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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : RESIDENCIA



Peace
26.04.2011, 00:19
Es gibt eine Petition für die Wiedereinführung der Residencia im Scheckkartenformat für Europäer.

http://www.epore.org/phpPETITION/index.php

Kikidie
26.04.2011, 19:07
Kannst Du mir erklären was das ist.
Für Euch, die Ihr auf der Insel lebt sicherlich etwas bekanntes, aber ich kann es mir nur vorstellen.
Vielleicht brauche ist soetwas auch mal wenn ich auswandere.
Danke

felin
26.04.2011, 19:10
Die Residencia ist im Grunde der spanische Personalausweis für Ausländer.

pojke
27.04.2011, 11:40
ja diese kleine Karte ist viel besser und praktischer als dieser DIN A 4 Zettel der nach 14 Tag aussieht wie 14 Jahre alt

das sollte doch ein Ruck durch alle Residenten gehen

queru
17.11.2011, 20:21
Laut diesem Artikel der Mallorca Zeitung gibt es sie in Palma (Mallorca) seit Anfang Oktober bereits wieder im handlichen Scheckkartenformat:
http://www.mallorcazeitung.es/service/2011/11/17/scheckkarten-format-neue-auslander-zertifikat/21374.html

Dann dürfte es bei uns ja auch bald so sein.

Peace
20.12.2011, 12:25
Wird in Kürze auch hier wieder sein.

eagle
21.12.2011, 07:37
Finde es dennoch absolut daneben, dass Inhaber der DIN A-4 Residencia diese nicht in Scheck-Karten-Format ausgestellt bekommen. Egal bei Verlust oder Diebstahl, wird eine "NEUE" wieder in DIN A - 4 - Format ausgestellt. Worin auch immer der Sinn darin liegen mag, diese in Scheck-Karten-Format auszustellen, wenn DIN - A 4 "Blättchen" Besitzer nicht einmal tauschen können.

norbert43
21.12.2011, 14:25
Finde es dennoch absolut daneben, dass Inhaber der DIN A-4 Residencia diese nicht in Scheck-Karten-Format ausgestellt bekommen. Egal bei Verlust oder Diebstahl, wird eine "NEUE" wieder in DIN A - 4 - Format ausgestellt. Worin auch immer der Sinn darin liegen mag, diese in Scheck-Karten-Format auszustellen, wenn DIN - A 4 "Blättchen" Besitzer nicht einmal tauschen können.
Versteh ich auch nicht ganz!
Wie lange muss denn dann ein Residenter mit DIN A4-Format warten, damit er wieder das praktische Scheckkartenformat bekommen kann?
Hat irgendwer hiezu Info´s?
LG und schöne Feiertage im Voraus:
Doris und Norbert
x66x109

felin
21.12.2011, 14:35
Wobei man sich natürlich auch fragen kann....
Was soll da die ganze EU?
In meinem Pass steht als Wohnort Las Palmas drin, das deutsche Konsulat wird ja wohl kaum eine gefälschte Adresse eintragen.

fio
21.12.2011, 14:50
Gibts eigentlich noch die Möglichkeit das Formular aus dem Internet runterzuladen um es in aller Ruhe daheim ausfüllen zu können.
Vor zwei Jahren war´s noch möglich. Aber heute finde ich die Seite gar nicht mehr.
Vielen Dank im voraus.
fio

felin
21.12.2011, 14:52
ja, gibt es.
war ein PDF, das ausfüllbar war.
Ich geh mal auf die Suche.
Notfalls erinnere mich noch mal dran, ich habe es auf jeden Fall gespeichert und als "Muster" ausgefüllt.

fio
21.12.2011, 14:54
Danke, wäre ja super. Hoffentlich ist das Ding auch aktuell.
fio

felin
21.12.2011, 14:57
Vielleicht kann jemand, der vor kurzem eine Resi. beantragt mal gucken, ob es noch dieses Formular ist?

http://www.conpapeles.com/formularios4/EX00.pdf

Und für die N.I.E.

http://www.conpapeles.com/formularios4/EX14.pdf

Ex-User
21.12.2011, 14:57
Hier sind alle Formulare zum Download.

http://extranjeros.mtin.es/es/ModelosSolicitudes/Mod_solicitudes2/index.html

felin
21.12.2011, 14:58
Hier auch
http://www.conpapeles.com/formularios_extranjeria.php

Ex-User
21.12.2011, 15:01
Ja aber letzte Aktualisierung dort: Última actualización: 02-Jul-2009

Würde die Formulare schon eher von der offiziellen Seite nehmen, ist zwar auch keine Gewähr dass die immer 100% aktuell sind, aber die Wahrscheinlichkeit ist sicher schon deutlich höher.

felin
21.12.2011, 15:05
bei meiner letzten Aktualisierung waren auch die der offiziellen Seite nicht aktuell.
Zumindest kann man sich damit vertraut machen und bei "Sprachproblemen" sich im Vorfeld schlau machen ;-)

fio
21.12.2011, 15:25
So oder so. Vielen Dank an euch beiden. Ist ja eine wesentliche Vereinfachung. Kann man sogar online ausfüllen und dann ausdrucken. Super!!
Das weitere procedere ist aber immer noch gleichgeblieben. Oder?
fio

Ex-User
21.12.2011, 15:26
Alles klar es scheint jetzt aber eh ein anderes Formular zu sein und zwar die EX17 Solicitud de Tarjeta de Identidad de Extranjero (für die Residencia)

felin
21.12.2011, 15:30
Das weitere procedere ist aber immer noch gleichgeblieben. Oder?
fio
Certificado del Empradronamieto, N.I.E. und Pass (muss mindestens noch 1 Jahr gültig sein) alles mit Kopie.
Dann ist das in 2 Stunden gegessen ;-)

Gran-Canaria-Infos
13.01.2012, 10:21
Finde es dennoch absolut daneben, dass Inhaber der DIN A-4 Residencia diese nicht in Scheck-Karten-Format ausgestellt bekommen. Egal bei Verlust oder Diebstahl, wird eine "NEUE" wieder in DIN A - 4 - Format ausgestellt. Worin auch immer der Sinn darin liegen mag, diese in Scheck-Karten-Format auszustellen, wenn DIN - A 4 "Blättchen" Besitzer nicht einmal tauschen können.

Da waren die Beamten clever: Wenn man bei Verlust eine im Scheckkartenformat bekäme, würden wahrscheinlich plötzlich viele viele Residenten ihre A-4 Residencia "verlieren". Deshalb wird erst in Scheckkarte umgetauscht, wenn die Gültigkeit der A-4 Residencia abgelaufen ist und man regulär sowieso eine neue ausgestellt bekommt.

Coco
01.02.2012, 09:20
Hallo an alle :-)

Ich bin seid dem 24.01 auf der Insel und werde bis ende Juni hier studieren. Kann mir vielleicht jemand sagen, wo genau in Las Palmas ich die Residencia beantragen kann? Das wäre super nett! Danke :-)

queru
01.02.2012, 09:28
Delegación del Gobierno en la Comunidad Autónoma de Canarias
Plaza de la Feria, 24
35071 Las Palmas de Gran Canaria
Teléfono: 928 999 000
Fax: 928 363 994

Coco
03.02.2012, 20:39
Vielen Dank! Hat alles super geklappt, nach 2h hatte ich sie schon :-)

queru
03.02.2012, 20:49
Perfekt das freut mich. So problemlos und schnell müssten noch viele andere Dinge funktionieren!

norbert43
04.02.2012, 09:02
Ist das jetzt immer noch der "grüne A4 Wisch" ?
Gibts was Neues von den vielleicht wieder zu bekommenden "Scheckkarten-Residencias" ?
Kann man die alten umtauschen ?
LG aus Innsbruck bei MINUS 18 Grad
Norb

Peace
04.02.2012, 09:57
Soweit ich weiss gibt es noch immer den grünen "Wisch", auch wenn die Karten kommen, werden, noch gültige Dokumente, nicht ausgetauscht.

hans gc
04.02.2012, 10:41
wie lange ist denn die Residencia ueberhaupt gueltig. In meiner Residencia steht kein "Verfallsdatum!!"

queru
04.02.2012, 10:48
Laut einer mündlichen Auskunft eines bei der Austellungsbehörde arbeitenden Polizisten, soll der 1. grüne Zettel den man bekommt 5 Jahre gültig sein und ab dem 2. den man danach bekommt jeweils 10 Jahre.
Sollte man den 1. grünen Zettel vor Ablauf der ersten 5 Jahren verlieren und man muss sich einen neuen holen dann soll auch dieser wieder nur 5 Jahre gültig sein.

Die Auskunft ist ohne Gewähr, da mir nicht einleuchtet warum dieser Zettel eine Gültigkeitsdauer haben soll und man nichts diesbezügliches einfach mit auf den Zettel draufdruckt.

canariafantastica
04.02.2012, 10:50
Auf meiner Karte steht: VAL. 29.11.2010. Hab aber nicht verlängert bzw. neu beantragt. Zumindest auf der Karte war es vermerkt.

hans gc
04.02.2012, 10:55
ich habe die gruene DIN-A-4-Residencia. Auf der steht kein Ablaufdatum. Es hies s.Zt. sie ist endlos gueltig. Scheinbar weiss es keiner so genau.

queru
04.02.2012, 10:57
Ich habe, wie gesagt, auch meine Zweifel. Ich selbst werde halt zu der Stelle gehen wenn 5 Jahre nach der Ausstellung rum sind und nochmal nachfragen.

dyson
04.02.2012, 11:00
Ich verstehe das ganze Thema nicht - seit vielen Jahren ist die Notwendigkeit einer Residencia für EU Bürger abgeschafft, d.h., soetwas ist nicht mehr nötig. Wenn man hier leben will, muss man lediglich, wie auch in Deutschland, seinen Wohnsitz anmelden, das war´s! EU Bürger brauchen keine Aufenthaltgenehmigung (Residencia) mehr!!!!! Das steht doch auch auf dem grünen DIN A4-Blatt (Eintrag ins Melderegister) drauf und jede Gestoria oder RA wird das bestätigen.

canariafantastica
04.02.2012, 11:03
Tja Dyson, für Reisende innerhalb Spaniens, oder Interinsular, sind die 50% schon verlockend, oder? Für einige ist es auch Stück weit geistiges Ankommen. Wir Deutschen haben doch gerne was "Amtliches" in der Hand, lol

queru
04.02.2012, 11:03
Ist klar, dass eine Residencia (also korrekt eine Aufenthaltsgenehmigung) für EU-Bürger keine Pflicht mehr ist, aber im allgemeinen Sprachgebrauch wird auch dieser grüne Zettel (Nur eine Bestätigung über den Eintrag im Melderegister EU-Bürger) der Einfachheit halber immer noch Residencia genannt.

