Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bußgelder im touristischen Bereich
Werde hier mal eine lose Aufstellung über Bußgelder machen die ich in den amtlichen Mitteilungsblättern im Laufe der Zeit so lese.
Das könnte dem ein oder anderen Geschäftsmann oder solche die es noch werden als Hinweis dienen was alles zu beachten ist.
Achtung die Strafen sind nur für den jeweiligen Fall und nicht zu verallgemeinern, da die Inspektoren einen Spielraum haben und es z.B. auch eine Rolle spielen kann ob das Geschäft vorher bereits eine andere Strafe bekam.
Illegale touristische Vermietung eines Appartements in Puerto de Mogán vom 27.12.08-10.01.09.
Strafe 18.000 Euro, Grad: schwerwiegend.
Sich der touristischen Inspektion verweigert oder sie behindert haben mit dem Ergebnis, dass sie nicht stattfinden konnte.
Strafe 7.200 Euro, Grad: schwerwiegend.
Im konkreten Fall wollte die Inspektion wohl einer illegalen touristischen Vermietung in einem Appartement in La Laguna (Teneriffa) nachgehen.
Bar-Cafetería:
Das Inspektionsbuch nicht zur Verfügung der Tourismusinspektion zu haben.
Strafe 270 Euro
Bar-Cafetería:
1. Fehlender Hinweis auf die Existenz der Reklamationsblätter (300 Euro)
2. Fehlende Preisliste (300 Euro)
Defizite in einem Appartement:
1. Schlafzimmerfenster mit defekter Schließvorrichtung
2. Feuchtigkeit innerhalb des Schranks
3. Risse in der Wand unter dem Fenster welches mit Isolierband abgedichtet ist
Strafe: 480 Euro
Bar-Cafetería:
Der zuständigen Behörde nicht den Beginn der Aktivität mitgeteilt.
Geldstrafe: 1650 Euro
Bar-Cafetería:
Defizite in Bezug auf die Toiletten (Details sind nicht aufgezählt)
Geldstrafe: 750 Euro
Bar-Cafetería:
Der zuständigen Behörde nicht den Wechsel des Betreibers der Aktivität mitgeteilt.
Strafe: 901 Euro
Restaurant:
Keine ordnungsgemäße Rechnung ausgestellt.
Strafe: 90 Euro
Anmerkung queru: Während es einer Bar-Cafetería, Restaurant erlaubt ist beim Umgang mit dem normelen Endverbraucher lediglich ein Ticket als Rechnungsersatz zu übergeben, sind sie dennoch verpflichtet einem Geschäftsmann, auf dessen Verlangen, eine komplette ordnungsgemässe Rechnung auszustellen.
Restaurant:
Kein Inspektionsbuch haben.
Strafe 540 Euro
Bar-Cafeteria
Benutzung elektronischer Musikverstärker ohne dass das Lokal für diesen Zweck angepasst und auch nicht schallgeschützt ist, was dazu führt, dass der Lärm der produziert wird nach Aussen dringt.
Geldstrafe: 480 Euro.
Bar-Cafeteria
Hier hat´s ein Lokal im Yumbo-Zentrum erwischt:
1. Zum allerersten Mal lese ich den Tatbestand “Kein Personal welches spanisch spricht vorhanden”. (Wie der Inspektor darauf kam, steht leider nicht drin).
Dafür wird dem Betreiber eine Geldstrafe von 601 Euro vorgeschlagen.
Als 2. hatte der Betreiber wohl ein Schild am Lokal angebracht auf dem stand, dass man die Möglichkeit hat 2 Cocktails zum Preis von 5 Euro zu konsumieren. Hier reklamiert der Inspektor, dass nicht drauf stand, dass dies pro einzelnen Kunden ist. Dies hätte zu der Verwirrung eines Kunden geführt, der dann das Lokal angezeigt hat.
Dafür wird dem Betreiber eine Geldstrafe von 480 Euro vorgeschlagen.
Nicht die vom Tourismusinspektor geforderten Dokumente übermittelt.
1503 Euro.
Bar-Cafetería
Keine Reklamationsblätter vorhanden: 1505 Euro.
Kommentar: Keine Ahnung warum in diesem Fall eine solch hohe Strafe verhängt wurde, im Normallfall ist die Strafe wesentlich geringer.
