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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Private Vermietung von Apartments verboten?



AndreLev
09.02.2012, 06:35
Hallo,

in dem Forum hier lese ich zahlreiche Apartments / Ferienwohnungen, die privat "vermietet" werden bzw. angeboten werden.

Letzte Woche sagte mir ein Bekannter, dass dies jedoch verboten sei und man mit hohen Strafen rechnen müsse.
Er war sich jedoch nicht ganz sicher und kannte sich mit der Rechtslage nicht so aus.

- Weiß jemand, wie das genau ausschaut?
- wie stark wird das von den Behörden kontrolliert?
- was kann der Vermieter machen (z.B. vertraglich oder Wohnung beim Tourismusbüro "anmelden")?
- was blüht vor allem Gästen, die eine Wohnung gemietet haben?

Fragen über Fragen - würde mich über zahlreiche Antworten und Euren Erfahrungen sehr freuen!

dyson
09.02.2012, 11:08
So isses, die private touristische Vermietung ist illegal und ist kein Kavaliersdelikt, sondern wird - wenn man erwischt wird - hoch bestraft. Wenn ein Wohnungseigentümer eine Wohnung in einem Haus hat, in dem die touristische Vermietung erlaubt ist (das ist Grundvoraussetzung!) und die touristisch vermieten will, so kann er dies nur über die in diesem Haus zuständige Vermietgesellschaft/-firma tun. Dazu gehört auch die Vermietung im Bekanntenkreis ("...nehme ich kein Geld dafür, ist meine Tante, Oma etc.....") ist nicht gestattet, Vermietung ist Vermietung! Als Mieter sollte man solche Angebote auch nicht annehmen, denn die meisten privaten Mieteinnahmen aus illegaler Vermietung werden nicht korrekt versteuert (geht ja auch nicht, wie soll man was Illegales legal versteuern!) und man macht sich der Förderung zur Steuerhinterziehung schuldig. Das Argument "habe ich nicht gewusst", muss man ggf. dem Gericht belegen! Schwierig und langwierig!

dyson
10.02.2012, 11:19
Einen wichtigen Tipp, den mir
ein RA gab, möchte ich noch weitergeben: als Mieter kann man ja wirklich schlecht prüfen, ob der Vermieter steuerlich legal vermietet. Deshalb sollte man NIEMALS etwas in bar bezahlen, weder die Kaution, noch die laufenden Mieten. Die Quittungen sind, falls ein Rechtsfall eintritt, nichts wert!!! MIETEN IMMER AUF DAS BANKKONTO DES VERMIETERS EINBEZAHLEN/ÜBERWEISEN, sich nicht auf etwas anderes einlassen. Jeder, der Wohneigentum hat, hat auch ein Konto. Wenn der Vermieter das nicht will, hat er unlautere Gründe dafür und wenn der Mieter das akzeptiert, kann er ebenfalls zur Rechenschaft gezogen werden (Geldstrafe!).
Das gilt sowohl für die touristische Miete als auch für Festmiete!

Kai30GC
21.06.2012, 00:10
Hallo die meisten haben keine Konzessionen eine Ferienvermietung zu betreiben... seid wirklich vorsichtig zu öffentlich diese Sachen anzubieten. Die hiesigen Behörden sind da inzwischen arg hinterher und verhängen saftige Strafen.

LG

Mick Rophon
21.06.2012, 01:12
Das ist richtig. Das haben viele "private Anbieter" nur noch nicht gerafft. Ich weiss von 5 deutschen Appartement bzw Bungalowbesitzern die vergangenes und einer in diesem Jahr eine saftige "Denuncia" bekommen haben. Die werden ihre Unterkunft sicher nicht mehr privat vermieten.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es bei so einem Mietpreis angemeldet sein könnte. Abzüglich der Steuern würde da nichts mehr übrigbleiben.
Vor zweis Jahren gab es einen Fall im Sonnenland, da hat ein Schweizer seinen Bungalow privat vermietet. Die Polizei hat den Bungalow geräumt und die ahnungslosen Mieter mussten raus. Das ist hart. Aber da lässt die Polizei dann nicht mit sich diskutieren. Drum sollten auch Mieter sich immer erkundigen, wie "sauber" das Geschäft ist. Das "Schnäppchen" kann sonst ganz schön teuer werden.

queru
21.06.2012, 08:16
Vor zweis Jahren gab es einen Fall im Sonnenland, da hat ein Schweizer seinen Bungalow privat vermietet. Die Polizei hat den Bungalow geräumt und die ahnungslosen Mieter mussten raus.
Bei allem Respekt aber ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Mieter aus diesem Grund rausgeworfen wurden. Es kann einige Gründe gegeben haben warum dies passiert ist (wenn es wirklich passiert ist) aber meiner fast 100% sicheren Meinung nach nicht aus dem Grund, dass ein Urlauber in dieser Wohnung wohnte. In meinem ganzen Leben habe ich noch nie es solches Horrormärchen gelesen, gehört oder erlebt. Ich denke, hier hat irgendjemand, andere Gründe für den Rauswurf vorgeschoben als jene, die es wirklich waren.

dyson
21.06.2012, 09:21
Generell ist Vorsicht geboten, es wird wirklich immer noch enorm viel illegal vermietet, sowohl fest als auch touristisch. In unserem Bekanntenkreis musste vor ein paar Jahren auch jemand seine Wohnung innerhalb von 48 Stunden räumen, weil der Wohnraum insgesamt illegal war, d.h., nicht zur Vermietung zugelassen. Nachbarn hatten es angezeigt! Die Räumlichkeiten waren sehr schön ausgebaut (schickes Bad!), aber eben illegal. Für den Mieter ist das schlimm, aber es zeigt, dass man sich besser genau informiert BEVOR man irgendwo einzieht. Für Urlauber ist das natürlich schwierig, deshalb sollte man es sich gut überlegen, ob man von Privat mietet oder sich nicht doch lieber an eine Verwaltung etc. wendet.

Kai30GC
21.06.2012, 11:13
So ist es Dyson!

Jedoch: "Wo kein Kläger da kein Richter" - also immer schön vorsichtig mit der ausschweifenden Werbung und nicht erwischen lassen. :)

LG

fio
21.06.2012, 12:45
Ich bin zwar auch gegen "illegale Vermietung". Was aber hier für "Tatsachen" erzählt werden, grenzt ja schon an Grimms Märchenbuch.
Wie möchte denn ein Denunziant Jemanden anzeigen, wenn der vorgibt, seine Wohnung sei nicht an Fremde sondern an Freunde oder Verwandte kurzzeitig "vermietet"?
So passiert das immer wieder. Auch bei uns in Monte Rojo.
Wobei ich bislang hier noch keinerlei Polizei diesbezüglich im Einsatz sah.
fio

Ronald
21.06.2012, 15:59
Hallo die meisten haben keine Konzessionen eine Ferienvermietung zu betreiben... seid wirklich vorsichtig zu öffentlich diese Sachen anzubieten. Die hiesigen Behörden sind da inzwischen arg hinterher und verhängen saftige Strafen.

LG

Es wird ehrlich gesagt auch Zeit das da durchgegriffen wird.

Ronald
21.06.2012, 16:04
Es ist und war immer illegal.

hjb
21.06.2012, 17:05
Es scheint in diesem Forum niemand zu geben, der sich wirklich mit der Rechtslage auskennt. Es gibt doch sicher auch Unterschiede, ob das vermietete Appartement oder der vermietete Bungalow einer Anlage angehört, die in touristischer Vermietung sind, oder ob es sich um Anlagen handelt, die nicht in touristischer Vermietung sind.
Mir hat mal ein (so glaube ich) Sachkundiger folgendes gesagt. "Private touristische Vermietung ist nur dann zulässig, wenn eine Rezeption vorhanden ist und mindest 60 % der Mietobjekte über eine Verwaltung betreut werden. Ob dies richtig ist, kann ich nicht sagen - aber dazu muß es ja gesetzliche Regelungen geben.

queru
21.06.2012, 21:49
Selbstverständlich gibt es in diesem Forum Leute die sich 100% in dieser Materie auskennen, aber dieses Forum will viele Meinungen lesen, denn genau deshalb nennt man es ein Forum.

Irgendwo habe ich es hier im Forum schonmal geschrieben, dass der absolut entscheidende Satz, was auf den Kanaren als touristische Vermietung angesehen wird folgender ist:

"Jede Beherbergung, bei der der Mieter nicht die Absicht hat in dieser Wohnung seinen festen Wohnsitz zu begründen, gilt als touristische Vermietung".

Achtung: Bin kein Rechtsanwalt und dies gilt nur als Anhaltspunkt und ohne Gewähr.

queru
21.06.2012, 22:07
Mir hat mal ein (so glaube ich) Sachkundiger folgendes gesagt. "Private touristische Vermietung ist nur dann zulässig, ...
Der Satz wirft mehr Fragen auf als sonstwas.

Was verstehst du unter privater Vermietung? Ich geb mal folgende Vorschläge:
-Ist es eine private Vermietung wenn jeder Hinz und Kunz in einer Anlage sein eigene Immobilie vermietet?
-Ist es eine private Vermietung wenn der Alleineigentümer einer Anlage diese komplett privat vermietet?
-Ist es eine private Vermietung nur deshalb, da die Anlage nicht über einen Reiseveranstalter gebucht werden kann?

Mehr Beispiele fallen mir momentan nicht ein, aber du wirst mir ja dein Beispiel schreiben, sofern es nicht mit meinen dreien übereinstimmt.

hjb
21.06.2012, 22:43
Der Satz wirft mehr Fragen auf als sonstwas.

Mehr Beispiele fallen mir momentan nicht ein, aber du wirst mir ja dein Beispiel schreiben, sofern es nicht mit meinen dreien übereinstimmt.

Ich habe kein Beispiel, sondern wollte "dem Forum" nur eine mir bekannt gewordene Auffassung dazu mitteilen. Aber soeben habe ich diese INFO eines Rechtsanwaltsbüros gefunden:
http://www.gran-canaria-insider.info/showthread.php?28267-Private-Vermietung-von-Apartments-verboten/page2&highlight=touristische+Vermietung

dyson
21.06.2012, 22:46
Es gilt die 50+1 Regelung, d.h., wenn mehr als die Hälfte touristisch ist, darf auch touristisch vermietet werden. Diese Anlagen müssen eine Verwaltung haben, die entweder selbst oder über eine beauftragte Firma die dem Tourismus zur Verfügung stehenden Einheiten vermietet. Die Eigentümer der Einheiten dürfen nicht auf eigene Faust touristisch (also ohne festen Mietvertrag) vermieten, auch nicht an Freunde und Bekannte. Meines Wissens sind nur enge Verwandte wie Eltern und Kinder ausgenommen, d.h., dass die Einheit ausschliesslich vom Eigentümer und dessen unmittelbaren Angehörigen urlaubsmässig genützt werden darf. Alles andere muss über die zuständige Verwaltung/Vermietgesellschaft abgewickelt werden und diese erhalten eine Provision dafür.
Wenn jemand eine komplette Anlage besitzt und diese nur touristisch vermietet ist er ja als Beherbergungsbetrieb eingetragen und muss ein entsprechendes Register führen, wie ein Hotel o.ä. überall. Er kann damit seine Einheiten über einen Reiseveranstalter und/oder direkt vermieten. Mit "Privat" hat das dann garnichts mehr zu tun.

dyson
21.06.2012, 22:51
Ich bin zwar auch gegen "illegale Vermietung". Was aber hier für "Tatsachen" erzählt werden, grenzt ja schon an Grimms Märchenbuch.
Wie möchte denn ein Denunziant Jemanden anzeigen, wenn der vorgibt, seine Wohnung sei nicht an Fremde sondern an Freunde oder Verwandte kurzzeitig "vermietet"?
So passiert das immer wieder. Auch bei uns in Monte Rojo.
Wobei ich bislang hier noch keinerlei Polizei diesbezüglich im Einsatz sah.
fio

Es ist und bleibt illegal, kurzzeitig eine Wohneinheit privat an Freunde und Verwandte (ausgenommen Eltern und Kinder) zu überlassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Miete bezahlt wird oder nicht - denn dies kann der Gesetzgeber nicht überprüfen. Auch wenn einen niemand anzeigt, es ist gegen das Gesetz und man macht sich strafbar.

queru
21.06.2012, 22:52
Es gilt die 50+1 Regelung, d.h., wenn mehr als die Hälfte touristisch ist, darf auch touristisch vermietet werden.
Frage: Wer darf in diesem Fall in dieser Anlage Immobilien touristisch vermieten? Hinz und Kunz oder nur die legalisierte Vermietungsgesellschaft mir den im Tourismusamt konkret Nummer für Nummer eingetragenen Immobilien?

dyson
21.06.2012, 22:56
Es muss EINE Verwaltungsgesellschaft durch die Communidad bestimmt werden und nur diese EINE Firma darf die Vermietungen vornehmen. Sollten die Eigentümer der Einheiten mit der Firma nicht zufrieden sein, können sie bei einer neuen Communidadversammlung mehrheitlich abstimmen, eine andere Firma zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt durch den Präsidenten der Communidad.

queru
21.06.2012, 22:59
Hervorragend! Ich nutze die Gelegenheit das Wort EINE hervorzuheben. Es ist ergo nicht erlaubt, dass z.B. 2 Personen oder Firmen in einer Anlage touristisch vermieten. Wir kommen der Sache näher.

queru
21.06.2012, 23:04
Es muss EINE Verwaltungsgesellschaft
Das Wort "Verwaltungs..." ist im Zusammenhang mit touristischer Vermietung irreführend und viel zu harmlos. Hier geht es klipp und klar um die einzige Firma die in einer Anlage touristisch vermieten dürfte/darf. Eine bloße Verwaltung ist für mich etwas komplett anderes.

dyson
21.06.2012, 23:19
Stimmt - NUR EINE Vermietgesellschaft/firma. In deren Pool sollten alle zur Vermietung stehenden Einheiten verwaltet werden. Dafür gibt es die Communidadversammlungen, dass sich die Eigentümer auf EINE Verwaltungsfirma/gesellschaft einigen. So wie man sich auf EINEN Präsidenten einigt, denn dieser repräsentiert die Eigentümergemeinschaft! Privatpersonen können die Vermietung der Einheiten nicht vornehmen, nur eine registrierte Firma/Gesellschaft. Es muss offiziell mit einem Poder/Vollmacht eingetragen werden.

queru
21.06.2012, 23:31
Jep der 1. Satz passt.

