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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Residencia



Nadja
12.05.2011, 18:33
Und schon wieder ich =)
Wo muss man die Residencia jetzt beantragen was brauche ich alles mit und wieviel kostet es jetzt?
Ist das jetzt der A4 Zettel oder wieder eine Karte?
lg Nadja

queru
12.05.2011, 23:44
Nur mal auf die schnelle eine Antwort: Eine Karte wird es sicher nie wieder sein.
Ansonsten ist es der DIN A4 Zettel und der kostet ca. 10 Euro.

Silvanovitch
13.05.2011, 09:59
So wie Du schreibst Queru, hört sich das mit der Residencia im Kreditkartenformat recht definitiv an.
Hier im Dorf kursieren Gerüchte von Betroffenen, die " alte " Residencia würde wieder eingeführt. Ist das Gerede Unsinn ?

Peace
13.05.2011, 10:49
Um die Residencia machen zu können sind folgende Schritte notwendig:

Wenn Du bereits ein Certificado de Empadronamiento hast welches nicht älter als 6 Monate alt ist, gut.
Wenn nicht zuerst dieses machen
Wo: Maspalomas Eingang auf der Rückseite der Hacienda ist der Eingang
Wie: Mietvertrag (spanisch) + 1 Kopie
Pass oder Personalausweis + Kopie
Du bekommst vor Ort ein Formular welches Du ausfüllst und abgibst
Danach bekommst Du das Certificado.

Residencia:
Policia Nacional
Cert.Empadronamiento + Kopie
Ausweis + Kopie
1 aktuelles Passfoto
Formular Ausdrucken http://www.mir.es/SGACAVT/modelos/extranjeria/modelos_extranje/ex_16.pdf
oder abholen und gleich ausfüllen.
Mit diesem Formular zur nächsten Bank und 10 Eur (+/-) einzahlen
Mit dem Beleg und den restlichen Dokumenten wieder zur Policia nacional
In 5 Minuten hast Du die Residencia

queru
13.05.2011, 11:00
Ich habe bisher nichts in der Richtung gehört, kann es mir auch beim besten Willen nicht vorstellen, dass wir zu dem alten System zurückkehren sollten. Warum auch: Unsere Ausweisdokumente kommen im Falle von Deutschen aus Deutschland und nicht aus Spanien. Warum also sollte diese Karte wieder eingeführt werden die plastifiziert war und man mindestens zweimal wegen einer Sache zur gleichen Behörde gehen musste, einmal um zu beantragen und nochmal zum abholen.
Den Zettel bekomme ich direkt am gleichen Tag.

Die Leute bei dir könnten evtl. zu dieser Meinung gekommen sein, da es im Internet und Facebook eine Aktion gibt mit der man erreichen will, dass diese Karte wieder eingeführt wird.

http://www.epore.org/residencia.html

Nadja
13.05.2011, 12:28
Danke Euch =)
Ich habe diese Gerüchte auch vernommen da<s sie die Karte wieder möchten oder das sie kommen soll,..dachte ich frag hier mal nach =)
Danke Euch =)

Peace
13.05.2011, 12:33
Hatte ich auch unterschrieben.. :-)))

Tax
13.05.2011, 13:04
Fehlt bei dem oben aufgelisteten nicht noch die NIE Nummer ?

queru
13.05.2011, 13:10
Nein denn das Certificado de Residente comunitario beinhaltet die NIE-Nr.

Gran-Canaria-Infos
13.05.2011, 14:16
Und wenn man bereits eine NIE-Nummer hat ?
Wird diese dann im Certificado de Residente comunitario übernommen ?

Wenn ja, muß man also bestimmt noch Original und Kopie der NIE mitbringen, oder ?

Peace
13.05.2011, 14:17
Ja das wäre gut.

Tax
13.05.2011, 15:56
Okay, alles klar.

queru
13.05.2011, 18:49
Korrekt die Nummer ist einmalig und steht dann auch im Certificado de Residente drin. Wenn du eine NIE hast ist es natürlich nicht verkehrt sie mitzunehmen, aber die Sachbearbeiter sollten deine bereits in der Datenbank existierende NIE auch so finden können.

doro65
14.05.2011, 02:38
Um die Residencia machen zu können sind folgende Schritte notwendig:

Wenn Du bereits ein Certificado de Empadronamiento hast welches nicht älter als 6 Monate alt ist, gut.
Wenn nicht zuerst dieses machen
Wo: Maspalomas Eingang auf der Rückseite der Hacienda ist der Eingang
Wie: Mietvertrag (spanisch) + 1 Kopie
Pass oder Personalausweis + Kopie
Du bekommst vor Ort ein Formular welches Du ausfüllst und abgibst
Danach bekommst Du das Certificado.

Residencia:
Policia Nacional
Cert.Empadronamiento + Kopie
Ausweis + Kopie
1 aktuelles Passfoto
Formular Ausdrucken http://www.mir.es/SGACAVT/modelos/extranjeria/modelos_extranje/ex_16.pdf
oder abholen und gleich ausfüllen.
Mit diesem Formular zur nächsten Bank und 10 Eur (+/-) einzahlen
Mit dem Beleg und den restlichen Dokumenten wieder zur Policia nacional
In 5 Minuten hast Du die Residencia


Stimmt (fast) Paece!! Wenn man sein "Empatronado" hat,zur Policia,entweder mit dem schon ausgedruckten Formular oder eins von der Policia geben lassen(nur der obere Teil muss ausgefuellt werden) !! Dann erst ruecken die einen Zahlschein raus,mit dem du zu einer Bank rennen darfst!! Und Achtung..In PdI machen die umliegenden Banken schon lange etwas "Zicken" (wollen das Geld nicht nach 10h annehmen oder fragen ob du Kontoinhaber bei ihnen bist) aergerlich wenn man lange erst in der Warteschlange stand u.dann abgewiesen wird!!(Also fahr ich gleich immer nach El Tablero) Passbilder sind nur noch fuer "Nicht-EU-Buerger noetig,auch muessen diese Fingerabdruecke dalassen!!*gg*
War in den letzten 2 Monaten 3 mal mit Neuankoemmlingen da,der aktuelle Preis ist 19,18eu!! fuer mich selbst hatte ich vor 3 Monaten ein neues "Papel Verde" holen muessen (meins ging dummerweise verloren) nach einer Verlustanzeige hab ich es dann auch wieder bekommen,fuer 10 eu!..(der Anfangspreis vor ca 4 Jahren war 6.90)

http://www.gran-canaria-insider.info/forum/userpix/64_papel_Verde_2.jpg

europa2011
14.05.2011, 02:56
Es werden nach und nach wieder Karten ausgestellt. Allerdings ohne Foto. Also muss man seinen deutschen Pass/Ausweis auch dabei haben.

http://www.mallorcazeitung.es/lokales/2011/05/12/reform-auslanderbehorde-tatsachlich-greencard/19619.html

doro65
14.05.2011, 03:24
Wehn juckts?? das ist der selbe Wisch nur in Kartenformat!!Der Amtsweg bleibt der Gleiche!
Und? Wir haben nie was dabei..nichmal einen Fuehrerschein!
und schon X-Kontrollen ueberstanden!! Wenn jemand das Orginal sehen will muss er mit nach Hause(Aufn Kaffee..lol)

