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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuern auf GC



GC2012
18.03.2012, 08:40
Hallo,
wir wollen Anfang Juli nach GC ziehen und zunächst in D gemeldet bleiben.
Ich beziehe dann ein Vorruhestandsgehalt was natürlich auch in D versteuert wird.
Frage:
Muß ich dann auf GC auch noch Steuern bezahlen, weil ich dort wohne?
Gruß
Alex

kanarenmarkt.com
18.03.2012, 09:31
Hallo GC2012
Solange Du in DE gemeldet bist machst Du ja auf Gran Canaria quasi nur Urlaub / Ferien !

Lg

Waidpower
18.03.2012, 14:05
Hallo GC2012
Solange Du in DE gemeldet bist machst Du ja auf Gran Canaria quasi nur Urlaub / Ferien !

Lg
Das ist bestimmt der schöne Aspekt an der Sache.
Rechtlich sauber ist es aber mit Sicherheit nicht.
Ich empfehle zur Vorabinformation folgende Links:
http://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewöhnlicher_Aufenthalt

GC2012
26.03.2012, 19:00
Vielen Dank für die Info.
Hab`s vielleicht nicht geanu erklärt.
Ich gehe im Juli in die passive Phase der Alterteilzeit.Seit drei Jahren wird mir ein bestimmter Teil meines Gehaltes abgezogen, damit ich die jetzt kommenden 3 Jahre bis zur eigentlichen Rente das gleiche Einkommen behalte, wie bisher. Ich bekomme also demnächst keine Rente, sondern von meinem Arbeitgeber weiter das Gehalt gezahlt.Dafür sollten doch wohl keine Steuern in ES fällig werden, oder?
Gruß
Alex

queru
26.03.2012, 20:05
Grundsätzlich denke ich, dass du dir keinen Kopf zu machen brauchst so lange du in Deutschland gemeldet bist und im Extremfall nachweisen könntest (vielleicht mit Flugtickets), dass du dich in einem Kalenderjahr nicht länger als ein halbes Jahr in Spanien aufgehalten hast.

Ich würde vermuten, dass das was du erhälst "Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit" oder "Ruhegehälter und Renten" sein könnte.

Ich empfehle die Lektüre dieser guten Einleitung warum es sein kann, daß 2 Staaten Steuern auf eine einzige Einnahme haben wollen http://www.doppelbesteuerungsabkommen.de/#_Doppelbesteuerungsabkommen_und_Vermeidung_der_Do ppelbesteuerung

und um dies zu vermeiden empfehle ich die Lektüre des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland - Spanien
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Internationales__Steuerrecht/Staatenbezogene__Informationen/Spanien/004__1,property=publicationFile.pdf

Vielleicht sich etwas tiefer mit den folgenden Artikeln beschäftigen:
Artikel 14 Einkünfte aus unselbständiger Arbeit
Artikel 17 Ruhegehälter und Renten

obwohl das ganze Werk (übrix neu seit 2011, das vorherige DBA stammte glaub ich aus 1966) interessant ist.

Wichtel
27.03.2012, 19:19
Hallo, bin neu hier und habe mich diesbezüglich auch mal schlau?! gemacht. Mir wurde gesagt das ich in Spanien egal wo nachweisen muss das ich ein bestimmten Kontostand haben muss um in der Pension bleiben zu dürfen inkl. abgesichert mit Krankenkassen/geld!!
liebe Grüsse vom Wichtel bin gespannt auf Anworten