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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neue kanarische Norm zur touristischen Vermietung



queru
07.07.2012, 20:14
Bei einem Treffen der Grankanarischen Regierung mit den Hoteliers kam heraus, dass beide Seiten davon ausgehen, dass die neuen Vorschriften im Bereich touristischer Anlagen, welche die kanarische Regierung vorbereitet und ziemlich sicher am 1. Januar 2013 in Kraft treten, 25000-30000 Betten im Süden in die Illegalität zwingt.

Verantwortlich dafür wird sein, dass eine Anlage nur noch dann touristisch vermietet werden darf wenn 75% der Betten dieser Anlage der touristischen Nutzung zur Verfügung steht.

Bisher reicht dafür 50% plus 1 aus.

dyson
08.07.2012, 09:02
Sehr interessant und gut für die Touristen und Residenten, die ja wegen der verschiedenen Bedürfnisse nun eigentlich nicht wirklich zusammen in den gleichen Anlagen wohnen sollten. Dieses Gemisch kennt man aus anderen Urlaubsländern in diesem Ausmass nirgends. Ausserdem wird damit der Immobilienmarkt weiter bereinigt, insbesondere was die immer noch viel zu hohen Preise für alte Appartments anbelangt. Selbst für die billigsten werden noch 50.000 Euro verlangt....

PAV
26.07.2012, 15:26
Wer wird das aber kontrolieren? Und wie? Wir wohnen in eine gemischte Anlage wo knapp 50% vermietet ist. Was sollen wir nach 1.1.2013 machen um das stoppen?

Und was bedeutet "touristische Vermietung" hier in Kanaren? In unsere Anlage sind die "echten" Touristen nur waehrend Winter, im Sommer gibts nur Spanier und Spanier... alles kurzfristig, eine Woche, oder Weekend.

Verstehe ich das gut, das nach 1.1.2013 ist ohne Zustimmung von 75% Eigentümer durch Versammlung so eine Vermietung illegal?

Entschuldigung fuer einige Fehler, ich bin kein Deutscher.

geckoherz
26.07.2012, 16:33
Wo gibts denn mehr Infos zu diesem neuen Gesetz?

Ich dachte, es ist bisher auch schon illegal, wenn man privat vermietet? Dass sowas wie Rezeption und Mindestbettenzahl Voraussetzung ist, um eine Lizenz zur touristischen Vermietung zu bekommen?
Hier ist doch überall touristische Vermietung zwischen Duplex und Bungalows mit Langzeitbewohnern Standard, wie soll das den tatsächlich kontrolliert werden?

dyson
26.07.2012, 19:16
Posting von queru vom 7.d.M.bitte lesen! Bisher war die Formel 50+1 und ab nächstes jahr 75+1!!! Das ist ein grosser Uterschied. Touristisch kann in Anlagen nur vermietet werden, wenn jetzt die eine oder dann die andere Anzahl erfüllt wird. Genau kontrolliert werden die Anlagen sicher nicht, aber durch die dann noch mehr angezogenen Daumenschrauben werden sicher die Anzeigen von Nachbarn oder Leuten aus anderen Anlagen zunehmen, wenn jemand illegal touristisch vermietet. Im Sommer muss man bedenken, dass die meisten Appartments von den Eigentümern selbst als Feriendomizil genützt werden!
@ PAV: es ist übrigend dann nicht so, dass 75+1 Eigentümer nur zustimmen müssen zur touristischen Vermietung, sondern sie müssen auch touristisch vermieten!

geckoherz
26.07.2012, 23:42
ist das die Ley de Ordenacion del Turismo de Canarias, um das es da geht?

Dann ist es wohl so, dass es gar nicht um Privatvermietungen geht; was ich mit meinen rudimentärem Spanisch da rauslese, ist, dass "Anlagen" ohnehin nur aus einer Hand vermietet werden dürfen, nicht jeder, wie er/ sie lustig ist. Das scheint dann die Bestätigung für die Gerüchte über die Illegalität der privaten Ferienwohnungen zu sein.

"Unidad de explotación", also einheitliche Vermietung/ Bewirtschaftung, heißt es da. (oder "Ausbeutung"?)