Happy Weekend!

queru
14.05.2011, 05:23
Ah interessanter Artikel. Sehr gut! Wenn man diese neue Karte sofort mitbekommt und nicht nochmal extra hin muss um sie (weil vielleicht plasifiziert) abzuholen ist das eine sehr schöne Sache.

queru
14.05.2011, 05:26
...Dann erst ruecken die einen Zahlschein raus,mit dem du zu einer Bank rennen darfst!! Und Achtung..In PdI machen die umliegenden Banken schon lange etwas "Zicken" (wollen das Geld nicht nach 10h annehmen oder fragen ob du Kontoinhaber bei ihnen bist) aergerlich wenn man lange erst in der Warteschlange stand u.dann abgewiesen wird!!
Um dies besser zu verstehen ist vielleicht noch anzumerken, dass man am gleichen Tag mit dem Zahlschein wieder zur Polizei zurückkommen muss. Es geht also nicht, dass ich mir heute den Zahlschein bei der Polizei abhole ihn bei der Bank bezahle und erst morgen damit wieder zur Polizei zurückgehe.

norbert43
24.05.2011, 16:17
Wäre toll, die kleine "Green-Card" wieder zu bekommen.
Bei unserer letzten "Binter-Reise" wurde unsere A4-Residencia von vorne und hinten geprüft, ob es ja keine Kopie wäre.
Also immer dieses Original mitzunehmen ist erforderlich und sehr umständlich, weil ziemlich gross (naturgemäss)
Weiss jemand, ob die kleine Karte auf den Kanaren auch schon zu bekommen wäre, oder wann es vielleicht "sein könnte"

LG
Norbert

Tax
09.06.2011, 21:12
Gemäß Auskunft von gestern kommt auch GC auch wieder eine Residencia im Scheckkartenformat. Uns wurde gesagt das es wohl noch ca. 2 Monate dauern wird oder auch etwas länger.

Ob man dann auch die A4 Residencia um tauschen kann oder erst bei einer Verlängerung ist mir noch nicht bekannt.

Peace
09.06.2011, 21:22
Diese wird jedoch ohne Foto und nicht wie die vorige als Ausweis benutzbar sein.
Es ist fix beschlossen kann jedoch 2 Monate aber auch noch ein Jahr dauern bis sie kommt.
Diese Auskunft ist von der ausstellenden Beamtin bei der Policia Nacional.

Tax
09.06.2011, 21:42
Stimmt, meines war etwas zu kurz geraten.

Peace
09.06.2011, 22:43
:wink: Wir ergänzen uns aber super gelle....

norbert43
10.06.2011, 10:14
Hi Ihr beiden.
Soviel ich weiss und sehe, die A4-Residencia hat KEIN ABLAUFDATUM, also kann man sie auch nicht verlängern, denke ich.
Es steht nur in dem "WISCH", seit wann man die Residencia schon hat, das heisst, es steht drin z.B.
"su inscripcion en el Registro Central de Extranjeros de la Direccion General de la Policia y de la Guardia Civil, como residente communitario con caracter permanente en Espana, desde el veintiocho de marzo de dos mil dos"
und das heisst doch nur (nach meinem spärlichen spanisch), dass ich die residencia seit diesem Datum habe, oder ?

Norb

queru
10.06.2011, 10:19
Keine Gültigkeitsdauer? Da gibt´s verschiedene Meinungen, ich selbst weiss bis heute nicht welche korrekt ist.
www.gran-canaria-insider.info/viewtopic.php?p=15563#15563

queru
10.06.2011, 10:20
Keine Gültigkeitsdauer? Da gibt´s verschiedene Meinungen, ich selbst weiss bis heute nicht welche korrekt ist.
www.gran-canaria-insider.info/viewtopic.php?p=51563#51563

Tax
10.06.2011, 12:16
Uns wurde gesagt: Erstausstellung 5 Jahre gültig ab Ausstellungsdatum. Später dann 10 Jahre ab Verlängerung bzw 2. Ausstellung.

Peace
10.06.2011, 14:36
Wie Tax richtig sagt, die erste Residencia welche man beantragt ist 5 Jahre gültig, ab der nöchsten ist die Gültigkeitsdauer 10 Jahre.
Im Fall Norbert war die erste Austellung im Jahr 2002 das heisst er müsste bereits die 2. haben welche bis 2017 gültig ist.

schmendrik
21.11.2011, 12:35
hallo, wo muss ich denn in las palmas hin, um die nie-nr zu bekommen? und dann wie gehabt zur policia national?

habe aber keinen mietvertrag & bin kein eu bürger, obschon ich natürlich nen aufenthaltsgenehmigung fü deutschland im pass habe, bekomme ich die residencia trotzdem ohne weiteres?

queru
21.11.2011, 14:01
Wie wärs wenn du schreibst welche Nationalität du hast, das wäre einfacher.

schmendrik
21.11.2011, 14:15
kroatischer pass.

queru
21.11.2011, 14:44
Ok, ich werde versuchen Infos zu kriegen.

schmendrik
21.11.2011, 14:53
danke. könnte ja auch mal bei der antragsstelle vorbei und fragen, vielleicht sprechen die ja un poco ingles.
wo müsst ich denn da hin in lp?

queru
21.11.2011, 15:03
In Las Palmas de Gran Canaria musst du hier hin:

Delegación del Gobierno en la Comunidad Autónoma de Canarias
Plaza de la Feria, 24
35071 Las Palmas de Gran Canaria
Teléfono: 928 999 000
Fax: 928 363 994

oldiebutgoldi
21.11.2011, 15:05
bekommt man diese Residencia eigentlich auch dann wenn man nur seinen 2. Wohnsitz auf den Canaran hat?

queru
21.11.2011, 15:18
Als Punkt 1: Vergess bitte den Ausdruck 2. Wohnsitz. Dieses Wort ist eine rein deutsche Erfindung und ausserdem kann so etwas nur existieren wenn man zwei Wohnsitze in einem Land hat aber niemals über Ländergrenzen hinaus. Kein Mensch kann in 2 Ländern je einen Wohnsitz haben.

Ansonsten, sagen wir mal so: In den letzten Jahren wurden die Residencias und neuerdings dieser grüne Zettel den EU-Bürgern regelrecht nachgeschmissen. Warum keine Ahnung. Ich denke das ist heute auch noch so.
Ich kann nur immer wieder betonen, dass ich mich niemals in Spanien irgendwo registrieren würde wenn ich nicht gesetzlich dazu gezwungen wäre. Meiner Erfahrung nach können daraus nur Nachteile entstehen.

oldiebutgoldi
21.11.2011, 15:24
danke,wieder x etwas dazugelernt.

canariafantastica
21.11.2011, 15:31
Hab auch was gefunden:

Arbeitserlaubnis/Aufenthaltserlaubnis für Nicht EU-Bürger
Nicht EU-Bürger müssen eine Arbeitserlaubnis, die auch als Aufenthaltsgenehmigung gilt, beantragen Als erstes muss beim spanischen Konsulat des Herkunftslandes ein Visum beantragt werden. Am besten sollte man gleichzeitig einen Arbeitsvertrag vorlegen. Anschließend muss beim zuständigen Arbeits- bzw. Sozialamt oder bei der Ausländerstelle der Antrag für die Arbeiterlaubnis gestellt werden. Der Vorgang ist etwas langwierig, doch es werden auch provisorische Arbeitsgenehmigungen erteilt. Die Aufenthaltserlaubnis bzw. Arbeitserlaubnis ist beim Erstantrag von Nicht-EU-Bürgern örtlich beschränkt sowie auch auf einen bestimmten Beruf bezogen und nur ein Jahr gültig.

