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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rente im Ausland



Flocke
17.10.2012, 17:08
Hallo,

ich brauche dringend mal Informationen, für meinen Nachbarn, für Rente im Ausland.
Er ist 61 und hat Rente beantragt, abgelehnt, Widerspruch eingereicht, abgelehnt.
Bleibt nur Klage vor dem Sozialgericht?
Bemühungen um Arbeit sind erfolglos geblieben, hier bekommt man auch keine Antwortschreiben. Von der Arbeitsagentur bekommt er kein Arbeitslosengeld, auch kein Schreiben das er arbeitslos gemeldet ist und kein Geld bekommt.
Alle Voraussetzungen für die Rente sind gegeben, Wartezeit und Anspruch usw..

Meine Frage: Hat jemand schon mal eine Klage vor dem Sozialgericht eingereicht, der hier auf der Insel lebt und Probleme mit der Rente hatte, wenn ja mit welchem Erfolg?

Oder hat jemand andere Tipps für meinen Nachbarn.

Gruß Flocke

kuehnetec
17.10.2012, 18:01
Vermutlich wird man einen Rechtsanwalt brauchen!
Schwieriger Fall...

Wurde denn in Spanien mindesten 2 Jahre lang in das Sozialsystem eingezahlt sonst hat man keine Anwartschaften auf Arbeitslosengeld in Spanien als Ausländer.

Rechtliche Fragen zum arbeiten im Ausland :http://ec.europa.eu/eures/home.jsp?lang=de
Eures hat eine Hotline da kann man mal anrufen.

Wenn es Anwartschaften aus den deutschen Sozialsystem geben sollte dann muß man das mit der zuständigen Arbeitsagentur am letzten Wohnort in Deutschland abklären.
Es könnten bis zu ca .7 Jahren noch Ansprüche auf ALG 1 bestehen in Deutschland.
Die Rente mit 61 Jahren ohne gesundheitliche Einschränkungen oder berufsbedingte Leiden wird aber schwierig da gillt man beim Jobcenter in Deutschland noch als knackiger "Best-Ager" der Vollschichtig zur Arbeit rangezogen wird.

Vermutlich dürfte es sinnvoll sein doch auch mal im Konsulat in Las Palmas nachzufragen:
http://www.spanien.diplo.de/Vertretung/spanien/de/03-las-palmas/0-las-palmas.html

Mfg Andreas

TC 490
17.10.2012, 20:05
Im Prinzip steht hier alles drin was man dafür erfüllen muss: http://www.seg-social.es/Internet_1/Trabajadores/PrestacionesPension10935/Jubilacion/RegimenGeneral/Jubilacionanticipad28398/Beneficiariosrequis28404/index.htm

Du schreibst er hätte alles erfüllt? Da muss doch ein Grund für die Ablehnung in dem Schreiben drin stehen und ist dieser genannte Grund nicht korrekt?

Flocke
17.10.2012, 22:27
An TC 490

Begründung für die Ablehnung: Er hat sich nicht genug bemüht eine seiner Qualifikation entsprechende Arbeit zu finden.
Hier gibt es keine schriftlichen Bewerbungen oder schriftliche Absagen.
Das ist der Grund für die Ablehnung, er kann die o.g. Unterlagen für 52 Wochen insges. 104 Bewerbungen nicht vorlegen.
Wohl gemerkt es geht um die deutsche Rente nicht die spanische.

Gruß Flocke

Waidpower
18.10.2012, 11:54
Also ist die Überschrift "Rente im Ausland" falsch.
Soweit ich das sehe, kann er erst Rente mit 63 Jahren bekommen.