Kann denn dann überhaupt jemand, der kein casa rural besitzt, legal vermieten?

dyson
27.07.2012, 09:07
Man muss kein Häuschen irgendwo im ländlichen Gebiet sein Eigentum nennen um legal zu vermieten. Hier geht es ausschliesslich um die TOURISTISCHE Vermietung in touristischen -oder ehemals touristischen- Anlagen. Fest vermieten, mit legalem Mietvertrag, kann natürlich jeder seine Villa, Reihenhaus, Wohnung oder was auch immer.
Über die "einheitliche Vermietung" wurde hier schon ausführlich geschrieben, das Prinzip ist genau das gleiche bei 50+1 und bei 75+1, das müssen wir sicher nicht nochmal aufwärmen.
Ausserhalb von touristischer Vermietung sind Mietverträge auf 5 Jahre bindend, ein früheres Beenden des Mietverhältnisses ist mit gegenseitiger Absprache aber selbstverständlich möglich. Von vornherein zeitlich begrenzte Mietverträge ausserhalb der touristischen Vermietung sind rechtlich nicht relevant, da sie eine "Nebenabsprache zum Gesetz" darstellen.

geckoherz
28.07.2012, 21:51
Selbstkorrektur:




Kann denn dann überhaupt jemand, der kein casa rural besitzt, legal >>>TOURISTISCH<<< vermieten?

Aber eigentlich gehts doch in diesem Thema nur um touristische Vermietung??? Das genannte Gesetz betrifft ausschließlich die touristische Bewirtschaftung.

geckoherz
28.07.2012, 21:53
Über die "einheitliche Vermietung" wurde hier schon ausführlich geschrieben, das Prinzip ist genau das gleiche bei 50+1 und bei 75+1, das müssen wir sicher nicht nochmal aufwärmen.

Wo wurde das geschrieben, ich hab das Thema durchsucht, vielleicht hilft mir jemand mit einem Link? Danke!

felin
28.07.2012, 22:05
@ geckoherz,

vielleicht meinte dyson das:
http://www.gran-canaria-insider.info/showthread.php?28267-Private-Vermietung-von-Apartments-verboten&highlight=vermietung

geckoherz
28.07.2012, 22:10
prima felin, danke!

das werde ich mir aufmerksam durchlesen

PAV
03.12.2012, 20:11
Hallo TC 490.

Januar ist bald da, kann ich fragen, gibt´s etwas neues mit neuen Vorschriften im Bereich touristischer Anlagen?

Vielen Dank voraus.

DVDThek
03.12.2012, 20:50
Persönlich würde mich interessieren, wie genau sich "touristische Vermietung" definiert .. Langzeiturlauber?

Ich sehe auch keine Verbesserung dadurch kommen - klingt eher nach einem Strike für die Hotel-Lobby - Anlagenbesitzer werden eben entsprechende Mietverträge nutzen oder eine andere gesetzl. Lücke nutzen die nicht haargenau ausformuliert ist und es drauf ankommen lassen.

Letztendlich belastet man die Gerichte unnötig. Hochpreistouristen werden entsprechende Qualität ohnehin bekommen und laut den letzten Entscheidungen in Bezug auf Tourismus will man scheinbar eh weg vom Billigtourismums (was viell. ja auch ein Grund für die neue Regelung ist)

geckoherz
03.12.2012, 21:54
eben nicht die Langzeiturlauber, sondern die Privatwohnung-für-ein-paar-Wochen-Mieter (Urlauber), und vor allem, -Vermieter sind gemeint

wer in der Nebenwohnung eine Urlaubsvermietung hat(te) mit ständig wechselnden Touristen, wird dieses Gesetz sehr begrüßen

was da letztlich für eine Lobby dahintersteht? wem nutzen denn die kalkulierbaren Bettenzahlen der Tourismusindustrie?

dyson
03.12.2012, 23:16
"Touristische Vermietung" definiert sich genau so, was die Worte ausdrücken: Vermietung an Touristen und Touristen sind logischerweise alle, die nicht Festmieter sind und ihren Wohnsitz unter der Adresse haben.
Aber darüber wurde ja schon sooooo viel geschrieben !

DVDThek
04.12.2012, 00:14
Ich kenne die gestzliche Definition nicht - deshalb die Frage. Laut Deiner Definition müsste der Vermieter ja nach dem Mietvertrag die Bestätigung der Ummeldung verlangen, damit er rechtlich auf der sicheren Seite ist und das scheint mir etwas abwegig zu sein.