Ausführliche Informationen erhält man auch beim spanischen Innenministerium :
Ministerio del Interior Direccion General de Politica Interior Subdireccion General de Extranjera Amador de los Rios, 7, Madrid Tel.Nr.: 34 91 537 15 71

Quelle: Europäische Kommission

schmendrik
21.11.2011, 15:36
hm dann kann ich das ja dann wohl vergessen mit der residencia.

aber vielleicht brauche ich die arbeitserlaubnis ja trotzdem nicht, da ich ja meinen wohnsitz in der eu, sprich deutschland habe?

oldiebutgoldi
21.11.2011, 15:36
Ich habe da noch eine Frage; wie ist das eigentlich mit der Meldepflicht,welche gesetzlichen Bestimmungen bestehen da und welche Dokumente braucht man da ggf., wenn man 5 Monate auf den Canaren lebt.
Vielleicht kannst Du mir das auch sagen queru?

canariafantastica
21.11.2011, 15:37
So einfach ist wohl das Unterfangen nicht:



Nicht-EU-Ausländer - also etwa auch Schweizer - jedoch müssen sich eine Arbeitserlaubnis - permiso de trabajo - beschaffen, die zugleich als Aufenthaltsgenehmigung gilt. Die Arten der Arbeitserlaubnis werden nach Arbeitnehmer und selbständig erwerbstätig unterschieden und sind, je nachdem ob Erstantrag oder bereits Verlängerung mit unterschiedlichen Rechten, und Gültigkeit verbunden. Die erste Stufe - B- oder D inicial - ist jeweils auf einen konkreten geographischen Bereich, einen Beruf und ein Unternehmen beschränkt und nur ein Jahr gültig. Die vierte Stufe - permanente - ist mit der Residencia für Unionsbürger vergleichbar.

Wer als Nicht-EU-Ausländer einen Erstantrag stellt, muss dazu über ein gültiges Visum verfügen. Dieses wird - am besten unter Vorlage des Arbeitsvertrages - im spanischen Konsulat des Herkunftslandes beantragt. Der Antrag für die Arbeitserlaubnis wird dann beim zuständigen Arbeis-, bzw. Arbeit- und Sozialamt oder beim Ausländerservice gestellt.

Der gesamte Prozess ist leider ein langwieriger. Immerhin werden "provisorische" Genehmigungen sehr rasch erteilt, für die korrekt und definitiv ausgefertigte Arbeitsgenehmigung bzw. Residencia sind aber vier bis sechs Monate Wartezeit gerade in großen Städten wie Madrid oder Barcelona die Regel. Es empfiehlt sich daher schon rechtzeitig und mit Unterstützung des zukünftigen Arbeitgebers die Formalitäten anzugehen. Verlängerungen werden aber wesentlich schneller behandelt.


Quelle: http://www.leben-in-spanien.com/cgi-bin/page.pl?id=56

queru
21.11.2011, 15:44
Nicht-EU-Ausländer - also etwa auch Schweizer - jedoch müssen sich eine Arbeitserlaubnis - permiso de trabajo - beschaffen, die zugleich als Aufenthaltsgenehmigung gilt.
Ich habe nicht alles durchgelesen, aber zumindest das mit den Schweizern stimmt schon lange nicht mehr. Die werden gleich behandelt wie EU-Bürger.

canariafantastica
21.11.2011, 15:50
Zumindest hat Kroatien ein Sonderabkommen mit spanien, so dass du 90 Tage legal im Land bist.

http://www.ausreisebestimmungen.de/spanien.html

canariafantastica
21.11.2011, 15:54
Alles klar Queru, wollte nur bissl was zusammentragen. Ist bestimmt einiges überholt. Mir stehen leider nur die Online-Medien zur Verfügung. Verlassen sollte man sich nicht darauf.

felin
21.11.2011, 17:02
wie ist das eigentlich mit der Meldepflicht,welche gesetzlichen Bestimmungen bestehen da und welche Dokumente braucht man da ggf., wenn man 5 Monate auf den Canaren lebt.

Du brauchst gar nichts. Deutscher Pass und/oder Perso. reicht
Erst ab 180 Tage wird es interessant, unter dem bist Du Tourist.
Kannst Dir den ganzen Krempel sparen.

thomas
21.11.2011, 18:29
@ felin , das ist ja eine gute aussage, eine die mir gefällt. denn in ein paar Jahren möchten wir immer hier überwintern, das heisst, nur eine gute Krankenversicherung, event. eine bank, die mit einer deutschen zusammenarbeitet und das reicht, die rentenversicherung und das Finanzamt sind da uninterressant.
wir möchten aber eine kleine Wohnung mieten und ein kleines Auto kaufen, geht denn das als Tourist?
Hotel und Leihwagen sind auf Dauer recht teuer.
Obwohl, Miete das ganze Jahr, Möbel anschaffen, auto anschaffen, Unterhalt für alles usw , das wird sich nicht viel nehmen

queru
21.11.2011, 18:46
Soweit ich es erkenne gibt es keine direkte zeitliche Frist sich im Einwohnermeldeamt einzuschreiben. Dort steht nur pauschal, dass man verpflichtet ist, wenn man hier lebt.
Meine Auffassung zu diesem Thema ist die, dass niemand behaupten kann dass ich hier wohne, solange ich weniger als 183 Tage im Jahr hier bin. Da ich der absolute Gegner bzgl. der Anmeldung bin, lege ich die Tage nicht pro Kalenderjahr aus, sondern ich zähle sie nur ab dem aktuellsten Ticket welches ich in der Hand halte und mit dem ich hier zuletzt auf die Insel kam. Ich persönlich würde solche Tickets übrigens für längere Zeit aufheben. Warum? Ich weiss es nicht, hab auch keine speziellen Fälle erlebt, aber ich sage mir: Bevor ich die Tickets wegwerfe habe ich sie genausoschnell in eine Plastikhülle gesteckt und dort stören sie genausowenig wie wenn sie im Papierkorb lägen.

