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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Private Autos fahren?



otta
22.05.2011, 11:46
Ich habe in einer Autowerkstatt gehört, daß Urlauber, nicht mein eigenes Auto fahren dürfen.
Kann mir jemand bestätigen, ob das stimmmt?

Peace
22.05.2011, 12:12
Das stimmt so nicht ganz. Grundsätzlich darfst Du Dein Auto nicht entgeltlich zu Verfügung stellen. Weiters mußt Du darauf achten dass Dein Auto für mehrere Fahrer versichert ist. Normalerweise muss der/ die Fahrer eingetragen sein.
An und für sich wo kein Kläger da kein Richter. Sollte es jedoch zufällig passieren das Dein Auto mehrmals mit anderen Fahrern gestoppt wird dann könnte es so Problemen kommen.
Da Du schreibst an Touristen, nehme ich nicht an das Du keine Freunde oder Bekannte meinst. Dann würde ich dies wirklich nicht riskieren.

queru
22.05.2011, 16:29
Was ich vor langer Zeit mal hörte war, dass z.B. ein hier auf Gran Canaria lebender Deutscher in Deutschland keinen deutschen PKW fahren darf (ausser einen Mietwagen) da er sonst Steuerhinterziehung begeht. Dementsprechend dürfte es umgekehrt genau so sein.
Ob das heute in Zeiten der EU immer noch so ist, weiss ich nicht.

thomas
22.05.2011, 17:37
das stimmt, glaube ich, so nicht ganz. gran canaria gehört zur EU.ein schweizer z.B. darf zwar ohne probleme mit seinem auto nach DE, darf hier Parken, fahren usw. sobald aber ein deutscher das Auto bewegt, gilt das Auto als nach DE eingeführt und der Fahrende , nicht der eigentliche Besitzer, muss die entsprechenden Zollgebühren und Steuern bezahlen. soweit ich weiss, gilt das aber nur für PKW , die von ausserhalb der EU kommen

queru
22.05.2011, 18:03
soweit ich weiss, gilt das aber nur für PKW , die von ausserhalb der EU kommen
Wie ich schrieb bin ich nicht sicher, aber in diesem Sinne könnte es evtl. eine Rolle spielen, dass die Kanaren zwar zur EU gehören jedoch nicht zur europäischen Zollunion.

thomas
22.05.2011, 18:13
soweit ich weiss, gilt das aber nur für PKW , die von ausserhalb der EU kommen
Wie ich schrieb bin ich nicht sicher, aber in diesem Sinne könnte es evtl. eine Rolle spielen, dass die Kanaren zwar zur EU gehören jedoch nicht zur europäischen Zollunion.

stimmt auch wieder, ich habe das in einer zeitschrift gelesen. da hat sogar der Zollbeamte zugegeben, das er das bis dahin auch nicht genau wusste und sich selbst erst genau informieren musste.

queru
22.05.2011, 18:16
Um übrix das Beispiel Schweiz-Deutschland aufzugreifen, habe ich mich gestern zufällig mit jemandem unterhalten und der sagte mir, dass er einen Fall kennt in dem ein Deutscher 5000 Euro Strafe zahlen musste weil er ein schweizer Fahrzeug in Deutschland fuhr.

thomas
22.05.2011, 18:23
Um übrix das Beispiel Schweiz-Deutschland aufzugreifen, habe ich mich gestern zufällig mit jemandem unterhalten und der sagte mir, dass er einen Fall kennt in dem ein Deutscher 5000 Euro Strafe zahlen musste weil er ein schweizer Fahrzeug in Deutschland fuhr.

das wird das gleiche sein , was ich gelesen habe

otta
24.05.2011, 08:36
Das mit der Schweiz stimmt.
Ich habe diesen Fall im Fernsehen gesehen.
Ein Schweizer flog von Deutschland in den Urlaub und übergab sein Auto einem deutschen Freund für die Urlaubszeit.
Und wie es der Zufall immer so will, wurde der Deutsche mit dem Auto des Schweizers kontrolliert.
Er mußte Zollgebühren mit einer Anzeige in Höhe von 5000 € zahlen.
Wäre die Schweiz EU-Mitglied hätte das keine Auswirkungen gehabt.
In den EU-Staaten kann einer dem anderen seinem Auto fahren, genau wie innerhalb Deutschlands.
Deshalb habe ich aucch diese Frage gestellt.
Ich kann mir deshalb nicht vorstellen, daß meine Tochter, wenn Sie mich auf der Insel besucht, nicht mein Auto fahren darf.