Siehe hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/258148/publicationFile/49679/die_richtige_altersrente_fuer_sie.pdf

Residentin
18.10.2012, 15:42
Flocke, wenn er keine schriftlichen Bewerbungen gemacht hat, sollte er doch eine Liste haben, wo er sich zumindest telefonisch beworben hat oder persönlich auf gut Glück dort war. Wenn er das der Agentur für Arbeit vorlegt, also seinem Ansprechpartner, könnte das unter Umständen anerkannt werden, bin mir da aber nicht sicher, aber ein Versuch ist es wert. Sollte er manche Arbeiten wegen Krankheit nicht mehr machen können, dann sollte er den medizinischen Dienst bemühen bei der Agentur für Arbeit.

paradisegarden
18.10.2012, 16:12
@ Flocke
Ich glaube, Du solltest den Sachverhalt einmal nachvollziehbar darstellen:
Der Nachbar ist also 61.
Wie lange lebt er hier?
Hat er von Deutschland nach Auswanderung Sozialleistungen bezogen?
Wenn ja, welche und wie lange?
Hat er hier gearbeitet?
Wenn ja, wie lange?
Hat er hier bereits Sozialleistungen bezogen?
Wenn ja, welche und wie lange?
Ist er (wenn auch ohne Bezüge) hier arbeitslos gemeldet?
etc...

Ohne diese Angaben kann man nur mutmaßen und keine sachlichen Ratschläge geben.

Die von Waidpower verlinkte Information hab ich kurz überflogen, da steht zwar schon drinnen, dass man mit 61 als Langzeitarbeitsloser in Rente gehen kann, allerdings sind da gewisse Formalismen einzuhalten. Das ist wahrscheinlich schon in Deutschland schwierig, hier wahrscheinlich noch viel schwieriger.

Als kleinen Tipp (kuehnetec weiß da sicher bestens Bescheid): falls er in Deutschland noch Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, dann wäre es überlegenswert, zumindest für ein paar Monate nach Deutschland zu gehen und dann von dort aus zu versuchen, seine Rente zu bekommen. Wenn er die einmal hat, ist er jederzeit frei, wieder auf die Kanaren "auszuwandern" und sich die Rente hierher überweisen zu lassen.

kuehnetec
18.10.2012, 19:48
Hallo @Flocke,
Erstmal ist es äußerst wichtig sich der Arbeitsagentur / dem Jobcenter als arbeitswillig zu präsentieren dazu gehört es u.a auch Bewerbungen zu schreiben,sich vorzustellen,zumutbare Arbeit anzunehmen,selbständig Kontakt zum Jobcenter zu halten.

Ganz wichtig ist die sogenannte "Eingliederungvereinbarung" zwischen dem Jobcenter und dem Leistungsempfänger.
In dieser Vereinbarung wird "vertraglich" bindend vereinbart was man gedenkt wie man seine Arbeitslosigkeit beenden will.

Es können darin ganz konkrekte Abmachungen getroffen werden z.b:
Die Anzahl der Bewerbungen!!!
Zugesicherte Hilfe durch das Jobcenter (Maßnahmen,Bewerbungstrainig,1€ Job,gemeinützige Arbeit..)
Kostenübername für Bewerbungen,Materialien..
Gesundheitliche Einschränkungen,persönliche Einschränkungen...

Fehlende Qualifikationen...z.b:

Warum nicht als 61 jähriger mal eine Gabelstaplerschein machen...
§34a Wachgewerbeschein machen...
Weiterbildung zum XXXX machen...
= Das Jobcenter zahlt sowas garantiert die haben genug Geld für ******************************************************* übrig!!=
Sowas ist immer gut die Zeiten zu überbrücken die Arge zahlt weiter und es gibt noch Fahrgeld dazu und man lernt nette Leute kennen in den Maßnahmen!

400.-€ Minijob
165.-€ Microjob
suchen ist beim Fallmanager äußerst beliebt es dokumentiert den Arbeitswillen!

---

Die Eingliederungsvereinbarung kann durchaus selber formuliert werden das muß der Fallmanager im Jobcenter aktzeptieren!! Ausnahme: Grober Unsinn....!!
Wenn man keine eigenen Vorschläge dem Fallmanager unterbreitet nehmen die ein vorgefertigtes universal Formular aus ihren Computer das wird dem Leistungsempfänger untergeschoben und wenn man dann sowas aus Unkenntniss der weitreichenden Tragweite selber unkommentiert UNTERSCHREIBT ist das Papier GÜLTIG und rechtsverbindlich!!!
Das Jobcenter hat damit den schwarzen Peter an den Leistungsempfänger weitergegeben!
Dadurch kommt es zu Sanktionen vom Jobcenter wegen mangelnder Mitarbeit!!!

