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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fragen bezüglich Eröffnung im Gastgewerbe



lighty
21.07.2010, 12:32
Hi, ich fang mal langsam an die Fragen zu beantworten, habe momentan wenig Zeit und daher kommen die Antworten stückchenweise. Die Antworten sind unverbindlich, ich kenne die aktuelle Gesetzeslage nicht zu 100%.


Auf wie viele gesetzlich vorgeschriebene Urlaubstage hat der Arbeitnehmer anspruch?
30 natürliche Tage. Dabei ist zu bedenken, dass in Spanien die Urlaubswoche mit 7 Tagen gerechnet wird und nicht mit 5 wie z.B. in DE.
Ausserdem hat der Arbeiter das Recht auf 14 Feiertage.
In der Praxis speziell von Bewirtungsbetrieben ist eigentlich, dass man dem Arbeiter 48 Tage (Urlaub + Feiertage) frei gibt, da dieses Personal meistens an den Feiertagen arbeiten muss. Warum 48 statt 44 wirst du fragen? Nun weil im Falle dass ich die 14 Feiertage in einem Stück nehmen muss darin auch 4 "normale" freie Tage verloren gehen würden. Deshalb zählt man diese 4 Tage dazu.

queru
22.07.2010, 10:18
So ein Mist, jetzt hab ich statt auf "Zitieren" auf "Editieren" geklickt und dir deine Nachricht zerschossen. Sowas ist mir auch noch nicht passiert. Ich glaub ich bin urlaubsreif. Hast du den Text irgendwo gespeichert und kannst ihn nochmal posten? Oder auch nur die Stichworte?

queru
22.07.2010, 10:28
Eine weitere Frage war nach der Wochenarbeitszeit:

Maximal 40 Stunden. Überstunden ist das was darüber hinaus geht. Wie hoch die Überstunden bezahlt werden, hängt vom jeweiligen Manteltarif des Sektors an in dem die Firma arbeitet. Bei einem Cafe müsste es der Manteltarif "Hostelería" sein. In diesem Tarifvertrag steht, dass die Überstunden mit 100% Aufschlag vergütet werden. Ob dies in der Realität in kleineren Geschäften bezahlt wird, wage ich stark zu bezweifeln.

felin
22.07.2010, 10:29
Ausserdem hat der Arbeiter das Recht auf 14 Feiertage.
In der Praxis speziell von Bewirtungsbetrieben ist eigentlich, dass man dem Arbeiter 48 Tage (Urlaub + Feiertage) frei gibt, da dieses Personal meistens an den Feiertagen arbeiten muss. Warum 48 statt 44 wirst du fragen? Nun weil im Falle dass ich die 14 Feiertage in einem Stück nehmen muss darin auch 4 "normale" freie Tage verloren gehen würden. Deshalb zählt man diese 4 Tage dazu.

Die 48 Urlaubstage bekommen alle die im Sektor:
Hostelería-Turismo
beschäftigt sind.
Ist aber von dem Vertrag abhängig, hat man laut Vertrag Anspruch auf wöchentliche freie Tage, hat man auch nur auf 30 Tage Urlaub Anspruch.

Vielleicht sollte man besser schreiben: "sollten bekommen"

queru
22.07.2010, 10:43
Ich erinnere mich noch an das Wort "Lohnfortzahlung im Krankheitsfall".

Die allgemeine Norm sagt folgendes:
-Die ersten 3 Tage zahlt niemand (Der Arbeiter bekommt die nicht bezahlt)
-Die darauffolgenden 12 Tage zahlt die Firma 60% des Lohns
-Die darauffolgenden 5 Tage zahlt die Sozialversicherung 60% des Lohns
-Ab dem 21. Tag zahlt die Sozialversicherung 75%.

Soweit so gut: Jetzt gibt es aber Verbesserung dieser allgemeinen Norm und im Falle von "Hosterlería" heisst es da z.B. dass Arbeiter die mehr als 6 Monate in der Firma arbeiten ein Recht auf 100% Lohnfortzahlung für 12 Monate haben.

Dies bedeutet in unserem Beispiel, dass die Firma 100% des Lohns für 1 Jahr weiterzahlen muss und diese kann sich dann die jeweiligen Prozente welche die Sozialversicherung übernimmt an den monatlichen Zahlungen der Firma an die Sozialversicherung leistet, abziehen.

queru
22.07.2010, 10:48
...hat man laut Vertrag Anspruch auf wöchentliche freie Tage, hat man auch nur auf 30 Tage Urlaub Anspruch.
...plus die 14 Feiertage.

queru
22.07.2010, 11:04
Dann schribst du noch etwas von "Apertura" also die Betriebsgenehmigung. Davon gibt es 2, einmal die vom Rathaus und einmal die von der Tourismusabteilung der grankanarischen Regierung.

