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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Geldstrafen bei Verstoß gegen den Naturschutz



queru
25.08.2010, 13:36
Montaña de Arinaga (Liegt im Naturschutzgebiet Monumento Natural de Arinaga)
2 offene Feuerstellen, Juni 2009, Geldstrafe 150 Euro.

Playa del Risco (Liegt im Naturschutz- und ökologisch sensiblem Gebiet „Parque Natural de Tamadaba”)
Campen mit einem Zelt wo es verboten ist, September 2009, Geldstrafe 150 Euro.

Campen sowie fahren und parken eines Fahrzeugs. Es handelt sich um ausdrücklich verbotene Aktivitäten, Dezember 2009, Geldstrafe 300 Euro.

Naturschutz- und ökologisch sensibles Gebiet „Monumento Natural de Arinaga”
Fahren mit einem Fahrzeug (Mitsubishi L-300) außerhalb der dafür vorgesehenen Wege, August 2009, Geldstrafe 601,02 Euro

Juncalillo del Sur (zwischen dem Flugplatz El Beriell und Juan Grande) Liegt im Naturschutz- und ökologisch sensiblem Gebiet „Sitio de Interés Científico de Juncalillo del Sur”.
Fahren mit einem Motorrad (KTM Modell 450 EXC) außerhalb der dafür vorgesehenen Wege, August 2009, Geldstrafe 601,02 Euro

Campen, fahren und parken außerhalb der vorgesehenen Wege mit einem Fahrzeug Mitsubishi, Oktober 2009, Geldstrafe 150 Euro.

Geschützte Bäume abschneiden
Abschneiden von Eukaliptus-Baumstämmen ohne vorherige Verwaltungsgenehmigung. Ort Landstrasse GC-43 bei Visvique, März 2010, Geldstrafe 5001 Euro

Dünen von Maspalomas (Liegt im Naturschutz- und ökologisch sensiblen Gebiet „Reserva Especial de las Dunas de Maspalomas“)
Mit einem Land Rover Defender fahren und der Aufbau einer Bude mit den Maßen von ca. 2,5 x 2,5 Metern. Dabei handelt es sich um verbotene Aktivitäten, März 2010, Geldstrafe 3000 Euro.

Campen mit einem Zelt, Februar 2010, Geldstrafe 300 Euro.

Playa de Tasarte (Liegt im Naturschutzgebiet „Parque Natural del Nublo“)
Campen mit einem Zelt in einem Gebiet in dem das campen verboten ist, März 2010, Geldstrafe 300 Euro.

Campen mit einem für´s campen umgebauten Fahrzeugs ohne die notwendigen Verwaltungsgenehmigung, März 2010, Geldstrafe 300 Euro.

Campen und Parken mit dem Fahrzeuge Mercedes Benz 311 CDI, Januar 2010, Geldstrafe 300 Euro.

Campen mit Zelt und Parken mit einem Campingfahrzeug Fiat, März 2010, Geldstrafe 300 Euro.

Campen mit Zelt ohne die Verwaltungsgenehmigung, März 2010. Geldstrafe 300 Euro.