PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Geschäftssitz nach GC verlegen



amigo
06.11.2011, 09:31
Hola,

bin neu hier und hab da mal eine Frage:
Wir betreiben mehrere Onlineshops in DE und verkaufen unsere Waren weltweit. Nun denke ich darüber nach, nach GC auszuwandern. Wie läuft das denn mit den Shops, kann ich die von GC aus weiter betreiben und den Versand über eine deutsche Zweigstelle weiterhin versenden? Wie sieht es denn da mit den Steuern aus, wenn wir unseren Hauptsitz dann auf GC haben? Muß ich weiter in DE meine steuern zahlen oder dann in ES, bzw. auf GC? Hätte ich bei meinem Vorhaben irgendwelche steuerlichen Vorteile? Hoffe ich konnte mich einigermaßen verständlich ausdrücken :???:

queru
06.11.2011, 09:40
Nur mal kurz zum aufwärmen: http://www.roedl.de/fileadmin/user_upload/Roedl_Deutschland/Publikationen/Fachaufsaetze/Corporate_Compliance/FA_Sitzverlegung_Kapitalgesellschaften.pdf

queru
06.11.2011, 09:51
Ich fürchte, auf diese Frage wird dir hier keiner eine richtige Antwort geben können, denn der grosse Haken an der Sache ist, dass in Deutschland weiterhin eine Betriebsstätte vorhanden bleibt.
Das ist so ziemlich die komplizierteste Art und Weise ein Geschäft zu machen, da du steuerlich mit 2 Ländern zu tun haben wirst und das ist von uns Laien, kaum zu beantworten, denke ich.

Hier noch ein Artikel in dem u.a. steht:


Von besonders hoher steuerlicher Relevanz sind Abgrenzungsfragen, falls die Betriebststätte im Ausland liegt. Hier entscheidet das nationale Recht in Verbindung mit dem Abkommensrecht (Doppelbesteuerungsabkommen), ob eine Betriebststätte vorliegt.

http://www.steuertipps.de/lexikon/betriebsstaette

amigo
06.11.2011, 10:00
Wow, das ging ja fix, vielen Dank!
Ja das sieht wirklich sehr kompliziert aus. Dein erster Link war ja mehr etwas für Kapitalgesellschaften. Wir haben eine Einzelunternehnung. Aber da wird es in diesem Fall ähnlich sein, denke ich.

Peter
06.11.2011, 13:25
Bist du Einzelunternehmer oder eine Firma / Gesellschaft?

Als Einzelperson bist du dort steuerpflichtig wo Dein Lebensmittelpunkt ist - (Ausnahme bspw. Mieteinnahmen). Der Ort der Leistungserbringung wäre bei dir eventuell fraglich, aber im Grund bist du dort steuerpflichtig wo du den großteil des Jahres verbringst.

Du bist nicht verpflichtet eine Zweigstelle in DE zu haben, du könntest dort ebenso jemanden beauftragen, der den Versand übernimmt, der dir dann seine Kosten verrechnet - dieser wäre dann in DE steuerpflichtig, du aber nicht.

Viel mehr kann man dazu dann aber auch nicht sagen, da eher an den Steuerberater Deines Vertrauens wenden. Auch wirst du hier kaum deine Jahresbilanz posten wollen, sodaß man eh keine übermäßige Info geben kann ;-)

queru
06.11.2011, 13:48
Vorsicht bei dem Thema Zweigstelle in DE (selbst wenn es nur ein 2 m2 kleiner Lagerraum ist, ganz zu schweigen wenn sich der Unternehmer noch eine Wohnung in DE bereithält wo er jederzeit drin wohnen könnte). Es geht in diesem Falle nicht nur um die Einkommensteuer. Ich nenne nur das Wörtchen "Umsatzsteuer".