Die Gründe dafür verstehe ich schon, nur wie will man es denn formulieren .. eigentlich haben Urlauber ja keinen Mietvertrag - also sobald jemand einen Mietvertrag hat dürfte es keine touristische Vermietung mehr sein .. ?

Wenn ich jetzt Anlagen Besitzer wäre - was würde mich streng genommen davon abhalten einen Teil der Anlage an bspw. eine S.L. zu veräußern (deren Teilhaber ich bin) und diesen veräußerten Teil (diversifiziert) zu vermieten während der andere Teil "touristisch" angeboten wird.

Worauf ich hinaus will ist schlichtweg, dass es zwar gut und schön ist solche Regelungen zu treffen, aber bis auf den kleinen Mann der sich keine phantasievollen Rechtskonstrukte aufbauen kann, wird es wohl niemanden treffen.

Aber gut, vielleicht hab ich auch Unrecht und alles wird besser :-)

PAV
04.12.2012, 09:38
Ueber Definition sprachen wir schon hier http://www.gran-canaria-insider.info/showthread.php?28267-Private-Vermietung-von-Apartments-verboten&highlight=vermietung :-)))))

geckoherz
04.12.2012, 12:58
also doch auch die Langzeiturlauber? dann sind all die Anzeigen von Maklern, die in Anlagen an die Überwinterer vermieten wollen für ein halbes Jahr, illegal und strafbar? Was da wieder für Einnahmemöglichkeiten stecken zur Sanierung des Inselhaushalts...

TC 490
04.12.2012, 13:09
Januar ist bald da, kann ich fragen, gibt´s etwas neues mit neuen Vorschriften im Bereich touristischer Anlagen
Nein es wurde noch nichts veröffentlicht (was ja notwendig wäre um in Kraft zu treten).

PAV
04.12.2012, 17:45
Vielen Dank

PAV
06.12.2012, 18:11
@ PAV: es ist übrigend dann nicht so, dass 75+1 Eigentümer nur zustimmen müssen zur touristischen Vermietung, sondern sie müssen auch touristisch vermieten!

Hallo Dyson, bist Du sicher? Wirklich nicht nur Zustimmung? Wo kann ich das finden? Vielen Dank...

TC 490
06.12.2012, 19:11
Hier übrigens das Vorprojekt der kanarischen Regierung: http://www.parcan.es/pub/bop/8l/2012/319/bo319.pdf

Bei der Gelegenheit laß ich, dass die Sache noch im Parlament liegt und der nächste Termin um mit dieser Sache weiterzumachen die 2. Januarhälfte genannt ist. Es scheint sich also zu verzögern.

TC 490
26.01.2013, 09:29
Ich lese gerade, dass im Oktober eine Änderung in´s Vorprojekt eingebracht wurde in dem Sinne, dass jene touristische Anlagen (Nicht Hotels sondern Appartements und Bungalows) die vor 1995 genehmigt wurden weiterhin mit nur mindestens 50% aller Wohneinheiten vermietet werden dürfen.

PAV
26.01.2013, 10:57
TC 490 : sicher? Wo kann ich das lesen, bitte?

TC 490
26.01.2013, 11:28
Nun ja, sicher ist es erst dann wenn das Gesetz durch ist. Wir befinden uns immer noch in der parlamentarischen Bearbeitung.
Von dieser Änderung habe ich heute hier gelesen: http://www.antoniogarzon.com/2013/01/ley-de-renovacion-turistica-impugnacion-total-o-remiendo/

Konkret in diesem Satz:

(el punto 4: se mantiene la exigencia del 50% de unidades de explotación para establecimientos extrahoteleros con licencias anteriores a 1995)

PAV
29.03.2013, 23:01
Wer weiß, gibt es etwas Neues? Vielen Dank voraus.

TC 490
30.03.2013, 08:22
Ist noch nicht durch.

TC 490
29.05.2013, 10:01
In der gestrigen Parlamentssitzung wurde das Gesetz nun beschlossen.

TC 490
03.06.2013, 09:46
Für jene die es interessieren könnte, hier ist es nachzulesen: http://sede.gobcan.es/boc/boc-a-2013-103-2825.pdf

AndreLev
27.07.2013, 10:22
Ich möchte mal kurz was zu dem Thema beitragen:

Bekannte von mir (Seniorenfamilie) hat seit ca. 20 Jahren ein Apartment im Bereich des La Sandia.