Bzgl. der ca. Kosten beim Rathaus hatte ich hier bereits etwas geschrieben: www.gran-canaria-insider.info/viewtopic.php?p=42936#42936

und die Kosten bei der grankanarischen Regierung sind nicht der Rede wert, vielleicht 15 Euro oder sowas.

Mit den Bearbeitungsgebühren einer Gestoria, die du sicherlich brauchen wirst damit sie das alles bearbeitet, wird´s natürlich teurer.

kuehnetec
22.07.2010, 11:23
Hallo,
einen Vertrag mit dem Schädlingsbekämpfer braucht man doch auch im Gaststättengewerbe?
Mfg Andreas

queru
22.07.2010, 11:33
Ja so etwas braucht man auch sowie den hier im forum schon mehrmals erwähnten Frikadellenschein.

queru
22.07.2010, 11:33
Dann schriebst du noch etwas ob eine “CIF“ für die Sozialversicherung notwendig wäre.

Also die CIF ist die Steuernummer von juristischen Personen (also z.B. GmbH od. AG). Als natürliche Person, egal ob privat od. Geschäftsmann hast du für Steuerangelegenheiten eine „NIF“

Die Antwort lautet also: Ja es ist entweder eine NIF od. eine CIF notwendig um eine Sozialversicherungsnummer für eine Firma zu bekommen. Dies wird aber sicher nicht das einzige Dokument sein das nötig ist. Auch für diese Sache sowie sämtliche Angelegenheiten bzgl. des Personals (Verträge, Lohnabrechnungen, Abfindungen, Sozialversicherungsbeträge ausrechnen, Weiterleitung der Krankmeldungen der Arbeiter) wirst du ohne eine Asesoria laboral nicht auskommen.

queru
22.07.2010, 11:44
So an mehr Details deines Ursprungspostings kann ich mich nicht mehr erinnern. Wenn ich nicht irre hatte ich gestern dein posting auf einem andern PC gespeichert um es nach und nach zu beantworten. Werde heute abend nachsehen, ob ich es komplett gespeichert hatte oder nur teilweise.

felin
22.07.2010, 11:46
...hat man laut Vertrag Anspruch auf wöchentliche freie Tage, hat man auch nur auf 30 Tage Urlaub Anspruch.
...plus die 14 Feiertage.

... aber man kann die 14 Tage nicht einfach an den Urlaub anhängen, darum spielte es in diesem Zusammenhang keine Rolle.

queru
22.07.2010, 11:57
...hat man laut Vertrag Anspruch auf wöchentliche freie Tage, hat man auch nur auf 30 Tage Urlaub Anspruch.
...plus die 14 Feiertage.

... aber man kann die 14 Tage nicht einfach an den Urlaub anhängen, darum spielte es in diesem Zusammenhang keine Rolle.
Wenn man die Feiertage in der Regel freinehmen kann, dann spielt es keine Rolle. Wenn man aber überwiegend an Feiertagen arbeitet, oder ein Feiertag in den Urlaub (für den man ja bereits einen Urlaubstag abgezogen bekommt) oder auf einen der ordentlichen freien Tage des Arbeiters fällt, dann müssen diese zwingend an den Urlaub drangehängt werden, ausser Firma und Arbeiter treffen eine andere Vereinbarung. Zumindest ist dies die Regelung im Manteltarif der "Hostelería".

felin
22.07.2010, 12:22
...hat man laut Vertrag Anspruch auf wöchentliche freie Tage, hat man auch nur auf 30 Tage Urlaub Anspruch.
...plus die 14 Feiertage.

... aber man kann die 14 Tage nicht einfach an den Urlaub anhängen, darum spielte es in diesem Zusammenhang keine Rolle.
Wenn man die Feiertage in der Regel freinehmen kann, dann spielt es keine Rolle. Wenn man aber überwiegend an Feiertagen arbeitet, oder ein Feiertag in den Urlaub (für den man ja bereits einen Urlaubstag abgezogen bekommt) oder auf einen der ordentlichen freien Tage des Arbeiters fällt, dann müssen diese zwingend an den Urlaub drangehängt werden, ausser Firma und Arbeiter treffen eine andere Vereinbarung. Zumindest ist dies die Regelung im Manteltarif der "Hostelería".

queru,
das betrifft NUR den Manteltarifvertrag "Hosteleria"
Hat man diesen nicht, hat man nur auf die 30 Tage Urlaub Anspruch.

