queru
30.12.2009, 13:04
Das höchste Gericht hat das Justizministerium verurteilt einen Mann mit 75.000 Euro zu entschädigen der 1 Jahr und 3 Monate in Haft saß wegen Delikten für die er im späteren Verfahren freigesprochen wurde.
Durch die Beschuldigungen verlor er seine Arbeitsstelle, Freundschaften und es kostete ihn seine Ehe und die Ablehnung von Seiten seiner Kinder.
Der Mann forderte in erster Instanz 600.000 Euro Entschädigung, dies wurde abgewiesen, da jenes Gericht der Meinung war, dass sein Freispruch aufgrund fehlender Beweise zustande kam und nicht durch einen Justizfehler (Dies ist der einzige Grund für eine mögliche Entschädigung) sondern durch fehlende Beweise zustande kam.
Das höchste Gericht entschied aber nun, dass keinerlei Vergehen existiert hat und deshalb ist die „Nicht-Existenz“ der Taten für die er in Haft musste bewiesen. Dieses Gericht hielt jedoch in Anbetracht des Alters, der Arbeit- und familiären Umstände sowie der moralische Schaden die Summe von 75.000 Euro für angemessen.
Durch die Beschuldigungen verlor er seine Arbeitsstelle, Freundschaften und es kostete ihn seine Ehe und die Ablehnung von Seiten seiner Kinder.
Der Mann forderte in erster Instanz 600.000 Euro Entschädigung, dies wurde abgewiesen, da jenes Gericht der Meinung war, dass sein Freispruch aufgrund fehlender Beweise zustande kam und nicht durch einen Justizfehler (Dies ist der einzige Grund für eine mögliche Entschädigung) sondern durch fehlende Beweise zustande kam.
Das höchste Gericht entschied aber nun, dass keinerlei Vergehen existiert hat und deshalb ist die „Nicht-Existenz“ der Taten für die er in Haft musste bewiesen. Dieses Gericht hielt jedoch in Anbetracht des Alters, der Arbeit- und familiären Umstände sowie der moralische Schaden die Summe von 75.000 Euro für angemessen.