube.com/watch?v=dmZAuv1zrdo