Peace
04.02.2012, 11:25
Laut einer mündlichen Auskunft eines bei der Austellungsbehörde arbeitenden Polizisten, soll der 1. grüne Zettel den man bekommt 5 Jahre gültig sein und ab dem 2. den man danach bekommt jeweils 10 Jahre.
Sollte man den 1. grünen Zettel vor Ablauf der ersten 5 Jahren verlieren und man muss sich einen neuen holen dann soll auch dieser wieder nur 5 Jahre gültig sein.

Die Auskunft ist ohne Gewähr, da mir nicht einleuchtet warum dieser Zettel eine Gültigkeitsdauer haben soll und man nichts diesbezügliches einfach mit auf den Zettel draufdruckt.



Diese Auskunft kann ich so bestätigen, da ich öfters mal helfe. Auf der Residencia steht das Datum der 1. Ausstellung und daraus ist die Dauer ersichtlich.

hans gc
04.02.2012, 11:33
das Ausstellungsdatum kann nicht die Grundlage fuers Verfalldatum sein. Woher soll jemand wissen wie lange die Gueltigkeit ist. 3 - 5 - 7 oder 10 Jahre? Es sollte wirklich mal recherchiert werden an offizieller Stelle.

dyson
04.02.2012, 11:42
Ist klar, dass eine Residencia (also korrekt eine Aufenthaltsgenehmigung) für EU-Bürger keine Pflicht mehr ist, aber im allgemeinen Sprachgebrauch wird auch dieser grüne Zettel (Nur eine Bestätigung über den Eintrag im Melderegister EU-Bürger) der Einfachheit halber immer noch Residencia genannt.

Aber warum ist das SO ein Thema? "Früher" als es noch eine Residencia notwenig war und man als Ausländer noch einen Einheimischen als Bürgen z.B. beim Hauskauf brauchte, klar! Aber würde sich z.B. ein Spanier heutzutage in Deutschland auch so ausführlich über seinen Gang zum Einwohnermeldeamt auslassen? Und wer hier oder dort seinen Wohnsitz hat, verliert den sicher auch nicht, wenn er nach xxxJahren nicht wieder zum Amt trabt.

Peace
04.02.2012, 11:42
Dies ist eine Auskunft welche ich mehrfach an offizieller Stelle eingeholt habe, sonst würde ich es nicht posten.
Wann das grüne Dokument ausgestellt wurde sieht man im unteren Bereich der Residencia ist das Austellungsdatum.
Der Meldezettel ist auch nicht die Residencia sondern das Certificado de Empadronamento.
3-5-7 Jahr ist kein Thema. Die 1. ist 5 Jahre und danach rechnest Du in 10er Schritten.

canariafantastica
04.02.2012, 11:45
Vielleicht ganz hilfreich:

http://s14.directupload.net/file/d/2790/zgx5hmif_pdf.htm (http://s14.directupload.net/file/d/2790/zgx5hmif_pdf.htm)

queru
04.02.2012, 12:02
Aber warum ist das SO ein Thema? "Früher" als es noch eine Residencia notwenig war und man als Ausländer noch einen Einheimischen als Bürgen z.B. beim Hauskauf brauchte, klar! Aber würde sich z.B. ein Spanier heutzutage in Deutschland auch so ausführlich über seinen Gang zum Einwohnermeldeamt auslassen? Und wer hier oder dort seinen Wohnsitz hat, verliert den sicher auch nicht, wenn er nach xxxJahren nicht wieder zum Amt trabt.
Diesen Gang mit dem Gang zum Einwohnermeldeamt zu vergleichen passt nicht ganz genau. Das ist etwas anderes und wird hier im Rathaus gemacht, das s.g. Empadronamiento.
Bei dem grünen Zettel handelt es sich um eine Aktion die mit dem Innenministerium zu tun hat und im allgemeinen sollte man mit dieser Behörde keine Experimente machen und erst Recht nicht wenn es sich um eine relativ einfache Sache handelt um administrativ auf der richtigen Seite zu sein. Desweiteren kann es für manche irgendwann mal wichtig sein nachweisen zu können, seit wann sie ununterbrochen in Spanien gelebt haben. Für manche Nachweise dürfte das Empadronamiento des Rathauses ausreichen für andere ist ein Zertifikat des Innenministerium nötig. Mir fällt auf die Schnelle nur das Beispiel ein wenn jemand die spanische Nationalität annehmen will. In diesem Fall ist es, soweit ich weiss, unumgänglich lückenlos mit einem Zertifikat des Innenministeriums die Dauer seines Aufenthalts in Spanien nachweisen zu können.

felin
04.02.2012, 12:04
Wann das grüne Dokument ausgestellt wurde sieht man im unteren Bereich der Residencia ist das Austellungsdatum.
Der Meldezettel ist auch nicht die Residencia sondern das Certificado de Empadronamento.


Bleibt die Frage, was ist für Dich nun die Residencia?

Auf meinem grünen DinA4 - Certificado de registro de ciudadana de la Unión - gibt es kein Datum, auch nicht unten.
Im Municipio Mogan hat das Certificado del Empadronamiento eine Gültigkeit von 3 Monaten, danach braucht man ein Neues, sofern man es irgend wo vorlegen muss. Empadron bleibt man, zumindest in Mogan, bis man sich abmeldet oder in ein anderes Municipios zieht. Bei der Anmeldung in einem anderen Municipio wird man von dort aus aus dem vorigen gelöscht. Heißt, eine extra Abmeldung ist nicht erforderlich, die Daten ziehen einfach um.
Ob es in den anderen Municipios anders ist, weiß ich nicht. Mogan ist sehr hilfsbereit, pfiffig und schnell.

queru
04.02.2012, 12:09
Empadron bleibt man, zumindest in Mogan, bis man sich abmeldet oder in ein anderes Municipios zieht. Bei der Anmeldung in einem anderen Municipio wird man von dort aus aus dem vorigen gelöscht. Heißt, eine extra Abmeldung ist nicht erforderlich, die Daten ziehen einfach um.
Ein weiterer Grund aus dem Empadronamiento rauszufliegen ist, wenn man nicht an den, ich glaube alle 10 Jahre, stattfindenden Volkszählungen teilnimmt.

Waidpower
04.02.2012, 12:23
Die NIE ist lediglich eine persönliche, lebenslang gültige, Identifikations- und Steuernummer, ohne die man administrativ in Spanien nichts ausrichten kann.

felin
04.02.2012, 12:39
Die NIE ist lediglich eine persönliche, lebenslang gültige, Identifikations- und Steuernummer, ohne die man administrativ in Spanien nichts ausrichten kann.

Stimmt so nicht ganz...
Die N.I.E. ist Número de identidad de extranjero = Ausländer-Registrierungsnummer
Die N.I.F. ist Número de identificación fiscal = Steuernummer

Waidpower
04.02.2012, 15:49
Stimmt so nicht ganz...
Die N.I.E. ist Número de identidad de extranjero = Ausländer-Registrierungsnummer
Die N.I.F. ist Número de identificación fiscal = Steuernummer

Die Übersetzung ist korrekt. Die NIE ist aber identisch mit der NIF.
Bei Spaniern entspricht die DNI der NIF.
Die Bezeichnung NIF findet nur Verwendung im Fiscalbereich.
CIF ist die Steuernummer für juristische Personen.
Alle Abkürzungen werden übrigens im Spanischen ohne Punkte geschrieben.

hans gc
04.02.2012, 15:55
Das ist wirklich hilfreich. Wenn es also eine Anmeldung bei der Auslaenderbehoerde ist so ist sie logischerweise bis zur Abmeldung gueltig. Damit ist fuer mich das Thema durch. Danke Canariafantastica.

canariafantastica
04.02.2012, 16:06
Gerne Hans GC!

Grüße

Waidpower
04.02.2012, 17:25
Habe noch einen interessaanten Link zu dieser Sache gefunden: www.residenteseuropeos.com/pdf/residencia_de.pdf

Waidpower
05.02.2012, 14:07
Bleibt die Frage, was ist für Dich nun die Residencia?

Auf meinem grünen DinA4 - Certificado de registro de ciudadana de la Unión - gibt es kein Datum, auch nicht unten.


Sieh doch noch mal nach.
Bei mir steht das Ausstellungsdatum im letzten Textabschnitt ausgeschrieben in Buchstaben (nicht in Ziffern).

Peace
05.02.2012, 21:24
Genau das Datum ist in Worten nicht in Zahlen.

Silvanovitch
15.02.2012, 09:18
Nachdem meine alte Residencia abgelaufen war, musste ich eine neue beantragen.
Diese hat wieder das Kreditkartenformat, jedoch ohne Bild und Unterschrift.
Eigentlich ist es das grüne A 4 Blatt im Kleinformat, welche nur gültig mit dem Personalausweis ist.

norbert43
15.02.2012, 09:33
Wo und mit welchen Unterlagen hast du diese Residencia beantragt ?
Würde mich interessieren.
Danke
Norb

Silvanovitch
15.02.2012, 10:33
Ich war mit der Escritura meines Hauses ( oder mit einem gültigen Mietvertrag ) im Gemeindehaus von Mogan. Diese bescheinigten mir die Richtigkeit meiner Person, und das ich hier Wohnsitz habe. Diesen Unterlagen sind notwendig, um beim Kommissariat ( bei Centro Commercial el Nilo ) in San Fernando die Residencia zu beantragen. Danach kriegst Du direkt einen Zahlschein, mit dem Du bei einer Bank um die zehn Euro bezahlen musst. Mit dieser Quittung wieder zurück zum Kommissariat und schon bist Du im Besitz der Residencia. Ich empfehle Dir, das frühmorgens zu erledigen damit Du alles am gleichen Tag erledigen kannst.

Peace
15.02.2012, 10:57
Bei Erstantrag sind die Kosten 19,20 bei Verlängerung 10,.. EUR

norbert43
15.02.2012, 12:50
@Pease, wie ist das mit "Verlängerung", bekommt man da auch die Scheckkarte ??
unsere Resid. läuft noch ein paar Järchen.
Danke
Norb

Peace
15.02.2012, 13:11
Die nächste bekommst Du in Scheckkartenformat. Sollte jemand jedoch ein Duplikat beantragen, wird, soweit ich informiert bin, wieder das A4 Format ausgestellt.

queru
16.02.2012, 11:50
Habe gerade das neue Kärtchen vor mir liegen. 5,5 cm hoch und 8,7 lang, sehr handlich. Werde sie demnächst einscannen und reinstellen. Kostet (bei Verlängerung) 10,20 Euro.
Die soll jetzt angeblich 10 Jahre gültig sein, obwohl wieder nichts von einem Verfalldatum draufsteht und der Inhaber zuvor den grünen Zettel nicht hatte sondern er ist direkt von einer Tarjeta de Residencia aus Plastik auf dieses grüne Kärtchen umgestiegen.