Zum Rest sage ich nur: Ich kann mir keine einzige Anlage auf GC vorstellen, bei der eine Firma die komplette Verantwortung in Bezug auf Tourismus auf sich nimmt, aber Hinz und Kunz sich die Kohle direkt vom Mieter, wahrscheinlich noch in DE oder sonstiges Ausland, in die eigene Tasche steckt. Solche Samariterfirmen werden wir in unserem Leben vermutlich nicht mehr erleben.

dyson
21.06.2012, 23:40
Ne, ne, ne - so geht das nicht! Mit Hinz und Kunz sind vermutlich die Eigentümer gemeint und die dürfen nicht selbst vermieten! KEINE PRIVATVERMIETUNG! Vermietung einheitlich nur über die autorisierte Forma/Gesellschaft! Ich hatte ja schon geschrieben, dass die natürlich eine Provision bekommen. Wohnungseigentümer haben eigentlich GARNICHTS mit der Vermietung ihrer Einheit zu tun, sie müssen nur mitteilen, zu welchen Zeiten sie die Einheit eigen nutzen wollen (aber auch da gibt es zeitliche Regelungen, die ich nicht genau kenne). Die Abrechnug macht somit der Eigentümer natürlich nicht - das ist ja Sinn der Sache, dass sich die Leute nicht am Fiskus vorbei die Kohle in die Tasche stecken!

queru
21.06.2012, 23:56
Ok jetzt weiss ich welches Modell du meinst. Das kenne ich von den Anfangszeiten des Tourismus auf der Insel, ich sag mal 1972-1990, danach ging das eigentlich nach und nach in die Binsen und jeder Eigentümer wollte nur noch selbst die Kohle einstecken. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es das heute noch, wie damals, im großen Stil gibt.

hjb
21.06.2012, 23:56
Selbstverständlich gibt es in diesem Forum Leute die sich 100% in dieser Materie auskennen, aber dieses Forum will viele Meinungen lesen, denn genau deshalb nennt man es ein Forum.

AndreLev hat sich mit gezielten Fragestellungen an dieses Forum gewandt.
Nun erwartet er sicher nicht, dass möglichst viele Forumsteilnehmer ihre persönliche Meinung widergeben, Er spricht die Forumsteilnehmer an, die genaue Kenntnisse haben.
Ist es dann sinnvoll, wenn sich die Personen mit 100%-tiger Sachkenntnis zunächst abwartend zurückhalten, nur um die Forumsdiskussion anzuheizen und wenn ja, wie lange?
Das liegt sicher nicht im Interesse des Fragestellers.

Entschuldigung, meinen letzten Satz nehme ich zurück. Ich hatte den letzten Satz des Fragestellers nicht beachtet
Ansonsten war meine Behauptung, daß sich wohl kein Forumsteilnehmer richtig auskenne natürlich provokativ. Ich weiß ja wieviel Du (quero) in anderen Internetbeiträgen zu diesem Thema schon publiziert hast.

queru
22.06.2012, 00:08
Was soll ich dazu sagen: Ich würde sagen, dass es mich nicht interessiert was der Fragesteller erwartet oder genau will. Man kann es auch nie jedem Recht machen. In einem Forum antwortet man, sofern man etwas zum Thema beitragen kann, wenn nicht, dann sagt man besser nichts (Ist nur meine Meinung, so verfahre halt ich).

Wer genaue 100% Auskunft haben will, dem würde ich auf jeden Fall empfehlen, einen weiten Bogen um dieses Forum zu machen und einen Rechtsanwalt aufzusuchen. (Das kostet nur unwesentlich mehr).

Ein Forum ist dazu da, Erfahrungen auszutauschen und nicht um Rechtsberatungen abzugeben.

Ausserdem weise ich darauf hin, dass der Fragesteller seine Frage bereits am 9. Februar gestellt hat. Die bereits "gestorbene" Diskussion auf seine Frage habe ich nur insofern wieder aufleben lassen, da ich neue Beiträge des gleichen Themas hierher verschoben habe.

Mick Rophon
22.06.2012, 03:23
Bei allem Respekt aber ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Mieter aus diesem Grund rausgeworfen wurden. Es kann einige Gründe gegeben haben warum dies passiert ist (wenn es wirklich passiert ist) aber meiner fast 100% sicheren Meinung nach nicht aus dem Grund, dass ein Urlauber in dieser Wohnung wohnte. In meinem ganzen Leben habe ich noch nie es solches Horrormärchen gelesen, gehört oder erlebt. Ich denke, hier hat irgendjemand, andere Gründe für den Rauswurf vorgeschoben als jene, die es wirklich waren.

Also ich möchte schon festhalten, dass ich hier keine "Horrormärchen" erzähle. Wenn ich das tun wollte, würde ich Bücher schreiben.

Mick Rophon
22.06.2012, 03:32
Ausserdem weise ich darauf hin, dass der Fragesteller seine Frage bereits am 9. Februar gestellt hat. Die bereits "gestorbene" Diskussion auf seine Frage habe ich nur insofern wieder aufleben lassen, da ich neue Beiträge des gleichen Themas hierher verschoben habe.

Stimmt... wieso wird eigentlich ein Beitrag zu einem AKTUELLEN Thema herausgerissen und dann in einen -zwar verwandten- Thread verschoben? So versteht auch keiner mehr, warum das Thema wieder aktuell ist.
Ich kann mich erinnern in einem Beitrag eines durchaus aktiven Privatvermieters, der offensichtlich NICHT legal vermietet, die Anmerkung fallen habe lassen, dass er damit vorsichtig sein soll...

Das passt nicht mehr zusammen....

queru
22.06.2012, 08:04
Weil ich mit Leuten wie dir rechnen muss die aufgrund der Tatsache, dass die illegale touristische Vermietung in einem thread diskutiert wird in dem jemand seine Wohnung anbietet, zu der Meinung kommen könnten (so wie du es z.B. gerade mutmaßt), dass der Hauptbeteiligte dieses threads "offensichtlich NICHT legal vermietet". Der gut gemeinte Ratschlag der demjenigen als 1. Beitrag gegeben wurde steht übrix weiterhin auch in dem anderen thread.

queru
22.06.2012, 08:06
Also ich möchte schon festhalten, dass ich hier keine "Horrormärchen" erzähle. Wenn ich das tun wollte, würde ich Bücher schreiben.
Hab´s zur Kenntnis genommen und trotzdem stehe ich weiterhin auf dem Standpunkt, dass die Sache so garantiert nicht ablief.

dyson
22.06.2012, 08:54
Ok jetzt weiss ich welches Modell du meinst. Das kenne ich von den Anfangszeiten des Tourismus auf der Insel, ich sag mal 1972-1990, danach ging das eigentlich nach und nach in die Binsen und jeder Eigentümer wollte nur noch selbst die Kohle einstecken. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es das heute noch, wie damals, im großen Stil gibt.

Was es damals gab weiss ich leider nicht, aber ich bin sicher, dass das "Gesetz zur einheitlichen Vermietung" wesentlich später in Kraft trat, würde vermuten, Ende der 90iger. Es wurde ja erst von Nöten, als immer mehr Anlagen Probleme mit der kompletten touristischen Vermietung hatten (Krise) und der angefangen wurde, "gemischt" zu vermieten.
Für exakte Auskünfte und Daten empfehle ich einen Rechtsanwalt für Miet- und Immobilienrecht zu konsultieren, wenn jemand Interesse hat, kann ich einen darin firmen empfehlen.
Prinzipiell würde ich empfehlen, keine Ferienimmobilie von einer Privatperson zu mieten, die Wahrscheinlichkeit, dass nicht rechtmässig vermietet wird und die Einnahmen nicht korrekt versteuert werden ist leider gross. Natürlich kann es sein, dass diese Privatperson gleichzeitig auch eine Firma mit dem Recht auf Vermietung ist, aber in der Regel ist das nicht so. Meistens sind es nur Wohnungseigentümer, die sich das Geld Brutto für Netto in die Tasche stecken.
Die Betonung liegt auf MEISTENS, die ehrlichen Leute sind natürlich ausgenommen!

queru
22.06.2012, 10:59
Wie möchte denn ein Denunziant Jemanden anzeigen, wenn der vorgibt, seine Wohnung sei nicht an Fremde sondern an Freunde oder Verwandte kurzzeitig "vermietet"?
Dieses Beispiel welches du nennst ist nur eine Form einer möglichen Feststellung ob touristisch vermietet wird oder nicht.

Was heute wesentlich öfters passiert ist das durchstöbern von Webseiten in denen Wohnungen auf den Kanaren zum mieten angeboten werden. Dafür braucht ein Inspektor noch nicht einmal mehr von seinem Stuhl aufstehen, es reicht aus vom Schreibtisch aus im Internet zu suchen.
In diesen Fällen reicht das bloße anbieten einer Immobilien aus damit die Inspektion 2 Strafen á 9000 Euro verhängt. Ob dort jemals jemand drin gewohnt hat spielt keine Rolle.
In den amtlichen Mitteilungsblättern lese ich seit vielen Monaten fast in jeder Ausgabe eine Vielzahl solcher Anzeigen die nicht zugestellt werden konnten, vor allem von der Tourismusinspektion auf Teneriffa und meist gegen Personen mit englisch klingenden Namen.

dyson
22.06.2012, 15:53
@fio: es ist doch völlig egal, an wen illegal vermietet wird, Cousinen oder Kegelbrüder oder ganz Fremde! Das kann auch den Nachbarn egal sein, wenn sie mitkriegen, dass jemand anders als der Eigentümer ein- und ausgeht. Mit "denunzieren" hat das auch nichts zu tun, denn das würde ja bedeuten, dass die Leute wider besseres Wissen jemanden FÄLSCHLICHERWEISE anzeigen.

@queru: Genau so ist es und genauso ist es richtig! Wenn sich jemand so asozial (gegen die Gesellschaft) verhält, sollte er auch entsprechend hoch bestraft werden. Irgendwann können die Anzeigen zugestellt werden oder der Eigentümer versucht seine Immobilie zu verkaufen und wundert sich dann, dass der Fiskus seine Hände drauf hat....

fio
22.06.2012, 16:32
Was eine "Denuncia" bedeutet, ist mir schon klar.
Bei uns in Monte Rojo, als die Anlage noch in touristischer Vermietung stand, war es uso, dass Bungalows von Canarios für Tage, gar Wochen weitervermietet wurden. An Freunde und Bekannte.
Und passiert ist überhaupt nichts. Allerdings muss man auch sagen, dass die Leute sich sehr anständig aufgeführt haben.
fio

queru
22.06.2012, 18:07
Irgendwann können die Anzeigen zugestellt werden...
Die Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt gilt als Zustellung (Auch wenn der Betroffene dies auf diese Weise sicher nicht mitbekommt). Sie wird ja auch erst dann gemacht, wenn soweit ich weiss, zweimal versucht wurde per Post zuzustellen. Wenn dies fehlschlägt bleibt nur das amtliche Mitteilungsblatt und wenn dann dort veröffentlich ist beginnen die Fristen zu laufen genauso wie wenn jemand es persönlich zugestellt bekommen hätte.

dyson
22.06.2012, 22:40
@fio: Glück gehabt! So viel wir wissen, ist aber Monte Rojo nicht mehr in der tourist. Vermietung, oder? Wenn dem so ist, hat sich das Problem aufgelöst und es darf nur noch fest vermietet werden. Aber im Sommer nutzen viele Canarios gerne ihr Eigentum selbst - zusammen mit der ganzen Grossfamilie, da können sich schon mal 6 und mehr Personen ein Appartment teilen. Viele, die ihr Appartment im Sommer selbst nutzen wollen umgehen geschickt die langfristigen Mietverträge in dem sie an Überwinterer vermieten und diese ziehen ohnehin nach 4-6 Monaten wieder aus. Das ist dann auch legal. Problematisch kann es nur werden, sollte mal einer nicht mehr ausziehen wollen und sich auf die nächsten 5 Jahre einrichtet... Aber welcher Überwinterer macht das schon, die wollen ja den Sommer in der Heimat verbringen.

dyson
22.06.2012, 22:43
@queru: Du hast völlig recht, da hatten wir garnicht dran gedacht!

AndreLev
23.08.2012, 11:56
Hallo Ihr Lieben,

erstmal Danke für die "rege Diskussion".

Ich frage nicht für mich selbst, sondern für ein befreundetes altes Ehepaar.

