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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erbrecht in Spanien bzw. Gran Canaria



anjabochum
02.10.2009, 21:34
Hallo zsammen,

hätte mal eine Frage....habe hier schon recht viel interessante Beiträge hier gelesen und ich denke, das mir auch bei diesem Thema jemand hier helfen kann.

Wie ist das mit dem Erben in Spanien ???
Kann z. B. eine Mutter ihrer Tochter Immobilien vererben ???

Denke in die Richtung z. B. Erbschaftssteuer usw.

Wäre sehr dankbar für eine Antwort.

Lieben Gruß Anja :idea:

fio
03.10.2009, 08:03
Wenn einer von den Personen nicht die Residencia hat wirds eng. D. h. aber nicht, dass nichts vererbt werden kann, sondern nur, dass es wesentlich teurer und länger dauren wird.
Es hängt auch damit zusammen, wer als Eigentümer in der escritura zu welchen Teilen eingetragen ist. Dann welche Art des Testaments bzw. Erbscheins vorliegt.
Ich möchte hier keine Rechtsberatung abgeben, weil das ganze wirklich mehr als verzwickt ist. An deiner Stelle würde ich mir einen deutsch sprechenden Anwalt suchen (den brauchst du ohnehin bei Erbantritt) und mit ihm die Situation klären.
fio

queru
03.10.2009, 10:08
Selbstverständlich kann eine Mutter ihrer Tochter Immobilien vererben. Das ist genau wie in DE.
Was interessiert dich denn konkret? Willst du wissen wie hoch die Erbschaftssteuer sein könnte?
Dazu müsste ich einen ungefähren Wert der Immobilie wissen und ob deine Mutter oder du hier auf den Insel lebt.
Ich könnte auch nur Infos bzgl. der Kanaren geben und nicht für ganz Spanien denn die Erbschaftssteuer wird von den einzelnen spanischen Regionen verwaltet.

Ex-User
03.10.2009, 11:02
Ich nehme an, die Frage zielt auf einen Immobilienkauf in Spanien, für den auch ich mich interessiere.
Mein Kenntnisstand ist folgender:
Im Erbfall können z.B. direkte Abkömmlinge und Ehegatten einen Freibetrag von 15.638 Euro und Verwandte 2. und 3. Grades von 7.831 Euro geltend machen.
Bemessungsgrundlage für die spanische Schenkungs- oder Erbschaftssteuer auf Immobilien ist nicht der damalige Kaufpreis oder der Katasterwert, sondern der Marktwert zum Zeitpunkt des Erbfalls oder der Schenkung.
Ich denke, dass gilt auch für die Kanaren :sad:

fio
03.10.2009, 12:00
In diesem Fall wäre interessant zu erfahren wie dann der "aktuelle Marktwert" ermittelt wird und wer das überhaupt mit welchen Kriterien durchführt.
Hinzu kommt, dass es zu Lebzeiten schon üblich ist, den Lebenspartner oder Kinder die Hälfte der Immobilie zu übertragen; besser sie als Miteigentümer eintragen läßt. Was dann natürlich die oben genannten Beträge völlig durcheinanderwürfelt.
fio

fio
03.10.2009, 12:32
Hab mal eben das Buch "Spanisches Immobilien- Steuer- und Erbrecht" von Karl Nobisrath durchgeblättert.
In puncto "Erben in Spanien", speziell für die Kanaren gibts da derart viele Unterschiede, Statuten usw., dass ich meinen Rat von oben einfach wiederhole. Bei diesen ellenlangen und nebeligen Gesetzen können nur fundierte Fachleute Rat erteilen.
fio

queru
03.10.2009, 14:56
...wie dann der "aktuelle Marktwert" ermittelt wird ...Diesen Wert legt das kanarische Finanzamt fest. Man kann die vorher anschreiben und dann teilen sie einem diesen Wert mit. Grundlage sind mehrer Faktoren wie das Alter des Hauses, Umgebung und vieles mehr. Wenn ich daran denke sehe ich nächste nächste auf einem Papier nach wo so ein Wert mal festsgestellt wurde.
Die hiessigen Steuerberater oder Gesorias nehmen da eine pauschale Formel: Ich glaube es war einmal "den Katasterwert x 2,5". Mit dieser Formel bin ich mir aber absolut unsicher, also bitte in der Praxis nicht ohne vorherige Nachfrage benutzen.

queru
03.10.2009, 15:12
Im Erbfall können z.B. direkte Abkömmlinge und Ehegatten einen Freibetrag von 15.638 Euro und Verwandte 2. und 3. Grades von 7.831 Euro geltend machen.