Ich gebe mal ein kleines Beispiel:
Nehmen wir mal an, du würdest in einem Einwohnermeldeamt in Deutschland stehen und gleichzeitig in einem Einwohnermeldeamt in Spanien. Dies würde bedeuten, dass du z.B. bei der Europawahl in Deutschaldn wählen dürftest und nochmal hier in Spanien. Alleine beim durchlesen des letzten Satzes dürfte klar sein, dass es keine 2 Einschreibungen in Einwohnermeldeämtern verschiedener Länder geben darf.

felin
21.11.2011, 18:48
@ thomas,

tja, aber da geht es schon los.
Ohne Residencia darf eine Bank eigentlich kein Konto eröffnen.
Auto hier anmelden geht dann auch nicht.

queru
21.11.2011, 18:49
Es ist mir zwar bekannt, dass ein Bürger eines anderen EU-Mitgliedsstaats nur 3 Monate ohne diesen grünen Zettel (Residencia) hier sein darf, aber dieser Verpflichtung würde ich locker nicht nachkommen, da mir noch nie zu Ohren gekommen ist, dass irgendjemand dadurch Probleme bekommen hätte.

felin
21.11.2011, 18:54
Wo sollte auch das Problem liegen wenn man ein gültiges deutsches Ausweisdokument hat. Kontrolliert doch kein Mensch :cool:

oldiebutgoldi
21.11.2011, 18:54
muchas gracias senor felin :-)

felin
21.11.2011, 18:56
de nada

So ganz am Rande, hatte neulich beim Einkauf meine Residencia im Auto vergessen, an der Kasse mit Karte bezahlt und konnte mich nicht ausweisen. Habe der Kassiererin den seit 15 Jahren abgelaufenen Personalausweis gezeigt und es ging :cool:
Sieht man hier nicht so eng :!:

oldiebutgoldi
21.11.2011, 20:16
naja, Du wirst sie wahrscheinlich mit Deinen Augen so charmand verzaubert haben, daß sie den Unterschied nicht mehr erkannte :-))

thomas
21.11.2011, 20:49
ich lass mir auch nicht gern vorschreiben , was ich zu tun und lassen habe und kann auf solchen Papierkram gerne verzichten, jetzt kommt mein "aber"
was, wenn ich mal schuldig oder nicht, z. B. mit einen Unfall, polizei-einsatz, Gerichtsvorladung usw. mich nicht ausweisen kann? reagieren die span. Behörden dann auch so locker?

schmendrik
21.11.2011, 21:12
hat jmd noch ne info zu nicht eu-lern gefunden, die einen deutschen wohnsitz haben wegen residencia? dann könnt ich mir den weg zum gobierno mrg sparen..

felin
21.11.2011, 21:27
@ thomas,
Du wirst doch gültige Ausweisdokumente von DE haben.
Dann ist alles kein Problem.

thomas
21.11.2011, 21:43
jetzt wieder,
bei unseren letzten aufenthalt im juni hab ich beim check in MUC schon zu hören bekommen :ihr Perso ist abgelaufen. unbedingt erneuern.
ich dachte, naja ich hab ja noch den Pass, Sch..... , der war auch abgelaufen, man erstaunlicherweise in DE drüberweg gesehen, ebenso wie in LPA

felin
21.11.2011, 21:56
Laut Konsulat hier auf GC, ist ein Pass (DE) bis zu einem Jahr nach Ablauf nutzbar. Aber da würde ich mich bei spanischen Behörden nicht drauf verlassen.
Bin aber in Sevilla mit abgelaufenem Pass durch die Polizeikontrolle gekommen. Festland ist aber was anderes als hier.

queru
21.11.2011, 21:57
@ schmendrik: Bei all Dingen bzgl. Niederlassung, Aufenthalt, Visapflicht spricht man meines Wissens nach in den Geetzestexten Europas immer von der Staatsangehörigkeit. Ich meine daher, dass es es nur darauf ankommt und es keine Rolle spielen wird, dass man in einem anderen EU-Mitgliedsland eine Aufenthaltsgenehmigung hat.

Auf jeden Fall ist eins klar: Kroatische Staatsbürger dürfen sich in der Europäischen Union (also auch hier) ohne Visa 3 Monate aufhalten.
Das entnehme ich dem Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates vom 15. März 2001 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32001R0539:DE:NOT

Ulrich
13.03.2014, 10:29
Morgen, der Link für das Formular Residenz ist nicht mehr aktiv. Hat jemand einen anderen Link, für den nötigen Vordruck?

felin
13.03.2014, 23:16
Ist relativ sinnlos weil sich die Formulare öfter ändern, besser sich direkt alles geben lassen von der Policia Nacional.
Ist inzwischen kein großer Akt.

TC 490
21.03.2014, 08:21
Hier sind die jeweiligen Vordrucke, je nachdem welchen du brauchst, einfach draufklicken:
http://www.interior.gob.es/es/web/servicios-al-ciudadano/modelos-de-solicitud/extranjeria

Ulrich
03.04.2014, 16:00
Die Residenca zu beantragen ist eine aufwendige Sache. Ich habe eine Gestoria beauftrag und die Polizei will Nachweise über 5000 Euro Guthaben und die Nachweise meiner Einkünfte müssen von einen anerkannten Dolmetscher übersetzt werden. Kontoauszüge meines spanischen Konto reichen nicht mehr aus.

Chira
03.04.2014, 17:35
Wir haben es mit der Residencia endgültig aufgegeben. Neuerdings kann man sich mit nem Mietvertrag und NIE dauerhaft anmelden. Scheint neu zu sein. Also NIE erneuert: da die nur drei Monate gültig ist (obwohl sie lebenslang gleich bleibt) zur Policia, Formular ausgefüllt, zur Bank, knapp 20 Euro (fuer 2 Nies) gelöhnt, nach einer Woche konnten wir die NIEs abholen. Wieder fuer drei Monate gültig. Mit einer Kopie davon zum ayuntamiento, wurde dort dem Mietvertrag beigefügt und somit sind wir keine "despalcados" mehr sondern dauerhaft gemeldet.
Residencia wollten wir eigentlich nie, nur vernünftig angemeldet sein.

geckoherz
04.04.2014, 17:25
... Also NIE erneuert: da die nur drei Monate gültig ist ...

das kann ich mir nun wirklich nicht vorstellen

mit Mietvertrag bekommst du das Empadronamiento beim zuständigen Ayuntamiento, das Zertifikat darüber muss man aber nicht unbedingt abholen, wenn man keine Vergünstigungen in Anspruch nehmen will
aber die NIE braucht man doch nun wirklich ständig

Chira
04.04.2014, 20:45
Auf der NIE von März 2013 steht unten: "caduca a los tres meses"
März 2014: " Este certificado tiene una validez de tres meses"

charly-gc
04.04.2014, 22:30
Nun man weiß zwar nie welche Dummheiten und Schikanen sich die kanarischen Behörden mal wieder ausdenken, um den Zuzug von Ausländern zu erschweren.
Aber die NIE zeitlich zu begrenzen, erstaunt schon sehr, denn letztlich stellt es nur eine Registrierung bei den spanischen polizeilichen Behörden dar.
Man macht sich mit seinen persönlichen Daten als Ausländer bei der Polizei bekannt und integriert sich in das spanische System. Wenn ich einmal die Nummer habe , dann verfällt die nicht, das wäre ja auch komplett konträr zum spanischen System.
Ich würde begrüßen , wenn hier TC490 zum Beispiel mal etwas Licht ins Dunkel bringen könnte

lg
charly-gc

felin
04.04.2014, 22:36
Irgend etwas wird hier aber durcheinander gebracht.....