Bei denen lag folgendes vor:
Die Zwei haben seit zig Jahren ein kleines Apartment. Dies habe Sie für gewisse Monate schonmal ihren deutschen Nachbarn, Onkel, Enkeln etc. überlassen. Ob da Geld für floss, weiss ich nicht, tut aber auch für mich nichts zur Sache.

Nun gab es vor zwei Jahren eine Kontrolle, wo die Enkelkinder in der Wohnung waren. Die konnten kein Wort spanisch und wurden von zwei Inspektoren so lange bequatscht, bis die ein spanisches Formular ausfüllten. Fragen darin waren, ob Bettwäsche gewechselt wird, wie lange man da ist, was man bezahlt .....
Wochen später bekam das alte Ehepaar dann eine Zahlungsaufforderung wegen der privaten Vermietung.

Nach meinem heutigen Kenntnisstand klagen die nun schon ziemlich weit mit folgender Begründung:
- Die Wohnung ist IHR Eigentum. Das wird ja im Grundbuch festgelegt, welches Stückchen im Haus da wem gehört. Ein deutscher Anwalt für Immobilienrecht im Ausland sagt, dass diese "Klauseln" der Kanaren nicht dem europäischen Recht entsprechen würden.
Denn aus seiner Sicht kann jeder in seiner Wohnung tuen und lassen, was sie möchten. Wenn die Zwei also in Ihrer Wohnung die Nachbarn, den Enkel oder wen auch immer wohnen lassen, dann ist das ihre Sache. Wichtig dabei nur: Es darf nichts kosten! (dann geht man ins Steuerrecht, wo es problematisch werden könnte).

Dann müsste die spanische Regierung auch z.b. gegen die hier viel genannten "spanischen Großfamilien" im Sommer vorgehen. Da kommt der Eigentümer sicher nicht nur mit seinen Verwandten 1.Grades. Da ist auch Oma, Freund vom Onkel, Kinder vom Sohn aus der Schule etc. dabei. Auch denen wird die Wohnung durch den Eigentümer überlassen und auch dieser mietet daher keine "touristische Anlage"!

Der Anwalt begründet das damit, dass keine Regierung eines europäischen Landes vorschreiben darf, wen man in seiner Wohnung schlafen lässt. Auch keine Tourismusdirektion o.ä.!
Erschwerend soll wohl für Playa del Ingles und Maspalomas hinzukommen, dass der Großteil der Wohnung in einem "touristischen Gebiet" liegen. Dort wäre grundlegend eine reine Wohnsitznahme (also Wohnsitz anmelden) gar nicht möglich. Da die Wohnungen aber verkauft werden und dies notariell und im Grundbuch auch so gemacht wird (und der Staat dafür ja auch die Steuern kassiert), ist selbst diese Regelung äußerst zweifelhaft.

Kurz gesagt: Beide Richtlinien / Gesetze sollen vor dem Europäischen Gerichtshof (oder wie die sich nennen) keinen Halt haben.

Der Anwalt, der übrigens Partnerbüros in ganz Spanien verstreut hat, rät ganz klar:

- Gäste sollen Fragen der Inspektoren nicht beantworten (da besteht keine Pfllicht zu)
- Inspektoren müssen nicht in die Wohnung gelassen werden - nur die Polizei und selbst die braucht eine rechtliche Grundlage dafür
- Mögliche Zahlungsaufforderungen wegen solcher "Vergehen" sollen nicht bezahlt werden, sondern der Klageweg bestreitet werden


Ich möchte darauf hinweisen, dass dies nicht meine Meinung darstellt, sondern die Aussage eines Anwaltes ist, der offenbar recht viel Ahnung von der Materie hat.
Nach seinen Angaben führt er bereits mehrere solcher Verfahren!


Nun bin ich mal über Eure Meinungen dazu gespannt.

Irgendwie kann ich es nachvollziehen, was der so gesagt hat.

Wenn ich mir das in Deutschland vorstelle, dass mir jemand vorschreibt, wen ich in meiner Eigentumswohnung schlafen lassen darf (ob die Leute da sind, um mich zu besuchen, um die Stadt anzuschauen, auf meine Wohnung aufpassen in meiner Abwesenheit, oder ich die einfach da für 1-3 Wochen wohnen lasse), da würde ich auch die Augen verdrehen und mein Bauchgefühl sagt mir ,dass da was nicht stimmt.

dyson
23.08.2012, 16:17
@AndreLev: Leider hat Dein Beispiel einen Haken - wenn Du eine Eigentumswohnung in Deutschland hast und darin wohnst, aber z.B. während Deines Urlaubs einen Freund drin wohnen lässt, ist das garkein Problem und genauso ist es auf den Kanaren auch! Die wichtige Sache ist, dass es sich bei dem Appartment Deiner Bekannten NICHT um die Wohnung handelt, in der sie wohnen sondern um eine reine Ferienwohnung, die sie selbst auch nur zeitweise benützen. Kaufst Du Dir eine Ferienwohnung z.B. an der Nordsee, die Du selbst vielleicht 4 Wochen im Jahr selbst bewohnst, aber sonst vermieten willst, musst Du die Einnahmen aus der Ferienvermietung auch steuerlich angeben, auch das deutsche Finanzamt glaubt nicht, dass jemand seine Ferienwohnung an Fremde unentgeltlich überlässt und wenn, höchstens in Einzelfällen. Es gibt aber auch Eigentümergemeinschaften in Deutschland, in deren Statuten festgeschrieben ist, dass die Wohnung nicht an fremde Personen vermietet werden darf. Ist auch verständlich, denn wer möchte andauernd "neue" Nachbarn, dadurch kann einem die schönste Ferienwohnung verleidet werden.

AndreLev
23.08.2012, 16:54
Hallo Dyson,

in dem 1. Abschnitt muss ich Dir Recht geben - nur sprichst Du hier von der steuerlichen Seite. Die habe ich oben aus dem Text extra ausgenommen, denn das ist ein ganz anderes Thema. Aber richtig - Mieteinnahmen müssen versteuert werden. Auch wenn man Deutscher ist und die Wohnung in Spanien hat (Versteuerung dann in Deutschland).

In dem zweiten Abschnitt kann ich mich nur teilweise anschließen. Denn in Deutschland ist eine "Untervermietung" ggf. in der Hausordnung verboten. Das hat aber nichts mit der Komune oder dem Staat zu tun.
Außerdem war oben die Rede davon, dass gar nicht klar ist, ob da Geld "geflossen" ist. Das ist aber auch zweitrangig derzeit, denn laut der kanarischen Regierung soll ja das bloße "Überlassen" an Fremde (auch Angehörige 2.Grades) verboten sein.
Und genau DAS soll laut dem Anwalt der Haken sein. Denn DAS kann Dir laut dem einfach niemand verbieten, da es DEIN Eigentum ist.

Auf den Kanaren kommt halt noch diese Touristenzone hinzu - dies würde bedeuten, dass in fast ganz Playa del Ingles und Maspalomas kaum jemand gemeldet sein dürfte. Wie Du sicher selbst weißt, schaut die Realität ganz anders aus. Also hier die Frage - was soll man dann mit der Wohnung da?
Man darf da nicht dauerhaft leben, darf aber auch keine anderen (nehmen wir mal an "unentgeldlich") drin lassen.

Mir ist bekannt, dass gerade den Hotels und den "legalen" Apartmentvermietern das alles ein Dorn im Auge ist. Aber nach diversen Recherchen, die ich für die o.g. Familie hatte, bin ich so langsam auch der Meinung des Anwaltes.

Wenn Geld dafür fliesst und der "Deutsche" das beim heimischen Finanzamt in der nächsten Steuererklärung nicht angibt, ist das ganz klar ein Steuervergehen.
Aber das "Überlassen" der Wohnung an z.B. den Enkel, die Nichte oder den Onkel 3.Grades kann in meinen Augen niemand verbieten. Auch keine kanarische Regierung, die überwiegend vom Tourismus lebt!

dyson
23.08.2012, 18:02
"Was soll man mit einer Wohnung da,....?"
Nee, das ist ein Missverständnis, natürlich kann jeder seine Ferienwohnung zur Vermietung freigeben! Jede Anlage, in der die touristische Vermietung erlaubt ist (75+1 Regelung), hat eine Vermietgesellschaft (Präsidenten danach fragen!), die sich um die Vermietung kümmert und abwickelt. Es ist ausschliesslich die PRIVATE Vermietung verboten, nicht die Vermietung an sich!
Aber das wurde hier schon vor einiger Zeit ausführlich behandelt, schau es Dir mal durch, sonst hat man hier ja alles doppelt und dreifach. Weisst Du, leider ist es oft so, dass sehr viele Leute illegal vermieten und angeblich kein Geld nehmen, der Eigentümer zahlt alles, von den Steuern über die Communidad bis zur Instandhaltung, "überlässt" das Objekt aber aus reiner Menschenfreundlichkeit an "alte Freunde" oder "weitläufige Verwandte". Langfristig glaubt das doch keiner und das Finanzamt schon garnicht...

AndreLev
23.08.2012, 19:01
Das verstehe ich doch und kann ich auch nachvollziehen. Finde das auch nicht richtig, was da so passiert und gemacht wird.

Aber die Frage, die ich hier ja in den Raum gestellt habe, war, ob die "kostenlose Überlassung" (ob das jetzt stimmt oder nicht werden wir nicht erfahren) wirklich verboten werden kann.
In dem o.g. Fall hat das Ehepaar Ihre Enkel in die Wohnung gelassen - ich nehme mal an kostenlos (so wurde es auch angegeben). Aber selbst das soll ja laut den ganzen Foren und Diskussionen hier verboten sein.

Ich schließe mich dir absolut an, dass die Vermietung, wo Geld gezahlt wird, verboten gehört.

Aber wenn jemand z.b. an Bekannte (als Geschenk, oder was auch immer), Angehörige 2. oder 3. Grades... die Wohnung überlässt .... genau DAS beschäftigt werde die europäischen Gerichte....

Und dazu wollte ich mal Eure Meinung hören!

Finde toll, dass Du Dich so rege beteiligst ... nur so funktionieren so Foren wie dieses hier! :-)
Vielen Dank schonmal im voraus

dyson
23.08.2012, 19:25
Hi, wenn es die Enkel, also unmittelbare Verwandte sind, dürfte es eigentlich keine Probleme geben. Jeder Eigentümer, der sein Objekt zur Vermietung in die Vermietgesellschaft (Prinzip der einheitlichen Vermietung) einbringt, kann sich selbstverständlich Zeiten für den Eigengebrauch frei halten und in der Zeit selbst oder innerhalb der unmittelbaren Familie das Objekt nutzen. In Deinem speziellen Fall drängt sich der Gedanke auf, dass die Leute vor den Enkeln die Wohnung bereits an andere Urlauber vermietet oder "überlassen" haben und dies den Nachbarn oder der Communidad aufgefallen ist und es so zur Kontrolle durch die Behörden kam. Es wäre SEHR aussergewöhnlich, wenn die Eigentümer ausnahmsweise mal an ihre Enkel als Geschenk die Wohnung für die Ferien überlassen und dann sofort die Behörden/Kontrolleure auftauchen.

anko11
23.08.2012, 19:27
Das ist ja wohl ein Witz!!
Meine Kinder und Enkel nutzen meine Wohnung gern und natürlich ohne Geld.
Ich kann mir nicht vorstellen,dass dies ein Vergehen ist,ich zahl doch Comunidad,Steuern
an die Gemeinde und Finanzamt,was noch mehr???

Anko11

queru
23.08.2012, 19:41
Schwer zu beurteilen. Ich kann nur Hinweise geben die ich in den ganzen Jahren in amtlichen Sanktionsentscheidungen gelesen habe.
Vorab: Ich habe noch nie von einer Sanktion gelesen bei der weder Geld bezahlt noch die Wohnung öffentlich zur Vermietung angeboten wurde.

Nach meinen Kenntnissen gibt es nur den Artikel 31 des kanarischen Tourismusgesetzes 7/1995 auf den sich die Inspektion bezieht wenn sie Sanktionen in dieser Materie vergibt:

Absatz 1 besagt: A los efectos de esta Ley ejercen actividades turísticas alojativas todas aquellas empresas en que se preste un servicio de alojamiento desde un establecimiento abierto al público y mediante precio.

Absatz 2 besagt: Se entenderá prestado un servicio de alojamiento turístico cuando se oferte en libre concurrencia la estancia en el establecimiento de forma temporal, sin constituir cambio de residencia para la persona alojada.

Der 1. unterstrichene Absatz besagt ausdrücklich "und mittels einem Preis"
Der 2. unterstrichene Satz besagt "ohne das es einen Wohnsitzwechsel für die eingezogene Person bedeutet"

Der 1. Absatz bezieht sich darauf wer die Aktivitäte touristische Vermietung ausübt.
Der 2. Absatz beschreibt was als Dienstleitung touristische Vermietung angesehen wird.

Ich würde annehmen, dass Absatz 1 nicht der Fall ist, da kein Preis angeboten oder geflossen ist.

Absatz 2 spricht davon "wenn man im freien Wettbewerb die Unterkunft in zeitlich temporärer Form anbietet, ohne dass es einen Wohnsitzwechsel für die eingezogene Person bedeutet".

