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dralala
29.08.2012, 21:31
Hallo, habe jetzt hier vieles gelesen aber nun doch keine Antwort gefunden. Wollen mit der Fähre von Cadiz auf die Insel. Ich habe die Recidencia und der Autobesitzer hat eine N.I.E. sowie wir Beide eine gültige Ayuntamiento. Gibt es da einen Residentenrabatt obwohl ich nicht der Fahrzeughalter bin??? Bei einigen Fährunternehmen gibt es nicht die Möglichkeit der Ermäßigung bzw. wollen sie von Beiden die Recidencia. Ich geb zwar nicht so schnell auf aber langsam werde ich "bekloppt"-lach x93!!! Lg dralala

queru
30.08.2012, 08:08
Dann schaun wir mal:

1. Wenn es von Cadiz aus sein soll, dann dürften es nicht einige Fährunternehmen sein sondern es kommt ausschliesslich die Trasmediterranea in Frage. Richtig?

2. In deren Bestimmungen steht folgendes drin:

Bonificación de residencia. Para poder acceder al descuento de residente (conforme a lo establecido en la Ley 2/2012 de 29 de junio de 2012 de subvenciones al transporte marítimo y aéreo para residentes en Canarias, Baleares, Ceuta y Melilla), es necesario ser ciudadano español o de los demás Estados miembros de la Unión Europea o de otros Estados firmantes del Acuerdo sobre el Espacio Económico Europeo.

A partir del 1 de septiembre de 2012, los residentes en territorios no peninsulares que deseen acogerse a la bonificación deben acreditar su residencia mediante los siguientes documentos:

Ciudadanos españoles: el certificado de empadronamiento expedido por el ayuntamiento según el modelo del Anexo I del Real Decreto 1316/2001, acompañado por el documento nacional de identidad como documento identificativo. Para los ciudadanos españoles menores de 14 años que no dispongan de DNI, solo será necesario presentar el certificado de empadronamiento del ayuntamiento.

Ciudadanos extranjeros (nacionales residentes de los 27 miembros de la UE y Noruega, Liechtenstein, Islandia y Suiza): el certificado de empadronamiento expedido por el ayuntamiento según el modelo del Anexo I del Real Decreto 1316/2001, acompañado del documento nacional de identidad o pasaporte como documento identificativo.

Los pasajeros con derecho a descuento de residente deberán presentar la acreditación de la residencia en el momento de la emisión del billete y del embarque.

oder auf deutsch

Ermäßigung für Wohnsitz. Für den Erhalt einer Ermäßigung von 50% als Ortsansässiger müssen Sie spanischer Staatsbürger, Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der anderen Länder sein, die das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum unterzeichneten.

Als Beleg für einen Wohnsitz auf den Balearen, den Kanarischen Inseln oder in Ceuta und Melilla ist der Personalausweis oder die von dem Zentralregister für Ausländer für Bürger der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums ausgefertigte Eintragungsbescheinigung vorzulegen, sofern diese gültig sind und der Wohnsitz angegeben wird, der das Anrecht auf die genannte Ermäßigung verleiht.

Die Anwohner, auf deren Personalausweis der Wohnsitz, der das Anrecht auf die Ermäßigung verleiht, nicht angegeben ist oder Personen im Alter von weniger als 14 Jahren, die keinen Personalausweis haben, müssen eine gültige Einwohnerbescheinigung vorlegen, die von der Stadtverwaltung ausgestellt wurde.

Passagiere mit Anrecht auf Ermäßigung müssen den Beleg über ihren Wohnort bei Ausfertigung des Tickets oder bei Einschiffung vorweisen.

Die deutsche Version scheint nicht so aktuell zu sein wie die spanische denn die spanische sieht bereits die Situation vor die ab 1. September gilt:


Ciudadanos extranjeros (nacionales residentes de los 27 miembros de la UE y Noruega, Liechtenstein, Islandia y Suiza): el certificado de empadronamiento expedido por el ayuntamiento según el modelo del Anexo I del Real Decreto 1316/2001, acompañado del documento nacional de identidad o pasaporte como documento identificativo.