Mittlerweile sind die jeweiligen Freibeträge 15.956,87 Euro und 7.993,46 Euro.
Wenn der Erblasser am Todestag und mindestens 5 Jahre davor auf den Kanaren wohnte und der Erbe Eltern, Kinder, Ehegatten oder Lebenspartner ist dann wird die Erbschaftssteuer um 99,9% ermässigt. Diese Ermässigung sollte es mittlerweile in ganz Spanien geben, sicher sagen kann ich das aber nur für die Kanaren.

queru
03.10.2009, 15:26
...Bei diesen ellenlangen und nebeligen Gesetzen können nur fundierte Fachleute Rat erteilen.

Ich bin der Meinung, dass es durchaus angebracht sein kann in einem Forum vorab solche etwas schwierigere Fragen zu stellen denn man kann als Antwort durchaus einige Anhaltspunkte bekommen. Ich finde es immer wieder lustig wenn User in anderen Foren "Rechtsfragen" stellen und als Antwort bekommen, dass man keine Rechtsfragen beantworten darf oder könne. Da kann man doch gleich schreiben "Ich habe keine Ahnung davon". Wie gesagt: Ich denke dass man in den Foren meistens nur Anhaltspunkte bekommen kann, es übernimmt ja auch keiner eine Garantie für das geantwortete. Dennoch können solche Infos aus einem Forum die Sache extrem erleichtern, denn wenn man dann zu einem Fachmann geht, hat man schon gewisse Vorabinfos die man sich von dem ja dann bestätigen lassen kann.

anjabochum
05.10.2009, 12:00
Hallo,

erst einmal vielen Dank für die Mühe.
Ich bin am 8.11. auf der Insel und werde dann mal einen Rechtsanwalt fragen.

Lieben Gruß Anja :lol:

queru
15.01.2012, 19:54
Laut diesem Artikel http://www.anwalt.de/rechtstipps/erbschaftsteuer-kanaren-teneriffa-fuerteventura-gran-canaria-lanzarote_023245.html
scheint wohl die EU etwas dagegen zu haben, dass in Spanien wohnende in den Genuss der 99,99% Ermässigung kommen können nicht aber die Steuerausländer und soll deshalb, laut dem Artikel, beschlossen haben ein Verfahren gegen Spanien einzuleiten.

TC 490
03.10.2014, 10:17
Im der aktuellen Buschtrommel Nr. 266 vom 1. Oktober 2014 steht auf Seite 12 ein interessanter Artikel von RA Thomas Unrath zum Thema 99,99% Erbschaftssteuerbefreiung, also in Bezug auf das vorherige posting in diesem thread.

Laut diesem Artikel ist nunmehr ein Urteil des Europäischen Gerichtshof ergangen, der die Ungleichbehandlung von Spanien-Nichansässigen gegenüber Spanien-Ansässigen für europarechtswirdig erklärt. Urteil EuGH - C-127/12 vom 3.9.14.

