queru
25.09.2011, 20:30
Laut des europäischen Reglement 261/2004 bestätigt in 2008 durch das Urteil Friederike Wallentin-Hermann/Alitalia des Europäischen Gerichtshofs sind technische Probleme eines Flugzeugs keine außerordentlichen Gründe um einen Flug zu stornieren.
Hier das Urteil: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:62007J0549:DE:HTML
Dies entnimmt man der Entscheidung der Agencia Estatal de Seguridad Aérea (AESA) (Staatliche Agentur der Luftverkehrssicherheit) vom vergangenen Juni welches die Iberia verpflichtet 2 Passagieren je 400 Euro für ihre gecancelten Flüge La Coruña-Kopenhagen-Stockholm zurückzuzahlen.
Die Entscheidung besagt, dass Iberia nicht nachgewiesen hat, dass außerordentliche Umstände vorlagen um die Flüge zu stornieren und deshalb greift die Agentur auf das europäische urteil zurück um zu entscheiden, dass ein technisches Problem am Flugzeug kein außerordentlicher Umstand ist denn die Wartung eines Flugzeugs wäre eine normale Aktivität eines Transporteurs.
Iberia lehnte zunächst die Entschädigung der Passagiere ab, da diese den Transport in einem alternativen Mittel welches die Firma anbot, akzeptierten und dagegen nicht vor Gericht zogen.
Das europäische Reglement nennt als außerordentliche Gründe, politische Instabilität, Wetterkonditionen die nicht mit einem Flug zu vereinbaren sind, Sicherheitsrisiken, unerwartete Defizite bei der Sicherheit des Fluges und Streiks die die Operationen eines Flugtransporteurs betreffen.
Hier das Urteil: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:62007J0549:DE:HTML
Dies entnimmt man der Entscheidung der Agencia Estatal de Seguridad Aérea (AESA) (Staatliche Agentur der Luftverkehrssicherheit) vom vergangenen Juni welches die Iberia verpflichtet 2 Passagieren je 400 Euro für ihre gecancelten Flüge La Coruña-Kopenhagen-Stockholm zurückzuzahlen.
Die Entscheidung besagt, dass Iberia nicht nachgewiesen hat, dass außerordentliche Umstände vorlagen um die Flüge zu stornieren und deshalb greift die Agentur auf das europäische urteil zurück um zu entscheiden, dass ein technisches Problem am Flugzeug kein außerordentlicher Umstand ist denn die Wartung eines Flugzeugs wäre eine normale Aktivität eines Transporteurs.
Iberia lehnte zunächst die Entschädigung der Passagiere ab, da diese den Transport in einem alternativen Mittel welches die Firma anbot, akzeptierten und dagegen nicht vor Gericht zogen.
Das europäische Reglement nennt als außerordentliche Gründe, politische Instabilität, Wetterkonditionen die nicht mit einem Flug zu vereinbaren sind, Sicherheitsrisiken, unerwartete Defizite bei der Sicherheit des Fluges und Streiks die die Operationen eines Flugtransporteurs betreffen.