Die NIE - Numero Indentificacion Extranjero beantragt man einmal und behält sie sein Leben lang.
Im Rathaus kann man sich anmelden - Empadonar (registrieren)
Dafür benötigt man einen Mietvertrag und eine Residencia...
Trotzdem ist der 1. Weg nach NIE ins Rathaus, man erhält ein Dokument, das man für die Anmeldung der Residencia benötigt.
Das Certificado del Empadronamiento ist was anderes, dies gibt es in 2 Ausführungen, einmal 3 Monate gültig, dies ist für alle Amtswege notwendig, die das evtl. fordern.
Das 2. ist 6 Monate gültig und wird z.B. für Reisepreisvergünstigugen gebraucht.
Das Municipio (Gemeinde) Santa Lucia de Tirajana bildet auf GC eine Ausnahme, dort wird für die Registrierung (Empadronar) zusätzlich zum Mietvertrag ein Formular des Vermieters gefordert, das dieser seine Steuern ordentlich eingereicht hat für sein Mietobjekt.
Nachdem man die Residencia bekommen hat, ist der nächste Weg wieder das Rathaus, um seine Registrierung abzuschließen, dafür muss man seinen Pass, Mietvertrag und Residencia vorlegen und alles ist abgeschlossen.
Wenn man zeitig morgens aufsteht, ist das bis Mittags alles durch. Man ist dann zwar genervt aber bei einem Käffchen in einer netten Bar schnell vergessen ;-)

TC 490
04.04.2014, 22:58
Ich würde vorschlagen, dass Chira mal beide Dokumente einscannt (vorher die persönlichen Daten schwärzen) und hier hochläd. Nur so kann man sich ein Bild machen um welche Dokumente es sich wirklich handelt. "Certificados" gibt es wie Sand am Meer. Die Rumraterei um welche Dokumente es sich wirklich handelt oder ob der Schreiber davon ausgeht etwas in den Händen zu halten was sich dann als ganz etwas anderes herausstellt, dafür habe ich persönlich in erster Linie keine Zeit und in zweiter auch keine Lust mehr.

Ich entschuldige mich schonmal beim Schreiber, ist nicht´s persönliches, aber was ich in den vergangenen Jahrzehnten mit nicht spanisch sprechenden Leuten erlebt habe geht auf keine Kuhhaut, da erzählten mir z.B. Leute sie hätten eine Eröffnungslizens für eine Bar und als ich das Schriftstück sah, war´s etwas ganz anderes und vor allem kam dabei heraus, dass der Laden noch nie eine Eröffnunglizens hatte. Die Leute sahen nur den Stempel vom Rathaus konnten aber sonst nicht´s lesen.

Chira
05.04.2014, 13:10
Hier die erneuerte NIE:
5421

TC 490
05.04.2014, 17:32
Danke Chira jetzt ist die Sache klar. Es ist mir in der Tat neu, dass dieses Zertifikat nur noch begrenzte Gültigkeit hat. Wenn ich das so sehe wird der Grund das Gültigkeitsdatum zu beschränken der sein, dass diese Zertifikate immer aktuell sind. Im Allgemeinen ist es ja bei anderen Zertifikaten auch so, dass sie zeitlich begrenzt sind, da sich die zertifizierten Dinge ja immer ändern können. Obwohl sich selbstverständlich eine NIE Nr. normalerweise niemals ändert, so kenne ich z.B. einen Fall von vor vielen Jahren bei dem einem Bürger 2 verschiedenen NIE-Nummern zugeteilt wurden. Vielleicht wollen sie solchen Fehlern vorgreifen, denn wenn so ein Zertifikat nur noch 3 monatige Gültigkeit hat, so könnte beim auffinden von mehrfach verteilten Nummern an eine einzige Person, der Fehler insofern ausgemerzt werden, dass die Mehrfachnummern gelöscht werden könnten und künftige Zertifikate die die Person braucht nur noch auf eine einzige Nummer ausgestellt werden.

Chira
05.04.2014, 17:46
Der Aufwand ist genau der gleiche wie bei der Beantragung einer neuen NIE: zur Policia, zur Bank knapp 10 Euro einzahlen, wieder zur Policia, eine Woche warten und bei der Policia abholen. Kann ja auch sein das es dabei ums Geld geht :sad:

TC 490
05.04.2014, 17:49
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es um´s Geld geht. Im Normalfall braucht man so eine NIE Nummer ja fast nie und ich kann mir vorstellen, dass die meisten Behörden oder Banken auch ein abgelaufenes NIE-Zertifikat anerkennen würden.

geckoherz
05.04.2014, 21:33
da bin ich ja froh, dass auf meinem Dokument so ein Satz nicht steht
und ich hab schon das Gefühl, die NIE sehr häufig zu brauchen, die meisten Computervorgänge, Bestellungen, auch Anmeldungen beim Stromversorger, Telefongesellschaft etc. (und sogar Glücksspielteilnahmen) funktionieren nur bei Eingabe einer NIE, was auf dem ursprünglichen Dokument steht, ist da aber tatsächlich egal, da steht noch eine Uraltadresse drauf und das hat noch nie gestört

Ulrich
06.04.2014, 00:03
Jemand von diesen neuen Gesetzen gehört????

"Wir hatten heute ein gespräch mit der >Polizei wegen der residencia, es gibt leider seid kurzen neue Gesetze. Und die Polizei ist ziemlich streng mit der Residencia.
Also um die Residencia zubeantragen möchte die Polizei ein Certifikat von dein Einkommen , also das was du mir gegeben hast, aber ofizielle übersetzt."

TC 490
06.04.2014, 09:34
...und ich hab schon das Gefühl, die NIE sehr häufig zu brauchen...
Stimmt, ich hatte mich falsch ausgedrückt. Ich wollte eigentlich schreiben, dass man den schriftlichen Nachweis der NIE, mittels dieses Zertifikats fast nie braucht, vor allem für jene Leute die nicht in Spanien leben. Diese brauchen es im Normalfall nur wenn man z.B. ein Auto oder Wohnung kauft oder ein Bankkonto eröffnet und sowas passiert ja im Leben nicht allzu oft.
Klar ist, dass jemand der hier lebt seine NIE-Nr., wie jeder Spanier seine DNI-Nr., im Kopf hat und sie im täglichen Leben auch nutzen muss wie z.B. bei der Annahme von Einschreibebriefe vom Postboten oder der Unterzeichnung von Lieferscheinen, aber ich brauche sie nicht mit diesem Zertifikat schriftlich nachzuweisen sondern es genügt wenn ich sie unter meine Unterschrift dazuschreibe.

TC 490
06.04.2014, 09:55
Jemand von diesen neuen Gesetzen gehört????