Schwer zu sagen ob bei Absatz 2 beide Dinge gleichzeitig erfüllt sein muss "freier Wettbewerb" + "kein Wohnsitzwechsel der eingezogenen Person" oder ob letzteres für sich alleine ausreicht und was einem vor allem als "freier Wettbewerb" ausgelegt werden kann, da hab ich nicht den geringsten Schimmer.

dyson
23.08.2012, 19:42
Kinder und Enkel sind doch unmittelbare Verwandte, das ist kein Vergehen, zumal es da absolut glaubhaft ist, dass kein Geld bezahlt wird für Miete! x90 Bei angeblichen Kegelbrüdern und Nachbarn etc. ist`s was anderes.....
Wie gesagt, bei den erstgeschilderten Fall muss bestimmt noch was anderes reinspielen, von dem nur die Eigentümer selbst wissen.

queru
23.08.2012, 19:43
ich zahl doch Comunidad,Steuern an die Gemeinde und Finanzamt,was noch mehr???
All diese Kosten muss auch jener Eigentümer bezahlen der seine Wohnung leerstehen lässt. Wer das nicht zahlen will, darf sich keine Wohnung kaufen. Wenn du nicht Eigentümer dieser Immobilie wärst, dann wäre es ein anderer und auch der müsste das bezahlt. Wer bezahlt ist egal, einer muss es.

dyson
23.08.2012, 19:48
Diese Kosten fallen überall für Immobilieneigentümer an, natürlich auch in Deutschland und genauso auf Gran Canaria.

queru
23.08.2012, 19:54
Kurz gesagt: Beide Richtlinien / Gesetze sollen vor dem Europäischen Gerichtshof (oder wie die sich nennen) keinen Halt haben.
Wurde denn vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt oder nur Einspruch bei der entsprechenden kanarischen Behörde bzw. der nächthöheren Instanz dem kanarischen Verwaltungsgericht gemacht?

Eine Kopie eines solchen Schriftsatzes würde mich brennend interessieren, vor allem sofern so eine Sache bereits in Europa liegen würde.

dyson
23.08.2012, 21:25
@queru: uns auch! Hälst Du uns bitte auf dem Laufenden? DANKE schon mal vorab!
Wir können es uns nicht vorstellen, dass das vor dem Europ. Gerichtshof verhandelt wird, da ja die Vermietung nicht grundsätzlich verboten ist, sondern nur die PRIVATvermietung speziell in touristischen Anlagen, die dem langjährigen Gesetz der einheitlichen Vermietung unterliegen. Beim Erwerb einer solchen Immobilie weiss man das - oder sollte es zumindest wissen. Ich kann doch auch nicht ein Haus neben einem Flughafen kaufen und dann wegen des Fluglärms klagen! Wenn mein Haus vor dem Flughafen da war, ist es etwas anderes.
Bin gespannt.

anko11
23.08.2012, 21:42
@dyson
Du scheinst Dich gut in der Materie auszukennen,
wann und wo kann vermietet werden?
Was ist eine Privatvermietung in einer touristischen Anlage?
Was ist mit einer Langzeitvermietung,die nicht in die touristische Vermietung fällt?

Anko11

dyson
23.08.2012, 23:19
Hi anko11: schau mal hier im Forum unter "Informatives rund um Gesetze+Verordnungen/Neue Norm zur tour. Vermietung", da wurde vor kurzem schon einiges geschrieben. Ich muss allerdings mein Posting v. 26.7. revidieren. Inzwischen weiss ich, dass die 50+1-Regelung zeitlich begrenzt war und bereits vor Jahren (2004???) ausgelaufen ist und somit eigentlich in den letzten Jahren das Ur-Gesetz gegolten hat (100%!), bis jetzt die neue Norm 75+1 in Kraft getreten ist. Also demnach ist der rundgängige Protest gegen diese Regelung Blödsinn, denn der Jetztzustand ist sogar grosszügiger als der Vorzustand. Bloss sind die meisten, genau wie ich, von der längst abgelaufenen Regelung ausgegangen.

Wenn Du ein Objekt, egal ob Wohnung, Bungalow oder Villa, in einer nicht touristischen Anlage Dein Eigentum nennst, kannst Du das natürlich Langzeit vermieten. Denk aber daran, dass bei einer Festvermietung auf alle Fälle das Mieterschutzgesetz gilt, genau wie in Deutschland. Sehr gerne werden auf Gran Canaria von den Vermietern Mietverträge für 6 oder 12 Monate angeboten, solche Mietverträge sind aber über diese Zeitangaben hinaus 5 Jahre gültig, da solche Begrenzungen "Nebenabsprachen zum Gesetz" sind und somit von vornherein ungültig. Der Vermieter kann seinen Mietern natürlich kündigen, wenn sie sich was zu schulden kommen lassen, keine Miete bezahlen oder sonstwie untragbar sind. Genau wie in Deutschland. Die Miete kann der Eigentümer jährlich um den Prozentsatz des Lebenshaltungsindexes der kan. Regierung erhöhen.

queru
24.08.2012, 03:09
@dyson

Der 1. Absatz deines postings zeigt mir, dass du dich sehr ausführlich mit dieser Materie beschäftigst. Diese Details kennt kaum jemand. Ich muss dazu sagen, dass ich von dieser Sache mit 100% auch gehört habe, aber mir beim besten Willen noch nicht klar ist, ob sich diese 100% nur auf neu genehmigte Anlagen bezieht oder auch auf bereits damals existente Anlagen. Und Achtung die Norm 75%+1 ist noch nicht in Kraft sondern geplant ab dem nächsten Jahr.

PS: Habe gerade nachgesehen und wenn ich mir diesen Absatz des Ley 5/1999 welches das Ley 7/1995 abändert ansehe:


DISPOSICIÓN TRANSITORIA ÚNICA. Aplicación del principio de unidad de explotación.
1. Los establecimientos alojativos que a la entrada en vigor de esta Ley estuvieran autorizados para el ejercicio de la actividad turística, y aquellos que, habiendo solicitado autorización, no hayan obtenido resolución expresa en el plazo fijado normativamente para ello, estarán sujetos al principio de unidad de explotación, con las siguientes especialidades:

Deberán estar destinadas a la explotación turística más del 50 % de las unidades alojativas del inmueble de que se trate.

bin ich der Meinung, dass die 50%+1 immer noch gültig sind für jene Anlagen die im März 1999 bereits genehmigt waren bzw. jene die zu dieser Zeit bereits den Antrag auf Genehmigung gestellt hatten selbige aber noch nicht erhalten hatten. 100% gilt dann praktisch aktuell nur für Anlagen die den Antrag nach März 1999 gestellt haben.

Solltest du irgendwelche Infos bzw. Informationen haben, dass meine Meinung nicht stimmen könnte, würde mich das interessieren.

AndreLev
24.08.2012, 06:31
Ihr habt natürlich Recht.

Die Realität in dem konkreten Fall sah aber so aus, dass in der Wohnung ENKEL waren. Laut den Inspektoren und dem "Gebührenbescheid" sind aber nur Verwandte 1.Grades zugelassen, wozu Enkel nicht zählen.
Ich habe gestern bei der Familie nochmal nachgefragt: Es ist KEIN Geld geflossen!

Somit bezieht sich der Einspruch nur auf den Bescheid. Der muss wohl bei irgend einem Verwaltungsgericht liegen derzeit. Außerdem wurde eine europäische Institution eingeschaltet.
Die Anlage soll gar keine touristische Vermietung mehr haben, wenn ich die richtig verstanden habe.

Ich möchte hier nicht zur privaten Vermietung anregen oder irgendwen in Sicherheit wiegen. Aber es scheint ja ein riesen Thema zu sein. Nur wirklich definitive Aussagen bekommt man irgendwie nirgends.

Ich teile absolut Eure Meinung, daß wenn Wohnungen an Kegelbrüder vermietet werden und das gegen eine "Gebühr/Miete", dass wir da in einer illegalen Vermietung sind.
Aber hier geht es darum, welchen Personenkreis man kostenlos in seiner Wohnung schlafen lassen darf.
Und GENAU das liegt derzeit bei den Gerichten. Die Anwälte vertreten die Meinung, dass keine Regierung dies innerhalb Europa vorschreiben darf!

Und laut dem Anwalt liegen dort einige Bescheide der Gemeinde vor, wo Mandanten kostenlos Angehörige in Ihrer Wohnung haben übernachten lassen (ob das stimmt, können wir hier eh nicht prüfen und auch die Behörden werden das nicht können, so lang es in "bar" über den Tisch ging oder die Gäste das nicht sagen!).

dyson
24.08.2012, 09:35
@queru: Nach dem was ich weiss (und ich nehme nicht in Anspruch, dass das richtig ist), gilt nach Auslaufen der 50+1 Sonderregelung für alle Anlagen die 100%. Diese Sonderregelung wurde ins Leben gerufen, um den Übergang für die Betreiber der Anlagen und die Eigentümergemeinschaften leichter zu machen. Nach Ablauf hat sich da offenbar erstmal niemand mehr darum gekümmert, bis jetzt die Rechtsunsicherheit wieder voll im Raum steht und die 75+1 Regelung ansteht. Es ist auch der Regierung offenbar klar, dass es noch sehr lange dauern wird, bis man die 100% wirklich anwenden kann. Ich glaube, momentan ist alles so ein bisschen Larifari (entschuldige den Ausdruck) und man orientiert sich grundsätzlich der Einfachheit halber noch an 50+1.
Warten wir ab, was das nächste Jahr bringt, wenn 75+1 in Kraft tritt.

@AndreLev: Nach wie vor vermute ich, dass zwar die Enkel "erwischt" worden sind, dass aber die Wohnung bereits VORHER ausser von den Eigentümern von anderen Leuten als Urlaubsdomizil bewohnt wurde und dadurch entweder die Communidad oder die Nachbarn das gemeldet haben. Ganz egal ob mit oder ohne Geld. Und wenn die Anlage überhaupt keine touristische Vermietung erlaubt, dann dürfen die Einheiten eben nur fest vermietet werden. Dann stören sich die Nachbarn mit Sicherheit daran, wenn nebenan wechselde ihre Urlaubsfreuden geniessen, viele wohnen extra in so einer Anlage, weil man keine Nachbarn möchte, die ihre Urlaubsfreuden, evtl. lautstark, geniessen. Von der Sicht muss man es auch sehen. Stell Dir vor, Du wohnst in Deutschland in einer Wohnung, musst morgends aufstehen und arbeiten gehen, aber die Wohnung nebenan wird laufend an erlebnishungrige Städtetouristen vermietet, die abends trinkfreudig auf dem Balkon den Tag ausklingen lassen.....

AndreLev
24.08.2012, 11:47
@Dyson: Das sind Vermutungen, wo ich absolut nichts zu sagen kann. Ich kenne das in einem Rechtsstaat nur so, dass die Beweislast beim Staat liegt und nicht beim Beschuldigten. Da in dem "Bescheid" nichts zur Communidad, Nachbarn aufgeführt ist, kann ich das so nicht bestätigen.
Wäre auch fatal, wenn irgendein Nachbar oder Verwalter einfach was Behörden meldet und die einfach Strafen verhängen können. Gibt ja immer noch eine Beweispflicht.

Ja, natürlich würde mich das stören! ABER: So ist es doch! Wenn mein Nachbar eine Eigentumswohnung hat und da (unentgeldlich) Bekannte drin wohnen lässt, dann juckt das die deutschen Gerichte äußerst wenig. Denn der kann in seiner Wohnung schlafen lassen, wen er möchte. Das schaut bei Mietwohnungen anders aus, da der Eigentümer ja wer anderes ist. Aber bei Eigentum kannst Du da gar nichts machen. Denn nicht alles, was Menschen stört, ist verboten. Und die Überlassung einer Eigentumswohnung, wie oft auch immer, kann Dir niemand vorschreiben oder unterbinden.
In meinen Augen auch keine kanarische Regierung.

AndreLev
24.08.2012, 11:52
----- Und wenn die Anlage überhaupt keine touristische Vermietung erlaubt, dann dürfen die Einheiten eben nur fest vermietet werden. -----

Den Satz versteh ich nicht so ganz! Die Anlage (Communidad) kann doch gar keine touristische Vermietung "erlauben"! Entweder die Anlage hat eine Genehmigung zur touritischen Vermietung, oder nicht. Das hat ja nichts mit "erlauben" zu tun (das würde ja bedeuten, dass dann jeder im Haus vermieten "dürfte"!).
In der Anlage der Senioren gibt es keine touristische Vermietung. Sie liegt aber in der genannten touristischen Zone (ok, das betrifft ja fast ganz Playa und Maspalomas)

AndreLev
24.08.2012, 12:12
Übrigens mal DANKE an Dich, dass Du Dich hier so rege an der Diskussion beteiligst!

Möchte hier auch keinem "auf den Schlips treten" oder sowas.

Wollte nur einfach das Thema mal aufgreifen - bin selbst gespannt, was aus dem o.g. Verfahren mal irgendwann wird bzw. wie das weiter geht! :-)

dyson
24.08.2012, 12:19
Ich hatte ja geschrieben, dass ich das "vermute", wissen kann ich sowas ja nun wírklich nicht, kenne weder die Leute noch die Anlage. Eine reine Vermutung, einfach weil es naheliegend ist. heisst aber logischerweise nicht, dass es tatsächlich so ist!
Was die Beweispflicht angeht, kann ich auch nichts dazu sagen, kenne die Unterlagen nicht. Vielleicht gibt es Protokolle, Fotos, Zeugenaussagen oder so, auch das kann ich nicht wissen.

