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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vererben & Erben DE-ES



queru
02.12.2010, 13:00
Habe von Hillie 2 hervorragende Artikel über die deutschen und spanischen Regelungen in Bezug auf das Erbrecht erhalten. Diese können für alle Deutsche die in Spanien eine Immobilie haben sehr sehr wichtig sein.

Behandelt werden im 1. Dokument:
1. Persönliche Ebschaftsteuerpflicht
2. Sachliche Erbschaftsteuerpflicht
3. Ermittlung der steuerlichen Bereicherung
4. Berechnung Steuerschuld
5. Doppelbesteuerung und ihre Vermeidung

Im 2. Dokument:
1. Welches Erbrecht ist anwendbar?
2. Gesetzliche Erbfolge
3. Eigenhändiges Testament
4. Notarielles (öffentliches) Testament
5. Nachlassabwicklung bei spanischen Vermögenswerten

Wenn ein Forenuser die beiden Dokumente haben will, Hillie ist bereit, sie an Interessierte zu schicken. Einfach eine PN an Hillie schicken.

Tax
02.12.2010, 13:15
Super Danke für den Hinweis. :!:

Residentin
03.12.2010, 02:45
Danke für die Info. :!:

TC 490
03.03.2014, 13:56
Interesanter Aritkel in der aktuellen Buschtrommel Nr. 255 "Künftig neue Regeln im europäischen internationalen Erbrecht" Seite 18 + 19
http://www.buschtrommel.es/archiv/255/

Bisher galt z.B. für einen Deutschen immer deutsches Erbrecht, egal wo er lebt, dass soll sich ab 2015 ändern.

feliz
03.03.2014, 14:47
Interesanter Aritkel in der aktuellen Buschtrommel Nr. 255 "Künftig neue Regeln im europäischen internationalen Erbrecht" Seite 18 + 19
http://www.buschtrommel.es/archiv/255/

Bisher galt z.B. für einen Deutschen immer deutsches Erbrecht, egal wo er lebt, dass soll sich ab 2015 ändern.

Wenn man/frau weiterliest erfährt man,wenn es denn die persönlichen Grundlagen erforderlich machen,die Anwendung des deutsches Erbrechts im Testament oder im Erbvertrag festlegt werden können.
Interessant ist es für Menschen mit einem Vermögen welches den spanischen Freibetrag bei der Erbschaftssteuer überschreitet.
Falls Vermögen vorhanden ist,und man ist über die 183 Tage im Ausland,ist es sinnvoll sich rechtliche Beratung bei einem,am besten mit deutschem und spanischem Erbrecht vertrautem Rechtsanwalt einzuholen.
Genauso sinnvoll ist es,die Hinzuziehung eines Steuerberaters in Erwägung zu ziehen.

TC 490
03.03.2014, 19:13
Hier habe ich noch einen Artikel gefunden der sich mit dieser neuen Regelung beschäftigt: Hier steht u.a. ein genaues Datum drin, nämlich der 17.08.2015. http://www.anwalt.de/rechtstipps/die-eu-erbrechtsverordnung-eu-erbvo_056551.html