Restaurant:
Dem Kunden die Aushändigung eines Reklamationsblatt verweigert
225 Euro
Bar-Cafeteria:
Keine Reklamationsblätter im Geschäft vorhanden 195 Euro
Kurios, dann sagt der Wirt dem Kunden lieber er hat keine Blätter (als zu sagen er hat kein Bock ihm welche auszuhändigen) und spart 30€ :grin:
Nicht unbedingt, denn wie du in in meinem posting von 20:07 Uhr siehst, kann es einen auch wesentlich härter treffen wenn die Blätter nicht da sind.
Eigentlich stehen beide Verstösse die du nennst auf einer Stufe, werden im Gesetz im gleichen Satz genannt, beides sind schwerwiegende Verstöße und laut Artikel 79.2.b des Gesetzes 7/1995 belaufen sich die Geldstrafen für schwerwiegende Verstöße auf zwischen 1501-30000 Euro.
Aber wie gesagt, normalerweise werden wesentlich geringere Strafen als 1500 Euro vergeben, warum das so ist? Keine Ahnung.
Ex-User-1
05.10.2011, 00:40
Schön, dass endlich einmal gegen Mängel im Tourismus vorgegangen wird.
Aber ich kann mich leider des Eindrucks nicht erwehren, dass das nicht einer Qualitätsoffensive geschuldet ist sondern viel mehr den klammen öffentlichen Kassen.
Ginge es wirklich um Verbesserungen im Tourismus, würde wohl Aufklärung und ggf. Abmahnung im Vordergrund stehen.
@queru stimmt mit der deutlich höheren Strafe fürs selbe vergehen, steht ja eine Seite voher, keine Ahnung warum das so individuell gemacht wird.
Was die Strafe dafür angeht, dass niemand spanisch spricht, so ist das doch korrekt? Auch wenn sicherlich einige Betriebe z.B. in der Cita davon betroffen wären
@Bernie gut möglich generell würde ich laienhaft vermuten dass meist die Anzeige eines Mitbewerbers für die Ermittlungen sorgt.. Aber es war hier ja auch schon zu lesen, dass es auch viele "zufällige Stichproben" gibt
...generell würde ich laienhaft vermuten dass meist die Anzeige eines Mitbewerbers für die Ermittlungen sorgt.
Ich lese solche Dinge seit mehr als 20 Jahre und vom Gefühl her bin ich der Meinung, dass den meisten Besuchen der Inspektoren die Anzeige eines Kunden des Geschäfts zugrunde lagen.
Diskothek:
Der Tourismusinspektion falsche Informationen oder falsche Dokumente übergeben, was zu einer Behinderung der Inspektionstätigkeit führt.
Geldstrafe 1503 Euro
Hotel in Firgas
Hotel mit 10 Zimmern betreiben ohne die touristische Genehmigung dafür zu haben.
Geldstrafe: 13.520 Euro
Ref: 14/10/11
Cafetería
- Defizite in Bezug auf den Zustand der Toiletten
Geldstrafe: 750 Euro
Ref: 21/10/11
wow .. (und ich mein das nicht positiv)
Das erklätr, warum ich gestern bei Blend einen Zettel an der Tür kleben sah auf dem Stand, dass "dieses Lokal Beschwerdeformulare verfügbar hat" .. ich persönlich schüttle da den Kopf
Hier hat´s wieder ein Lokal im Yumbo erwischt:
1. Einem Kunden das Reklamationsblatt verweigert
2. Kein Aushang am Eingang über die Normen bzgl. des Zutritts und Aufenthalts im Lokal
3. Auf der Toilette fehlen Kleiderhaken oder Kleiderbügel
4. Kein Aushang auf dem die maximal erlaubte Besucherzahl des Lokals ersichtlich ist
5. Fehlender Aushang mit den Preisen
1. 135,--
2. 90,--
3. 180,--
4. 90,--
5. 90,--
Ref: 3/11/11
Bar-Cafetería:
In den Normen über Zutritt und Aufenthalt des Lokals fehlten die Öffnungszeiten (90 Euro)
Ref: 9/12/11
Das sind ja teilweise recht krumme Summen. Wird da im Hintergrund noch immer in Pesetas gerechnet? Ich wundere mich immer wieder auf den Kanaren, dass in den Supermärkten oft der Preis auch noch in Pesetas am Regal ausgezeichnet ist.
strandkicker
13.12.2011, 20:40
Das sind ja teilweise recht krumme Summen. Wird da im Hintergrund noch immer in Pesetas gerechnet? Ich wundere mich immer wieder auf den Kanaren, dass in den Supermärkten oft der Preis auch noch in Pesetas am Regal ausgezeichnet ist.
Na die sind halt schlau: Sie beugen schon jetzt dem Scheitern des Pleite € vor, damit dann die Umstellung schneller klappt.
