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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : EU: Spanien muss Deutschen wg. 135 Tagen Haft entschädigen



queru
13.07.2010, 21:48
Das europäische Gericht für Menschenrechte verurteilte Spanien einen deutschen Bürger für 135 Tage Haft mit 15600 Euro zu entschädigen. Er wurde 1986 wegen Raub verhaftet, saß 135 tage in Untersuchungshaft, wurde ursprünglich zu 2 Jahren und 4 Monate Haft verurteilt und nach einem Einspruch gegen das Urteil 1993 freigesprochen.
Der Kläger reklamierte wegen dem schlechten Funktionieren der spanischen Justiz aber seine Anträge wurden angelehnt. Er reklamierte außerdem wegen der Zerstörung oder. des Wertverlustes (kann beides sein) seiner elektronischen Geräte die bei seiner Verhaftung beschlagnahmt wurden und ihm erst 8 Jahre später zurückgegeben wurden.
Im heute bekannt gemachten Urteil heißt es, dass der spanische Staat gegen das Recht dieses Bürgers auf Unschuldsvermutung (Art. 6.2. der europäischen Menschenrechtskonvention) verstoßen hätte und er für die moralischen Schäden entschädigt werden muss.
Die Entscheidung meint auch, dass gegen den Artikel 1 des 1. Zusatzprotokolls vom 20. März 1952 der europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen wurde, stellte aber die Reklamation zurück um von den Beteiligten weitere Informationen zu erhalten, bevor auch hier ein Urteil ergeht.


Art. 6.2. Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.


Artikel 1 - Schutz des Eigentums
Jede natürliche oder juristische Person hat ein Recht auf Achtung ihres Eigentums. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn, dass das öffentliche Interesse es verlangt, und nur unter den durch Gesetz und durch die allgemeinen Grundsätze des Völkerrechts vorgesehenen Bedingungen.
Die vorstehenden Bestimmungen beeinträchtigen jedoch in keiner Weise das Recht des Staates, diejenigen Gesetze anzuwenden, die er für die Regelung der Benutzung des Eigentums im Einklang mit dem Allgemeininteresse oder zur Sicherung der Zahlung der Steuern oder sonstigen Abgaben oder von Geldstrafen für erforderlich hält.