Peace
16.02.2012, 13:29
Aufgrund der Tatsache das es eine Verlängerung ist, ist es automatisch für 10 Jahre welche ab Ausstellungsdatum welches ja draufsteht zählt. (Auskunft gestern in Las Palmas wieder so bestätigt bekommen)

Silvanovitch
20.02.2012, 19:11
Habe gerade das neue Kärtchen vor mir liegen. 5,5 cm hoch und 8,7 lang, sehr handlich. Werde sie demnächst einscannen und reinstellen. Kostet (bei Verlängerung) 10,20 Euro.
Die soll jetzt angeblich 10 Jahre gültig sein, obwohl wieder nichts von einem Verfalldatum draufsteht und der Inhaber zuvor den grünen Zettel nicht hatte sondern er ist direkt von einer Tarjeta de Residencia aus Plastik auf dieses grüne Kärtchen umgestiegen.Und,was ist damit ?

paradisegarden
02.05.2012, 13:40
Wollte heute meine Residencia verlängern lassen und zu meiner großen Überraschung wollte der Beamte von mir meinen Arbeitsvertrag sehen oder den Nachweis einer privaten Krankenversicherung und Einkommen von mindestens 425 EUR/ Monat!

Den Arbeitsvertrag hab ich natürlich nicht immer in der Tasche und hab den Beamten darauf hingewiesen, dass mir nach 5 Jahren als EU-Bürger ohnedies ein Daueraufenthaltsrecht in Spanien zusteht - und zwar ungeachtet meines sozialen Status. Nachdem er hartnäckig geblieben ist hab ich nach der Rechtsgrundlage gefragt. Lt. seiner Aussage ist das das BOE vom 24. April 2012 also ganz neu. Hier der Link http://www.boe.es/boe/dias/2012/04/24/pdfs/BOE-A-2012-5403.pdf, Seite 32 „Artículo 7. Residencia superior a tres meses...“

Dort ist mEn sehr schwammig formuliert, dass man nur Aufenthaltsrecht von länger als 3 Monaten hat, wenn man Einkommen nachweisen kann.
Die Auslegung des Oficina de Extranjeros steht jedenfalls in fundamentalem Wiederspruch zu Richtlinie 2004/38/EG Z.17 (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:158:0077:0123:DE:PDF), -> Daueraufenthaltsrecht (Es gilt daher, für alle Unionsbürger und ihre Familienangehörigen, die sich gemäß den in dieser Richtlinie festgelegten Bedingungen fünf Jahre lang ununterbrochen in dem Aufnahmemitgliedstaat aufgehalten haben und gegen die keine Ausweisungsmaßnahme angeordnet wurde, ein Recht auf Daueraufenthalt vorzusehen.)

Das Konsulat ist bereits informiert und leitet den Sachverhalt an die Botschaft in Madrid weiter, mit der Bitte einer offiziellen Stellungnahme seitens Spaniens über die Verletzung geltenden EU-Rechts.

Nachtrag: die Links zu den PDF oben gehen scheinbar in firefox nicht auf, ev. rechte Maustaste und "speichern als"...)

Nachtrag 2 (WICHTIG!) - ich wusste ja, ich hab was vergessen:
Lt. dem Gesetz (Punkt 5) wird die Registrierung wieder VERPFLICHTEND!
5. Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind verpflichtet, persönlich bei der Ausländerbehörde der Provinz, wo der oder Aufenthalt nehmen Aufenthaltsgenehmigung beantragen oder, hilfsweise, auf die örtliche Polizeistation, an der Central Registry von Ausländern registriert. Ein solcher Antrag muss innerhalb von drei Monaten ab dem Datum der Einreise in Spanien gemacht werden, anschließend wird sofort ein Zertifikat der Registrierung, die den Namen, Nationalität und Adresse des Registranten, die NIE und Datum der Registrierung enthalten, erteilt.

Nur so nebenbei (hab ich bei meiner Recherche gefunden): auch die 10-jährige Befristung der Residencia nach den ersten 5 Jahren entspricht nicht EU-Recht.

Waidpower
02.05.2012, 16:31
Ich kann den fundamentalen Widerspruch zur RICHTLINIE 2004/38/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 nach erstem Überfliegen der Ausführungen nicht erkennen.
Der spanische Staat hat m.E. nur genau umgesetzt, was dort auf Seite 17, Art. 7, beschrieben wird.

paradisegarden
02.05.2012, 18:23
Ich geb Dir schon recht, das Gesetz ist eine nahezu wörtliche Abschrift des Art. 7, berücksichtigt allerdings nicht Kapitel IV (Recht auf Daueraufenthalt, S. 29 "Dieses Recht ist
nicht an die Voraussetzungen des Kapitels III geknüpft"!)
Würde das Gesetz nur auf Neueinwanderer angewendet, wär's ok, aber nach meinen heutigen Erfahrungen wird es eben auch auf Residenten angewendet, die mehr als 5 Jahre hier leben.
Und das steht - mit Verlaub - sehr wohl in Widerspruch zu geltenem EU-Recht.

queru
02.05.2012, 21:09
Den Arbeitsvertrag hab ich natürlich nicht immer in der Tasche...
Ich verstehe nicht richtig wo das Problem liegt. Ich lese u.a. in dem genannten Artikel, dass du lediglich deinen Arbeitsvertrag vorlegen musst. Wo ist also das Problem? Wenn du selbigen in diesem Moment nicht in der Tasche hattest, dann nimmst du ihn das nächste Mal mit.

aektschen
02.05.2012, 23:01
Naja, das Problem ist das es nach meinem Verständnis vollkommen gegen den Gedanken der Freizügigkeit in der EU verstößt. Was soll das für eine EU sein in der ein Arbeitsloser das Land nicht wechseln kann?!
Stell dir mal vor Deutschland würde keine Spanier rein lassen, die keinen festen Arbeitsvertrag vorlegen können? Das ist vollkommen unmöglich.
Ich hoffe das klärt sich alles noch irgendwie auf, aber ich bin gerade echt Platt.

Grüsse Wolfgang

paradisegarden
03.05.2012, 01:21
Ich verstehe nicht richtig wo das Problem liegt. Ich lese u.a. in dem genannten Artikel, dass du lediglich deinen Arbeitsvertrag vorlegen musst. Wo ist also das Problem? Wenn du selbigen in diesem Moment nicht in der Tasche hattest, dann nimmst du ihn das nächste Mal mit.
Wo das Problem liegt?
Das sich Spanien scheinbar über geltendes EU-Recht hinweg setzt. Wenn DAS kein Problem ist, dann verstehe ICH jetzt nicht ganz........ jetzt einmal ganz davon abgesehen, dass ich mir nochmal einen halben Tag frei nehmen muss.

hannes51
03.05.2012, 08:14
Die EU-Rechte sind schon recht großzügig angelegt. Ist mit weiteren Einschränkungen zu rechnen? Dazu passt auch die Meldung:
http://uhupardo.wordpress.com/2012/04/20/keine-gesundheitsfursorge-mehr-fur-auslander-ohne-steueranmeldung/
@aektschen: ... Stell dir mal vor Deutschland würde keine Spanier rein lassen, die keinen festen Arbeitsvertrag vorlegen können? Das ist vollkommen unmöglich. ...
Wer hat's erfunden?:
http://uhupardo.wordpress.com/2012/03/09/deutschland-entzieht-eu-immigranten-hartziv/

kuehnetec
03.05.2012, 09:14
Hallo,
beim "Uhupardo" habe ich das auch nachgelesen....und
so wie ich das in den spanischen Medien verstanden habe geht es bei diesen "Neuerungen" darum den ungebremsten Zugang zum spanischen Sozialversicherungssystem einzudämmen.
Anscheinend reichte die Vorlage das man irgentwo gemeldet ist in Spanien aus um Leistungen aus der spanischen Gesundheitsversorgung zu bekommen die Lücke im System wurde anscheinend aus Politikersicht schamlos ausgenutzt.


Auch in Deutschland wurde im Dezember 2011 still und leise der Bezug von ALG2 für Zugewanderte aus der EU gestopt d.h es gibt auch für den EU Einwohner der nach D kommt erstmal kein ALG2 mehr.
Somit gibt es keinen Anreiz mehr zum ALG2 Bezug nach D zu kommen.
Die nennen das "Fürsorgeabkommen" d.h es gibt nur von dem EU Staat Unterstützungsleistungen wo man herkommt defakto ist damit die "Freizügigkeit" in der EU abgeschafft und man kann so ohne weiteres sich auch nicht zur arbeitssuche in ein anderes EU Land aufmachen.

Vermutlich hatte Deutschand Angst davor das sich wirklich 1~2.Mio spanische/griechische Jugendliche aufmachen nach Deutschland schließlich propagieren die deutschen Politiker immer den baldigen Aufschwung mit anstehender Vollbeschäftigung und Abschaffung sämtlicher Arbeitslosigkeit!!

Natürlich kann jeder EU Bürger weiterhin nach D kommen wenn er einen festen Arbeitsvertrag hat und damit sofort Geld verdient und kann durch Beitragszahlungen in D Ansprüche erwerben und bekommt nach einem Jahr ALG1 oder ALG 2.
Damit werden in D keine Unterkunftsleistungen,KV Beiträge und Hilfe zum Lebensunterhalt mehr gewährt für zuwanderende EU Bürger ohne feste Arbeit.
Somit wird das Zuwandern nach Deutschland auch ein unkalkulierbares finanzielles Risiko auch für gutausgebildete EU Bürger und aufgrund der hohen Lenbenshaltungskosten z.b in Süddeutschlands Boomtowns schlicht unbezahlbar von einen Anfängerlohn oder Zeitarbeiterlohn...daher kommt auch keiner mit gesunden Menschenverstand nach D zum arbeiten.....

http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/zentraler-Content/HEGA-Internet/A07-Geldleistung/Dokument/GA-SGB-2-NR-08-2012-02-23.html

Mfg Andreas

trendhure
03.05.2012, 10:37
Nur zum Verständnis: Das trifft nur auf Personen zu die in einem Angestelltenverhältnis stehen? We sieht es für Selbstständige aus? Ich bin mit meinem Gewerbe angemeldet und ebenfalls bei der Seguridad Social registriert. Reicht das aus, oder muss ich bei einer Verlängerung auch etwas vorlegen?

queru
03.05.2012, 11:22
Wissen tu ich es zwar nicht, aber ich könnte mir vorstellen, dass im Falle der Selbstständigkeit dann die Declaración censal (Der Vordruck 036 od. 037) gefordert wird, also das Dokument in dem du dein Gewerbe beim staatlichen Finanzamt angemeldet hast oder wenn die Anmeldung schon seeeeehr lange her ist der Vordruck 845 IAE (Damit hat man sich früher angemeldet).
Ich würd´s auf jeden Fall mitnehmen.