http://www.buschtrommel.es/archiv/266/

TC 490
03.11.2014, 10:04
Hier Infos des Deutschen Konsulats zu diesem Thema: http://www.spanien.diplo.de/Vertretung/spanien/de/03-las-palmas/buergerservice/erbrecht-neu-2012-15.html

aektschen
06.08.2015, 09:12
Im Moment lese ich an allen Ecken und Enden vom neuen EU-Erbrecht. Hat sich damit schon mal jemand beschäftigt? Meistens wird es hier natürlich aus spanischer Sicht betrachtet. Tendenziell scheint es mir aber so, dass es günstiger ist, wenn man Erbschaftssteuer in Deutschland zahlt, da es recht hohe Freibeträge etc gibt.
Wenn Eltern in Deutschland leben und die Kinder in Spanien, müsste jetzt eigentlich das deutsche Erbrecht greifen? Der spanische Fiskus und die spanischen Erbschaftssteuern sollten somit für die Kinder auf Gran Canaria egal sein, oder?
Sollten die Eltern sich dann doch entscheiden, den Lebensabend auf GC zu verbringen müssten diese im Testament bestimmen, dass das deutsche Erbrecht angewendet werden soll?
Die neue Regelung gilt ab 17.08., wenn ich es jedoch richtig sehe, kann man die Regel auch später ins Testament aufnehmen. Nur sollte man es natürlich machen, bevor man stirbt, also sinnvollerweise auch bevor man evtl. auswandert.

Hier ein Link zu dem Thema:
http://www.spanien.diplo.de/Vertretung/spanien/de/03-las-palmas/buergerservice/erbrecht-neu-2012-15.html

Schöne Grüsse

fio
06.08.2015, 13:02
Unter anderem könnte dies weiterhelfen.
https://www.test.de/Testament-Wie-sich-ein-Wegzug-aus-Deutschland-erbrechtlich-auswirkt-4852816-0/?mc=kurzurl.erbrecht-ausland
Wir haben unser Testament schon notariell geändert mit dem Zusatz:
"Wir wählen deutsches Recht für die Rechtsnachfolge von Todes wegen. Wir sind deutsche Staatsbürger".
fio

TC 490
06.08.2015, 18:49
Tendenziell scheint es mir aber so, dass es günstiger ist, wenn man Erbschaftssteuer in Deutschland zahlt, da es recht hohe Freibeträge etc gibt.
Warum bringst du in diesem Zusammenhang die Steuern ins Spiel, an denen ändert sich nichts und durch die Tatsache ob jemand nach deutschem oder spanischem Erbrecht vererbt spielt für die Steuern keine Rolle. Die Erbschaftssteuer richtet sich in erster Linie nach dem Land in dem der Erbe lebt.


Wenn Eltern in Deutschland leben und die Kinder in Spanien, müsste jetzt eigentlich das deutsche Erbrecht greifen? Der spanische Fiskus und die spanischen Erbschaftssteuern sollten somit für die Kinder auf Gran Canaria egal sein, oder?
Aber sicher interessiert das den spanischen Fiskus. Die Erben die in Spanien leben müssen vor allem anderen spanische Erbschaftssteuer zahlen. Sollte Deutschland ebenfalls ein Recht haben gewisse Dinge aus dem Erbe zu besteuern (Ich denke da z.B. an Vermögensgegenstände die sich in DE befinden) kann es sein, dass in beiden Ländern Erbschaftssteuer bezahlt werden muss. Ob das Doppelbesteuerungsabkommen bzw. das spanische Erbschaftssteuergesetz eine Anrechnung der in Deutschland gezahlten Steuern vorsieht weiss ich nicht, ich glaube jedoch, dass eine solche Verrechnung zumindest im Doppelbesteuerungsabkommen nicht vorgesehen ist. Dieser Artikel sieht das wohl auch so: http://www.mallorcazeitung.es/recht-steuern/2012/10/04/neues-doppelbesteuerungs-abkommen-verkaufen/25346.html Wie es im spanischen Erbschaftssteuerrecht aussieht weiss ich nicht. Im deutschen Erbschaftssteuerrecht scheint man es sich anrechnen zu dürfen, so entnehme ich es zumindest diesem Artikel http://dejure.org/gesetze/ErbStG/21.html


Sollten die Eltern sich dann doch entscheiden, den Lebensabend auf GC zu verbringen müssten diese im Testament bestimmen, dass das deutsche Erbrecht angewendet werden soll?
Wenn sie nicht wollen das das spanische Erbrecht auf sie Anwendung findet, auf jeden Fall.