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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Appartment auf GC



Ex-User
15.01.2010, 15:28
Hallo,
mein Wohnsitz ist D. Wenn ich nun ein Appartment auf der Insel kaufe und dieses in der Zeit, in der ich nicht vor Ort bin vermiete, fallen für diese Einkünfte ja auch Steuern an. Muss ich also in Spanien eine weitere Steuererklärung machen oder versteuere ich den Spass in D. Wie sieht es desweiteren mit der Grundsteuer für das Objekt aus??
Danke

canariafantastica
15.01.2010, 15:37
Offiziell ist Privatvermietung nicht zulässig!! Also fällt das sowieso aus dem Rennen. Aber!!!! 99 Prozent (oder mehr) der Privateigentümer vermieten "Schwarz". Jetzt denk dir deinen Teil bitte und verstehe die Antwort!! :wink:

Gruß
Ron

fio
15.01.2010, 15:54
Exakt richtig. :!: :idea:
fio

Tax
15.01.2010, 17:55
OH, oh, das habe ich jetzt aber nicht gelesen. :sad: :lol:

canariafantastica
15.01.2010, 18:39
OH, oh, das habe ich jetzt aber nicht gelesen. :sad: :lol:

........gehe ich von aus... :smile: :smile:

mogan13
15.01.2010, 19:50
Und ich hab eh was an den Augen :eek:

Ex-User
15.01.2010, 20:00
Ziehe hiermit offiziell meine Frage zurück. Das ist ja ein Sündenbabel ohoh :grin: :grin:

Tax
15.01.2010, 21:38
Ziehe hiermit offiziell meine Frage zurück. Das ist ja ein Sündenbabel ohoh :grin: :grin:

Wusste doch das du gar nicht fragen wolltest.

queru
16.01.2010, 08:10
Auch wenn du es touristisch offiziell nicht vermieten dürftest. Finanzamttechnisch müsstest du hier eine Steuererklärung machen und zwar das Modell 210 und müsstest 24% Steuern auf die Mieteinnahmen zahlen.
Für die Grundsteuer kannst du Bankaabuchung machen. Wie hoch die ist hängt vom Appartement ab. Als Anhaltspunkt nimm mal ca. 150 Euro im Semester.

fio
16.01.2010, 10:13
Die "Urbana" hängt davon ab, welche Eintragung der Notar beim Kauf vornimmt.
Das heißt wenn für einen Bungalow "dinero de manos" per Hand 150.000.-€ bezahlt werden, die "Valor Catastral" aber jediglich gesamt 70.000.-€ beträgt, wird´s dementsprechend günstiger.
Ein Prinzip das viele Notare praktizieren.
fio

queru
16.01.2010, 10:22
Da muss ich dir leider widersprechen fio. Die "Contribución urbana" also die Grundsteuer richtet sich nur nach dem Katasterwert und der verändert sich nicht mit dem Kaufpreis. Der wird jedes Jahr um wenige Prozente angehoben oder wieder einmal (vielleicht alle 20 Jahre) auf einen Schlag an das aktuelle Preisniveau angepasst. Ich hab eine solche Anpassung erst einmal 1996 erlebt.
Was du wahrscheinlich meinst ist die einmalige Grunderwerbsteuer beim Kauf, die richtet sich in der Tat nur nach dem angegebenen Kaufpreis.

Tax
16.01.2010, 11:30
Finanzamttechnisch müsstest du hier eine Steuererklärung machen und zwar das Modell 210 und müsstest 24% Steuern auf die Mieteinnahmen zahlen.


Wirklich auf die Mieteinnahmen ?
Oder auf den Gewinn aus der Vermietung ? Wäre ein großer Unterschied, dann dann vorher alle Kosten runter gehen würden.

GranCanFun
16.01.2010, 11:56
Grunderwerbsteuer wird errechnet aus notariell beurkundetem Kaufpreis.

Jährlich anfallene Grundsteuer wird errechnet aus Katasterwert.

Auf gesamte Mieteinnahmen fallen Steuern an, nicht nur auf den erzielten Gewinn durch die Mieteinnahmen.

Beim Kauf einer Immobile in Spanien sollte jeder Unkundige (wie ich es war) am besten einen deutsch sprechenden Rechtsanwalt spanischer Staatsbürgerschaft zu Rate ziehen............................. denn es gibt so einiges zu beachten, z.B. Plusvalia usw.

(ich hatte die Unterstützung eines in HH lebenden spanischen Ra mit Schwerpunkt span. Immobilienrecht und die Unterstützung eines mit span. Steuerrecht vertrauten Steuerberaters)

queru
16.01.2010, 14:59
Ja genau so isses. Im Gegensatz zu einem in Spanien ansässigen Bürger (Steuerinländer), der die zum Erhalt der Mieteinnahmen notwendigen Kosten absetzen darf, dürfen es die Steuerausländer nicht. Das finde ich persönlich als starkes Stück von der spanischen Gesetzgebung.

fio
16.01.2010, 15:34
@ queru
@ GranCanfun

Ich widerspreche ja gar nicht.
Schaue ich allerdings meinen, auf der "urbana" ausgestellten Katasterwert an und vergleiche den mit dem Kaufpreis, ergibt sich ein nicht unerheblicher Unterschied.
fio

GranCanFun
16.01.2010, 17:35
@ fio
valor catastral hat nichts, aber auch gar nichts mit beurkundetem Kaufpreis zu tun.

