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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kindergeld in Spanien?



asterisco1301
06.06.2010, 17:14
hallo an alle,

Ich habe mal eine Frage und zwar geht es darum:
Ich habe einen kleinen Sohn 16 Monate alt. Er ist auf Mallorca geboren und somit ja eigentlich ein spanisches kind.
Weiß jemand wie das dann funktioniert, mit dem Kindergeld ist das ählich wie in Deutschland?

Ich bin vollzeitbeschäftigt und mein Mann passt auf unseren kleinen Mann auf.
Freunde von hier haben mir vorgeschlagen, dass ich mich mal schlau machen soll ob mein Sohn hier Kindergeld bekommt, da er ja in Spanien geboren ist und ihm das Geld im Grunde ja zusteht,

Weiß jemand von euch wo man das beantragen kann und wieviel das ist im Monat?

Denn Deutsche Kinder die hier leben bekommen rund 24 Euro im Monat was man mir so sagt, es unterscheidet sich aber von meinem da er ja nicht in Deutschlnad sondern in Mallorca zur Welt gekommen ist.

freue mich auf antworten

Liebe Grüße

Peace
06.06.2010, 17:37
Es kommt nicht darauf an wo dein Kind geboren ist, wenn dein Mann und Du Deutsche Staatsbürger seid ist auch das Kind ein Deutscher, ausser Du legst die Deutsche Staatsbürgerschaft für Ihn zurück und beantragst eine Spanische. Es geht nur die oder die.
Kindergeld bekommst du dieselbe wie jeder andere hier lebende. egal welche Nationalität. Kann Dein Arbeitgeber beantragen und wird von der Hacienda bezahlt.

asterisco1301
06.06.2010, 18:55
Hallo, danke für die Antwort, das weiß ich was sie meinen aber ich bin Österreicherin, mein Mann ist Deutscher und das Kind hat spanische Papiere ( Spanische Geburtsurkunde) und ist
Deutsch, Österreichischer und Spanischer Staatsbürger er hat also alle 3 Staatsangehörigkeiten.

Ich wollte wissen wo man das dann beantragen kann die einen agen bei der Seguridad Social die anderen sagen beim Ajuntamiento deswegen weiß ich jetzt nicht wo man das machen kann .
in Deutschland was ich weiß bekommt man 184 euro weil eine Freundin von mir lebt in Deutschland und das hat sie mir dann gesagt ist das hier in Spanien dann genauso oder bekommt man dann einen Teil davon?


Liebe Grüße

queru
06.06.2010, 19:29
Wenn du im spanischen firm bist, ist hier alles erklärt: http://www.aeat.es/AEAT/Contenidos_Comunes/La_Agencia_Tributaria/Segmentos_Usuarios/Ciudadanos/Familia/Pago_de_2500euros/folletoMaternidad.pdf

http://www.aeat.es/AEAT/Contenidos_Comunes/La_Agencia_Tributaria/Segmentos_Usuarios/Ciudadanos/Familia/Pago_de_2500euros/cartelMaternidad.pdf

Wichtig u.a. du musst bereits 2 Jahre vor der Geburt des Kindes in Spanien gelebt haben.

Abgeben bei Finanzamt oder Sozialversicherung. Das Modell 140 muss beim Finanzamt abgegeben werden während das Modell 141 beim Finanzamt oder der Seguridad Social abgegeben werden kann. Deshalb vielleicht die Unklarheit.

Diese Zahlung kommt vom spanischen Staat. In deinem Fall könnte es wichtig sein, dass du deine Einkommensteuererklärung gut prüfst denn die Autonome Region Canarias erlaubt dir für das 1. Kind 200 Euro von der Einkommensteuer abzuziehen. Also gut nachsehen ob dieser Abzug bereits erwähnt ist (Was ich mir nicht vorstellen kann den das Kind wird noch nicht in der Datenbank des Finanzamts drinstehen solange du es nicht bei ihnen bekannt gegeben hast) und nicht einfach den "borrador" ungeprüft abschicken.

queru
06.06.2010, 19:33
Es handelt sich übrigens um 2 Summen um die es beim Staat geht:

Einmal 1200 Euro/Jahr für Kinder unter 3 Jahren
und einmal 2500 Euro für die Geburt oder Adoption eines Kindes.

queru
06.06.2010, 19:41
Das Modell 140 finest du hier: http://www.agenciatributaria.es/AEAT/Contenidos_Comunes/La_Agencia_Tributaria/Modelos_y_formularios/Declaraciones/Modelos_100_al_199/140/mod140_multidioma.pdf#zoom=100

und das Modell 141 hier: http://www.agenciatributaria.es/AEAT/Contenidos_Comunes/La_Agencia_Tributaria/Modelos_y_formularios/Declaraciones/Modelos_100_al_199/141/mod141_multidioma.pdf#zoom=100

Da du arbeitest ist, soweit ich weiss, das Model 140 das richtige.

queru
06.06.2010, 20:17
Ach so bevor ich es vergesse. Du kannst dir unter Umständen auch noch 15% (max. 400 Euro pro Kind) der Kosten eines Kindergartens für Kinder unter 3 Jahren von der Einkommensteuer absetzen. Hierzu müssen aber einige Voraussetzungen erfüllt sein, u.a. muss es ein von der kanarischen Regierung anerkannter Kindergarten sein.