"Wir hatten heute ein gespräch mit der >Polizei wegen der residencia, es gibt leider seid kurzen neue Gesetze. Und die Polizei ist ziemlich streng mit der Residencia.
Also um die Residencia zubeantragen möchte die Polizei ein Certifikat von dein Einkommen , also das was du mir gegeben hast, aber ofizielle übersetzt."
Vor einiger Zeit hatte mir jemand von einem Fall erzählt bei dem einer jungen Frau mit Kind das Certificado de Residente Comunitario oder dessen Verlängerung verweigert wurde, da sie nur einen Arbeitsvertrag auf 20 Std.-Basis hatte und ihr gesagt wurde, dass man von diesem Geld nicht leben könnte. Ob das stimmt kann ich nicht sagen. Vom Gefühl her denke ich es stimmt, denn ich habe den Eindruck, dass man in der EU wieder dahin zurückgeht wo zumindest Spanien schonmal war, nämlich dass jeder der hier wohnen will entweder arbeitssuchend ist (wahrscheinlich beschränkt auf vielleicht 3 Monate) oder jemand der eine Arbeitsstelle mit einem Einkommen hat welches ausreicht um davon zu leben plus Krankenversicherung oder jemand der nicht arbeitssuchend oder arbeitet eine Summe x an Geld auf dem Konto plus eine private Krankenversicherung hat. Jene Leute die schon lange hier leben werden davon nicht betroffen sein, denn sie werden ein Daueraufenthaltsrecht haben.
Aber wie gesagt, dass ist nur mein Eindruck, konkret wissen tu ich es (noch) nicht. Ob dazu extra Gesetze geändert werden mussten bezweifle ich, ich denke dafür reichen die bestehenden Gesetze aus.

charly-gc
06.04.2014, 10:27
@TC490, das mit den 20 std -vertrag, kenn ich, aber nur in bezug auf nichteuropäer mit aufenthalts und arbeits-erlaubnis, (habe angestellte aus südamerika) dort wurde dieses argument vorgebracht. allerdings schüttel ich ein wenig mit dem kopf in bezug auf EU-bürger, denn wie verträgt sich eine solche behördliche verodrnung mit dem freien selbstbestimmungsrecht in bezug auf meinen aufenthaltsort. ( Soweit ich gehört habe schütteln auch schon andere den kopf, und haben entsprechende eingaben bei der zuständigen EU-kommision gemacht. interessant ist ebenfalls, das die policia diese bestimmung nicht in schriftform einem aushändigen will oder villeicht auch nicht kann) dies ist mein kenntnisstand zum thema nachweis von einkommen bzw arbeitsvertrag

lg
charly-gc

Ulrich
06.04.2014, 11:11
Ich werde mal bei der Botschaft nachfragen, ob die Aussage der Polizei korrekt ist! Pro Dokument kostet die Übersetzung 60 bis 80 Euro. Das sind schon erhebliche Kosten.

TC 490
06.04.2014, 13:34
Ich komme eigentlich auch nicht klar damit, dass trotz Arbeitsvertrags auch noch auf die Summe die verdient wird geschaut werden soll. Meiner Meinung nach gibt es 4 Möglichkeiten:
1. Man hat einen Vertrag für nichtselbstständige Arbeit
2. Man ist selbstständig
3. Man arbeitet nicht und will dies auch in Zukunft nicht tun
4. Man hat schonmal 5 Jahre hier gelebt und erhält dann das Daueraufenthaltsrecht.

Bei 1. und 2. dürfte eigentlich kein Nachweis über die finanziellen Mittel verlangt werden
Bei 3 müssten finanzieller Rückhalt und Krankenversicherung verlangt werden
Bei 4, dürfte gar nichts ausser ein gültiger Perso od. Reisepass gefordert werden.

Vielleicht hilft beim argumentieren folgender Artikel vom Justizministerium immerhin die zuständige Behörde unter Documentación exigible: http://extranjeros.empleo.gob.es/es/InformacionInteres/InformacionProcedimientos/CiudadanosComunitarios/hoja102/index.html

Da steht eigentlich drin, dass der Nachweis über finanzielle Mittel nur bei Punkt 3 gefordert wird.

Hier das dazugehörige Gesetz aus 2012: http://www.boe.es/diario_boe/txt.php?id=BOE-A-2012-9218

Wolfgang K
24.06.2015, 23:37
Ich werde mal bei der Botschaft nachfragen, ob die Aussage der Polizei korrekt ist! Pro Dokument kostet die Übersetzung 60 bis 80 Euro. Das sind schon erhebliche Kosten.
Hallo Ulrich,
was hat die Botschaft geantwortet?

beaibiza
01.10.2015, 22:28
Hola ist das alles vom Certificado bis zur Residenz auch noch heute gültig?und bekommt man einen Mietvertrag einfach so? lieben Dank für Eure Hilfe Bea

Wolfgang K
02.10.2015, 13:18
Aus welchem Jahr sind deine Informationen?
In den letzten 4 Wochen hat sich nix geändert!

franky64
21.11.2015, 10:47
eine richtige Planung um den lebensmittelpunkt nach GC zu verlegen ist sicher das A und O, daher habe ich habe jetzt mit mit vielen Leuten gesprochen, unter anderem mit einer Firma die mit sowas geld verdient, aber irgendwie bin ich nicht wirklich schlauer.
Ich glaube ich habe vielleicht auch nicht die richtigen Fragen gestellt....

Ich versuche es nochmal mit dedizierten Fragen.

Ich bin in D selbstständig , also auch in der PKV versichert.
Ich kann meine Tätigkeit ohne Probleme auf GC ausführen und bekomme daraus ein Gehalt was zum Leben reicht, mehr aber auch nicht.
Die Einnahmen sind rückläufig, ich sehe darin keine Zukunft, und ich stecke auch nicht mehr sehr viel zeit und Energie rein.

Aufgrund der Kundenstruktur sollte die Selbstständigkeit auch so bleiben wie Sie ist und sollte nicht umfirmiert werden, ich werde in D eine Möglichkeit finden
ein Minibüro bzw einen Briefkasten als Adresse für die Firma zu erhalten.

Mich stören unter anderem die hohen Kosten der PKV (derzeit bei mir über 450€/monatlich, mit hohem Selbstbehalt)
da ich noch unter 55 bin sollte man ggfs Änderungen wohl überlegen und wenn dann "zeitnah" etwas ändern.

Ziel ist es die regelmässigen Kosten in D auf ein Minimum zu drücken, aber einen Mini Wohnsitz in D zu behalten.
Meine Partnerin, nicht verheiratet, ist derzeit gerade dabei Ihren Job zu beenden, aus verschiedenen Gründen,
wäre also dann erst mit ALG1 und GKV ausgestattet. Wir wollen eine sehr günstige kleine Wohnung in D mieten, und dort dann auch gemeldet sein.
Die Wohnung auch deshalb um bei Bedarf pendeln zu können und einen Anlaufpunkt und ein Bett zu haben.

Auf GC wollen wir uns hauptsächlich aufhalten, dort eine Wohnung mieten, ich möchte als autonomo arbeiten und ein neues Business - was ich im Kopf habe - aufbauen.
Meine Partnerin soll versuchen eine Tätigkeit zu finden. Da dies schwierig ist - könnte bei Erfolg ggfs auch eine Beschäftigung in dem neuen Business in Betracht kommen.

Da ich die Kosten reduzieren möchte, stellt sich erst mal bei mir die Frage nach der Krankenversicherung. Könnte ich meiner PKV sagen das ich diese Ruhend stellen möchte
(gegen kleinen Betrag könnte das gehen) aber ist das möglich wenn ich mich in D nicht abmelde sondern sage das ich einen längeren Auslandsaufenthalt plane?
Laut dem was ich lese sollen die Krankenversicherungen in Spanien deutlich günstiger sein.