Nun der erste Irrsinn:

- das Haus liegt in der touristischen Zone (übrigens ist fast ganz PdI eine tour. Zone)
= man darf sich da nicht anmelden (Residenz o.ä.)
- laut dem kanarischen Gesetz dürfen Sie aber auch nicht vermieten, da die Anlage keine tour. Vermietung anbietet (Also keine Rezeption....). Die Eigentümer dort sind halt mal selbst da, mal Familie .....

Die Bekannten haben öfter an Angehörige der Familie die Wohnung überlassen (Achtung: NICHT vermietet!). (Hinweis: Die Angehörigen haben dann die Unkosten getragen (Strom,Wasser...) - diese Geld wurde aber in Deutschland den Eigentümern in Bar übergeben - also für die Kanaren nicht nachweisbar / belegbar!)

Letztes Jahr im Januar wurden Gäste dann kontrolliert. Die Gäste haben angegeben, NICHTS für die Wohnung zu bezahlen, da Angehörige. Die Eigentümer selbst waren nicht da.

Dann kam von der Gemeinde eine Strafverordnung über rund 10.000 Euro.

Dagegen hat das Ehepaar in mehreren Instanzen geklagt mit folgenden Begründungen:

- offiziell wohnen dürfen sie da nicht (da touristische Zone)
- Vermieten dürfen Sie es auch nicht

Man hat angezweifelt, ob die Kanaren nicht gegen Grundrechte (Eigentum...) und anderen EU-Rechte verstoßen. Denn es wurde die Frage gestellt, für welche Zwecke man die Wohnung auf kanarischen Inseln dann überhaupt nutzen kann. Machen wir uns nix vor - aber wenn man nicht länger als 3 Monate sich dort aufhalten darf (tour. Zone), aber die Wohnung auch nicht mit anderen Angehörigen KOSTENFREI teilen kann, ist die Frage, was man mit SEINEM EIGENTUM überhaupt machen kann / darf.

Begründung der Klagen durch die Senioren: Es ist IHR Eigentum, Sie versteuern dies und erzielen durch die "Kostenlose Überlassung der Wohnung an Angehörige" keine Einnahmen (ich möchte hier mal anmerken, dass ca. 3-4x im Jahr für 1-3 Wochen Angehörige vor Ort waren! Von Kindern, über Geschwister!). Ob das der kanarischen Regierung passt oder nicht (weil die Gäste dann nicht in Hotels, Pensionen gehen) - die Eigentümer gaben an, in Ihrer Wohnung schlafen lassen zu können, wen sie wollen. Und wenn Sie einem Obdachlosen auf der Straße anbieten, dort zu nächtigen, dann ist das ganz allein deren Sache.
Erst ab der kostenpflichtigen Vermietung unter 3 Monaten wird es eng und strittig.
Aber so lange die Gäste nichts für den Aufenthalt bezahlen, ist man auch in keiner "tour. Vermietung".
(ich weiß, dass ich jetzt die Diskussionenen anrege, ob nicht doch Geld floss ..... aber die möchte ich hier nicht führen, denn für die kan. Regierung floss nachweisbar KEIN GELD!)
Und nur so kann man die Rechtslage genau betrachten!

Als die Senioren über die Anwälte den Hinweis gaben, dass spanische Familien im Sommer im gleichen Haus Ihre ca. 45 qm2 große Wohnung kostenlos an die ganze Sippe mit bis zu 14 Personen überlassen, sprach man auch nie von einer "tour. Vermietung"!
Und ich glaube, jeder von uns weiß, der schon häufiger im Sommer auf GC war, dass die Spanier in kleinen Wohnungen sich teils stapeln!
Auch da müsste man dann, wenn man dem Gesetz glauben schenkt, was gegen unternehmen ..... ob die Eigentümer vor Ort sind, oder nicht, bleibt hiervon unberührt!

Fazit: Als die Klage in Richtung EU ging, wurde diese von San Bartolome zurückgezogen.


Wenn ich das oben lese, bekommt man echt das Gefühl, dass die teils sehr wahrlos mit Ihren Gesetzen / Richtlinien umgehen. Denn wo kein Kläger, da kein Richter ..... und es gibt Geld, da die dummen Deutschen (und anderen Nicht-Spanier) ja bezahlen.