@ Kaufinteressenten
gebe Euch gerne per PN Adresse meines span. Ra und meines Steuerberaters in HH. Sie betreiben ein gemeinsames Büro.

Tax
16.01.2010, 19:16
Ja genau so isses. Im Gegensatz zu einem in Spanien ansässigen Bürger (Steuerinländer), der die zum Erhalt der Mieteinnahmen notwendigen Kosten absetzen darf, dürfen es die Steuerausländer nicht. Das finde ich persönlich als starkes Stück von der spanischen Gesetzgebung.

Wenn dem so ist wird das keinen langen Bestand vor den Europäischen Gerichten haben. Als Betroffener würde ich da über eine entsprechende Klage nach denken.

Ex-User
16.01.2010, 19:42
Alles sehr verwirrend!!
Wie sollte man also vorgehen??

queru
16.01.2010, 19:59
Finanzamttechnisch ist es nicht verwirrend. Wenn du z.B. 1000 Euro im Jahr eingenommen hast füllst du das Modell 210 aus und gehst damit zur Bank und zahlst 240 Euro Steuern. Die Unterlagen heftest du ab und das war´s. Wenn ich nicht irre hast du dazu bis zum 31. Januar eines jeden Jahres für die Einnahmen des Vorjahres Zeit.

Andere Baustelle ist der touristische Blickwinkel. In den Augen des Tourismusamts bist du als Eigentümer einer einzigen Immobilie niemals legal sondern immer illegal, ausser deine Immobilie wird von einer einzigen Vermietungsfirma (Sofern eine existiert) in deiner Anlage mitvermietet. Sollte jedoch in deiner Anlage weniger als 50% aller Wohneinheiten nicht touristisch vermietet werden dann kannst du eh nichts machen um in den Augen der Inspektoren legal zu sein. In diesem Fall dürfte nicht eine einzige Wohneinheit in deiner Anlage touristisch vermietet werden.
Wer kontrollierts? Dazu kann ich nur sagen, dass es viel zu wenige Inspektoren auf der Insel gibt. Andere Sache ist wenn dich ein verärgerter Mieter anzeigt. Dann wird die Behörde wahrscheinlich auf jeden Fall in eurem Haus vorbeischauen.

An Festmieter, die vorhaben ihren Wohnsitz in deiner Immobilie zu begründen, an die darfst du jederzeit vermieten.

canariafantastica
16.01.2010, 20:34
Klingt alles sehr verwirrend. Ich würde einfach meine Immobilie an "Gute Freunde" vermieten. Wieso denn so ein Theater darum???
Bei aller Liebe, aber das ist doch keinen Gedanken Wert. Natürlich werden wir Einkünfte in Spanien, in D steuerrechtlich auch berücksichtigen, und diese fein, beim Finanzamt Ratzeburg anmelden. Sorry, da fehlt mir was..... :arrow:

fio
17.01.2010, 07:46
@ GranCanFun
Das habe ich doch gar nicht behauptet. Jediglich die Tatsache, dass mein Kaufpreis "auf die Hand" ein völlig anderer war, als die Summe die in der urbana auftaucht.

@ Ron
genau so isses. Nämlich einfacher als man denkt.
fio

Ex-User
17.01.2010, 08:56
Finanzamttechnisch ist es nicht verwirrend. Wenn du z.B. 1000 Euro im Jahr eingenommen hast füllst du das Modell 210 aus und gehst damit zur Bank und zahlst 240 Euro Steuern. Die Unterlagen heftest du ab und das war´s. Wenn ich nicht irre hast du dazu bis zum 31. Januar eines jeden Jahres für die Einnahmen des Vorjahres Zeit.

Andere Baustelle ist der touristische Blickwinkel. In den Augen des Tourismusamts bist du als Eigentümer einer einzigen Immobilie niemals legal sondern immer illegal, ausser deine Immobilie wird von einer einzigen Vermietungsfirma (Sofern eine existiert) in deiner Anlage mitvermietet. Sollte jedoch in deiner Anlage weniger als 50% aller Wohneinheiten nicht touristisch vermietet werden dann kannst du eh nichts machen um in den Augen der Inspektoren legal zu sein. In diesem Fall dürfte nicht eine einzige Wohneinheit in deiner Anlage touristisch vermietet werden.
Wer kontrollierts? Dazu kann ich nur sagen, dass es viel zu wenige Inspektoren auf der Insel gibt. Andere Sache ist wenn dich ein verärgerter Mieter anzeigt. Dann wird die Behörde wahrscheinlich auf jeden Fall in eurem Haus vorbeischauen.