Und wenn eine Anlage komplett aus der touristischen Vermietung raus ist, dann ist sie raus, es war vielleicht falsch ausgedrückt mit dem Wort "erlauben". Offenbar hat DIESE Anlage eben keine Genehmigung zur tour. Vermietung mehr, zumindest hast Du das geschrieben. Das hat doch garnichts damit zu tun, ob die Anlage nebenan noch in der touristischen Vermietung ist und die Genehmigung dazu hat. Der ganze Hintergrund des Gesetzes zur einheitlichen Vermietung ist doch, dass ALLE Anlagen in der Zukunft ENTWEDER der Privatvermietung ODER der touristischen Vermietung zur Verfügung stehen. Ich halte das auch für sehr sinnvoll, aber auch das ist sicher Ansichtssache.

AndreLev
24.08.2012, 12:26
Stimmt , dass weiß ich auch nicht!

Ja, das ist echt sinnvoll - hast Du absolut Recht. Ich frage mich nur, wie die das machen wollen. Mir fallen spontan das Aloe und das Teneguia ein. Da ist ein Teil drin offiziell vermietet, viele Wohnungen sind aber auch privat verkauft worden. Frage mich echt, wenn die 75% oder gar irgendwann 100% Regelungen zutreffen sollten, was die dann machen. Die können ja keinen Zwangsenteignen. Bleibt denen sicherlich nur die Möglichkeit, auch die restlichen Buden noch zu verkaufen und die Vermietung einzustellen.
Aber da frage ich mich, welche Anlagen dann überhaupt noch übrig bleiben.
Vor allem kann die Regierung diesen Schritt nicht mehr rückgängig machen. Wenn einmal alles verkauft ist in den Anlagen, dann ist das so.
Neue Anlagen bauen geht ja aufgrund der Platznot nicht mehr.

Ich kenne viele Touristen, die Gran Canaria genau wegen den vielen Möglichkeiten der Apartments zur Selbstversorgung sehr schätzen. Wenn die wegbleiben, weil es kaum noch Apartments gibt (oder da gewisse Anlagen eine Art "Monopol" haben und somit auch die Preise bestimmen), sind auch viele der Gäste in Restaurants und Bars weg.
Und alles weitere will ich mir hier und heute gar nicht ausmalen.

dyson
24.08.2012, 12:56
Es besteht wohl immer noch ein grosses Missverständnis: ALLE Appartments dürfen weiter vermietet werden, nirgends wird die Vermietung "eingestellt" und niemand soll "zwangsenteignet" werden, warum auch? Es ist nur der Unterschied, ob TOURISTISCH vermietet wird oder FESTvermietet wird. In jedem Fall bekommt der Eigentümer des Appartments doch seine Miete! Z.B. die Appartments in der Anlage XX werden touristisch vermietet und die Appartments in der Anlage YY an Dauermieter. Eigentlich doch garnicht schwierig, aber es dauert halt eine Zeit, bis sich das eingespeilt hat. Den Touristen geht dadurch nichts verloren, im Gegenteil, die Anlagen, die tour. vermietet werden, sind auch ihre Bedürfnisse viel besser eingerichtet, z.B. was Reception, Pool- und Gartenanlage etc. angeht.
Es ist ein VORTEIL für die Touristen, die sich gerne selbst versorgen und einen unbeschwerten Urlaub verbringen wollen!

AndreLev
24.08.2012, 13:12
DAS verstehe ich allerdings jetzt nicht richtig - daher frag ich einfach nochmal:

Ich habe das eben so verstanden, dass durch die Änderung in Zukunft bei tour. (!) Vermietung 75% der Wohnungen im Bestand sein müssen. Das kann ja kaum eine Anlage gewährleisten (mir fallen gerade nicht viele ein).
Das würde heißen, dass die die tour. Vermietung doch ganz einstellen müssen (wenn z.b. die Eigentümer Ihre Wohnung nicht zur Vermietung freigeben wollen),oder?
Dies würde dann für die Anlagen bedeuten, dass die nur noch "normal" vermieten dürfen - also an Dauermieter.

Meine Sorge ist, dass wegen der Neuerung einfach unheimlich viele Anlagen wegfallen (Aloe, Teneguia, ....).

Oder versteh ich da immer nochwas falsch?

queru
24.08.2012, 13:54
Ich klinke mich wegen fehlender Zeit nur kurz ein und beantworte erstmal dies, Rest kommt später:


Die Anlage (Communidad) kann doch gar keine touristische Vermietung "erlauben"! Entweder die Anlage hat eine Genehmigung zur touritischen Vermietung, oder nicht.

Zum Erlauben der touristischen Genehmigung ist zwar die kanarische Tourismusbehörde zuständig, aber die eine Firma die in einer Anlage, dessen Eigentümer aus einer Eigentümergemeinschaft bestehen vermieten will, muss der Behörde einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft vorlegen, in dem diese der Vermieterfirma Genehmigung erteilt, Entscheidungen und Maßnahmen die die Verwaltung, den Betrieb und die Nutzung der Gemeinschaftszonen und –anlagen zu treffen erlaubt. (Dies soll der Vermieterfirma freie Hand geben um für den Tourismus wichtige Dinge in einer Anlage alleine zu entscheiden und nicht von irgendeinem Mehrheitsbeschluss oder dem Präsidenten der Eigentümergemeinschaft abhängig zu sein). (Wenn eine Eiegtnümergemeinschaft selbst mit der Vermietung betraut ist, dann fällt dies flach.)

Ohne diesen Beschluss bekommt die Firma keine Genehmigung das Haus zu vermieten.

Dies war schon lange vor 1999 ein Anliegen der Tourismusbehörde zur Qualitätsverbesserung für die Touristen. Früher kam es sehr oft vor, wenn z.B. ein Eigentümer privat an jemanden vermietet hatte und der Urlauber hatte ein Problem und er ging damit zur Rezeption, dass er von der Rezeption abgewiesen wurde, da er der offizielle Vermieterfirma nicht bekannt war bzw. nicht über sie ins Haus kam. Solche Situationen will die kanarische Regierung unter allen Umständen vermeiden da es das touristische Ansehen insgesamt schädigt.

dyson
24.08.2012, 18:22
@AndreLev: Das ganze Gesetz ist ja nichts neues und in den vergangenen Jahren wurde es in vielen Anlagen bereits mehr oder weniger umgesetzt. Es ist eine Tatsache, dass sich das Touristenverhalten seit dem Bau der Appartmentsilos in den 70iger Jahren stark verändert hat und dass sich diese Anzahl von somit vorhanden alten Appartment- und Bungalowanlagen nicht mehr vermarkten und tour. vermieten lassen. Würde um die Hälfte dezimiert, wären es immer noch mehr als genug Betten um eine Auswahl in dieser Kategorie zu gewährleisten! z.B. das Haus "Dunatlantico" ist privat, für Touristen gibt es aber in unmittelbarer Nachbarschaft viele andere Häuser. In Maspalomas sind sehr viele Anlagen längst privatisiert, wer z.B. früher im "Beach Flor" als Tourist war, geht jetzt halt in den "Rio Club" o.ä..
Die Auswahl für Touristen wird auch nach Umsetzung des Gesetzes da sein!

Ich habe aber das Gefühl. dass wir uns im Kreis drehen und ich leider nichts Interessantes zu diesem Thema mehr beisteuern kann. Vielleicht wissen andere mehr, ich werde mich jedenfalls aus diesem Thema ausklinken. x53

queru
24.08.2012, 18:26
Aber hier geht es darum, welchen Personenkreis man kostenlos in seiner Wohnung schlafen lassen darf.
Und GENAU das liegt derzeit bei den Gerichten. Die Anwälte vertreten die Meinung, dass keine Regierung dies innerhalb Europa vorschreiben darf!

Ich habe bisher in der gesamten kanarischen touristischen Gesetzgebung noch nie gelesen, dass dieser Punkt irgendwo genau benannt oder geregelt ist.
Alles was ich bisher laß bezieht sich immer nur auf die Frage ob etwas eine touristische Vermietung darstellt oder nicht. Noch nie habe ich in einer Sanktionsentscheidung bzw. als Antwort auf den Einspruch auf eine Sanktion als Begründung irgendwas von einem Verwandschaftsgrad gelesen.

clausBF
25.08.2012, 00:23
Eine sehr interessante Diskussion, vielen Dank an alle die sich hier mit Sachverstand einbringen!

Ein sehr wichtiges Stichwort in dieser Diskussion ist das sog. "Prinzip der einheitlichen Vermietung".

Dieses Prinzip taucht in dem sehr umfangreichen “Ley de Ordenación del Turismo de Canarias” auf.
Die meisten Bestimmungen in diesem Gesetz machen durchaus Sinn, allerdings nicht das "Prinzip der Einheitlichen Vermietung".
Rein theoretisch soll es tatsächlich die Qualität des Tourismus erhöhen, da - wie schon vorher erwähnt - in einer touristischen Anlage mindestens 50% plus eine Einheit (in einer früheren Version; mittlerweile sind es 65 oder 75 % ???) unter Verwaltung einer einzigen Vermietgesellschaft stehen müssen.
Dies soll Einheitlichkeit, gleichen Standard und einen einzigen Ansprechpartner garantieren.
In der Theorie soweit so gut, in der Praxis treten z.B. folgende Sachverhalte auf:
- der Betreiber (oder Mietgesellschaft) macht eine einheitliche Ausstattung und Möblierung zur Pflicht. Wenn es dem Eigentümer nicht gefällt (weil er eventuell zeitweise selber darin wohnt) hat er keinen alternativen Betreiber zur Auswahl.
- der Betreiber kümmert sich wenig bis gar nicht um Renovierung und Schutz des Mietobjektes ein, der Besitzer hat aber keine Alternative.
- die Gesetze der Marktwirtschaft sind außer Kraft gesetzt: Ein Privatbesitzer hat keine Auswahl unter unterschiedlichen Betreibern und deren Angebot. Die einzige Wahl die er hat: Vermieten (auch wenn der Preis lächerlich gering ist) oder nicht vermieten.

Diese Beispiele zeigen das Dilemma auf: Der Besitzer eines Apartments hat nicht die vollständige Verfügungsgewalt über sein eigenes Eigentum! Wenn er dieses vor 1995 gekauft hat (also vor Einführung dieses Gesetzes) und seine Finanzierung auf regelmäßige Mieteinnahmen angewiesen ist, hat er jetzt ein gewaltiges Problem!
Sicherlich haben auch Eigentümer, die später gekauft haben das gleiche Problem, aber die hätten es zumindest theoretisch wissen können -obwohl bis vor 3 Jahren jeder Anwalt und Steuerberater versichert hat, dieses Gesetz würde niemals wirklich zur Anwendung kommen, weil es gegen das europäische Prinzip der freien Nutzung des Eigentums steht.

Dies sind übrigens keine theoretischen Beispiele, sondern reale Fälle aus meinem Bekanntenkreis!
Zwei Familien (aus Östereich und der Schweiz) haben sich in einer touristischen Anlage im Süden jeweils ein Apartment für den Ruhestand gekauft. Zwei, bzw. einen Monat im Jahr nutzen sie es selber, den Rest des Jahres soll es nicht leerstehen.
Anfangs vermieten sie es an die Gesellschaft, die den Großteil der Anlage besitzt und auch touristisch vermietet.

Weil Sie mit der extensiven Nutzung mit regelmäßiger Überbelegung durch feierwütige Nordländer nicht einverstanden sind und auch der Mietpreis nicht angemessen erscheint treffen sie eine Vereinbarung mit einem kleinen Betreiber, der auch Privathäuser an Individualtouristen vermietet.
Da die beiden Besitzer eine angemessene Miete erzielen und ehrliche Bürger sind, führen sie Steuern über die Mieteinnahmen (ich glaube 24%) an das Finanzamt ab.
Da auch der neue Betreiber ausreichend Gäste hat und nachts ruhig schlafen möchte, hat er ein Gewerbe angemeldet, meldet dem Finanzamt seine Gewinne und zahlt Steuern.
Dies geht 7 Jahre gut, bis ein Nachbar in der gleichen Apartment Anlage (der die Einnahmen aus der Vermietung ebenfalls ordentlich deklariert hat) Besuch von zwei Inspektoren der Tourismusbehörde hat. Diese legen ihm Ausdrucke eines Ferienhausvermittlers aus Deutschland vor, in dem sein Apartment beworben wird. Da dieser Nachbar die Gesetzeslage nicht kennt, will er die Inspektoren von seiner Redlichkeit überzeugen und legt sowohl Belege seiner Abrechnung mit seiner Gestoria als auch Belege der auf den Vermieterlös gezahlten Steuern vor. Die Inspektoren schließen aufgrund der Vorlagen auf einen Verstoß gegen das Gebot der einheitlichen Vermietung in touristischen Anlagen über mehrere Jahre und verhängen ein Bußgeld über 16.000 €!

Die Besitzer der Apartments sowie der Vermittler kontakten einen Anwalt, der mit dieser Materie Erfahrung hat. Resultat: Obwohl eine Firma mit Geschäftszweck "touristischem Service und Vermietung" besteht, obwohl von Besitzer als auch Vermittler die erforderlichen Steuern über viele Jahre bezahlt wurden darf keine Vermietung durchgeführt werden, weil in einer touristischen Anlage nur einer vermieten darf (siehe oben).