In diesem Absatz steht übersetzt drin, dass man das Certificado de Empadronamiento vom Rathaus braucht und einen Personalausweis oder Reisepass. Mehr steht da nicht drin und mehr dürfte auch ab 1. September nicht gefordert sein.

3. Auf den Preis des Autos gibt es keine Ermässigung sondern nur auf den Preis für die Passagiere. Daher ist es im Sinne der Ermässigung egal wem das Auto gehört.

4. Solltet ihr nicht klar kommen dann macht einfach folgendes: Sucht euch auf der Webseite der Reederei ein passendes Angebot raus und schaut euch den Preis an. Dann geht ihr in ein Reisebüro (z.B. gibt es eins im Appartementhaus Excelsior I in Playa del Inglés) und lasst euch von denen diese Buchung machen. Die werden von euch dann sicher nur die aktuell notwendigen Unterlagen sehen wollen und der Preis ist der gleiche als wenn ihr selbst übers Internet bucht und ihr habt die Sicherheit, dass alles passt.

queru
30.08.2012, 08:29
Ach so noch ein Tipp: Da der Reisetermin nach dem 1. September sein wird und sofern ihr heute oder morgen bucht das Datum der Buchung noch im August läge und damit am Reisetag kein Zweifel aufkommt ob ihr zum Buchungstag die richtigen Unterlagen vorgelegt hattet würde ich die Buchung frühestens am 1. September machen.

gun89
30.08.2012, 09:14
Danke Queru!
Genau diese Frage habe ich schon in diversen Foren gestellt und ob meine (identisch mit Deiner) Interpretation der ab 1. September geänderten Bestimmungen richtig ist.
Noch ein Zusatz. Das Ayuntamiento stellt, wenn man möchte, 2 verschieden Papiere als "Empadronamiento" aus:
Das normale (die Einwohneranmeldung) und eins "para viajar". Genau das scheint das Papier zu sein, was man ab 1. September benötigt. Es ist übrigens ein halbes Jahr gültig.

dralala
30.08.2012, 10:12
Vielen Dank und Hut ab queru für Deine schnelle und wie immer exakt belegte Antwort !!! Allso bekommen beide Personen die die Ayuntamiento bzw. Soliditud Alta En El Padron De Habitantes die Ermässigung??? Die Recidencia ist nicht zwingend erforderlich??? Mit dem Reisebüro wäre wirklich die beste Lösung, aber wir sind zur Zeit in Deutschland. LG dralala

queru
30.08.2012, 10:42
Allso bekommen beide Personen die die Ayuntamiento bzw. Soliditud Alta En El Padron De Habitantes die Ermässigung??? Die Recidencia ist nicht zwingend erforderlich???
Ob du mit der "Solictud Alta" etwas erreichst bezweifle ich sehr stark, schliesse es eigentlich schon direkt aus, da es nur ein Antrag auf Einschreibung ins Melderegister des Rathauses ist. Ob diesem Antrag stattgegen wurde kann keiner wissen.
Um es klar zu stellen: Es bringt nichts irgendwelche alten Dokumente vorzulegen, es müssen aktuelle Certificados de Empadronamiento sein die nicht älter als 6 Monate sind. Sollte derjenige der damals die "Solicitud" gestellt hat, nicht im Melderegister aufgenommen worden sein, dann bekommt er auch kein Certificado.

Ansonsten ist die Residencia ab 1. September nicht zwingend erforderlich.

PAV
30.08.2012, 14:14
@dralala : kuck mal auch auf Naviera Armas die aus Huelva faehrt http://www.navieraarmas.com/.

Schiff ist sehr gut, neu, kann man auch ohne Kabine ueberleben, hervorragende Essen, gute Preise, super Bar mit Pool.

Preis fuer zwei (mit el certificado de empadronamiento expedido por el ayuntamiento ) in zweibettige Kabine + Auto = 385 Euro