Ich wollte es nicht aussprechen...
Diskothek:
Der zuständigen Behörde nicht den Beginn der Aktivität mitgeteilt.
Strafe: 12150 Euro
Maklerbüro welches ohne es der zuständigen Behörde mitgeteilt zu haben auch Urlaubsvermietungen und Autovermietungen anbietet und nach einer Strafandrohung von 22000 Euro seine Situation reguliert hat.
Geldstrafe: 10000 Euro
Im Gegensatz zu Deutschland hat Spanien bei der Euro-Einführung die alte Währung nicht gleich abgeschafft. Ich hatte mich auch mal mit einem Händler angelegt, weil er zwei drei Jahre nach der Euro-Einführung noch die Peseten an seinem Zeugs hatte. Der hat mich sehr deutlich aufgeklärt, dass Spanien eine DUALE WÄHRUNG habe. Ich weiss nicht, ob Spanien die Pesete tatsächlich abgeschafft hat. Vielleicht kann da mal einer sich bei ner Spanischen Bank schlau machen. Das würde ggf erklären, warum heute noch hin und wieder Waren aktuell mit Peseten ausgezeichet sind.
Den Spaniern traue ich es auch zu, dass die dann die alte Gebührenordnung nehmen und sie einfach auf Euro umrechnen...
canariafantastica
05.02.2012, 05:30
Dazu ein netter Artikel der Mallorca-Zeitung: http://www.mallorcazeitung.es/secciones/noticia.jsp?pRef=2009032600_30_14710__Report-Zehn-Jahre-Euro-Warum-Pesete-noch-quicklebendig
“Kein spanisch sprechendes Personal in asiatischem Restaurant”: 240 Euro.
canariafantastica
13.02.2013, 15:50
“Kein spanisch sprechendes Personal in asiatischem Restaurant”: 240 Euro.
Find ich irgendwie total richtig! Man bedenke in D ein Restaurant, wo niemand Deutsch spricht.
Gilt dies nur für asiatische Restaurants? Wäre ja Blödsinn....sonst.
ich würde es auch zu einseitig finden wenn es nur auf die Asiaten beschränkt ist.
In einigen englischen- und irischen Bars hier in PR spricht auch keiner spanisch.
Ein Unding finde ich.
canariafantastica
13.02.2013, 16:13
Wenn dieses so wäre, würden deutsche Moralwächter sofort das Wort " Diskriminierung" schreien.....
Nein, das gilt nicht nur für asiatische Restaurants, das gilt für alle Bars-Cafes und Restaurants auf den Kanaren.
canariafantastica
13.02.2013, 18:12
Danke! Würde mich interessieren wer DASS kntrolliert und wie dieser Test dann aussieht....lol. Danke für die Info zumindest.
Ganz einfach, viel zu einfach und alle die es trifft werden es als ungerecht empfinden. Ein Tourismusinspektor kommt in das Geschäft und stellt fest, dass in diesem Moment niemand da ist der spanisch spricht. Ein zusätzlicher verhängnisvoller Fehler wird wahrscheinlich genau in diesem Moment passieren, nämlich der, dass die normalen Angestellten Angst haben Fehler zu machen und genau aus diesem Grund dann das Argument aus der Tasche ziehen, sie würden nichts verstehen. Sicher ahnt keiner der Angestellten, dass jemand da sein muss der spanisch spricht. Da ist dann vermutlich das Kind schon in den Brunnen gefallen und der Inspektor kann vermerken, dass niemand da ist der spanisch spricht.
Danach wird im Amt eine Akte angelegt, das Blatt welches der Inspektor angefertigt und zu dieser Akte gegeben hat, beinhaltet eine Wahrheitsvermutung. Um sie zu widerlegen bedarf es höherwertige Beweise. Niemand weiß genau wie "höherwertige" Beweise in so einem Fall aussehen könnten, ich persönlich denke, in diesem Fall kann es keine geben. Also wird ein evtl. eingelegter Widerspruch abgelehnt mit der Begründung, dass man die Darstellung des Inspektors nicht widerlegen konnte. Wenn man evtl. keinen Einspruch einlegt geht´s eh so durch wie der Inspektor sagte, ausser es passiert dem Amt, dass es die Sache verjähren lässt.
canariafantastica
13.02.2013, 19:32
WoW, Danke für diese detailreiche Darstellung!!!! Wieder was gelernt. Wie sonst sollte man es auch anders kontrollieren. Also Test am Menschen vor Ort.
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