Danke für Euer Interesse

Peace
24.05.2011, 10:21
Natürlich ist es etwas anderes wenn es sich um Deine Tochter handelt. Du schriebst in der Frage jedoch "Touristen" daher der Rat zur Vorsicht.

dyson
24.05.2011, 11:57
touristen dürfen hier nicht mit privat zugelassenen autos fahren, nur mit mietwagen. also nicht an besucher das eigene auto ausleihen, egaL wie verwandt oder nicht verwandt sie sind. wenn was passiert droht kein versicherungsschutz! das auto an andere residenten verleihen ist kein problem - solange die einen führerschein haben :grin: und in der versicherungspolice nix gegenteiliges steht.

Peace
24.05.2011, 12:16
touristen dürfen hier nicht mit privat zugelassenen autos fahren, nur mit mietwagen. also nicht an besucher das eigene auto ausleihen, egaL wie verwandt oder nicht verwandt sie sind. wenn was passiert droht kein versicherungsschutz!

Da ich Besuch meiner Schwester und deren LG hatte und diese mit unserem Auto fahren wollten, hatte ich bei meiner Versicherung nachgefragt. Man sagte mir ausdrücklich Familienmitglieder dürfen den Wagen zeitweise nutzen auch wenn Sie als Touristen hier wären.

dyson
27.05.2011, 17:55
darauf würde ich mich nicht verlassen! das widerspricht dem gesetz, denn touristen sind touristen und diese dürfen hier eben nun mal keine auf einen privaten residenten zugelassenen fz fahren.
ausserdem sollte bedacht werden, dass die kanaren ebenso wie ceuta und melilla einen sonderstatus (wie auch die überseegebiete anderer eu-staaten) innerhalb der eu haben und keinesfalls mit dem festland oder anderen "direkten" eu-staaten verglichen werden können.

Ex-User-1
27.05.2011, 21:14
touristen dürfen hier nicht mit privat zugelassenen autos fahren, nur mit mietwagen. also nicht an besucher das eigene auto ausleihen, egaL wie verwandt oder nicht verwandt sie sind. wenn was passiert droht kein versicherungsschutz! das auto an andere residenten verleihen ist kein problem - solange die einen führerschein haben :grin: und in der versicherungspolice nix gegenteiliges steht.

Hast Du gesetzliche Quellen für diese Behauptung?
Weder ADAC noch ÖAMTC (in Österreich) ist solch eine Regelung bekannt.

Was die Problematik des eingetragenen Fahrers betrifft: meines Wissens ist es so, dass im Falle eines Unfalls durch einen anderen Fahrer die Versicherung eine Nachzahlung auf den höheren Tarif fordern kann.

Der Versicherungsschutz erlischt ganz sicher nicht!

Ex-User-1
27.05.2011, 21:21
Um übrix das Beispiel Schweiz-Deutschland aufzugreifen, habe ich mich gestern zufällig mit jemandem unterhalten und der sagte mir, dass er einen Fall kennt in dem ein Deutscher 5000 Euro Strafe zahlen musste weil er ein schweizer Fahrzeug in Deutschland fuhr.

Das ist klar - solange der Deutsche nicht seinen Wohnsitz in der Schweiz hat. So er seinen Wohnsitz in Deutschland hat und mit einem nicht nach Deutschland eingeführten und verzollten Auto fährt, begeht er Steuerhinterziehung.


Was ich vor langer Zeit mal hörte war, dass z.B. ein hier auf Gran Canaria lebender Deutscher in Deutschland keinen deutschen PKW fahren darf (ausser einen Mietwagen) da er sonst Steuerhinterziehung begeht. Dementsprechend dürfte es umgekehrt genau so sein.
Ob das heute in Zeiten der EU immer noch so ist, weiss ich nicht.

Das ist falsch. Er fährt ja in Deutschland mit einem in Deutschland verzollten Auto. Und das war auch vor 20 Jahren nicht anders.