Peace
03.05.2012, 12:10
Wie ist es denn dann mit Rentnern welche Ihre Bezüge aus ihrem Heimatland beziehen?

Waidpower
03.05.2012, 19:18
Ich geb Dir schon recht, das Gesetz ist eine nahezu wörtliche Abschrift des Art. 7, berücksichtigt allerdings nicht Kapitel IV (Recht auf Daueraufenthalt, S. 29 "Dieses Recht ist
nicht an die Voraussetzungen des Kapitels III geknüpft"!)
Würde das Gesetz nur auf Neueinwanderer angewendet, wär's ok, aber nach meinen heutigen Erfahrungen wird es eben auch auf Residenten angewendet, die mehr als 5 Jahre hier leben.
Und das steht - mit Verlaub - sehr wohl in Widerspruch zu geltenem EU-Recht.

Ja, da gebe ich dir vollkommen recht. Hatte mich bisher noch nicht so genau damit beschäftigt.
Seltsam ist auch, dass unter dem Titel der nationalen Gesundheit das Ausländerrecht behandelt wird.
Das Daueraufenthaltsrecht müsste doch dort geregelt sein.

paradisegarden
04.05.2012, 00:30
Wie ist es denn dann mit Rentnern welche Ihre Bezüge aus ihrem Heimatland beziehen?
Kein Problem, die haben ja ein Einkommen

@trendhure: als Selbständiger kannst Du anhand Deiner Steuererklärungen Einkommen nachweisen.

Um nochmal zum Thema zu kommen:
Es gibt innerhalb der EU - gemäß EU-Recht das in alle EU-Ländern so umzusetzen ist - sozusagen 3 "Stufen":
Aufenthalt bis 3 Monate - damit gilt man als Tourist
Ab 3 Monaten gilt man als Resident und hat lt. BOE 5403 v. 24.4.2012 sich unverzüglich bei der Ausländerbehörde registrieren zu lassen. Hier gilt auch (EU-Recht!), dass man nachweisen muß, dass man über genügend finanzielle Mittel verfügt um sich selbst zu erhalten (Arbeitsvertrag, Rente, Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, monatliche Eingänge am Konto etc.)
Nach fünf Jahren hat man automatisch Daueraufenthaltsrecht. Und genau dieses hat die spanische Regierung im neuen Gesetz "vergessen". Die weiter oben zitierte EU-Richtlinie sagt explizit, dass dieses Daueraufenthaltsrecht an KEINERLEI Bedingungen geknüpft ist.

Meine Interpretation: der Wille der Gesetzgeber in Brüssel war, dass für jemanden, der seit 5 Jahren in einem anderen EU-Land lebt die soziale Obsorge von diesem Land zu leisten ist.
Spanien hat halt darauf "vergessen" und möchte mit dem neuen Gesetz so viele potentielle Sozialfälle wie möglich rasch aus dem Land schaffen. Macht ja in Zeiten klammer Staatsfinanzen auch Sinn, aber rechtens ist es eben nicht.

Saramago
04.05.2012, 01:13
Na endlich, deutsche Sozialschmarotzer raus! Wurde auch Zeit.

paradisegarden
04.05.2012, 01:51
Um jetzt nicht nochmal meinen vorherigen Beitrag zu editieren schreib ich gleich einen neuen

Hallo,
Auch in Deutschland wurde im Dezember 2011 still und leise der Bezug von ALG2 für Zugewanderte aus der EU gestopt d.h es gibt auch für den EU Einwohner der nach D kommt erstmal kein ALG2 mehr.
Somit gibt es keinen Anreiz mehr zum ALG2 Bezug nach D zu kommen.
Die nennen das "Fürsorgeabkommen" d.h es gibt nur von dem EU Staat Unterstützungsleistungen wo man herkommt defakto ist damit die "Freizügigkeit" in der EU abgeschafft und man kann so ohne weiteres sich auch nicht zur arbeitssuche in ein anderes EU Land aufmachen.

Hier liegt scheinbar ein Irrtum vor:
Bereits im Jahr 2004 hat die EU (verweise nochmals auf die oben verlinkte Richtlinie) festgeschrieben, dass EU-Neuzuwanderer Einkommen nachweisen müssen um ein Aufenthaltsrecht von mehr als 3 Monaten zu erhalten. Wenn Deutschland bislang ALG2 für Neuzuwanderer bezahlt hat, dann war das eine freiwillige Leistung der Deutschen und keine Umsetzung von EU-Vorschriften.

Dass es rundherum sozial kälter wird ist kein Wunder wenn man sich die Staatsfinanzen der Länder der westlichen Welt ansieht.

Und jetzt nochmal zur Frage von Trendhure:
Ich würde ganz einfach mit der alten Residencia hingehen und Verlängerung beantragen. Die Karte, die man jetzt bekommt heisst übrigens TIE (Tarjeta de Identificación de Extranjeros). Gültiger Personalausweis/Reisepass muss mitgebracht werden.
Sollte der Beamte die Ausstellung verweigern um schriftliche Begründung ersuchen und sofort das Konsulat verständigen.
Eine weitere Stelle die sich mit Behördenproblemen in anderen EU-Ländern beschäftigt ist SOLVIT (http://http://ec.europa.eu/solvit/site/about/index_de.htm) Auf der Webseite kann man eine Onlinebeschwerde - am besten bei der deutschen od. österr. Stelle - einbringen.

Man kann natürlich auch den Arbeitsvertrag o.ä. mitbringen und sagen "geht mich nichts an, ich kanns ehh nicht ändern und sich irgendwann einmal wundern wenn einem das Gängelband der Behörden den Hals zuschnürt.

Auch wenn das jetzt vielleicht manchen übertrieben erscheint, aber für unsere Freiheit und unsere Rechte MÜSSEN wir kämpfen und das bedingt manchmal auch, dass man nicht den bequemsten Weg geht.

7Bernd7
04.05.2012, 09:07
Na endlich, deutsche Sozialschmarotzer raus! Wurde auch Zeit.
Warum Deutsche Sozialschmarotzer es gibt auch welche die aus anderen Ländern kommen.

felin
04.05.2012, 09:46
Na endlich, deutsche Sozialschmarotzer raus! Wurde auch Zeit.

Bitte mal um Auskunft, was Du alles als Sozialschmarotzer ansiehst.
Sehr grenzwertig, dieser Spruch!

soloyo
04.05.2012, 10:45
sozialschmarotzer?????? ich glaube,um schmarotzer zu sein,müsste es doch auch sozialeleistungen geben,oder?
mal ein simples beispiel,ich lebe seit 1971 auf GC,hab immer gearbeitet,aber durch krankheit wurde ich im jahr 2000 als zu 75% schwerbeschädigt eingestuft.
damit fing eine echte elendsphase an,denn bis alle papiere geregelt waren und ich wieder etwas geld bekommen habe,ist fast ein jahr vergangen.
überlebt habe ich nur,dank weniger freunde,die mir häufig mit lebensmitteln ausgeholfen haben und weil ich in meiner "guten zeit" eineneigene wohnung kaufen konnte.
von Servicios sociales bekam ich einmal einen einkaufsgutschein für SPAR,über 100 euro.allerdings durfte ich nur reis,nudeln,haushaltsreiniger und wasser damit einkaufen!
ich glaube,du solltest dich erstmal über sozialleistungen informieren,bevor du über sozialschmarotzer schreibst!!!!!
finde deine aussage einfach nur indignante!!!!!!

paradisegarden
04.05.2012, 11:25
Na endlich, deutsche Sozialschmarotzer raus! Wurde auch Zeit.

Ich hab das eigentlich als Ironie verstanden

aektschen
04.05.2012, 11:51
Das war ziemlich deutlich Ironie, evtl. mit einem kleinen Schuß Sarkasmus. Nicht aufgeregt werden.

trendhure
04.05.2012, 13:06
Gerade nochmal überflogen: Ich habe die Residencia-Karte damals nicht erhalten (Anmeldung Juli '08), sondern nur den schicken, grünen Zettel bekommen... ;) Dieser ist ja unbegrenzt gültig. Aber soweit ich weiß kann man nach 5 Jahren eine Karte beantragen, stimmt das so? Wenn ja werde ich gleich nächstes Jahr im Juli mir so eine Karte besorgen. Das grüne Papier ist nicht mehr all zu schick...

felin
04.05.2012, 13:21
Das glaube ich kaum.
Ein "Schreiber" wie Saramago wird doch wissen, das man Ironie in diesem Fall in Anführungszeichen setzen müsste.

paradisegarden
04.05.2012, 14:08
Gerade nochmal überflogen: Ich habe die Residencia-Karte damals nicht erhalten (Anmeldung Juli '08), sondern nur den schicken, grünen Zettel bekommen... ;) Dieser ist ja unbegrenzt gültig. Aber soweit ich weiß kann man nach 5 Jahren eine Karte beantragen, stimmt das so? Wenn ja werde ich gleich nächstes Jahr im Juli mir so eine Karte besorgen. Das grüne Papier ist nicht mehr all zu schick...
Die NIE-Nummer ist unbegrenzt gültig, die Residencia erstmalig nur 5 Jahre. Egal was auf dem "Zettel" steht hast Du in einem EU-Land als Bürger eines anderen EU-Landes erst einmal 5 Jahre Aufenthaltsrecht. Anschließend erhältst Du - wenn Du die 5 Jahre ununterbrochen in diesem Land gelebt hast (die EU-Vorschrift regelt sehr genau was "ununterbrochen" heisst) - ein automatisches Daueraufenthaltsrecht.
Die Karte (mit Foto) hast Du damals nicht bekommen, weil die für EU-Bürger mit 1.5.2006 abgeschafft wurde (Begündung meines Wissens, weil man sonst 2 "Personalausweise" besessen hätte)
Seit einiger Zeit werden wieder Karten (ohne Foto) ausgestellt, die als Nachweis der Residencia gelten, als Ausweis sind die allerdings nicht gültig, da brauchst Du Deien deutschen, österr. Personalausweis bzw. Pass.

