Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Import von DVD-Filmen
Gran-Canaria-Infos
16.08.2010, 13:39
Hallo an alle !
Ich habe eine ganz neugierige Frage, die sich letzte Woche aufgetan hat:
Wenn man mit DVD-Filmen handeln will, beachtet man in Deutschland ja die FSK-Altersbegrenzung.
Also keine über-18-Filme an Kinder usw....
Pornografische Filme dürfen nicht öffentlich ausgestellt werden, sondern in Räumen, die nur über 18 betreten werden dürfen. Das ist ja alles logisch und normal.
Nun höre ich, daß auf Gran Canaria alle importierten DVD nochmals geprüft werden müssen. Kann das sein ?
Verlassen sich die Behörden nicht auf den FSK-Index, der auf der Verpackung steht ??
Der Zoll will erstmal nichts wissen, kennt in seinen Artikelnummern nur "DVD", ohne auf den Inhalt einzugehen.
Wer kann mir nun sagen, wo man den Import von DVD anmelden muß ? Oder muß man es gar nicht, wenn es sich um normale Handelsware mit FSK-Aufdruck handelt ?
Die "FSK" ist in diesem Sinne eine reine deutsche Angelegenheit.
Laut Europarecht gibt es meiner Info nach zwar einen Verweis das so etwas zu existieren hat - allerdings mit recht schwammigen Regelungen.
Aber die Einstufung obligt den einzelnen Mitgliedsstaaten.
Es gibt viele Beispiele, wo Filme in den europäischen Ländern eine unterschiedliche Alterfreigabe besitzen.
Auch sind die Prüfungen nicht überall zwingend staatlich geregelt, sondern manchmal halt "freiwillig", d.h. wenns drauf steht gut, wenn nicht halt nicht.
Kulturen sind halt auch verschieden in ihrer Offenheit (z.B. Türkei vs. Schweden).
Ich kann mir aus diesem Grund gut vorstellen, dass bei gewerbsmäßiger Einfuhr neu abgeprüft wird.
Ich frag mal nach.
Japp.
Ländersache - dementsprechend die spanischen Behörden fragen.
In "D" wird geschaut und mit internationalens "FSKs" verglichen bei gewerblicher einfuht in größeren Mengen.
Ich kenne bisher keinen besonderen Minderjährigenschutz bzgl. von Filmen in einer Videothek auf GC.
Es gibt einen solchen bei TV-Sendern und bei Videospielen.
Ich könnte mir vorstellen, dass geprüft wird, ob es sich um Filme oder Videospiele handelt. Denn wenn Spiele müsste man sich nach dem hier richten: http://de.wikipedia.org/wiki/Pan_European_Game_Information
Was evtl. auch noch sein kann ist, dass geprüft wird ob die Beschriftung in spanisch vorhanden ist, denn soweit ich weiss, muss alles was in Spanien verkauft od. über den Ladentisch geht spanisch beschriftet sein.
Das alles sind nur Anhaltspunkte, da ich mich in dieser Materie nicht auskenne.
Wir kommen der Sache näher. Auf dieser Webseite ist es gut erklärt:
http://filmindustrie-tv-industrie.suite101.de/article.cfm/jugendschutz-in-spanien-so-erhalten-filme-ihre-altersfreigabe
In Spanien ist das Instituto de la Cinematografía y de las Artes Audiovisuales (ICAA) für die Prüfungen von Spielfilmen in Hinblick auf den Jugendschutz zuständig.
und das
Wie die Ausformulierungen der spanischen Altersabstufungen zeigen, besitzen die von der ICAA getroffenen Entscheidungen keinen verbindlichen Charakter, sondern stellen lediglich Empfehlungen dar. Die Ausnahme bildet das X-Kennzeichen, mit dem Gewalt verherrlichende und pornografische Filme versehen werden. Kinovorstellungen solcher Filme dürfen nur in speziellen Kinos stattfinden und nur von Volljährigen besucht werden.
Sämtliche anderen Filmvorführungen dürfen hingegen auch von Kindern besucht werden, die das vom ICAA für den entsprechenden Film empfohlene Alter noch nicht erreicht haben.
und das
Für die Video und DVD-Auswertung eines Films wird die Empfehlung, die das ICAA für die Kinovorführung festgelegt hat, automatisch übernommen. Und auch hier hat lediglich das X-Kennzeichen einen verbindlichen Charakter. Dementsprechend dürfen Videokassetten und DVDs von Filmen mit dieser Einstufung Jugendlichen unter 18 Jahren nicht zugänglich gemacht werden. Die getroffene Altersempfehlung muss allerdings auf die Hülle aufgedruckt werden.
Und hier kann man sich die Aufstellung aller klassifizierten Titel der Filme runterladen: http://www.mcu.es/cine/CE/BBDDPeliculas/BBDDPeliculas_Index.html
Klicken auf: "Descarga del fichero de películas calificadas (vídeo y DVD)"
Gran-Canaria-Infos
23.08.2010, 16:45
Ahhh, vielen Dank !
Dann werde ich jetzt mal über die Lieferanten gehen,
was da bereits nach spanischem Recht geschehen ist.
:!:
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