Die Besitzer der Apartments sowie der Vermittler sind jetzt am Überlegen, ob sie das Risiko einer Inspektion verbunden mit einer horrenden Strafe eingehen oder ob sie die touristische Vermietung einstellen und versuchen die Nebenkosten, Communidad und Steuern doch noch irgendwie zusammenzukratzen, bis sie endlich in Rente gehen und in ihr Apartment übersiedeln können.

Merke: Gut gemeint ist manchmal das Gegenteil von gut gemacht.

Übrigens die Beispiele kenne ich nicht nur von Hörensagen, sondern stehe mit den Besitzern in regelmässigen Kontakt und habe den Bericht des Anwalts gelesen.

clausBF
25.08.2012, 00:49
Hier noch ein paar interessante Links zu diesem Thema:

Immobilienvermietung auf den Kanaren (Rechte/ Pflichten/ Ratschlaege):
http://www.lanzarote-web.de/immobilien/immobilien_vermietung.html

Entscheidung aus Brüssel: Privatvermietung ist illegal!
http://www.lanzarote37.net/lanzarote/startseite/detailansicht/article/entscheidung_aus_bruesselbrprivatvermietung_ist_il legal/21.html

Das neue kanarische Tourismusgesetz
http://www.vip-canarias.com/tenjourn/gesetze/02.htm
Hier wichtig die Artikel 38 und 39...

Ich lese übrigens seit längerem hier mit und möchte mich vor allem bei Queru aber auch bei allen anderen Mitwirkenden für die informative und meist sehr sachliche Gestaltung bedanken!

dyson
25.08.2012, 09:16
Nun doch noch eine ganz kurze Anmerkung von mir: ist es nicht so, dass die Eigentümer der Einheiten in einer tour. genutzten Anlage die Vermietgesellschaft bestimmt? D.H. dass bei einer Versammlung von ALLEN Eigentümern abgstimmt wird, welche der zur Auswahl (es müssen meines Wissens immer mehrere Firmen vorgestellt werden) stehenden Gesellschaften mit der Vermietung betraut wird? Und dass man diese, bei Unzufriedenheit, bei der nächsten Jahresversammlung, wieder abwählen kann? In dem krassen Fall von clausBF, ist die mehrheitliche Einsetzung einer anderen Gesellschaft sicher kein Problem! Lediglich dann, wenn die bisherige Gesellschaft nicht nur einen Grossteil der Anlage BESITZT (also die Stimmen der Eigentümer), sondern selbst EIGENTÜMER eines Grossteils der Einheiten ist, ist das sehr problematisch. Das müsste rechtsanwaltlich geklärt werden, ob ein Mehrheitseigentümer überhaupt gleichzeitig die Vermietgesellschaft betreiben darf. Aber wer die Mehrheit hat, hat natürlich, egal in welchem Geschäft,
immer das Hauptsagen....

queru
25.08.2012, 12:30
Das posting von ClausBF muss ich in mehrer postings aufteilen, erstens der Übersicht halber und zweitens aus aktuellem Zeitmangel (Bundesligastart):


Bzgl. Einheitliche Vermietung. Das was du schreibst ist sicher verständlich von Seiten einzelner Eigentümer die „ihr“ Appartement so einrichten wollen wie sie es möchten, aber es ist nunmal so, dass es bei solchen einzelnen Eigentümer noch nicht angekommen ist, dass sie eine Immobilie gekauft haben deren Nutzung touristisch ist. Bauprojekte, Baulizenzen, Grundstücke von Anlagen im Gebiet San Agustín, Playa del Inglés, Maspalomas, Campo Internacional, Sonnenland sind mit Sicherheit meistens so eingestuft. Wenn also jemand eine Immobilie in einem Haus kauft dessen Nutzung touristisch und nicht residencial ist, dann müsste eigentlich klar sein was er gekauft hat. Wenn ich dann noch weiss, dass man nicht selbst touristisch vermieten kann sollte es erst recht klar sein.
Man müsste eigentlich wissen, dass ein solcher Kauf nur den Sinn einer Geldanlage haben kann und um die Immobilie ab und zu mal selbst nutzen zu können.
Niemand käme auf die Idee eine Lagerhalle zu kaufen um darin seine Wohnung einzurichten da die Nutzung des Grundstücks und der Halle sicher kein residencial vorsieht.
Ebenso wie Lokale in Appartmenthäusern oder Einkaufszentren. Klar gibt es z.B. im Eurocenter oder im Nilo Geschäftslokale aus denen Wohnungen gemacht wurden, aber korrekt ist diese Nutzung genausowenig wie eine Wohnung touristischer Aktivität als Altersruhestand zu nutzen.
Auch wenn ich es bezahlen könnte würde ich mir das verlassene Grundstück des Ozean Parks nicht kaufen um darauf mein Einfamilienhaus zu bauen, da diese Nutzung aktuell auf diesem Grundstück nicht gestattet ist. (Was anderes wäre es wenn ich vom Rathaus die Garantie bekäme, dass eine Nutzungsänderung gemacht werden kann, was ja zumindest theoretisch möglich ist)
Vom Gefühl her denke ich, wäre es schon möglich eine Nutzungsänderung von touristisch auf residencial hinzukriegen, nur müsste sich dazu die komplette Eigentümergemeinschaft einig sein (Ich schätze alle müssten zustimmen). Wenn also 100% der Miteigentümer einer Anlage mit touristischer Nutzung einen Beschluss fassen, dass die Nutzung der Anlage von touristisch in residencial umgewidmet werden soll, dann denke ich, könnte das schon beim Rathaus durchgehen und sollte es durchgehen wären alle auf der sicheren Seite sofern keiner mehr touristisch vermietet.

Ausserdem ist es ja nicht so, dass es nicht genügend Wohnungen mit "residencialer" Nutzung gäbe. In Playa del Inglés etc. zwar rar, aber z.B. in San Fernando, Montaña la Data, El Tablero, etc. alles was halt ausserhalb der touristischen Gebiete liegt.

In dem Vorprojekt der neuen kanarischen Gesetzes ist z.B. folgendes geplant:

- Im Eigentumsregister aller touristischen Anlagen muss die touristische Nutzung des Grundstücks und des Gebäudes eingetragen werden (Gilt auch für bereits bestehende Anlagen, sie bekommen dafür eine Frist von 1 Jahr).

- Die Käufer von Wohneinheiten oder Anteilen verpflichten sich, dass die komplette Anlage, inklusive die Gemeinschaftszonen, durch eine einzige Vermieterfirma vorgenommen wird, mittels eines Vertrags mit einer Laufzeit von nicht unter 5 Jahren. Zu diesem Zweck können die Miteigentümer eine Handelsgesellschaft mit juristischer Persönlichkeit gründen unabhängig der Gemeinschaft/Gesellschaft die Eigentümer ist. Diese Firma kann ihrerseits an Dritte abgegeben, wenn man es so festlegt.

- Auf keinen Fall darf man die Wohneinheiten als „residencial“ nutzen. Die Handels- und Touristikeigenschaft hat Vorrang vor jeglicher anderen Nutzung. In diesem Sinne geht man davon aus, dass eine „residenciale“ Nutzung vorliegt wenn in dem vorher genannten Vertrag, den einzelnen Eigentümern eine Eigennutzung von (einer Zeit die noch in einem Reglament festgelegt werden wird) einräumt wird, die mehr als 3 Monaten/Jahr überschreitet, oder wenn die effektive Nutzung länger als der genannte Zeitraum ist.

- Die Eigentümer touristischer Anlagen sind verpflichtet sie der Ausübung der touristischen Aktivität zukommen zu lassen, im Einverständnis mit der Nutzung die dem Grundstück in der Raumordnungsplanung zugeteilt wurde und der Einstufung des darauf erbauten Gebäudes anhand der Lizenz die es im Moment des Baus erhielt.

Ob das alles überwiegend für neue Anlagen sein soll oder auch für existente, kann ich als Laie nicht sagen. Ich vermute, dass es auch für existente gelten soll.
Ich denke, dass man an diesen Plänen erkennt man wie die kanarische Regierung das gerne hätte.

queru
25.08.2012, 12:56
..., bis ein Nachbar in der gleichen Apartment Anlage (der die Einnahmen aus der Vermietung ebenfalls ordentlich deklariert hat) Besuch von zwei Inspektoren der Tourismusbehörde hat. Diese legen ihm Ausdrucke eines Ferienhausvermittlers aus Deutschland vor, in dem sein Apartment beworben wird. Da dieser Nachbar die Gesetzeslage nicht kennt, will er die Inspektoren von seiner Redlichkeit überzeugen und legt sowohl Belege seiner Abrechnung mit seiner Gestoria als auch Belege der auf den Vermieterlös gezahlten Steuern vor. Die Inspektoren schließen aufgrund der Vorlagen auf einen Verstoß gegen das Gebot der einheitlichen Vermietung in touristischen Anlagen über mehrere Jahre und verhängen ein Bußgeld über 16.000 €!
Nach meinem Kenntnisstand wie solche Dinge normalerweise ablaufen kann man den Mann zumindest in einem trösten, er hat die hohe Strafe wahrscheinlich nicht wegen der jahrelangen Vermietung bekommen sondern weil er die Immobilie zur touristischen Vermietung angeboten hat (Ferienhausvermittler, wahrscheinlich im Internet veröffentlicht) und er dies nicht darf oder besser gesagt, die Behörde behauptet, dass es sich bei dem Inserat nicht um eine bloße Werbung handelt, sondern daß eine Person die so etwas anbietet, sich dadurch als Vermieter outet und als touristische Vermietungsfirma muss er (u.a. die beiden unter Primero und Segundo erwähnten Unterlagen besitzen). Bei solch erschlagenden Beweisen braucht die Inspektion keine weiteren Details, egal ob Leute drin wohnten oder nicht, egal ob Geld geflossen ist oder nicht, egal wie lange das schon läuft.

Ich denke, dass der genaue Wortlaut des Tatbestands der Sanktion wie folgt lautet:
Primero: explotar turísticamente la unidad nº XXX del complejo denominado “XXX”, careciendo del Libro de Inspección de turismo.
Segundo: explotar turísticamente la unidad nº XXX del complejo denominado “XXX”, careciendo de las hojas de reclamaciones

Jede einzelne dieser Anschuldigungen begangen im unlauteren Wettbewerb ergibt normalerweise ca. 9000 Euro pro Sache (In diesem Falle vielleicht etwas weniger).

queru
25.08.2012, 13:19
Die Besitzer der Apartments sowie der Vermittler kontakten einen Anwalt, der mit dieser Materie Erfahrung hat. Resultat: Obwohl eine Firma mit Geschäftszweck "touristischem Service und Vermietung" besteht, obwohl von Besitzer als auch Vermittler die erforderlichen Steuern über viele Jahre bezahlt wurden darf keine Vermietung durchgeführt werden, weil in einer touristischen Anlage nur einer vermieten darf.
Das steht in Einklang mit meinem Kenntnisstand.

Als Geschäftszweck einer Gesellschaft kann ich alles mögliche angeben und man macht es ja in der Realität auch so, dass man so viel wie möglich Aktivitäten einträgt, auch solche die sich evtl. in weiter Zukunft erst ergeben könnten, und zwar deshalb, damit ich nicht, wenn ich eine neue Idee habe, gleich wieder zum Notar laufen muss um eine Ergänzung vorzunehmen und danach diese Akte auch noch beim Handelsregister präsentieren muss.
Diese Tatsache verpflichtet jedoch keine Behörde mir die Genehmigungen dafür zu geben. Die Genehmigungen sind pro Aktivität die man ausübt und man muss die Auflagen jeder Aktivität erfüllen, sonst gibt es für die ein oder andere auch keine Genehmigung auch wenn sie in den Statuten der Gesellschaft weiterhin drinstehen können.



Die Besitzer der Apartments sowie der Vermittler sind jetzt am Überlegen, ob sie das Risiko einer Inspektion verbunden mit einer horrenden Strafe eingehen oder ob sie die touristische Vermietung einstellen und versuchen die Nebenkosten, Communidad und Steuern doch noch irgendwie zusammenzukratzen, bis sie endlich in Rente gehen und in ihr Apartment übersiedeln können.

Das sollten sie tun, je nachdem welche Rolle dieser Vermittler in der Sache spielt, ihn könnten sogar 2 Strafen treffen: 1. Sofern er nicht als Vermittler bei der Tourismusbehörde angemeldet ist, eine Sanktion dafür und 2. Wenn er das Appartement unter seinem Namen vermietet (was zu vermuten wäre), dann bekommt er auch noch die Strafe für das vermieten des Appartements ohne Genehmigung.

queru
25.08.2012, 13:34
Und hier noch was allgemeines. Ich lese immer wieder was von "Ich habe meine Steuern bezahlt" als Argument welches anscheinend als wichtiger angesehen wird als alle anderen Auflagen.