Fragen:
Muss ich für den Abschluss einer spanischen PKV die Residencia haben? Oder nur "gemeldet" sein. Nach allem was ich gelesen habe setzt die Residencia
die komplette Abmeldung in D vorraus, "2 wohnsitze" gehen wohl nicht, hier kommt dann wohl das Steuerthema auf, wo ich später drauf eingehe.

Wenn man in D ALG1 bezieht wird man ständig mit Terminen bombadiert, was natürlich nicht gut ist wenn man eigentlich in GC weilt, wenn man sagt das man nach GC will
werden die Zahlungen gesperrt, es heisst also für meine Partnerin hier schnell Fakten zu schaffen um das Thema KV und Einkommen irgendwie zu regeln.
Wenn meine Partnerin keinen Arbeitsvertrag als Angestellte erhält müsste Sie ja auch eine spanische PKV abschliessen, hier ist dann wieder die Frage der "Regeln"

Man müsste wohl bei Arbeitsagentur in D angeben das man sich "vorrübergehend" nicht arbeitssuchend meldet weil man sich in Spanien aufhält, dann würden die Zahlungen
eingestellt. Ich gehe davon aus das man auch die Krankenversicherung nicht übernimmt bzw ALG1 Zahlung eingestellt wird, man wird zum Jobcenter (ALG2) verwiesen, um da eine KV zu bekommen müsste man ALG2 beantragen, es ist ein Rattenschwanz....
Das wollen wir alles nicht, daher die Frage hat dies schonmal jemand zuende gedacht und hat hier Erfahrungen? Kommt etwas auf einen zu wenn man "das System schleifen lässt, sprich zwar keine Leistungen bekommt, aber trotzdem gemeldet ist?
Wie teuer kommt ungefähr eine spanische GKV für eine 47 jährige wo man dann einen deutschsprachigen Arzt frei wählen kann.

Wenn man keine Residencia beantragt, weil man einen Wohnsitz in D behalten möchte, aber trotzdem auf GC wohnt und arbeitet, macht man sich irgendwo strafbar?
Ich würde meine Einkünfte über mein Gehalt in D ordnungsgemäss in D versteuern, meine Tätigkeit in GC ordnungsgemäss anmelden und mir dafür dann einen Steuerberater suchen und ebenfalls ordnungsgemäss versteuern

Oder habe ich "residencia" noch nicht wirklich verstanden? Denn nachdem was ich gelesen habe ist das ja eigentlich nur der Eintrag in ein "Ausländerregister" Denn als EU Bürger
darf ich mich doch innerhalb der EU "aufhalten" wann und wo ich will und auch wie lange ich will, oder?

irgendwie habe ich sehr viele Fragezeichen....

kuehnetec
21.11.2015, 12:23
Hallo,
ich würde noch in Deutschland einen Termin bei https://ec.europa.eu/eures/public/de/homepage
machen in jeder größeren Stadt gibts spezielle Eures Berater bei den Arbeitsagenturen.
Vieles zum Thema Sozialversicherung und arbeiten im EU Ausland lässt sich dort kostenlos klären.
Wichtig nicht jeder Arbeitsvermittler im Arbeitsamt versteht die Tragweite einer EU Auswanderung daher ist es unbedingt erforderlich
diese speziellen Eures Berater anzusprechen die wissen auch wie man zu sinnvollen Massnahmen z.b Sprachkursen
kommt und wie man eine EU taugliche Bewerbung verfasst.
Es gibt einige Möglichkeiten im EU Ausland für einige Zeit Arbeitslosengeld aus Deutschland zu erhalten dazu müssen aber vorher
Anträge in D und auch für ES müssen Papiere ausgestellt werden
und einige Vorraussetzungen müssen eingehalten werden.

Mfg Andreas

franky64
21.11.2015, 12:50
Hallo Andreas,

eine Information die ich noch nicht kannte, vielen Dank!
Habe etwas gegoggelt und herausgefunden das unter gewissen Umständen bis zu 3 Monaten das ALG1 weitergezahlt wird...

Das ist zwar nicht viel Zeit, aber immerhin, besser als gar nichts.

Wenn noch jemand etwas beitragen kann, immer her damit.

laluna3
21.11.2015, 13:47
Vor Jahren konnte man 3 Monate ins europaeische Ausland gehen, um dort Arbeit zu suchen.
Hier musste man sich innerhalb von 7 Tagen, mit den deutschen Papieren, beim hiesigen Arbeitsamt melden.
Die Bearbeitung hat ca. 6 Wochen gedauert. Wird aber nachbezahlt.
Das Arbeitslosengeld wird auf dein span. Konto ueberwiesen.
Waehrend dieser Zeit bleibst du in der deutschen Krankenversicherung.
Nach den 3 Monaten musst du dich in Deutschland beim AA persoenlich melden. Wenn nicht, verfallen saemtliche weiter Ansprueche.

franky64
24.11.2015, 18:23
Thema Krankenversicherung:

Ich will jetzt keine Hinweise ob irgendetwas "illegal" oder gegen die Regeln ist, ich will nur wissen ob das jemand genauso macht bzw weiss ob es weitere so machen.

Wenn ich im Gespräch mit mehreren anderen alles richtig verstanden habe braucht man bei Beantragung der Residencia KEINE Abmeldung aus Deutschland vorzulegen.
Weil man ja ohne Probleme mehrere Wohnsitze haben darf.

Man könnte also einen Wohnsitz in D haben und einen in GC. folgendes "fiktives Beispiel" stelle ich mal zur Diskussion.

Person A ist selbstständig und verheiratet und bei der AOK XY freiwillig versichert, Die Ehefrau ist in der Familienversicherung angemeldet. Die Person kündigt Ihr selbstständiges Gewerbe
und teilt das der AOK mit, daraufhin wird der Mindestbetrag als Einkommen angenommen und abgerechnet.

Person A mit ehefrau wandert nach GC aus, Wohnsitz bleibt in D erhalten, die freiwillige KV bleibt erhalten und wird monatlich überwiesen. Man pendelt auch unregelmässig hin und her.
In GC macht man ein Gewerbe, beantragt die Residencia und bekomt diese auch. Wenn man krank ist fährt man nach meloneras ins Krankenhaus, legt sein deutsche Karte vor, und wird behandelt.
Wenn man zum bespiel geplante sachen wie Zahnarzt haben will, macht man einen Termin und fliegt rüber.

Wiegesagt das ganze ist nicht wirklich fiktiv, sondern scheint so zu funktionieren, ich frage mich was wirklich passiert wenn ein übereifriger KV Mitarbeiter mal untersucht wieso
ein deutscher plötzlich xy "Notfälle" in GC hat der eigentlich ja in D sein seinen Wohnsitz hat, und dann rauskommt das der eine Residencia hat und auch in GC gemeldet ist.

Könnte die KV ggfs den versicherungsschutz rückwirkend kündigen und geld verlangen?

Wolfgang K
24.11.2015, 18:34
... braucht man bei Beantragung der Residencia KEINE Abmeldung aus Deutschland vorzulegen.
Weil man ja ohne Probleme mehrere Wohnsitze haben darf.

