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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gesetz für einen würdigen Tod



queru
19.11.2010, 17:24
Die Zentralregierung Spaniens wird im März des kommenden Jahres das „Ley de Cuidades Paliativos y Muerte Digna“ beschließen um die Rechte der Patienten im Endstadium zu garantieren. Es wird kein Euthanasie Gesetz werden.
Das Gesetz wird jedem Bürger „das Recht auf einen würdigen Tod“ geben oder was das selbe ist „das Recht ohne Schmerzen zu sterben wenn die medizinische Wissenschaft erlaubt, dass es so sein soll.“
„Heute hat die Medizin Mechanismen damit ein nicht zu verhindernder Tod würdig stattfindet, soll heissen ohne Leiden und Schmerzen für den Patienten und seine Familienangehörigen.“
„Die Regulierung wird ähnlich der von vielen europäischen Ländern sein, um nicht weit zu schauen nach Frankreich wo es eine exzellente Regulierung gibt die nichts mit Euthanasie zu tun hat.“

Taxanerin
19.11.2010, 22:57
Wir haben z.B. eine Patientenverfügung,wo alles geregelt wird.Nachdem das hier in Deutschland den Stand der Ärzte von rechtlicher Seite regelt,haben wir uns zu dieser Verfügung entschlossen.s gibt in Internet Vorschläge zu diesem Schreiben.Es ist auch ganz leicht auszufüllen.

kuehnetec
20.11.2010, 02:53
Hallo,
ganz wichtiges Thema auch in Deutschland!
Wichtig ist auch eine "Vorsorgevollmacht" da wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht,medizinische,rechtlich e und Vermögensrechtliche Verfügung geregelt das kann man z.b auf mehere Personen verteilen z.b Kinder oder Angehörige.
Kenne Fälle da wurde einfach ein Vormund vom Gericht bestimmt und der eigene Ehemann dufte nicht mehr frei über seine Frau verfügen und sie vertreten!
Dann darf man nicht mal ein Schlüpper der Mutter kaufen ohne den gesetzlichen Vertreter die ganze Familie ist dann Handlungsunfähig.
Die stecken die eigene Mutter,Vater einfach ins Sichenheim und man bekommt im Streitfall nicht mal das Besuchsrecht noch bekommt man den Familienangehörigen aus so einer Einrichtung wieder raus!
Keiner kommt mehr ohne Anträge an das gemeinsame Geld,Vermögen,Immobilien der Eltern es wird alles aufgelöst und verbraten für Heime,Pflege und Betreuungskosten.
Daher unbeding ganz offen mit den Eltern oder Kindern sprechen und sehr frühzeitig so was Wasserdicht rechtssicher regeln.
Mfg Andreas

Petrakaroline
21.11.2010, 18:05
Ich habe bis jetzt nicht gewusst, dass es überhaupt eine Vorsorgevollmacht gibt. Danke für den Hinweis. Das ist wirklich sehr wichtig.

Tax
21.11.2010, 18:29
Für Deutschland gibt es hier noch einiges zum lesen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Vorsorgevollmacht


Ein Muster findet man hier:

www.bmj.bund.de/media/archive/533.pdf

kuehnetec
23.11.2010, 02:06
Hallo,
wie schon geschrieben es ist absulut wichtig einen oder mehrere andere Menschen zu bestimmen für den Fall das man den Überblick verliert alt und tüdelich wird oder an Alzheimer,Demenz erkrankt.
Es kann wirklich ganz böse enden ganze Heerscharen von Vormundsanwälten und Behörden,Heime,Anstalten warten nur darauf einen einfach zu endmündigen und einem in ein Sichenheim zu stecken und die Kohle zu kassieren....und die Kinder,Enkel zur Kasse zu bitten....Monat Sichenheim 3800.-€ na, Angehörige zahlt mal schön für den Pflegefall.
Wichtig ist ganz frühzeitig so was zu machen denn die Fragen auch gerne den Arzt seit wann man nicht mehr "alle Steine auf der Schleuder" hat!
Tja,
wenn die vom Amt rauskriegen das man schon 3 Jahre an Alzheimer leidet und man schon öfters den Herd angelassen hat oder im Nachthemd zum Müllkasten gegangen ist dann ist die Vorsorgevollmacht hinfällig!
Oft passiert das ganz schnell z.b ins Krankenhaus gekommen nach 10 Tagen noch nicht gesund da wird man dann ins Sichenheim abgeschoben ohne Widerstand durch den "Vorsorgeinhaber" geht das ratzfatz.....schon liegt man mit 3 anderen wildfremden Leuten im 4 Bettzimmer in der Demenzgruppe....ohne Aussicht das einem einer Helfen kann da wieder raus zu kommen!
Pflegebedürftigkeit reicht schon aus man muß nicht bescheuert sein.
Da macht einer eine Meldung an das Amt und der Berg kommt ins rutschen......
Am traurigsten ist doch das nächtste Angehörige nicht automatisch wenn die wollen als gesetzlicher Vertreter eingesetzt werden!
Nein,da werden wildfremde "hauptberufliche Betreuer" einem ins Haus geschickt die dann entscheiden über den Verbleib der eigenen Mutter,Vater,Opa,Oma!
Wahnsinn!
Mfg Andreas

Residentin
23.11.2010, 02:41
Danke, das du das nochmals so ausführlich reingeschrieben hast, wir hatten ja schon darüber gesprochen. :!:

Petrakaroline
23.11.2010, 12:27
Ich werde den Gedanken nicht los, dass sich das von Dir Andreas beschriebene Prozedere auf Personen bezieht, bei denen was zu holen ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man mit einem "armen" Menschen so etwas anstellt. Das sind doch meistens die, die nach Wochen tot in der Wohnung gefunden werden.