Feiertage, die in der Zukunft liegen, kann man nicht im Vorfeld nehmen. (ausgenommen Hosteleria, weil Feiertage dort in diesem Sinn kein Thema sind)
Man kann natürlich eine Vereinbarung treffen, gearbeitete Feiertage an den Urlaub ahängen zu dürfen. Das ist aber nicht Manteltarifkonform, geschweige denn Arbeitsrechtskonform.

Ich denke schon das das wichtig ist, nicht das jemand versucht beim Arbeitsgericht etwas versucht und dann eine Bauchlandung erlebt.
Ich habe hier beide Vertragsformen an der Backe, ist ein sehr komplexes Thema.

queru
22.07.2010, 12:28
Wenn es nur Hosteleria betrifft dann könnte es ja auf den angefragten Fall passen, da, wie ich schrieb, ein Cafe wahrscheinlich unter "Hostelería" fällt. Trotzdem interessantes Thema denn ich hätte eigentlich vermutet, dass sich die Manteltarife sich in solch einer Sache ähneln.

Ïch gehe natürlich auch davon, dass wenn man es streng auslegt, keine Feiertage im voraus genommen werden können.

queru
22.07.2010, 16:48
Ha ich hab´s wieder gefunden, gestern hatte ich das posting von lighty zufällig gespeichert. Nicht ganz komplett, der einleitende Satz mit dem Cafe hatte ich nicht gespeichert. Ich werde es, sobald ich Zeit habe wieder an die erste Stelle verschieben. Hier ist es schonmal:


Hier wäre es für uns nun wichtig, alle Voraussetzungen und deren Kosten zu erfragen, die mit einer Eröffnung im Gastgewerbe zusammen hängen.

Welche Konzessionen werden benötigt, wie lange dauert die Bearbeitung und mit welchen Kosten kann man dafür rechnen?

Hier in Deutschland wird z.B. die Schankkonzession benötigt, welche je nach Größe berechnet wird, was durchaus größere Kosten nach sich ziehen kann. Falls ich richtig liege, gibt es auf GC etwas vergleichbares unter dem Namen "Apertura" (?).

Da solch ein Unternehmen auch Angestellte benötigt, wird hierfür, sofern ich es noch in Erinnerung habe, die CIF-Steuernummer benötigt (?).

Welche weiteren Dinge muss man beachten, wenn man ein Unternehmen mit Angestellten eröffnet?

Wie hoch ist die Belastung (Sozialabgaben usw.) für den Arbeitgeber?

Wie hoch ist die gesetzlich vorgeschriebene Wochenarbeitszeit (ab wann fallen Überstundenzuschläge in welcher Höhe an)?
Auf wie viele gesetzlich vorgeschriebene Urlaubstage hat der Arbeitnehmer anspruch?
Wie lang erhält der Arbeitnehmer im Krankheitsfall eine Lohnfortzahlung, bis diese nicht mehr vom Arbeitgeber getragen werden muß?

Dies sind die ersten Fragen, die mir nun dazu eingefallen sind, weitere werden sicher folgen. Wäre schön, wenn mir/uns hier weitergeholfen werden könnte.

felin
23.07.2010, 09:57
Habe mich heute mit unserem Betriebsrat über das Thema unterhalten.
Rein arbeitsrechtlich gesehen, muss ein Arbeiter der in einem Restaurant oder Bar arbeitet den "Contrato hosteleria" bekommen.

Ab 5 Beschäftigten bis 49 kann/darf ein Arbeitnehmervertreter gewählt werden. (Delegado)
Ab 50 Beschäftigte kann ein Comite gegründet werden.
Bei der Wahl der Mitglieder ist die Gewerkschaft immer anwesent, ebenso muss der dienstälteste Mitarbeiter anwesent sein.

Betriebsinterne Vereinbarungen sind im Prinzip nur gültig, solange sie auch gesetzeskonform sind.

Im September 2010 wird eine große Arbeitsrecht-Reform erwartet.

lighty
25.07.2010, 07:33
Hallo zusammen,

hier schon einmal meinen recht herzlichen dank für die bisherigen informativen Antworten. Wenn ich sie mir nachher noch einmal in Ruhe zu Gemüte füge, wird sicherlich noch die eine oder andere Frage auftauche, welche ich dann natürlich auch wieder hier stellen werde.

Bis später: lighty

queru
25.07.2010, 10:46
Wie hoch ist die Belastung (Sozialabgaben usw.) für den Arbeitgeber?
Sozialversicherung: Firma 23,6%, Arbeiter 4,7%, zusammen 28,3%.