Das Daueraufenthaltsrecht erlischt allerdings nach einer Abwesenheit von länger als 2 Jahren

felin
04.05.2012, 14:16
Gerade nochmal überflogen: Ich habe die Residencia-Karte damals nicht erhalten (Anmeldung Juli '08), sondern nur den schicken, grünen Zettel bekommen... ;) Dieser ist ja unbegrenzt gültig.
nein, das stimmt so nicht. Das Datum steht im letzten Abschnitt in ausgeschriebener Form auf dem Zettel, nicht im Zahlenformat!

Residentin
04.05.2012, 14:48
Ich sehe auf meinem grünen Zettel unten das Datum der Ausstellung in ausgeschriebener Form.

norbert43
05.05.2012, 12:23
Ja, ja, aber das ist NICHT das Datum der Ausstellung, sondern das Datum der ERSTEN AUSSTELLUNG einer Residencia, aus dem man ableiten kann, seit wann man hier "lebt".
---soweit ich das erfahren habe, aber mein spanisch lässt sicher zu wünschen übrig, Verbesserungen bitte erwünscht.
z.B. steht im "grünen Zettel":
..... su inscripcion en el Registro Central de Extranjeros de como residente "con caracter permanente" en espana, desde doce de mayo de dos mil uno.
..... ihre Eintragung in das Ausländerzentralregister als Resident "permanent" in Spanien, seit 12. Mai 2001
oder
..... su inscripcion en el Registro Central de Extranjeros de como residente en espana, desde doce de mayo de dos mil seis
..... ihre Eintragung in das Ausländerzentralregister als Resident in Spanien, seit 12. Mai 2006

Das heisst für mich, die Behörde weiss genau wann diese zu erneuern ist.
Was ich eigentlich noch NICHT weiss, ob die Residencia IMMER (für Residente UND permanente Residente) alle 5 Jahre erneuert werden muss.

Norb

Peace
05.05.2012, 12:40
Die erste nach 5 Jahren, danach alle 10 Jahre

trendhure
05.05.2012, 13:26
Ich werd das Papier mal überfliegen, wenn ich wieder zu Hause bin am kommenden Freitag. Dann melde ich mich nochmal, ob ein "Verfallsdatum" vermerkt ist.

Danke schon einmal für eure Informationen, selbst wenn kein Datum angegeben ist, muss ich also nächstes Jahr zum Amt und "verlängern". Hätte das ansonsten sicher verschlafen. ;) Die Verlängerung erfolgt beim Rathaus oder bei der Polizei?

norbert43
05.05.2012, 14:03
NEIN, Verfallsdatum/Ablaufdatum ist KEINES mehr vermerkt, stand nur bei den kleinen Karten drauf.
Vielleicht ist es bei den neuen Karten (ohne Foto) wieder drauf ???? Wer weiss

Waidpower
05.05.2012, 14:31
Die erste nach 5 Jahren, danach alle 10 Jahre

In Articulo 154 des REAL DECRETO 557/2011 steht alle 5 Jahre.

Saramago
05.05.2012, 15:59
Das glaube ich kaum.
Ein "Schreiber" wie Saramago wird doch wissen, das man Ironie in diesem Fall in Anführungszeichen setzen müsste.

Ein Schreiber wie Saramago weiss, wer ihn richtig versteht. Die anderen sollen gefälligst damit leben.

Das Wort "Sozialschmarotzer" ist generell vollkommen unerträglich, wenn es um lächerliche Beträge geht, die kein Leben sondern höchstens Überleben ermöglichen. Zutreffend wäre der Terminus nur für DAX-Vorstände und ähnliches Geschmeiss der Gesellschaft.

Der Sarkasmus kam allerdings genau richtig, wenn man es ausnahmsweise in diesem Zusammenhang mal auf Deutsche anwenden kann, während sich ansonsten die angeblich zivilisierten Europäer das Recht nehmen, es auf etliche andere Erdenbewohner anzuwenden.

Residentin
05.05.2012, 16:21
Ja, ja, aber das ist NICHT das Datum der Ausstellung, sondern das Datum der ERSTEN AUSSTELLUNG einer Residencia, aus dem man ableiten kann, seit wann man hier "lebt".
---soweit ich das erfahren habe, aber mein spanisch lässt sicher zu wünschen übrig, Verbesserungen bitte erwünscht.
z.B. steht im "grünen Zettel":
..... su inscripcion en el Registro Central de Extranjeros de como residente "con caracter permanente" en espana, desde doce de mayo de dos mil uno.
..... ihre Eintragung in das Ausländerzentralregister als Resident "permanent" in Spanien, seit 12. Mai 2001
oder
..... su inscripcion en el Registro Central de Extranjeros de como residente en espana, desde doce de mayo de dos mil seis
..... ihre Eintragung in das Ausländerzentralregister als Resident in Spanien, seit 12. Mai 2006

Das heisst für mich, die Behörde weiss genau wann diese zu erneuern ist.
Was ich eigentlich noch NICHT weiss, ob die Residencia IMMER (für Residente UND permanente Residente) alle 5 Jahre erneuert werden muss.

Norb

Ja, oben steht das Datum auch in ausgeschriebener Form für den allerersten Eintrag, aber wenn man zum Beispiel umzieht, dann muss man das auch melden und dann kommt das Datum, wo man wieder dort war, unten hin.
Hatte mich nicht richtig ausgedrückt, sorry Norbert. Mündlich sagte man mir, dass ich in 5 Jahren wieder kommen soll und dann eine Karte bekommen würde.

Ex-User
10.05.2012, 12:13
Hier ist ein aktueller Artikel aus der Mallorca-Zeitung zum Thema:


Residencia: Freizügig war einmal
Anmeldung auf der Ausländerbehörde: Auch EU-Bürger müssen neuerdings Job, Einkommen oder eine Krankenversicherung nachweisen

http://www.mallorcazeitung.es/behoerden/2012/05/10/residencia-freizugig-war-einmal/23747.html

norbert43
10.05.2012, 13:05
was heisst das eigentlich für Pensionisten ?
Gilt für Mallorca und z.B. Gran Canaria das gleiche ?
Danke

hjb
10.05.2012, 16:11
was heisst das eigentlich für Pensionisten ?
Gilt für Mallorca und z.B. Gran Canaria das gleiche ?
Danke

Es kann doch sicher keinen Unterschied zwischen Mallorca und Gran Canaria geben. Aber was jetzt für Pensionäre gilt, würde mich auch interessieren.

zapp
10.05.2012, 22:32
Ja, oben steht das Datum auch in ausgeschriebener Form für den allerersten Eintrag, aber wenn man zum Beispiel umzieht, dann muss man das auch melden und dann kommt das Datum, wo man wieder dort war, unten hin.
Hatte mich nicht richtig ausgedrückt, sorry Norbert. Mündlich sagte man mir, dass ich in 5 Jahren wieder kommen soll und dann eine Karte bekommen würde.
Also ich weiss nicht was Ihr da veranstaltet , ich hab seit 1988 . als es eigentlich noch die weinrote Residencia gab , schon einen gruenen Zettel mit permanenter Residencia ,wurde mir damals von der delegacion del gobierno in LPA ausgestellt, ich musste diese seither weder erneuern noch sonstwas , ich bin zwar mal umgezogen aber das hat ja mit der Residencia garnichts zu tun sondern betrifft nur das empadronamiento. Die residencia permanente war jedenfalls bisher nicht erneuerungsbeduerftig..... meines wissens.
Zapp

queru
11.05.2012, 08:31
Das ist der Grund der Veranstaltung:


Laut einer mündlichen Auskunft eines bei der Austellungsbehörde arbeitenden Polizisten, soll der 1. grüne Zettel den man bekommt 5 Jahre gültig sein und ab dem 2. den man danach bekommt jeweils 10 Jahre.
Sollte man den 1. grünen Zettel vor Ablauf der ersten 5 Jahren verlieren und man muss sich einen neuen holen dann soll auch dieser wieder nur 5 Jahre gültig sein.

Die Auskunft ist ohne Gewähr, da mir nicht einleuchtet warum dieser Zettel eine Gültigkeitsdauer haben soll und man nichts diesbezügliches einfach mit auf den Zettel draufdruckt.

Dieser Zettel den du 1988 bekommen hast würde mich brennend interessieren, denn es wird alles mögliche sein nur keine permanente Residencia. Wir wäre es wenn du den kopierst, die privaten Daten schwärzt einscannst und hier ins Forum reinstellst? Ich hoffe du verwechselst das Wort "Residencia" nicht mit dem Wort "Permanencia", ein Dokument welches es z.B. 1988 noch gab.

Residentin
11.05.2012, 14:27
@zapp
Ich kann auch nicht mehr, als meine eigene Erfahrung schreiben. Auf dem Rathaus sagte man mir, dass ich meine Adressänderung auch auf dem grünen Zettel, der wie schon mehrfach erwähnt wurde, immer die gleiche NIE Nummer hat, eintragen lassen muss. Das habe ich dann auch getan, wenn das nicht ok gewesen wäre, hätte mich der Beamte wahrscheinlich wieder weg geschickt.
Da schließe ich mich auch Queru an, wäre interessant, was du für Papiere hast.

paradisegarden
13.05.2012, 04:37
Zur mehrfach gestellten Frage wg. Pensionisten: Ein Pensionist kann ja ein regelmäßiges Einkommen nachweisen, daher sollte das kein Problem sein.

Zur Aussage von Konsulin Regina Lochner im von Tom velinkten Artikel der Mallorca-Zeitung


Gegen das europäische Freizügigkeitsgesetz scheint die neue Regelung nicht zu verstoßen. „Das ist eine striktere Anwendung schon bisher geltender Vorschriften. Die spanischen Behörden haben das Recht, das genau so zu handhaben", sagt die deutsche Konsulin Regina Lochner.

Das stimmt nur bedingt. Wie schon geschrieben, gelten die genannten Vorschriften lt EU-Richtlinie 2004/38/EG ausschließlich(!!) für die erste Aufenthaltserlaubnis von 5 Jahren. Jede Verlängerung ist lt. EU-Recht an KEINERLEI Einkommens- und/oder Versicherungsnachweis gebunden.

Ich kann nur jedem, der diesbezüglich Probleme hat raten, sich unverzüglich mit einer Beschwerde an SOLVIT (http://ec.europa.eu/solvit/site/index_de.htm) zu wenden. Je mehr Beschwerden dort einlangen, umso stärker wird der Druck auf die spanische Regierung, das Gesetz zu reparieren.

zapp
13.05.2012, 08:20
Also in meinem Schreiben heisst es woertlich:
Al incluirse usted en el regimen de residencia permanente para miembros de la EU y otros estados sobre la entrada en españa y su permanencia, sin necesidad de tarjeta de residencia ,se procede al archivar su caso. No obstante si interesaria usted obtener dicha tarjeta podra personarse en la subdelegacion del gobierno ,,,bla bla bla .