Mal ein Beispiel: Selbst ein Geschäftsmann kann noch so brav seine Steuern bezahlen und trotzdem hindert das keine andere Behörde, als das Finanzamt, ihn nicht in Ruhe zu lassen.
Es gibt z.B. Vorschriften vom Arbeitsschutz, Sozialversicherung, Industrieministerium (Sicherheit der Stromanlagen), Statistikamt, Tourismusbehörde, Gesundheitsamt, Rathaus u.v.m. und keine dieser Ämter interessiert es, wie korrekt und wieviel Steuern er bezahlt hat.
Wenn die Stromanlage nicht passt, dann stellen sie einem den Strom ab. Ich kenne eine touristische Anlage in Playa del Inglés die hatte 1 Jahr lang vom Industrieministerium den Strom abgestellt. Es dauert zwar Jahre bis es dazu kommt, aber irgendwann passiert es dann von heute auf morgen. Wenn einer z.B. die Schwimmbadleiter nicht geerdet hat oder wenn es gebrannt hat geht´s natürlich schneller mit dem Strom abstellen. Dass diese Anlage ab dem Moment keinen Cent Steuern mehr zahlen brauchte liegt in der Natur der Sache (Keine Einnahmen mehr, nur noch Ausgaben) interessiert aber keinen ausser vielleicht das Finanzamt.

All diese Ämter müssen für sich gesehen ihre Arbeit machen und man kann sich nicht damit rausreden, dass man Steuern zahlt, dazu ist man sowieso verpflichtet.

dyson
25.08.2012, 17:55
Es ist genau wie Queru schreibt, die besagte Lagerhalle kann ich eben nicht als Wohnraum benützen! Vielleicht noch näher an der Situation ist, dass ich, z.B. auch in Deutschland, nicht meine Wohnung in einer Seniorenresidenz an eine Familie oder Studenten etc. vermieten darf. Oder es können Hotelzimmer/-appartments als Kapitalanlage erworben werden, für die man, je nach Vertrag, evtl. ein oder zwei Wochen pro Jahr ein Eignerbenutzungsrecht hat, aber sonst obliegt die Auslastung komplett dem Hotel und man bekommt eine monatliche garantierte Miete.
Ist doch garnicht so unterschiedlich zu Gran Canaria!

clausBF
25.08.2012, 20:04
Das posting von ClausBF muss ich in mehrer postings aufteilen, erstens der Übersicht halber und zweitens aus aktuellem Zeitmangel (Bundesligastart):


Bzgl. Einheitliche Vermietung. Das was du schreibst ist sicher verständlich von Seiten einzelner Eigentümer die „ihr“ Appartement so einrichten wollen wie sie es möchten, aber es ist nunmal so, dass es bei solchen einzelnen Eigentümer noch nicht angekommen ist, dass sie eine Immobilie gekauft haben deren Nutzung touristisch ist. Bauprojekte, Baulizenzen, Grundstücke von Anlagen im Gebiet San Agustín, Playa del Inglés, Maspalomas, Campo Internacional, Sonnenland sind mit Sicherheit meistens so eingestuft. Wenn also jemand eine Immobilie in einem Haus kauft dessen Nutzung touristisch und nicht residencial ist, dann müsste eigentlich klar sein was er gekauft hat. Wenn ich dann noch weiss, dass man nicht selbst touristisch vermieten kann sollte es erst recht klar sein.
Man müsste eigentlich wissen, dass ein solcher Kauf nur den Sinn einer Geldanlage haben kann und um die Immobilie ab und zu mal selbst nutzen zu können.


Hallo Queru,

das wissen die Eigentümer MITTLERWEILE auch :-)

Ich hatte das ja auch in meinem Text erwähnt, daß zwar dieses Gesetz erstmals 1995 verabschiedet (und ich glaube1999 ratifiziert) wurde, aber selbst Anfang 2001 (als einer der Eigentümer gekauft hat) weder der Immobilienmakler, noch der Steuerberater oder Notar auf den Unterschied zwischen touristischer oder residentieller Bestimmung hingewiesen haben.

Klar kann man sagen, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, aber meines Wissens gibt es dieses Prinzip der einheitlichen Vermietung ausser auf den Kanaren nur noch auf den Balearen - und sonst nirgendwo in Europa!

Nochmals: ich sehe schon die gute Intention hinter diesem Tourismusgesetz - aber ein paar Artikel schränken einen Eigentümer schon sehr in seinem Nutzungsrecht ein.
Ich kann akzeptieren, wenn es z.B. hohe Auflagen wegen Sicherheit, Brandschutz oder ähnliches gäbe aber das Prinzip der einheitlichen Vermietung fesselt einen Besitzer auf Gedeih und Verderb an eine einzige Betreibergesellschaft!

Nach jetzigem Wissensstand würde ich JEDEM davon abraten, Einheiten in einer touristischen Anlage zu kaufen!

Nochmals danke für alle Anregungen und Denkanstösse; ich werde dies auf jeden Fall an die Eigentümer weiterleiten!

Wenn durch diese Diskussion andere Kaufwillige vor dem gleichen Fehler bewahrt werden, ist schon viel erreicht.

clausBF
25.08.2012, 20:13
Und hier noch was allgemeines. Ich lese immer wieder was von "Ich habe meine Steuern bezahlt" als Argument welches anscheinend als wichtiger angesehen wird als alle anderen Auflagen.

(...)

All diese Ämter müssen für sich gesehen ihre Arbeit machen und man kann sich nicht damit rausreden, dass man Steuern zahlt, dazu ist man sowieso verpflichtet.

Auch hier hast du recht, Queru.
Es ist schon klar, dass das Zahlen von Steuern alles legalisieren würde.

Ich wollte nur herausstellen, dass die Eigentümer nicht irgendwie "rummauscheln" oder unter der Hand vermieten, sondern nach besten Wissen und Gewissen versucht habe zu legalisieren.
Und selbst von mehreren Steuerberatern hörte man die letzten Jahr eher "naja, offiziell ist das mittlerweile so, aber dieses Problem kann man so... oder so... umgehen".

Auf jeden Fall werden die zahlreichen Diskussionsbeiträge die Eigentümer in ihrer Entscheidungsfindung unterstützen(und vielleicht andere Neulinge in dieser Materie vor ähnlichen Irrtümer bewahren).
Danke hierfür

queru
25.08.2012, 20:22
Ach so auf das mit der einen Vermieterfirma habe ich noch gar nicht geantwortet.

Jeder der sich sowas kauft weiss, dass er nicht Alleineigentümer einer Sache ist sondern nur zu XY% beteiligt ist und dass er sich dem unterwerfen muss was die Mehrheit der Eigentümergemeinschaft beschliesst.
Für die Tourismusbehörde zählen auch nicht die einzelnen Miteigentümer sondern nur das grosse Ganze, also die komplette Anlage.

Wenn es also darum geht für die Eigentümergemeinschaft eines Hauses eine ideale Vermieterfirma zu finden, so muss sie dies so umfangreich wie möglich publik machen. Das geht z.B. über Inserate in den Tageszeitungen, viele Eigentümergemeinschaften geben ihr Anliegen auch der FEHT (Der Hoteliersvereinigung) bekannt damit diese das Angebot unter ihren Mitgliedern bekannt macht. Aktuell wird z.B. für ein Appartementhaus mit ich glaube 18 Einheiten in der Nähe des EKZ Metro ein Vermieter gesucht. Danach kommen also Angebote an und wenn es viele sind, muss sich die Eigentümergemeinschaft entscheiden wen sie nimmt. Sie kann ja auch Kriterien festlegen wie Kreditwürdigkeit etc. welche die Firma erfüllen muss.
Da ich keine Ahnung habe ob die touristische Vermietung heutzutage noch begehrt ist und ich nehme jetzt einfach mal an, dass kein Angebot oder nur 1 Angebot eingeht, dann muss ich mich halt entscheiden ob man dieses 1 Angebot annimmt oder es sein lässt.

Auf der anderen Seite kann sich ja auch irgendjemand der Eigentümer als Vermietergesellschaft ins Spiel bringen oder die Eigentümergemeinschaft selbst gründet eine eigene Gesellschaft nur für die Vermietung. Und wenn sich selbst dann niemand findet, dann dürfte wohl das Haus so abgewirtschaftet, die Miteigentümer so egoistisch, geldgeil oder wenig verhandlungsbereit sein, dass es sich für niemanden lohnen würde das Ding zu übernehmen. Aber einen fehlenden Wettbewerb kann ich hier nicht feststellen. Angebot und Nachfrage heisst das Spiel des Wettbewerbs und wenn jeder in der Eigentümergemeinschaft "sein" Appartement vergoldet haben will, nichts investieren will, etc., dann kann man nicht erwarten, dass sich jemand dafür interessiert.

Und wenn das alles nicht so richtig funktioniert weil die meisten Eigentümergemeinschaften nicht funktionieren, dann muss man seinen Anteil verkaufen und es unter Lebenserfahrung abhaken, dass man besser nie wieder etwas in einer Eigentümergemeinschaft erwirbt.

queru
25.08.2012, 20:33
...aber meines Wissens gibt es dieses Prinzip der einheitlichen Vermietung ausser auf den Kanaren nur noch auf den Balearen - und sonst nirgendwo in Europa!
Es kann gut sein, dass es nur auf diesen Inselgruppen existiert. Es würde mich nicht wundern, dass gerade diese kleinen Regionen das Image ihrer wichtigsten Einnahmequelle schützen wollen. In vielen anderen Gebieten und Ländern wird es nicht als notwendig erachtet, da der Tourismus dort wahrscheinlich nicht existenziell ist. In den allermeisten Ländern wird es wahrscheinlich noch nicht einmal ein explizites Gesetz für Tourismus geben.

queru
25.08.2012, 21:08
...daß zwar dieses Gesetz erstmals 1995 verabschiedet (und ich glaube1999 ratifiziert) wurde...
Nicht ganz. Die erste Fassung des kanarischen Tourismusgesetzes kam im April 1995 und das Gesetz von März 1999 ist keine Ratifizierung sondern damit wurden Änderungen am Gesetz aus 1995 vorgenommen.


...weder der Immobilienmakler, noch der Steuerberater oder Notar auf den Unterschied zwischen touristischer oder residentieller Bestimmung hingewiesen haben.
Ohne den Immobilienmaklern zu nahe treten zu wollen, ich persönlich kann mir keinen einzigen vorstellen, der explizit auf Dinge hinweisen würde, die den Kauf zunichte machen könnten.

Der Notar weisst auf Dinge hin von denen er vom Gesetzgeber her verpflichtet ist. Hab schon einige Zeit keine Urkunden mehr in der Hand gehabt, aber ich meine mich zu erinnern, dass in touristischen Anlagen der Satz steht: Apartamento núm. xy en el complejo turístico oder im anderen Fall in complejo residencial. Der Notar liest im Normalfall den kompletten Text oder zumindest die wichtigsten Details vor.
Aber wie gesagt ich bin mir nicht sicher ob das mit dem turistico und residencial in der Notarakte und dann ergo im Eigentumsregister so beschrieben ist. Wenn ich´s nicht vergesse werde ich das nächste Woche genau überprüfen.

queru
25.08.2012, 21:20
PS: Habe mich gerade erinnert, dass ich noch eine Urkunde aus dem Jahr 1991 von einem Bungalow im Los Porches abgeheftet hatte und dort steht nichts drin, weder turistico noch residencial. Keine Ahnung ob es nur in neueren Urkunden drinsteht oder ob ich mich da komplett irre.

AndreLev
26.08.2012, 07:34
Ich möchte hier mal folgende in den Raum werfen:

Gesetze sind immer ausleungssache. Je direkter definiert, desto besser. Je schwammiger beschrieben, desto mehr Arbeit für Gerichte und Geld für Anwälte.

Die Frage ist jedoch, ob das kanarische Gesetz verfassungsrechtlich (insbesondere auf EU-Ebene) haltbar ist.
Wo kein Kläger,nda kein Richter.
Aber schaut mal, wieviek deutsche Gesetze allein in Brüsselmschon gekippt wurden.

Ich teile vieles aus dem o.g. Gesetz. Die Frage ist nur, ob eine Regierung das Recht auf Eigentum (Grundrecht) und Nutzung so arg einschränken darf.
Ich bin der Meinung: Nein!

Vermietung gegen Geld klar illegal! Ùberlass ich meine Wohnung (wenn ich eine hätte) aber an Freunde, Verwandte (Onkel, Tante, Neffe...) unentgeldlich, kann da eine Regierung unterstellen was sie will und auch Bussgelder verhängen wie sie will. Das klappt nur so lange, wie die Leute bezahlen.
Mir kann in Europa kein Land vorschreiben, wer in meiner Wohnung pennt.
Denn ohne Kohle keine Vermietung! (Zitat vom Anwalt des alten Ehepaares).
Ùbrigens ist deren Anlage nicht touristisch genutzt!

dyson
26.08.2012, 09:28
Sorry, aber jetzt postest Du wieder genau das gleiche wie zu Anfang. Das dreht sich doch im Kreis, queru hat Dir doch alles genau erklärt!
Übrigens, es stimmt eben einfach auch nicht was Du schreibst. Wie schon vorher erwähnt, im konkreten Fall hat sich meine Tante eine schöne Wohnung in einer Seniorenwohnanlage im Schwarzwald gekauft, sie darf dort aber zum einen weder Gäste beherbergen (dafür stehen Gästeappartments in der Anlage zur Verfügung, die von Besuchern angemietet werden können oder eben Pensionen in der Umgebung) noch untervermieten (wenn sie z.B. die Wohnung nicht nutzt oder im Urlaub wäre etc.). D.H., die Wohnung darf NUR von ihr genutzt werden, nicht von ihren Kindern oder anderen Verwandten und Bekannten!
Man kann nicht einfach immer und überall selbst bestimmen "wer in meiner Wohnung pennt".

AndreLev
26.08.2012, 09:46
Was dreht sich da im Kreis?

Wir reden von keiner Seniorenanlage, keiner Lagerhalle...