Chiara
23.11.2010, 12:43
Bei uns kann immer noch der Ehepartner bestimmen, wie und was bei einem Pflegefall vorgenommen werden soll. Bei Fehlen des Ehepartners geht das Recht automatisch an die Kinder. Aber auch hier existieren Patientenverfügungen. Petrakaroline, bei uns gilt das auch für diejenigen Menschen, bei denen nichts zu holen ist. Die erhalten Ergänzungsleistungen und und und. Der von kuehnetec erwähnte Betrag von € 3'800.00 finde ich sehr human. Bei uns kostet es - je nach Grad der Behinderung - einiges mehr.

kuehnetec
23.11.2010, 13:40
Hallo,
Freunde von mir haben genau das erlebt da ist die Oma 87 Jahre alt bei 34°C im Supermarkt umgefallen und ins Krankenhaus gekommen.
Ja, uns werden auch mal die Knie weich bei 34°C und zu wenig Wasser im System!
Innerhalb von wenigen Tagen war da ein Vormund eingesetzt ohne das die Kinder davon wussten!
Das hat die Klinik und die Kurzzeitpflege angezettelt ein Gutachter hat entschieden peng aus und ende.....
Zum Glück hatte die Familie einen guten Rechtsanwalt der hat dann gestänkert hat aber viel Geld gekostet....die Mutter da wieder rauszuholen nicht mal ihren Hausarzt haben die in das Heim gelassen!
Daher ich würde mich nicht darauf verlassen das irgenteiner einem im Notfall benachrichtigt und einem richtig berät!
Auch wenn nichts oder nicht viel zu holen ist dann werden ebend die Kosten vollstreckt bei Kindern und Enkeln.
Vorsicht,
wenn der Ehepartner auch schon 78 Jahre alt ist wird er nicht automatisch Pflegevormund da kommt dann einer vom Amt weil die annehmen die "Alte" ist auch schon nicht mehr geistig,körperlich auf der Höhe!
Auch wenn Kinder,Enkel nicht mehr ganz auf der Höhe der Zeit sind wird das Betreungsverfügen für den nahen Angehörigen abgelehnt vom Amt.
Nur die Vorsorgevollmacht abgegeben in voller Geschäftsfähigkeit schützt vor Willkür im Bertreuungsrecht......!
Es geht sowieso nicht mehr lange so weiter dann ist das Geld im System alle
in Deutschland .Die Menschen werden älter und die folgenden Generationen die kommen haben nur noch weinig Rente wegen der tollen Löhne und Gehälter in den letzten Jahren die will dann keiner mehr betreuen und haben!
Ich wohne in einen Hochhaus in Berlin 28.OG,304 Wohnungen,4 Aufzüge bei uns haben schon Menschen 1,5 Jahre Tod in der Bude gelegen!
Sind Betondecken 40 Jahre ausgehärtet,Zentralbeheizt,mit Abluft in Küche und Klo das stinkt nicht mal auf dem Flur!
Hat keiner gemerkt da ist auch keiner gekommen den das interesiert.
Nein,
wirklich überlegen gerne den Doktor fragen und die Vorsorgevollmacht ausfüllen und zu "klaren" Zeiten jemanden einsetzen dem man vertraut und wenn man Angst hat das man Abgeschoben wird notfalls alles auf 3 Menschen verteilen dann müssen die sich im Notfall einig sein was mit einem geschehen soll!
Ist schon ein ernstes Thema"
Es geht mir nicht um wirklich kranke Menschen die sich und andere in Gefahr bringen weil sie ihr Leben nicht mehr im Griff haben nackig durch die Gegend rennen und / oder die Bude abfacken oder versiffen da muß natürlich von Amts wegen gehandelt werden.
Leider trifts aber oft die falschen im System....
Mfg Andreas

TC 490
11.06.2014, 20:06
Das vom Staat geplante Gesetz scheint nicht beschlossen worden zu sein und deshalb haben die autonomen Regierungen der Gebiete Andalucía, Navarra, Aragón und jetzt auch die Kanaren damit begonnen eigene Gesetze auf den Weg zu bringen.
Das kanarische Parlament beschloss heute einstimmig mit dieser Sache zu beginnen.

TC 490
23.01.2015, 03:50
Am 27.1.15 wird das kanarische Parlament dieses Gesetz voraussichtlich beschließen.

TC 490
14.02.2015, 13:48
Das Gesetz wurde am 27. Januar beschlossen, 2 Tage später im Amtsblatt des kanarischen Parlaments veröffentlicht. Es soll in 3 Monaten in Kraft treten. Der korrekte Name des Gesetzes lautet Ley de Derechos y Garantías de la Dignidad de la Persona ante el Proceso Final de su Vida.

Schneemann
16.02.2015, 20:06
Aber was hat denn ein Toter von der Würde ? wie kann man einem Toten diese überhaupt
noch überbringen
Letztendlich war doch sowie der Tote immer ein guter Mensch ,sagt doch der Pfarrer
jedes mal.

katana
17.02.2015, 18:26
Aber was hat denn ein Toter von der Würde ? wie kann man einem Toten diese überhaupt
noch überbringen
Letztendlich war doch sowie der Tote immer ein guter Mensch ,sagt doch der Pfarrer
jedes mal.
Muss man wohl nicht verstehen was du damit meinstx105
Wenn du mal in der Situation bist, dass du vor dich hin vegetierst, unter Schmerzen leidest und nur Medikamente dich am Leben erhalten dann weißt du was ein Mensch davon hat in Würde zu sterben.