So und seither verwende ich dieses Schreiben ueberall wo die Vorlage der Residencia verlangt wird , letztmalig kuerzlich bei der nun schon 4. Verlaengerung des Reisepasses , oder zur Ausstellung einer EORI fuer den Zoll, fuer unsere tarjetas de transporte und andere amtliche Stellen wo sie in Regelmaessigkeit gebraucht wird ,Eine aehnliche Regelung hab ich uebrigens in Nicaragua., also wie gesagt versteh ich das Theater nicht, eine gleiche Regelung muesste zumindest fuer andere als Unternehmer taetige moeglich sein.Nur fragt mich nicht wie das gemacht wurde ,da es eine damalige Mitarbeiterin fuer mich erledigt hat.

Zapp

paradisegarden
13.05.2012, 16:20
@zapp: genau so wie Du es auf Deinem Papier stehen hast wäre es ja auch nach EU-Vorschrift richtig.
Denke, dass sich die Probleme auch nur dort ergeben, wo jemand nur eine abgelaufene Tarjeta de Residencia hat und diese verlängern will.
Das ist zumindest einmal (nach 5 Jahren) notwendig. Und dort wird das Gesetz rigoros angewendet.
Das neue Gesetz kennt auch bei den Behörden kaum jemand, auch die österr. Botschaft in Madrid und das Konsulat hier auf der Insel waren ahnungslos.

Und es ist zu hoffen, dass der spanische Gesetzgeber das nicht EU-konforme Gesetz in Kürze repariert.

Zum Thema "entsprechendes Einkommen": die Grenze wurde hier auf Gran Canaria - laut auswandern-grancanaria (http://www.auswandern-grancanaria.com/index.php?option=com_content&view=article&id=16&Itemid=6) - mit dem Mindestsatz der Sozialhilfe festgelegt,die EUR 425 betragen soll. Von Neueinwanderern wird dieser Nachweis sicher auch in Zukunft verlangt werden.

Konkret hätte man als 3 Monat Zeit hier Arbeit zu finden oder sich selbständig zu machen und entsprechendes Einkommen nachzuweisen. Mit einem Arbeitsvertrag bzw. Einkommensnachweis aus selbständiger Tätigkeit kann dann die Residencia beantragt werden.

zapp
13.05.2012, 16:57
@zapp: genau so wie Du es auf Deinem Papier stehen hast wäre es ja auch nach EU-Vorschrift richtig.
Denke, dass sich die Probleme auch nur dort ergeben, wo jemand nur eine abgelaufene Tarjeta de Residencia hat und diese verlängern will.
Das ist zumindest einmal (nach 5 Jahren) notwendig. Und dort wird das Gesetz rigoros angewendet.
Das neue Gesetz kennt auch bei den Behörden kaum jemand, auch die österr. Botschaft in Madrid und das Konsulat hier auf der Insel waren ahnungslos.

Und es ist zu hoffen, dass der spanische Gesetzgeber das nicht EU-konforme Gesetz in Kürze repariert.

Zum Thema "entsprechendes Einkommen": die Grenze wurde hier auf Gran Canaria - laut auswandern-grancanaria (http://www.auswandern-grancanaria.com/index.php?option=com_content&view=article&id=16&Itemid=6) - mit dem Mindestsatz der Sozialhilfe festgelegt,die EUR 425 betragen soll. Von Neueinwanderern wird dieser Nachweis sicher auch in Zukunft verlangt werden.

Konkret hätte man als 3 Monat Zeit hier Arbeit zu finden oder sich selbständig zu machen und entsprechendes Einkommen nachzuweisen. Mit einem Arbeitsvertrag bzw. Einkommensnachweis aus selbständiger Tätigkeit kann dann die Residencia beantragt werden.
Ich glaube das Problem liegt nicht am Gesetz sondern an den ausfuehrenden Organen , da speziell in PI jeden moment neue und unerfahrene bzw schlecht ausgebildete Beamte taetig sind.
Ich selbst pflege deshalb im allgemeinen meine Dinge in LPA erledigen zu lassen, da man hier im Sueden wegen der Umstaende ,einfach zuviel Zeit nutzlos vergeudet.

queru
13.05.2012, 17:34
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen was du da für ein Dokument hast, aber ich bin mir sehr sicher, dass es im Jahr 1988 noch keine Residencia permanente gab, zumindest für EU-Bürger nicht, keine Ahnung ob man vielleicht, sofern man mit einem spanischen Staatsbürger verheiratet war, bereits damals ein Recht darauf hatte. Auch ein Unternehmer musste alle 5 Jahre eine neue Residencia machen, für Angestellte gab es damals nur eine Residencia wenn sie genug Geld zur Verfügung hatten um dem spanische Staat nicht auf der Tasche zu legen. Die damals noch notwendige Arbeitsgenehmigung gab es praktisch nur für Unternehmer nicht aber für Arbeiter und Angestellte. Solche Anträge wurden regelmässig abgelehnt mit der Begründung, dass auf dem spanischen Arbeitsmarkt genug Personal für diesen Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Dies wurde, wenn ich mich richtig erinnere, erst ab ca. 1992 gelockert.

Anhand dieses Textes:

Al incluirse usted en el regimen de residencia permanente para miembros de la EU y otros estados sobre la entrada en españa y su permanencia, sin necesidad de tarjeta de residencia ,se procede al archivar su caso. No obstante si interesaria usted obtener dicha tarjeta podra personarse en la subdelegacion del gobierno
sieht es aus als wäre das Papier eine Antwort an dich auf einen Antrag zur Residentenkarte den du stelltest.
Wenn du mir sagen würdest, dass dieses Papier nur ein paar Jahre alt ist dann könnte ich mir diesen Text vorstellen aber nicht wenn das Schreiben auf 1988 datiert ist.



So und seither verwende ich dieses Schreiben ueberall wo die Vorlage der Residencia verlangt wird , letztmalig kuerzlich bei der nun schon 4. Verlaengerung des Reisepasses , oder zur Ausstellung einer EORI fuer den Zoll, fuer unsere tarjetas de transporte und andere amtliche Stellen wo sie in Regelmaessigkeit gebraucht wird
Das funktioniert wahrscheinlich deshalb, da auf dem Schreiben deine NIE Nummer draufsteht und die genannten Stellen sich damit zufrieden geben.

zapp
13.05.2012, 18:02
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen was du da für ein Dokument hast, aber ich bin mir sehr sicher, dass es im Jahr 1988 noch keine Residencia permanente gab, zumindest für EU-Bürger nicht, keine Ahnung ob man vielleicht, sofern man mit einem spanischen Staatsbürger verheiratet war, bereits damals ein Recht darauf hatte. Auch ein Unternehmer musste alle 5 Jahre eine neue Residencia machen, für Angestellte gab es damals nur eine Residencia wenn sie genug Geld zur Verfügung hatten um dem spanische Staat nicht auf der Tasche zu legen. Die damals noch notwendige Arbeitsgenehmigung gab es praktisch nur für Unternehmer nicht aber für Arbeiter und Angestellte. Solche Anträge wurden regelmässig abgelehnt mit der Begründung, dass auf dem spanischen Arbeitsmarkt genug Personal für diesen Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Dies wurde, wenn ich mich richtig erinnere, erst ab ca. 1992 gelockert.

Anhand dieses Textes:

sieht es aus als wäre das Papier eine Antwort an dich auf einen Antrag zur Residentenkarte den du stelltest.
Wenn du mir sagen würdest, dass dieses Papier nur ein paar Jahre alt ist dann könnte ich mir diesen Text vorstellen aber nicht wenn das Schreiben auf 1988 datiert ist.



Das funktioniert wahrscheinlich deshalb, da auf dem Schreiben deine NIE Nummer draufsteht und die genannten Stellen sich damit zufrieden geben.
Klar die erste residencia galt 2 jahre die nachfolgenden jeweils 5 Jahre und danach gabs dieses Papier.
Ach ja, und nicht nur die genannten Stellen geben sich damit zufrieden sondern ALLE Aemter und Banken , allerdings selbstverstaendlich in Verbindung mit gueltigem Pass ,soweit man mich nicht persoenlich kennt. Und ja ich bin zwar mit einer Spanierin verheiratet allerdings hat sie beide Staatsangehoerigkeiten .

zapp
13.05.2012, 18:06
Auch ein Unternehmer musste alle 5 Jahre eine neue Residencia machen, für Angestellte gab es damals nur eine Residencia wenn sie genug Geld zur Verfügung hatten um dem spanische Staat nicht auf der Tasche zu legen. Die damals noch notwendige Arbeitsgenehmigung gab es praktisch nur für Unternehmer nicht aber für Arbeiter und Angestellte. Solche Anträge wurden regelmässig abgelehnt mit der Begründung, dass auf dem spanischen Arbeitsmarkt genug Personal für diesen Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Dies wurde, wenn ich mich richtig erinnere, erst ab ca. 1992 gelockert.

Angestellter war ich nie ,allerdings zu Anfang Geschaeftspartner und Teilhaber.

queru
13.05.2012, 18:18
Ich bleibe bei meiner Vermutung, dass es sich bei diesem Papier um eine Antwort des Innenministeriums auf einen Antrag von dir handelt und in keinster Weise ein Nachweis ist, dass du im Ausländerregister des Innenministeriums eingetragen bist (Wovon ich allerdings ausgehe wenn du so lange hier lebst).
Solange ich das Papier nicht sehen kann bezweifle ich weiterhin, dass dieses im Jahr 1988 ausgestellt ist.
Wenn du damit bisher durchgekommen bist, dann mag es für dich genügen, ich persönlich wäre nur damit und ohne das offizielle "Certificado de Residente Comunitario" (der grüne Zettel) nicht zufrieden.

zapp
13.05.2012, 18:39
Ich bleibe bei meiner Vermutung, dass es sich bei diesem Papier um eine Antwort des Innenministeriums auf einen Antrag von dir handelt und in keinster Weise ein Nachweis ist, dass du im Ausländerregister des Innenministeriums eingetragen bist (Wovon ich allerdings ausgehe wenn du so lange hier lebst).
Solange ich das Papier nicht sehen kann bezweifle ich weiterhin, dass dieses im Jahr 1988 ausgestellt ist.
Wenn du damit bisher durchgekommen bist, dann mag es für dich genügen, ich persönlich wäre nur damit und ohne das offizielle "Certificado de Residente Comunitario" (der grüne Zettel) nicht zufrieden.
Naja Queru ,der Zettel ist gruen.
Ich lebe und arbeite seit insgesamt fast 40 Jahren hier bezahl Steuern nicht zu knapp Bezahl SS fuer alle in voller Hoehe in
Relation zu den tatsaechlichen Loehnen , alles wie sichs gehoert , und ob du oder andere mit meinem Status einverstanden , solange es der spanische Staat ist , wie man so sagt, me lo repanpinfla , und ausserdem nachdem ich mich in absehbarer aus dem Arbeitsleben zurueckziehe ,allerdings geht das Geschaeft in der Hand des Sohnes weiter,und auch die Insel verlassen werde ist es, wie dem auch sei, fuer mich eh belanglos.

queru
13.05.2012, 18:49
Nun ja, ich glaube wir reden aneinander vorbei. Mir ist es selbstverständlich vollkommen egal, es hätte ja sein können, dass es dich interessiert, dass du möglicherweise nicht in Besitz dieses Zertifikats bist. Wenn es für dich belanglos ist, dann ist alles in bester Ordnung.