So - das wollte ich dazu beitragen!

Ich möchte damit ausdrücken, dass es sich lohnen kann, zu kämpfen. Auf den Kanaren wird vieles offenbar noch sehr willkürlich entschieden ..... bis zu einer gewissen Grenze!

Und man sollte nicht naiv einfach zahlen oder das hinnehmen, wenn man das Gefühl / Wissen hat, dass dies gegen höherwertige Gesetze (EU-Recht bricht kanarisches Recht) verstösst!

Traut Euch

TC 490
27.07.2013, 19:02
Was mir an deinem Beitrag nicht schlüssig ist, dass du schreibst "Die Gemeinde San Bartolomé" hätte eine Anzeige wegen touristischer Vermietung gemacht und dann wieder zurückgenommen.

Nach meinem Kenntnissstand ist die Gemeinde San Bartolomé de Tirajana unter gar keinen Umständen für Strafen zwecks touristischer Vermietung zuständig. Obwohl es mit ziemlicher Sicherheit so ist, dass die Lokalpolizei von San Bartolomé de Tirajana einen solchen Umstand zur Anzeige bringen könnte, der danach von der zuständigen kanarischen Tourismusbehörde weiter bearbeitet und zu Ende gebracht wird. (So etwas habe ich jedoch noch nie gehört und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Lust hätten, die Arbeit anderer Behörden zu machen).

Die Fälle der spanischen Familien die du erwähnst, stellen möglicherweise (je nach Sachlage) ebenfalls eine touristische Vermietung dar und wenn du meinst "man" müsste etwas dagegen unternehmen, brauchst "du" nur einen nach dem anderen schriftlich bei der richtigen Stelle anzuzeigen und du wirst sehen, ob sich etwas tut.

AndreLev
28.07.2013, 09:47
Moin TC 490,

danke für Deinen Beitrag. Ist natürlich möglich, dass es sich bei der "Strafbehörde" nicht um San Barlomome handelt, sondern eine andere Behörde. Hatte mit in dem Gespräch mit dem Ehepaar Notizen gemacht - da ist das möglich.

Nein - ich bin nicht der Meinung, dass man was gegen die spanischen Familien unternehmen sollte. Zumindest nicht in dem Umfang, wie ich ihn kennengelernt habe. Kann ja schlecht hier die offenbar teils vorhandene Willkür der kan. Regierung kritisieren, andersrum aber für "Anzeigen" sorgen, damit sie auch noch "Hilfe" bekommen.
Würde natürlich so gar keinen Sinn ergeben.

Wenn mich bei diesen Familien etwas stört, mache ich den Mund auf und gehe dahin. Meinen die z.b., morgens um 6 Uhr die halbe Hütte abzureissen oder mal die Schlafzimmermöbel ins Wohnzimmer zu schieben oder so, dann beschwer ich mich schon selbst bei denen.
Da muss ich denen keinen Behörde auf den Hals hetzen, die die Familie womöglich durch die empflindlich hohen Strafen fast ruiniert

TC 490
28.07.2013, 10:07
Ok dann passt ja alles.

fritzlilein
13.03.2015, 12:36
Aus aktuellem Anlass, folgender Sachverhalt und Frage:
In der Anlage Los Porches Parzelle A, die offiziell (!) nach der 50%+1 Regelung touristische Vermietungen anbietet, erschien eine Dame der Gemeindeverwaltung, um "sich mal umzusehen". Dabei kam auch das Thema Langzeitvermietung zur Sprache. Also Vermietungen, die spanischem Recht entsprechen, also vor allem dem Mieterschutz und allen sonstigen beiderseitigen Rechten und Pflichten.
Die Dame meinte - so wurde es zumindest verstanden - , dass in touristischen Anlagen derartige reguläre Vermietung unzulässig seien. Das würde für den Eigentümer aber als Folge bedeuten, dass er entweder touristisch vermieten, selber darin wohnen oder leer stehen lassen muss.

Ich habe das Ganze etwas anders verstanden, nämlich so, dass es der Dame mehr um die Versteuerung der Einnahmen aus Langzeitvermietung ging. Und da wird ja tatsächlich etliches an der Steuer vorbei eingenommen.

Zusammenfassend: Ist in einer touristischen Anlage eine ordnungsgemäße Langzeitvermietung nach der Rechtslage zulässig?