Beim kurzen googeln stiess ich auf diesen interessanten Artikel:
http://www.rechtsanwaltskanzlei-hippke.de/aktuelles/das_eu_mehrwertsteuer_paket.php

Also ich persönlich würde immer vorziehen mich nur mit einem Finanzamt rumschlagen zu müssen. Schlimm genug, dass wir es hier auf den Kanaren bereits mit zweien zu tun haben, das kanarische und das staatliche und dann noch das deutsche als drittes dazu? Nein danke, so groß kann die Steuerersparnis gar nicht sein, dass ich sowas anfangen würde.

Georg
06.11.2011, 14:14
Folgende Konstellation wird in dem Fall oft angewendet:

1. Du bist als Unternehmer ausschließlich auf Gran Canaria tätig.

2. Der Wareneinkauf, die Bezahlung der Waren und die Verrechnung an die Abnehmer wird von Gran Canaria aus gemacht natürlich auch der online Verkauf .

3. Die Waren werden direkt an ein Logistikunternehmen (Lieferpauschale aushandeln) in Deutschland geliefert und von dort an die Kunden ausgeliefert.
Die Auslieferung erfolgt natürlich erst, wenn Du das Geld auf GC bekommen hast.

Vorteil
Wenn es sich um europäische Ware handelt, sparst Du die Mehrwertsteuer und hast einen massiven Wettbewerbsvorteil. Steuern zahlst Du nur auf Gran Canaria, da beim Streckengeschäft kein Geldfluss in Deutschland vorhanden ist.

Peter
07.11.2011, 10:43
Achte bitte auch darauf, dass die Steuerfreigrenzen in Spanien vermutlich geringer sind als in DE.

Es ist pro Quartal eine Steuervorrauszahlung von 20% der aktuellen Jahreseinnahmen abzuführen und du musst einen (fixen, nicht prozentuellen) Sozialversicherungsbeitrag monatlich leisten. (Du erhältst Vergünstigungen in den ersten Geschäftsjahren).

aektschen
29.11.2011, 21:10
Moin moin,

was derartiges Plane ich auch gerade. Wobei ich zugeben muss, dass ich mir das steuerlich nicht so kompliziert machen will. Den Firmensitz auf Gran Kanaria und den Versand in Deutschland stell ich mir doch extrem kompliziert vor. Was die MwsT betrifft muss man ohnehin eine deutsche Umsatzsteuernummer haben und in deutschland eine Umsatzsteuererklärung abgeben. (Es gibt ne Freigrenze aber wenn die reicht, kann man eh nicht davon leben).
Bei mir ist die Firma ohnehin eine GmbH. Du kannst deine ja auch einfach umfirmieren. Wenn dir das Stammkapital zu hoch ist tuts ja auch eine UG (haftungsbeschränkt). In Deutschland nimmst du dir ein Lager / Logistikfirma, die den Versand macht und evtl. machst du dort auch den offiziellen Sitz der GmbH hin. In der GmbH / UG kannst du dich dann entweder als Geschäftsführer mit Wohnsitz auf Gran Kanaria einstellen lassen, oder du nimmst das Geld das du zum Leben brauchst als Ausschüttung an dich vor. Was steuerlich günstiger ist hängt von deinem Einkommen ab, wahrscheinlich wird aber das Gehalt besser sein. Das Geld musst du auf GC versteuern und nicht in D.
Mit nem Einzelunternehmen würde ich das ganze nicht machen. Da sind die privaten udn geschäftlichen Finanzen einfach zu sehr verbandelt. Das kann nur im Chaos oder Streit mit dem Finanzamt enden.
@ Georg: Wenn das einige machen, ist das mehr als Mutig. Das ist ab einem Umsatz von EUR 100.000,- meines erachtens illegal. Es gibt Versandhandelsschwellen. Wenn ein Shop über dieses Konstrukt für EUR 100.000,00 Ware "nach" Deutschland liefert, ist er in D Umsatzsteuerpflichtig und braucht eine Deutsche UmsatzsteuerID.
Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Versandhandelsregelung
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das für GC nicht gelten soll. Wenn das Finanzamt das nach ein paar Jahren merken und von dir dann die Umsatzsteuer für die letzen X Jahre haben wollen, dazu ne kleine Strafe. Also mir wär das zu heiß.

Mit fröhlichem Gruss

Wolfgang