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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Deutsches Büro auf GC



Kikidie
23.07.2011, 16:55
Mich würde mal interessieren welche Voraussetzungen man erfüllen muss um auf GC ein Büro als Niederlassung eines deutschen Unternehmens zu gründen. Neben dem ansässigen Mitarbeiter würden von Zeit zu Zeit auch Mitarbeiter aus Deutschland, für ein paar Tage oder Wochen dort tätig sein. Dafür könnte man eine Wohnung in der Nähe des Büros mieten.

Was sind dem gegenüber Residenten? Sind es die gleichen Voraussetzungen?

Danke für ein paar aufklärende Worte, es ist nichts spruchreifes, ich überlege nur etwas lauter :-)

Christian

Ex-User-1
23.07.2011, 23:46
Es gibt 3 Varianten:
a) Repräsentanz: darf keine eigenständige Geschäftstätigkeit ausüben, nur Marktforschung, Kontaktbüro etc.

b) Niederlassung: eine nicht selbständige Abteilung der deutschen Firma

c) Tochtergesellschaft: eigenständige juristische Person.

kommt jetzt ganz darauf an, was Du genau machen willst, aber da die Gründung einer S.L. sehr einfach und die diesbezüglichen Kosten überschaubar sind, ist c) schon aus steuerlichen Gründen sicher interessant. (Mutter-Tochter-Richtlinie der EU)

Abhängig von Deiner Geschäftstätigkeit und den zu erwarteten Umsätzen ist zuerst einmal die RIC (Riserva Inversiones Canarias = Investitionsrüclage) zu erwähnen, wo Du 90% der Gewinne steuerfrei als Rücklage bilden kannst. De facto zahlst Du also nur 3%, wenn Du den Rest innerhalb von 5 Jahren reinvestierst. Details darüber würden jetzt zu weit führen.

Falls Du mehr vor hast, wäre die Gründung einer Z.E.C.-Firma zu überlegen (braucht aber mind. 5 Mitarbeiter), dann bezahlst Du bis mindestens 2019 nur einen Pauschalsteuersatz von 4% und musst nichts reinvestieren. Gründung aktuell bis 2013 möglich, über Verlängerund (auch der laufzeit) wird verhandelt.

Was Mitarbeiter aus Deutschland betrifft so brauchen die keine besonderen Formalitäten zu beachten. Voraussetzung:

- Der Arbeitnehmer wird im Rahmen eines in Deutschland bestehenden Beschäftigungsverhältnisses ins Ausland entsandt.
- Die Entsendung ist entweder durch die Eigenart der Beschäftigung (z. B. Projekte) oder auf Grund eines Vertrages im Voraus befristet.

Kikidie
24.07.2011, 12:18
bernie117
vielen Dank für diese Infos, ich denke ich werde wenn ich die Gedanken vertiefen will mich mal bei Dir melden.

Was aber ist wenn ich über einen längeren Zeitpunkt selbst oder einen Mitarbeiter zur Einarbeitung auf GC im Büro beschäftige. Oder anders gefragt ist es aus irgend welchen Gründen sinnvoll diesen deutschen Mitarbeiter in der Tochtergesellschaft zu beschäftigen und was ist in diesem Zusammenhang ein Resident, oder gibt es keinen Zusammenhang?

Ich denke es ist vielleicht auch sinnvoll bei meinem nächsten Besuch einige Termine zu machen um greifbare Klarheiten zu erhalten.
Danke
Christian

Ex-User-1
24.07.2011, 12:44
Der "längere Zeitpunkt" ist ein dehnbarer Begriff. Aber wie ich schon sagte, wenn's Projektorientiert ist, dann kann das auch über mehrere Monate gehen.

Was man lediglich ausschließen will ist, wie es * oder auch Reiseveranstalter gerne gemacht haben, dass Mitarbeiter die permanent in einem Land gearbeitet haben, in einem anderen Land anzustellen, um bestimmte Gesetze zu umgehen bzw. die Arbeitnehmerrechte zu beschneiden.

Du selbst als Unternehmer, der eindeutig seinen Lebensmittelpunkt in Deuschland hat, hast da sicher kein Problem. Und ein Mitarbeiter, der ja auch wieder zu einem absehbaren Zeitpunkt zurückgeht (und auch in Deuschland seine Wohnung hat), der fällt auch unter den Begriff "Entsendung".

Wenn Du einen Mitarbeiter hier einstellst dann muss der natürlich - wenn auch möglicher Weise vorübergehend - seinen Lebensmittelpunkt hierher verlegen.

Er braucht auf jeden Fall eine N.I.E. (Número de Identificación de Extranjeros), mit der für EU-Bürger gleichzeitig die Residencia vergeben wird, wenn man hier seinen Hauptwohnsitz hat.

Ob man diesen nach 2 oder 5 oder 10 Monaten oder auch nach Jahren wieder nach Deutschland verlegt spielt hier keine Rolle.

Ohne N.I.E. kannst und darfst Du hier aber niemanden anstellen.

Was - aus steuerlichen und/oder versicherungstechnischen Gründen - sinnvoller ist, wäre im Einzelfall mit einer Gestoria zu klären.

Kann Dir noch ein Buch empfehlen: Firma in Spanien (http://www.amazon.de/Firma-Spanien-Handbuch-Unternehmer-Firmengr%C3%BCnder/dp/3921326400/ref=sr_1_2?ie=UTF8&qid=1311507622&sr=8-2), das beantwortet Dir wahrscheinlich schon vorab viele Fragen.

Hab meines gesucht, aber ich befürchte, ich hab's wieder einmal auf Nimmerwiedersehen verliehen...

EDIT: Name der Firma entfernt. gez. queru

Kikidie
24.07.2011, 12:51
zu Deinem letzten Absatz:

Oh ja verliehen habe ich schon fast einen halben Hausstand und alle die jetzt diese Zeilen lesen, geben uns beiden vielleicht mal unsere Sachen zurück. Leider vergesse ich sehr oft an wen ich nun was verliehen habe.

Danke bernie117 für den Tipp mit dem Buch und die anderen Zeilen.