Du kannst dir nicht vorstellen wie viele Deutsche ich schon erlebt habe die jahrelang der Meinung waren sie hätten amtliche Dokumente wie z.B. eine Licencia de apertura für ein Geschäft und in Wirklichkeit war es nur eine Antwort des Rathauses weitere Dinge beizubringen bevor sie den Antrag weiter bearbeitet hätten. Die Leute waren glatt der Meinung ein Schreiben mit dem Logo des Rathauses ist garantiert die erwartete Lizenz.

zapp
13.05.2012, 19:05
Nun ja, ich glaube wir reden aneinander vorbei. Mir ist es selbstverständlich vollkommen egal, es hätte ja sein können, dass es dich interessiert, dass du möglicherweise nicht in Besitz dieses Zertifikats bist. Wenn es für dich belanglos ist, dann ist alles in bester Ordnung.

Du kannst dir nicht vorstellen wie viele Deutsche ich schon erlebt habe die jahrelang der Meinung waren sie hätten amtliche Dokumente wie z.B. eine Licencia de apertura für ein Geschäft und in Wirklichkeit war es nur eine Antwort des Rathauses weitere Dinge beizubringen bevor sie den Antrag weiter bearbeitet hätten. Die Leute waren glatt der Meinung ein Schreiben mit dem Logo des Rathauses ist garantiert die erwartete Lizenz.
Mag schon sein dass wir aneinander vorbei reden , weisst du ich hab in der ganzen Zeit auch schon eine Menge kommen und gehen sehen , obwohl ich eigentlich nichts mit Turismus zu tun habe , und ich weiss dass wir unsere geschaeftlichen und privaten Papiere immer in Ordnung hatten , anders koennten ein Geschaeft dieser Art auch garnicht fuehren ,ich ausserdem spanisch in Wort und Schrift perfekt beherrsche , bin nach wie vor der Meinung dass ich eine permanente residencia habe, und diese fuer jeden mit geregeltem Einkommen auch erhaeltlich ist , da es gueltigem EU Recht entspricht.
Ich glaube damit sollten wir dieses Thema nun gut sein lassen


Zapp

paradisegarden
14.05.2012, 01:56
Als "gelernter Canario" weiß man natürlich, dass es einerseits Gesetze und andererseits oft gelebte Praxis gibt. So lange man als Bürger von gelebter Praxis profitiert, wird sich wohl niemand aufregen :-)
Aber jetzt, wo's in den Budgets richtig eng wird und die Regierungen verzweifelt versuchen, jeden Cent zu sparen wird in vielen Fällen sehr wohl auf strikte Einhaltung von Gesetzen geschaut, auch wenn die manchmal übers Ziel hinausschießen. Oder - wie im konkreten Fall - bestehendes EU-Recht konterkarieren.

Vielleicht nocheinmal die Grundlagen über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten:

Hier gibt es die RICHTLINIE 2004/38/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004, die auch geltende nationale Gesetze, die vor diesem Zeitpunkt wirksam waren (mit Übergangsfristen) außer Kraft setzen. Ich melde daher Zweifel an, ob ein 1988 ausgestelltes Papier noch irgendeine Rechtsgültigkeit hat. Wenn es trotzdem anerkannt wird, dann sollte man sich natürlich nicht beschweren.

Genannte EU-Richtlinie kennt jedenfalls 3 Arten des Aufenthaltes in einem anderen Mitgliedsland:

a) (Kap. III Art. 6) Aufenthalt bis zu 3 Monaten: dies steht jedem EU-Bürger frei, soferne er im Besitz eines gültigen Reisedokuments (Pass oder Personalausweis ist)

b) (Kap. III Art. 7) und jetzt wörtlich aus der Richtlinie: Jeder Unionsbürger hat das Recht auf Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats für einen Zeitraum von über drei Monaten, wenn er a) Arbeitnehmer oder Selbstständiger im Aufnahmemitgliedstaat ist oder b) für sich und seine Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel verfügt, so dass sie während ihres Aufenthalts keine Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats in Anspruch nehmen müssen, und er und seine Familienangehörigen über einen umfassenden Krankenversicherungsschutz im Aufnahmemitgliedstaat verfügen (oder c... regelt Studium etc)

c) (Kap. IV Art. 16) Jeder Unionsbürger, der sich rechtmäßig fünf Jahre lang ununterbrochen im Aufnahmemitgliedstaat aufgehalten hat, hat das Recht, sich dort auf Dauer aufzuhalten. Dieses Recht ist nicht an die Voraussetzungen des Kapitels III geknüpft.

Soweit EU-Recht.

Seit 24. April 2012 gibt es eine Neufassung des spanischen Real Decreto 240/2007:

Modificación del Real Decreto 240/2007, de 16 de febrero, sobre entrada, libre circulación y residencia en España de ciudadanos de los Estados miembros de la Unión Europea y de otros Estados parte en el Acuerdo sobre el Espacio Económico Europeo und zwar im Real Decreto-ley 16/2012 (veröffentlicht im BOE Núm. 98 vom 24. April 2012, Link hab ich schon weiter oben gepostet).
Dort findet man auf Seite 32 folgendes:

«Artículo 7. Residencia superior a tres meses de ciudadanos de un Estado miembro de la Unión Europea o de otro Estado parte en el Acuerdo sobre el Espacio Económico Europeo.
1. Todo ciudadano de un Estado miembro de la Unión Europea o de otro Estado parte en el Acuerdo sobre el Espacio Económico Europeo tiene derecho de residencia en el territorio del Estado Español por un período superior a tres meses si:
a) Es un trabajador por cuenta ajena o por cuenta propia en España, o
b) Dispone, para sí y los miembros de su familia, de recursos suficientes para no convertirse en una carga para la asistencia social en España durante su período de residencia, así como de un seguro de enfermedad que cubra todos los riesgos en España, (o c ... )

was eine wörtliche Übernahme von Kap III Art. 7 obiger EU-Richtlinie ist. Auf Kap. IV Art. 16 hat der spanische Gesetzgeber (absichtlich??) schlicht vergessen.


Ich glaube das Problem liegt nicht am Gesetz sondern an den ausfuehrenden Organen , da speziell in PI jeden moment neue und unerfahrene bzw schlecht ausgebildete Beamte taetig sind.
Ich selbst pflege deshalb im allgemeinen meine Dinge in LPA erledigen zu lassen, da man hier im Sueden wegen der Umstaende ,einfach zuviel Zeit nutzlos vergeudet.

Falsch: Ein Beamter in den oficinas de extranjeros in Playa del Inglés handelt als Vollzugsorgan Spanierns insoferne richtig, als er spanische Gesetze befolgen muß.
Dass der spanische Gesetzgeber gültiges EU-Recht missachtet ist nicht den Beamten azulasten.

und jetzt muss ich zapp nochmal deutlich widersprechen: geltendes EU-Recht für Dauerufenthalt ist - nach mehr als 5 Jahren Aufenthalt - NICHT von regelmäßigem Einkommen abhängig. Bitte einfach mal die schon mehrfach von mir zitierte Richtline lesen.

Das Thema könnten wir insoferne jetzt einmal sein lassen als wir zu Kenntnis nehmen, dass die aktuellen spanischen Gesetze und die gelebte Praxis mit EU-Recht unvereinbar ist und wir mit Spannung auf die Antwort der spanischen Regierung auf eine entsprechende - schon eingebrachte - Anfrage der EU zu dieser Frage warten.

norbert43
02.07.2012, 09:56
Guten Morgen!
Mich würde mal interessieren, ob jemand den noch gültigen "Residencia-A4-Zettel" gegen eine Scheckkarte getauscht hat, es zumindest versucht hat, oder Neuigkeiten weiss ?
(Der grüne Zettel passt mir gar nicht, ist aber leider noch ca 3 Jahre gültig)

Danke
Norbert

Residentin
02.07.2012, 12:30
Ich habe es versucht, aber nur wieder den grünen Zettel mit meiner Verlängerung bekommen. Auf Nachfrage bekam ich die Antwort, dass ich die Karte dann in 5 Jahren bekommen würde.

norbert43
02.07.2012, 17:39
Aha, besten Dank @residentin.
Wir haben heute erfahren (wieder einmal), dass wir die Karte bekommen, wenn der grüne Wisch abläuft.
Ein Einheimischer sagte uns, dass es in 5 Jahren vielleicht mal wieder GAR keine geben soll ?
Es wird schon so sein müssen !?!?!

Residentin
03.07.2012, 20:32
Ja Norbert, denke auch, dass ihr dann die Karte bekommt. Ich war vom Zeitpunkt her wahrscheinlich zu früh dran, da ich die Adresse ändern lassen habe. Mal sehen was in 5 Jahren ist.. :wink::grin:

paradisegarden
05.07.2012, 17:55
Habe heute - nachdem ich das österr. Aussenministerium eingeschaltet habe - folgendes Schreiben von der österr. Botschaft Madrid bekommen:
(für alle, die meinen Beitrag in diesem Thread nicht gelesen haben, hier ist er http://www.gran-canaria-insider.info/showthread.php?26570-RESIDENCIA&p=258437#post258437)

Sehr geehrte....
Ihr Schreiben an das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten in Wien wurde zur direkten Beantwortung an die Botschaft Madrid weitergeleitet.

Die Sie betreffende Situation hinsichtlich der Modifizierung des Aufenthaltsgesetzes in Spanien, ist der Botschaft bereits bekannt. Die Modifikationen, die hauptsächlich auf eine Neuregelung im spanischen Sozialversicherungssystem abzielen, haben auch Auswirkungen auf das Aufenthaltsrecht.

Im Zuge einer Arbeitssitzung des spanischen Gesundheitsministeriums mit den EU-Botschaften, die zur Beantwortung der offenen Fragen dienen sollte, wurde klar, dass viele Punkte nicht oder nicht gänzlich geklärt werden konnten. Die Ministeriumsvertreter verwiesen wiederholt darauf hin, dass man sich derzeit noch in einer Übergangszeit befinde und einige Details der Neuregelung noch überarbeitet werden müssten. Endgültig in Kraft treten soll die Neuregelung dann Anfang September.