Man könnte also einen Wohnsitz in D haben und einen in GC. Richtig!


... beantragt die Residencia und bekomt diese auch. NEIN!

Ohne KV-Nachweis (E121 für Pflichtversicherte oder Bescheinigung der PKV in spanisch) keine sogenannte Residencia!!!!

franky64
24.11.2015, 18:42
ja gut, aber wenn man mit der freiwilligen GKV aus D die KV nachweisen kann...und diese anerkannt wird...

Wolfgang K
24.11.2015, 18:47
" ich frage mich was wirklich passiert wenn ein übereifriger KV Mitarbeiter mal untersucht ""

Ja und wer stellt den PKV Nachweis aus?

franky64
24.11.2015, 18:58
nach einer googlesuche ist da tatsächlich ein Haken, ich muss da morgen nochmal jemand fragen wie das gegangen sein soll...danke Wolfgang!

gordita
25.11.2015, 00:10
Das Formular E121 bekommst du doch nur von deiner Krankenkasse, wenn du denen mitteilst, dass du hier wohnst und Residencia beantragen möchtest. Aber was spricht dagegen? Dann zahlst du deine KV in D und wohnst hier. Der Vorteil wäre, dass du dann hier normal zum Arzt gehen kannst, weil du dich hier bei der seguridad social anmelden musst.

angjoh
21.11.2016, 14:15
Hallo Ihr Lieben. Was genau sind denn derzeit die Voraussetzungen um
die Residencia zu erhalten (vor Allem wenn man vor zig Jahren schon mal Residente war - Sonderfall ich weiss)
Einzig das Certificado de Empadronamiento, Perso und NIE? Das wäre toll... ich hörte Stories von Mindestaufenthaltsdauer über Vorlegen der Kontoauszüge bis hin zum Arbeitsvertrag. Was stimmt denn nun? Ach ja, hab die deutsche Staatsangehörigkeit. Vielen Dank im Voraus. LG Angie

laluna3
25.11.2016, 10:56
Wenn du schon mal Resident warst, hast du ja eine NIE Nummer.
Ansonsten musst du u.a. nachweisen, das du nicht dem span. Staat auf der Tasche liegst.

angjoh
25.11.2016, 12:35
Vielen Dank für Deine Antwort, La Luna. Ja genau. Die NIE habe ich noch. Das Certificado de Empadronamiento müsste ich beantragen. Kontoauszüge, Lohnnachweise und Sozialvers.nachweis sowie private Krankenversicherung reichen hoffentlich als Nachweis.

laluna3
26.11.2016, 11:47
ja. Das sollte ausreichen.
Am besten alles auch noch in Kopie mitnehmen.

Viel Glueck

angjoh
27.11.2016, 12:20
Ja, das mache ich. Alles im Original und Kopie.
Das wird schon :-) Besten Dank für Deine Antwort und einen schönen Sonntag. Saludos Angie

derMarcus
03.02.2017, 18:35
hallo, ich habe die ersten Seiten gelesen ohne Antwort auf meine Frage zu finden:

Reicht für die Residencia und Certificado de Empadronamiento der Mietvertrag einer Wohnung auf GC aus, während ich mit Hauptwohnsitz noch in Deutschland gemeldet bin?

schönen Gruss,
Marcus

felin
04.02.2017, 00:43
Nein.
Ohne Residencia gibt es kein Empadronamiento..
Also erst mal diese beantragen. NIE hast Du schon? Sonst fängt es da an.
Für die Residencia brauchst Du einen mindestens noch 1/2 Jahr gültigen Pass, Geburtsurkunde aus dem hervorgeht, wer Vater und Mutter ist.
Hast Du die Residencia, kannst Du im Rathaus das Empadronamiento beantragen, dazu brauchst Du Pass, Residencia und Mietvertrag.
Alle natürlich überall IMMER mit Kopie!!!

derMarcus
04.02.2017, 10:14
hallo Felin,
danke für die Erklärung, da hab ich wohl ein paar Dinge durcheinander gebracht. Also

1. NIE - die persönliche Ausländernummer, um alles weitere zu beantragen
2. Residencia - Aufenthaltsgenehmigung
3. EMPADRONAMIENTO - Eingemeindung

danke, dann habe ich schonmal etwas

felin
04.02.2017, 10:20
Wenn Du alle Deine Dokumente bereit hast und früh startest, schaffst das an einem Tag mit ein klein wenig Glück.
Aber mach es nicht Montags ;-)

!!! Passbilder nicht vergessen, aber in dem hier üblichen Format !!!

Als Anmerkung:
Das geht nur in spanisch, die Polizei redet mit Dir nicht deutsch.
Dort hängt sogar ein Schild: "Amtsprache ist spanisch", also notfalls jmd. mitnehmen der spanisch spricht.

derMarcus
04.02.2017, 10:24
ja, kein Problem. Dazu habe ich schon Bekannte auf der Insel.


doch noch eine Frage zu den Papieren. Muss ich mich für Schritt 2 Residencia oder 3 EMPADRONAMIENTO in meiner Gemeinde in Deutschland abmelden?

schönen Gruss,
Marcus

felin
04.02.2017, 10:26
Ich schick Dir mal ne PN

elke
08.06.2021, 14:58
Ich muss meine Residencia verlängern, kann man dazu online einen Termin bei der Polizei machen?

gordita
09.06.2021, 15:31
Wieso war deine Residencia denn begrenzt? Ist das immer so?

elke
09.06.2021, 18:36
Ich habe es gelesen:
https://www.justlanded.com/deutsch/Spanien/Landesfuehrer/Visa-Papiere/Residencia-und-NIE#:~:text=Sie%20erhalten%20keine%20Benachrichtig ung%2C%20wenn,de%20residencia%20sowie%20eine%20Fot okopie

Wolfgang K
09.06.2021, 23:01
aktuell auch hier:
https://sede.policia.gob.es/portalCiudadano/extranjeria/pr_cer_reg_ue.html

gordita
09.06.2021, 23:39
Una vez que haya residido legalmente en España durante un período continuado de cinco años, a petición del interesado, se expedirá un certificado del derecho a residir con carácter permanente.

(Art. 10 Real Decreto 240/2007)

Bei dem Link habe ich dieses hier gefunden. Nach 5 Jahren erhält man also eine permanente Residencia.

elke
10.06.2021, 14:53
Vielen Dank!

gordita
28.12.2022, 16:31
Hatte heute ein Telefonat mit der Deutschen Botschaft in Las Palmas. Da mir viel erzählt wurde, auf Nachfragen gesagt wurde, dass sie es nicht so genau wüsste, hoffe ich hier meine Fragen klären zu können.

Wenn ich hier als Spanierin gemeldet bin, muss ich mich dann in D abmelden?

———
Nachdem ich hier die letzten Seiten gelesen habe, würde mich weiter interessieren, ob ich als Spanierin und Deutsche die Residencia brauche. Empadronamiento ist natürlich erfolgt.

Und die Frage, wenn ich mich in D Abmelden würde. Muss ich dann dort keine Steuern mehr zahlen oder hängt das mit der Deutschen Staatsangehörigkeit zusammen?