Arbeitslosenversicherung:
Wenn Festvertrag: Firma 5,5%, Arbeiter 1,55% zusammen 7,05%
Wenn temporär befristeter Vollzeit-Vertrag: Firma 6,7%, Arbeiter 1,6% zusammen 8,30%
Wenn temporär befristeter Teilzeit-Vertrag: Firma 7,7%, Arbeiter 1,6% zusammen 9,30%

Lohngarantiefond: 0,2% (Zahlt die Firma alleine).

Ausbildungsabgabe: Firma 0,6%, Arbeiter 0,1%, zusammen 0,7%

Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten: Hängt von der Aktivität der Firma ab, wenn´s z.B. um Lebensmittelherstellung geht könnten es 1,90% sein. (Zahlt die Firma alleine).

Der Arbeitgeber behält den Arbeitnehmeranteil monatlich vom Lohn ein, legt seinen Anteil drauf und zahlt alles zusammen am Ende des darauffolgenden Monats an die Sozialversicherung ein.

queru
25.07.2010, 10:54
Welche weiteren Dinge muss man beachten, wenn man ein Unternehmen mit Angestellten eröffnet?
Was mir hier einfällt wäre einmal, dass die Arbeiter auch den Frikadellenschein brauchen.

Möglicherweise musst du auch etwas zwecks der Arbeitssicherheit tun. Im Falle eines Cafes sicher nur Papierkram. Das kann man aber auf jeden Fall von einer externen Firma erledigen lassen. Ich denke, dass für jede Firma zumindest das erste Dokument eine "Einschätzung der Risiken" bzgl. der Arbeitssicherheit Vorschrift sind. (Bin aber nicht sicher). Im Rahmen der Arbeitssicherheit bist du möglicherweise auch noch verpflichtet die Arbeiter einmal pro Jahr auf deine Kosten medizinisch untersuchen zu lassen, ausser der Arbeiter unterschreibt dir ein Dokument in dem er dies ablehnt.

Aber auch hier wird dir eine gute Gestoria sicher Klarheit geben. Solltest du wirklich so weit kommen, dass sich deine Idee verfestigt und du auf der Insel bist, kann ich dir eine seeeehr gute Gestoria empfehlen. Achtung, die machen nur Personal und Sozialversicherungssachen, keine Steuerangelegenheiten.

felin
25.07.2010, 11:23
Im Falle das man ein Lokal umbaut oder modernisiert, auch darauf achten die Auflagen der Sanidad (Gesundheitswesen) zu erfüllen.
Sonst kann es bei einer Kontrolle Probleme und Strafen geben.

Als Beispiel: Im Küchenbereich muss ein Wasserhahn über ein Fusspedal zu bedienen sein, Handhähne sind nicht erlaubt.
Oft sind es solche Kleinigkeiten.

queru
25.07.2010, 11:31
Ja klar, wenn wir Gesundheitsamt mässig unterwegs sind, hier noch ein Hinweis, der eigentlich für uns Deutsche selbstverständlich sein sollte:
Wo man früher Seife und Handtuch benutzte ist dies in einem öffentlichen Lokal nicht mehr gestattet. Stattdessen Seifenspender und Papierrollen zum Hände trocknen od. Warmluftrockner.

DUCC
27.07.2010, 20:03
Hier wäre es für uns nun wichtig, alle Voraussetzungen und deren Kosten zu erfragen, die mit einer Eröffnung im Gastgewerbe zusammen hängen.

Die Frage ist zu allgemein gestellt. Man muss u.a. wissen: Konzeption? Grösse? Gemeinde? Lage in der Gemeinde? Speisenkarte, Getränkekarte - Herstellung, Lagerung wie, von wem? LDA vorhanden/nicht vorhanden/zu erweiteren, Öffnungszeiten, wirtschaftliches Konzept, Projektplanung usw. usw. (eine vollständige Profiliste hat meherer hundert Fragen).

Je nach Beantwortung der Einzelfragen, kann dann die "Eröffnung im Gastgewerbe" 1.000 Euro oder mehrere Mio. Kösten, übrigens sehr oft auch ohne jemals eine Genehmigung erhalten zu haben

Eine "Gestoria", die das allein beherrscht, gibt es m. Wissens auf GC nicht. Zumindest habe ich in vielen Jahren auf GC noch keine kennengelernt. Ich kenne jedoch Dutzende von Fällen, wo das "Blaue vom Himmel" versprochen wurde und dann nur der Nebenschauplatz einfacher Buchhaltungsleistungen angeboten wurden.