Sondern einer Eigentumswohnung in einer kleinen Anlage ohne tour. Vermietung!
Keine Rezeption, keine Vermietergesellschaft....

Es geht hier auch nicht darum, dass einer was "erklärt", sondern das man Meiningen austauscht

Wer kann den alten Menschen da vorschreiben, dass ihre Enkel nicht (!) IN IHRER Wohnung übernachten dürfen?
Was machen die Spanier,wenn sie mit 12-14 Leuten eine 40qm2 Wohnung im Sommer belagern?

Glaubst im Ernst, dass ist nur Verwandschaft 1. Grades?

Ich weiss, du sagst jetzt, dass der Eigentümer ja anwesend ist, schon klar. Trotzdem überlässt er seine Wohnung und/oder stellt Schlafplätze zur Verfügung!

Lasst uns von Vermietung an Fremde lösen-Hier geht es um die kostenlose Ùberlassung an Angehörige, die laut dem Gesetz auch verboten sein soll. So der Bescheid an das alte Ehepaar!

dyson
26.08.2012, 11:07
x43 , da scheine ICH etwas falsch mitgekriegt zu haben - die Enkel sind Residenten und keine Touristen! Klar, dann können sie natürlich in einer Anlage ohne tour. Vermietung wohnen. Allerdings sollten die Eigentümer natürlich einen Mietvertrag gemacht haben, dann dürfte es wirklich keine Probleme geben, wenn der bei einer Kontrolle vorgelegt wird. Ich hatte leider verstanden, dass die Enkel dort nur Urlaub gemacht haben, also Touristen waren, aber jetzt stellst Du ja ganz klar, dass es in der Anlage prinzipiell keine tour. Vermietung/Überlassung gibt.

dyson
26.08.2012, 11:22
P.S.: Oder haben die Enkel (oder sonstwer) nur kurzzeitig die Wohnung gehütet bzw. z.B. ein Haustier versorgt? Dann brauchen Sie natürlich keinen Mietvertrag, sie können ja mit ihrem Eintrag ins Melderegister ihren eigenen Wohnsitz auf den Kanaren nachweisen. Verstehe das Problem immer weniger.

Kikidie
26.08.2012, 11:41
Ich war bisher der Meinung, dass wenn ich in meinem Eigentum Besuch empfange, darf der auch wenn er müde wird seine Augen schließen.
Wenn mein Kind zu Besuch ist schläft es auf meinem Sofa und nicht in der Pension. Rein rechtlich unantastbar und eine besondere Vereinbarung mit den Eigentümern wäre nichtig.

Ganz anders würde sich eine Untervermietung darstellen. Und sicherlich noch anderes ist die Rechtslage auf GC.

AndreLev
26.08.2012, 11:46
Genau DA ist das Problem.

Die Enkel sind von Deutschland, waren 4 Wochen in deren Wohnung.

Es floss kein Geld-Oma hat das kostenlos gemacht undträgt auch Wasser, strom...für die Zeit.

Bussgeldbescheid läuft darauf, dass ausschliesslich Verwandte 1. GRADES das nutzen dürfen.
Enkel zählen nicht dazu!

Welches Land kann angeblich sowas verbieten als Spanien bzw hier als Region die Kanaren?
Ich glaub, das ist nicht haltbar

queru
26.08.2012, 12:06
Bussgeldbescheid läuft darauf, dass ausschliesslich Verwandte 1. GRADES das nutzen dürfen.
Enkel zählen nicht dazu!
Wenn das wirklich so da drin steht, dann bin ich sehr erstaunt. Ich habe Dutzende von Sanktionen und Einsprüche gelesen und noch nie laß ich etwas von einem Verwandschaftsgrad. Ich bin überrascht und sollte es so sein, wäre es vielleicht wirklich ein Grund juristisch weiter zu gehen, denn zumindest ich kann in der Gesetzgebung nirgends etwas finden, wo das so drinsteht wie es die Inspektion beschreibt.

dyson
26.08.2012, 14:21
Also die Enkel waren doch Touristen, ich verstehe dann aber den Vergleich mit den einheimischen Nachbarn nicht, das sind doch üblicherweise alles keine Touristen sondern Leute die auf den Inseln resident sind. Egal, wie viele da eine Wohnung "belagern (?)"!
Und ich muss queru wieder zustimmen, auch ich habe noch nie etwas gehört oder gelesen, in dem die verhängten Strafen sich auf den Verwandschaftsgrad beziehen. Du schreibst "Bussgeldbescheid läuft darauf...." und nicht "im Bussgeldbescheid steht...", da fragt es sich, ob es wirklich genauso drin steht oder nur so ausgelegt wird.
Und auch wenn ich mich wiederhole: ich kann mir nicht vorstellen, dass die Leute nur dieses einzige Mal die Wohnung touristisch überlassen haben, die Inspektion hat sicher eine Vorgeschichte, die wir nicht kennen.

geckoherz
26.08.2012, 19:05
hier habe ich viele Infos zu der Sache "illegale Vermietung Kanaren" gefunden

http://www.friderecho.net/40692/41003.html

Hat vielleicht jemand auch das umgekehrte Problem, dass ihm/ ihr illegale Touristen in einer residenziellen Anlage, also normale Wohngegend, den letzten Nerv rauben? Da würde ich mich über Infos und Erfahrungen freuen, was man da machen kann, ohne gleich die Polizei einzuschalten.

dyson
26.08.2012, 22:18
Protokoll führen, Fotos machen, sich mit anderen belästigten Nachbarn kurzschliessen und dann gemeinsam mit den Unterlagen direkt mit dem Eigentümer sprechen. Wenn der nicht einsichtig ist, wendet man sich an die Communidad. Aber wenn der Eigentümer einfach alles ignoriert, bleibt nur die Anzeige.

queru
27.08.2012, 07:04
...ich verstehe dann aber den Vergleich mit den einheimischen Nachbarn nicht, das sind doch üblicherweise alles keine Touristen sondern Leute die auf den Inseln resident sind. Egal, wie viele da eine Wohnung "belagern (?)"!...
Das verstehe ich nicht. Es kann doch nicht darum gehen ob eine Person ein Tourist oder ein Einheimischer ist sondern es kann lediglich um die Sache gehen ob etwas eine touristische Vermietung darstellt oder nicht. Die Einheimischen werden wohl kaum in dieser Wohnung gemeldet sein und sofern sie nicht zu Besuch bei dem Wohnungsinhaber sind, der auch selbst anwesend ist, sondern alleine dort ein paar Tage verbringen, dann ist dies in meinen Augen genauso eine touristische Vermietung.

dyson
27.08.2012, 09:23
Wenn ein Resident eine Wohnung in einem nicht tour. Komplex bewohnt und z.B. in den Sommerferien oder am Wochenende seine Familie aus z.B. Las Palmas einlädt, halte ich das für keine tour. Vermietung oder Überlassung. Natürlich kommen da leicht mal mehrere Personen zusammen (was das Wort "belagern" wohl ausdrücken soll, wenn der Eigentümer mit seiner Frau und 2 Kindern + z.B. seine Schwester mit Mann u. 3 Kindern da sind, wären das schon 9 Personen...), aber das gehört m.E. zur Eigennutzung.
Natürlich sind sie nicht in dieser Wohnung gemeldet, aber man kann doch mehrere Personen zu Besuch haben. Das wäre doch bei dem angeb. Fall mit den Enkeln auch kein Problem, wenn residente Oma + Opa sie eingeladen hätten, bei ihnen zu wohnen.
Aber jetzt ist für mich entgültig Schluss mit dem Thema, AndreLev hatte ja ganz zu Anfang geschrieben, dass die betr. Eigentümer bereits bestens anwaltlich beraten sind und ich finde, es wäre SEHR interessant zu erfahren, wie dieser Rechtsstreit verlaufen und ausgegangen ist. Es wäre prima, wenn er uns das dann mitteilen würde.

queru
27.08.2012, 14:05
Dann passt ja alles, ich schrieb "sofern sie nicht zu Besuch bei dem Wohnungsinhaber sind". Aus deinem posting von gestern um 14:21 Uhr konnte ich nicht entnehmen, das du dich beziehst auf "dass sie nur zu Besuch sind".

Michl
27.08.2012, 22:23
Das verstehe ich nicht. Es kann doch nicht darum gehen ob eine Person ein Tourist oder ein Einheimischer ist sondern es kann lediglich um die Sache gehen ob etwas eine touristische Vermietung darstellt oder nicht. Die Einheimischen werden wohl kaum in dieser Wohnung gemeldet sein und sofern sie nicht zu Besuch bei dem Wohnungsinhaber sind, der auch selbst anwesend ist, sondern alleine dort ein paar Tage verbringen, dann ist dies in meinen Augen genauso eine touristische Vermietung.
Für mich beginnt der Begriff Vermietung (egal welche) juristisch erst bei der entgeltlichen Überlassung von etwas (in Gegensatz zur Leihe, die auch unentgeltlich erfolgen kann - deswegen gibts auch keine Leihautos i.d.R. sondern Mietwägen!*ggg*).
Also können die durchaus auch in Abwesenheit der Besitzer dort wohnen.

Ex-User
28.08.2012, 11:25
Meine spanischen Nachbarn haben hier 2 Apartments auf meiner Etage die kaum genutzt werden. Die beiden sind schon älter, und sie kommen nur noch hin und wieder an Feiertagen/Wochenenden her. Die Kinder und auch die Enkelkinder sind manchmal zu Gast. Versteh nicht ganz wie das ablaufen soll, also wenn die Tochter hier ist (1. Grad) darf sie das. Aber die Enkel(auch schon Erwachsen) müssen dann draussen schlafen oder Miete bezahlen?!

Wenn ich meiner Cousine mal mein Auto leihe ist das ja auch keine Vermietung, das wird doch schon seit Jahrtausenden(?) so gemacht dass man Familie und Freunde mal bei sicher übernachten lässt.

So etwas wie Couchsurfing ( http://de.wikipedia.org/wiki/CouchSurfing ) wäre dann ja auch mehr oder weniger illegal?

queru
28.08.2012, 12:47
Wenn wirklich kein Geld beim Cochsurfing fliesst, dann "sollte" es "eigentlich" kein Problem sein. Aber du siehst ja an einem der Beispiele hier in diesem thread, dass die Inspektion selbst die Übernachtung eines Enkels, bei dem auch kein Geld floss, angezeigt hat. Das in dieser Richtung (wie jemand schrieb) "schwammig formulierte" Gesetz führt dazu, dass man nie genau weiss wie manche Dinge ausgelegt werden. Das darauffolgende Problem welches folgt ist, dass die Akte die der Inspektor aufgenommen hat eine "Wahrheitsvermutung" beinhaltet die nur mit Beweisen zunichte gemacht werden kann. Wenn man keine Beweise hat (manchmal frag ich mich, wie ich denn überhaupt beweisen will, dass kein Geld floss) oder nicht antwortet, dann gilt das was der Inspektor "festgestellt" hat.

PS: Jetzt fällt mir was ein wie ich vielleicht beweisen könnte, dass kein Geld floss. Vor dem Aufenthalt eine Notarakte zwischen den beiden Parteien machen wo drinsteht, dass Herr xy Eigentümer der Immobilie Nr. xy im Haus xy in der Stadt xy auf Gran Canaria ist und es wird vereinbart diese Immobilie meinem Enkel Herr xy mit Pass-Nr. xy von 1.1.2012 bis 15.1.2012 kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Aaaber wer macht sowas! Und vor allem sollte das Datum vor einer möglichen Inspektion liegen, soll heissen ich müsste jedes Mal bevor der Enkel runterkommt eine neue Notarakte machen lassen.

dyson
28.08.2012, 15:22
Für´s Couchsurfing wird doch ohnehin eher ein Schlafplatz in einer "normalen" Wohnung angeboten und nicht in einem tour. genutzten Appartment/Anlage/Komplex. Üblicherweise bleiben Couchsurfer im Durchschnitt nur 1 oder 2 Nächte und der Wohnungsinhaber lässt sie kostenlos übernachten, weil er jungen Leuten helfen möchte, seine Stadt kostengünstig kennenzulernen und dazuhin Spass daran hat, sich mit seinen Übernachtungsgästen aus aller Herren Länder zu unterhalten. Beim Couchsurfing ist der Wohnungsinhaber immer selbst auch in der Wohnung! Für Gran Canaria würde es z.B. so laufen, dass ein Residenter in Tablero wohnt und sein Sofa für Couchsurfer gelegentlich zum Gästebett umfunktioniert - ohne Bezahlung. Der Couchsurfer lädt seinen Gastgeber dafür vielleicht zum Essen ein, am besten mit selbstzubereiteten Spezialitäten aus seinem Land. Und dann nach 1 oder 2 Nächten zieht der Couchsurfer weiter, z.B. zu seinem nächsten Gastgeber nach Las Palmas.

PAV
10.01.2013, 00:14
I Zum Erlauben der touristischen Genehmigung ist zwar die kanarische Tourismusbehörde zuständig

kann ich fragen, was fuer eine Behoerde ist das?

Vielen Dank.

TC 490
10.01.2013, 06:29
Für Genehmigungen: Patronato de Turismo seit ein paar Monaten in der Fussgängerzone Triana Nr. 93 in Las Palmas de GC.

bella5695
18.02.2013, 14:03
Hallo, ich habe da eine sehr interessante Seite zu diesem Thema gefunden. Schaut doch mal unter
www .friderecho.net