Peace
06.06.2010, 20:23
Auch ich bin Österreicherin, ich war diese Tage bei unserer Konsulin um einige rechtlicher Informationen einzuholen.
Es ist absolut nicht möglich eine österreich-spanische Doppelstaatsbürgerschaft zu bekommen. Entweder die eine oder die Andere. Meine Tochter wurde vor 4 Jahren hier geboren, hat natürlich ein Libro de Familie und eine Internationale Geburtsurkunde hatte ich gleich bei der Geburt erbeten. Staatsbürgerschaft hat Sie nur eine. Ich könnte jetzt die spanische wohl für sie bekommen doch nur unter Verzicht der Österreichischen.
Übrigens wenn Du 10 Jahre hier gemeldet bist (Residencia) kann jeder die Spanische Nationalität beantragen, jedoch keine doppelte mit Österreich und soweit auch mit Deutschland gibt es dieses Abkommen nicht.

queru
06.06.2010, 20:35
So wie peace es schrieb kenne ich es auch. Entweder die spanische oder die andere. Jedoch haben in Spanien geborene jederzeit das Recht die spanische anzunehmen ohne Wartezeiten abwarten zu müssen.
Obwohl es auch dutzendfach die doppelte Staatsbürgerschaft deutsch-spanisch gibt, nämlich z.B. wenn der Vater Spanier und die Mutter Deutsche ist, zumindest im Falle eines unehelichen Kindes welches vom Vater anerkannt wurde.

Die Doppelstaatsbürgerschaft Deutsch-Österreich geht in Ordnung sofern das Kind ehelich ist. Siehe hier: http://www.wien.diplo.de/Vertretung/wien/de/04/Servicespektrum__Konsularhilfe/Downloaddateien/DownloadDatei_20Merkblatt_20Staatsangeh_C3_B6rigke itsrecht,property=Daten.pdf

asterisco1301
06.06.2010, 20:44
Vielen Dank für die Inforamtionen sind auf jeden Fall sehr hilfreich für mich.
Das mit den Staatsbürgerschaften ist aber etwas merkwürdig denn wie gesagt mein Sohn hat 3 die Österreichische Deutsche und Spanische habe auch das Papier von Deutschland dafür und auch von Spanien ( Mallorca) habe das damals beim Standesamt in Palma erhalten genau so wie die Geburtsurkunde von meinem Sohn und eine Internationale habe ich auch am Standesamt bekommen.

warum das bei PEACE nicht so ist weiss ich allerdings nicht, denn als Österreicher kann man auch eine deutsche Staatsangehörigkeit dazu haben,ohne diese abzugeben.
weil meine Schwester das auch hat sie ist österreicherin ihr Mann ist Deutscher und Sie hat beide Staatsangehörigkeiten.

Bei meinem Sohn haben sie mir gesagt ich muss keine abgeben, da wir Österreich und Deutscher Staatsbürger sind ist das Kind das auch aber da er in Spanien geboren ist hat er dann auch noch sie Spanische er hat ja auch einen Spanischen Ausweis.( Reisepass)
Und auch in dem steht das er 3 Staatsbürgerschaften hat.

Liebe Grüße

queru
06.06.2010, 21:04
Das ist sicher nicht alltäglich. Wenn er natürlich den spanischen Reisepass bekommen hat gibt es keinen Zweifel, dass er die spanische hat. Warum das so ist weiss ich nicht denn eigentlich passiert dies nur wenn ein Kind von Ausländern in Spanien geboren wird und die Gesetzgebung der Länder der Eltern dem Kind keine Staatsbürgerschaft mitgibt.

Peace
06.06.2010, 21:57
Verlust der Staatsbürgerschaft

In § 26 nennt es vier Möglichkeiten die Staatsbürgerschaft zu verlieren:

1. Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit (§§ 27 und 29)
2. Eintritt in den Militärdienst eines fremden Staates (§ 32)
3. Entziehung (§§ 33 bis 36) (zum Beispiel Schädigung des Ansehens der Republik)
4. Verzicht (§§ 37 und 38) (nur möglich wenn der Verzichtende jünger als 16 Jahre, älter als 36 Jahre ist oder den Wehr-/Zivildienst absolviert hat oder seit mindestens 5 Jahren seinen Hauptwohnsitz außerhalb der Republik hat) x76

asterisco1301
06.06.2010, 22:00
Danke für die Nachricht aber er hat keine Staatsbürgerschaft verloren sondern nur gewonnen er hat 3 wie gesagt ich habe einen spanischen Pass von ihm ich habe nur 1 die österreichische mein Mann hat auch nur 1 und zwar die Deutsche.
kann alles sein was du schreibst, aber bei mir ist das nicht so.
danke


QUERU vielen dank für die hilfreichen tips habe alles durchgelesen und für mich kommt auf jeden Fall das Modul 140 in Frage,
Vielen lieben Dank
Liebe Grüße

Peace
06.06.2010, 22:04
Ich denke da hat ein Beamter nicht gewußt was er tut.

Wie gesagt ich war erst vor 2 Tagen bei der hiesigen Konsulin und habe mich aufklären lassen und da wurde mir klipp und klar gesagt das keine Doppelstaatsbürgerschaft machbar ist.

Im Prinzip ist es ja egal. Wünsch Dir und Deiner Familie alles liebe.