Auf die bereits aufgetauchten Probleme, ähnlich wie in Ihrem Schreiben geschildert, wurde von zahlreichen EU-Botschaften hingewiesen. Das spanische Außen-ministerium wurde wurde von uns ebenfalls eingeschaltet und um Klärung der Situation ersucht.

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Also dürfte in Madrid schon bekannt sein, dass das Gesetz repariert werden muss.
Werde Euch auf dem Laufenden halten

Residentin
05.07.2012, 19:02
Norberts Post hat mir keine Ruhe gelassen und ich war heute nochmals bei dem Beamten, der mir meinen grünen Zettel ausgestellt hat, also das mit der Karte soll wirklich in 5 Jahren dann sein. Ich bekam mit, dass ein Rentner neben mir zum 2. Mal wieder weg geschickt wurde, mit den Worten Madrid seie noch nicht soweit und er solle in 2-3 Wochen wieder kommen. Der Mann hatte alle Papiere, wo erforderlich sind wieder dabei, also dass er genügend Einkommen hat zum Beispiel, auch ein Zertifikat seiner Bank, dass seine Rente auf ein canarisches Konto kommt, Krankenversichertenkarte. Auch wurde gesagt, dass zuerst die Leute mit Arbeitsvertrag drankommen. Was das nun heißen soll, ich weiß es nicht.

paradisegarden
06.07.2012, 00:11
Nachdem jede Menge hochbezahlter Beamter sich scheinbar nicht die Mühe machen, Gesetze und deren Novellen genau zu lesen, hab ich das jetzt getan und - siehe da - da wird schon wieder einmal (und auch und gerade von offizieller Seite!!!!!) ganz schön viel Blödsinn erzählt und gemacht.

Kurze Rückblende: wir haben ja vor 2 Monaten von den oficinas de extranjeros die Auskunft bekommen, dass sich die Gesetzeslage geändert hätte und man für die Verlängerung der Residencia einen Einkommensnachweis in Form eines Arbeitsvertrages oder sonstigen regelmäßigen Einkünften erbringen müsste.

Begründet wurde das mit BOE N° 98 v. 24.4.2012, dort "Disposición final quinta. Modificación del Real Decreto 240/2007, Art. 7"
Was dem Herrn Beamten genausowenig aufgefallen ist wie dem österr. Ministerium und Vertretern der EU-Botschaften ist die Tatsache, dass in besagtem BOE lediglich auf Art. 7 des RD 240/2007 (Residencia superior a tres meses) und NICHT Art. 10 (derecho de residir con carácter permanente) Bezug genommen wird.

Das heisst, dass der spanische Gesetzgeber das Recht auf Daueraufenthalt gar nicht geändert hat, das wird lediglich von manchen Beamten behauptet.

Hier der Link zum BOE N° 98/2012: http://www.boe.es/boe/dias/2012/04/24/pdfs/BOE-A-2012-5403.pdf - dort wirds auf Seite 32 unten interessant (Disposición final quinta), hier wird unter "Modificación del Real Decreto 240/2007" explizit der Art. 7 des RD240/2007 "Residencia superior a tres meses de ciudadanos de un Estado miembro de la Unión Europea..." geändert und sonst NIX!!

Hier der Link zum ursprünglichen Gesetz (BOE N° 51/2007): http://www.boe.es/boe/dias/2007/02/28/pdfs/A08558-08566.pdf
Dort gibt's auf Seite 3 den Art. 7 Residencia superior a tres meses.... (also Aufenthalt von mehr als drei Monaten) und auf Seite 4 ganz unten Artículo 10. Derecho a residir con carácter permanente (Recht auf Daueraufenthalt)

In keinem Satz des BOE N° 98/2012 wird der Art. 10 erwähnt, der bleibt unverändert aufrecht!

Falls jemand die Residencia verlängern will empfiehlt es sich, die entsprechenden Passagen (BOE 98 Seiten 32-33, BOE 51 Seiten 3-5) auszudrucken und bei Bedarf dem Beamten auf den Tisch zu legen.

Ich glaub, ich werd den diversen Ministerien und Botschaften jetzt einmal eine ordentliche Honorarnote für Rechtsberatung legen...

paradisegarden
03.09.2012, 20:48
Habe Freitag ein Email von der Leiterin der juristischen Abteilung in EU-Angelegenheiten des spanischen Außenministeriums erhalten.

Sie bestätigt, dass meine Rechtsansicht zu 100 % korrekt ist und schreibt, dass in kürze eine offizielle Verordnung an alle Behörden, insbesondere an die oficinas de extranjeros, ergehen wird mit einer Anordnung, wie bei der Verlängerung der Residencia vorzugehen ist.

Kurz zusammengefasst heist das, dass bei einer Verlängerung der Residencia KEIN Arbeitsvertrag, sonstiger Einkommensnachweis oder Versicherungsbestätigung verlangt werden darf.

Sobald ich diese in Kopie vorliegen habe, werde ich sie posten.

Bis dahin ist es empfehlenswert, die im Vorposting genannten Gesetzesabschnitte auszudrucken und mitzunehmen.



Norberts Post hat mir keine Ruhe gelassen und ich war heute nochmals bei dem Beamten, der mir meinen grünen Zettel ausgestellt hat, also das mit der Karte soll wirklich in 5 Jahren dann sein. Ich bekam mit, dass ein Rentner neben mir zum 2. Mal wieder weg geschickt wurde, mit den Worten Madrid seie noch nicht soweit und er solle in 2-3 Wochen wieder kommen. Der Mann hatte alle Papiere, wo erforderlich sind wieder dabei, also dass er genügend Einkommen hat zum Beispiel, auch ein Zertifikat seiner Bank, dass seine Rente auf ein canarisches Konto kommt, Krankenversichertenkarte. Auch wurde gesagt, dass zuerst die Leute mit Arbeitsvertrag drankommen. Was das nun heißen soll, ich weiß es nicht.

Leider geht aus Deinem Posting nicht hervor, was dieser Mann wollte. Wenn er eine Residencia erstmalig beantragen wollte, dann sind das die Papiere die er braucht. verwunderlich ist allerdings die Aussage - bist Du Dir da sicher? - dass "Madrid noch nicht soweit sei", was auch immer das bedeuten soll. Es gibt ein glasklares Gesetz das nur angewandt werden muss. Noch viel befemdlicher erscheint mir die Aussage, dass Leute mit Arbeitsvertrag bevorzugt würden. ?????

Aber wir bewegen uns hier schon wieder zu sehr im Bereich von Mutmaßungen, ohne die harten Fakten zu kennen ;-)

Residentin
04.09.2012, 06:56
@paradisegarden
Der Mann wollte nur eine Verlängerung. Bei der Aussage bin ich mir sicher, da er jemand dabei hatte, der das in deutsch wiederholt hat und auch ganz sicher wurde gesagt, dass erst die Leute mit Arbeitsvertrag an der Reihe sind.
Mehr habe ich nicht mitbekommen, denn so lange Ohren habe ich nicht ;-)
Die Geschichte ist ja auch schon einige Zeit her, hatte es ja am selben Tag gepostet.

Sokrates
05.09.2012, 16:31
Hallo an Alle.

ich habe mir nun alles gut durch gelesen und verstehe kein wort. als ich 2008 auf die insel kam bin ich zur policia san fernando cc nilo kurz was ausgefüllt zur bank irgendwas mit 9€ bezahlt wieder zurück und den super grünen zettel mit meiner n.i.e nummer bekommen. fertig.

es wäre sehr hilfreich wenn mir jemand schritt für schritt schreiben könnte wie es nun geht. da meine freundin entlich auch hier auf die insel gezogen ist.

wie ist die reihenfolge ? welche papiere brauch ich? wo muss ich hin?

Zum Beispiel

1. AMT 1 -------> benötigte Papiere

2. AMT 2 --------> benötigte Papiere

usw.


freu mich über jede hilfe


Stefan

paradisegarden
05.09.2012, 19:05
Hallo Sokrates,

für die Erstausstellung der Residencia braucht Deine Freundin einen Nachweis, das sie selbsterhaltungsfähig ist. Konkret: dass sie Krankenversichert ist und über mindestens 425 Euro im Monat verfügt.

Dieser Nachweis ist ganz einfach zu erbringen, wenn Deine Freundin hier einen Arbeitsvertrag hat, wenn sie eine Pension bezieht oder - und das ist die wörtliche Aussage eines Beamten der "Ausländerpolizei" bei der Policia Nacional in San Fernando - ein Konto vorweisen kann, wo mindestens 425 Euro im Monat draufkommen + eine private Krankenversicherung.

Durch Deine Frage stellt sich mir allerdings eine weitere, die jemand beantworten müsste, der das erst kürzlich (nach 1.Mai 2012) gemacht hat:

Bislang war es ja so, dass man NIE und Residencia gleichzeitig bekommen hat. Um einen Arbeitsvertrag zu bekommen und bei der Sozialversicherung angemeldet werden zu können braucht man allerdings die NIE. Residencia gibts aber für Arbeitnehmer erst mit Arbeitsvertrag.

Kann da jemand seine Erfahrungen mitteilen?

TC 490
06.09.2012, 10:44
Bislang war es ja so, dass man NIE und Residencia gleichzeitig bekommen hat. Um einen Arbeitsvertrag zu bekommen und bei der Sozialversicherung angemeldet werden zu können braucht man allerdings die NIE. Residencia gibts aber für Arbeitnehmer erst mit Arbeitsvertrag.
Dieses Problem wird laut meiner Gestoria damit gelöst, dass sofern ein Arbeitsvertrag bei der Beantragung der "NIE" oder "Residencia" gefordert wird, man einen "Pre-Contrato" also einen Vorvertrag macht.

L4NG3R
26.02.2013, 10:48
Hallo ihr,

kaum angemeldet, schon geht die Fragerei los ... :wink:

Ich habe nun schon einige Male gehört (und gelesen), dass man eine Residencia gar nicht mehr benötigt.

Ist dem so?

Und falls man diese doch noch braucht, kennt jemand eine aktuelle Seite, auf der man das Formular online ausdrucken kann? Ich finde auch bei Google nichts brauchbares.

Bereits jetzt Vielen Dank!

-STEFAN-

felin
26.02.2013, 11:02
Hallo Stefan,

mal hier stöbern:
http://www.gran-canaria-insider.info/forumdisplay.php?143-Einwandern-nach-Gran-Canaria
Da findest Du fast alles, auch die "Suchfunktion" bringt Dich weiter.