An Festmieter, die vorhaben ihren Wohnsitz in deiner Immobilie zu begründen, an die darfst du jederzeit vermieten.

Mir geht es auch nicht darum, mit meiner Immo eine Rendite zu erzielen. Unter diesen Umstände kommt für mich eine "offizielle" Vermietung sowieso nicht in Frage. Da ich das Objekt weitestgehend selbst nutzen will, im Moment aber noch nicht die Zeit für Langzeiturlaub habe,wollte ich das Objekt nicht leer stehen lassen. Ich weiss nicht, wie sicher das ist. Es kommen dann doch noch die üblichen Versicherungen wie in D dazu, oder?? Hausrat, Gebäude usw.

queru
17.01.2010, 16:09
Wenn du offiziell keine Einnahmen erzielst kommt trotzdem das Modell 210 ins Spiel, nämlich in Form der Eigennutzungssteuer.
Berechnet sich im allgemeinen wie folgt:
1,1% des Katasterwerts und vom Ergebnis sind 24% Steuer zu zahlen. Fälligkeit am 31.12. eines jeden Jahres. Zahlbar innerhalb des darauffolgenden Jahres. Das wird dir aber auch dein Steuerberater automatisch sagen.

Hausrat- und Gebäudeversicherung hängt davon ab wo du kaufst. Es kann sein, dass eine der Leistungen bereits über eine Police der Eigentümergemeinschaft versichert ist. Wenn nein, dann würde ich eine eigene machen. Die Hausversicherungen sind kostenmässig eigentlich nicht der Rede wert. Deutschsprechende Agenten gibt´s hier mittlerweile auch wie Sand am Meer.

queru
17.01.2010, 16:15
@fio: Du schriebst u.a.

Die "Urbana" hängt davon ab, welche Eintragung der Notar beim Kauf vornimmt....
und darauf haben wir geantwortet weil dies ganz einfach nicht stimmt. Die "urbana" hat überhaupt nichts mit dem Kaufpreis zu tun auch dann nicht wenn evtl. notariell ein geringerer Kaufpreis eingetragen wird, weil z.B. der Rest in Schwarzgeld bezahlt wird. Das alles juckt die jährliche Grundsteuer überhaupt nicht.

Ex-User
18.01.2010, 15:20
Wenn du offiziell keine Einnahmen erzielst kommt trotzdem das Modell 210 ins Spiel, nämlich in Form der Eigennutzungssteuer.
Berechnet sich im allgemeinen wie folgt:
1,1% des Katasterwerts und vom Ergebnis sind 24% Steuer zu zahlen. Fälligkeit am 31.12. eines jeden Jahres. Zahlbar innerhalb des darauffolgenden Jahres. Das wird dir aber auch dein Steuerberater automatisch sagen.

Hausrat- und Gebäudeversicherung hängt davon ab wo du kaufst. Es kann sein, dass eine der Leistungen bereits über eine Police der Eigentümergemeinschaft versichert ist. Wenn nein, dann würde ich eine eigene machen. Die Hausversicherungen sind kostenmässig eigentlich nicht der Rede wert. Deutschsprechende Agenten gibt´s hier mittlerweile auch wie Sand am Meer.

Will heissen:
Bei einer Valor Catastral von z.B. 100.000 sinds 264 Euronen, corecto??

queru
18.01.2010, 15:23
Will heissen:
Bei einer Valor Catastral von z.B. 100.000 sinds 264 Euronen, corecto??
Richtig, wobei der aktuelle Katasterwert für ein Appartement eher bei nur ca. 54.000 Euro liegt.

GranCanFun
18.01.2010, 15:48
BINGO !!!
quero kennt sich aus!

Ex-User
21.01.2010, 06:56
Wenn jemand ein Muster zum Modell 210 hat mit einer kleinen Erklärung so würde ich mich über eine PN freuen.
Danke

queru
21.01.2010, 08:36
Nichts leichter als das: http://www.aeat.es/AEAT/Contenidos_Comunes/La_Agencia_Tributaria/Modelos_y_formularios/Declaraciones/Modelos_200_al_299/210/mod210e.pdf

Ex-User
21.01.2010, 08:58
Ach nur 7 Seiten :grin:
Fast so einfach wie in D

queru
21.01.2010, 09:08
Eigentlich sind es soweit ich weiss nur 2 Seiten. Der Rest sind Kopien die entweder die Bank behält bzw zum Finanzamt geht oder an einen möglichen "responsable solidario". Die Zahlen werden automatisch auf die Kopien übernommen, wenn man es online ausfüllt.

queru
21.01.2010, 09:11
Hab gerade nachgesehen. Es ist 1 Blatt und 1 Zahlschein. Der Rest wie gesagt, Kopien.

Ex-User
21.01.2010, 09:27
Na das sollte zu schaffen sein auch ohne tiefere Spanischkenntnisse.
Gracias