Bei einen Leistungsempfänger mit 60 Jahren der seit 2 Jahren im Leistungsbezug ist verlangt man vom Jobcenter keine 104 schriftliche Bewerbungen im Jahr !!!

Ein guter Bekannter ist 60 Jahre alt und hat auf anraten seine Eingliederungsvereinbarung selber formuliert und und dem Fallmanager eingereicht :

Er braucht er nur "2" Bewerbungen pro Monat in seinen Berufsbereich nachweisen!!!
Er bekommt die Berwerbungskosten ersetzt und Fahrgeld wenn es den öffentlichen Nahverkehrsbereich überschreitet!
Er muß nicht mehr auf JEDES Stellenangebot bewerben!
Er darf 165.-€ hinzuverdienen!
Er hält SELBSTÄNDIG Kontakt zu seinen Fallmanager!

Also unbedingt erstmal den Gruppenleiter des Jobcenters verlangen sollte das nicht zum Erfolg führen hat jedes Jobcenter einen Leiter und letzlich gibt es die Möglichkeit der Klage gegen das Jobcenter.

Man sollte aber als erstes Mal eine gültige Eingliederungsvereinbarung für das Jobcenter verfassen und einen Termin beim Gruppenleiter vereinbaren und man sollte einen Zeugen mitbringen in die Amtsstube.

Was kann man sonst machen mit 61 Jahren?

1.
Arztbesuche / Es gibt keinen kerngesunden Menschen!
Einfach SO Rente beantragen mit 61 gibts nicht mehr!
Natürlich nicht mit GC Bräune und im Muskelshirt bei Doc aufschlagen!!
Keine Diagnosen selber stellen oder Krankheiten benennen dazu ist der Doc da!!

2.
Mal überlegen ob man wirklich noch Vollschichtig am Erwebsleben teilnehmen kann mit 61 Jahren!
Kann man wirklich noch Nachts und in Wechselschichten arbeiten?

3.
Das Jobcenter muß mitkriegen das man nicht mehr "Leistungsfähig" ist wie mit 25 Jahren!

4.
Schon mal zur Kur gefahren?
Frührente geht nur über eine Kur und am besten ist eine Einrichtung wo psychosomatische Erkrankungen behandelt werden!
Beispiel:Burne Out,schwere Krisen,Arbeitslosigkeit macht krank,Schlaflosigkeit,Unruhe,Angstzustände....
http://www.heinrich-heine-klinik.de/

5.
Langfristig planen niemals was von AUSWANDERN oder auf GC leben erzählen!!
d.h die Symtome der "tötlichen Pilzvergiftung" bis zum Schluß durchhalten und erleiden und erst wenn man den Stempel auf die< Stirn bekommen hat kann man wieder normal denken und leben!
6.
NIEMALS dem Jobcenter erzählen man will nach GC gehen!!!

---

Die Fallmanager ärgern sich die Platte über sowas und fangen an zu stänkern....
= Das Ergebniss ist jetzt eingestreten!!
Eine Sperrzeit wegen Pflichtverletzungen nach Sozialgesetzbuch!

Rechtsanwalt erforderlich!

Mfg Andreas

strandkicker
18.10.2012, 20:32
Der Kurtipp von Andreas ist der mit Abstand Beste. Meine Quelle: Ein/eine Mitarbeiter/in in Leitungsfunktion bei der DRV. Erst mal schauen, was die einem in der Kur am Schluss attestieren. Durch die Kur zur Wiedereingliederung hat man seinen guten Willen mehr als ausreichend unter Beweis gestellt. Einen ausgewiesenen Experten im Sozialrecht/Arbeitsrecht sollte man zudem im Vorfeld der Kur konsultieren, um das weitere rechtliche Vorgehen zu planen.

dyson
18.10.2012, 23:59
Ich verstehe das Problem nicht, denn sowohl in Spanien als auch in Deutschland ist der normale Rentenbeginn mit 65 und nicht mit 60. Also warum soll der Mann jetzt schon seine Rente bewilligt bekommen? Meines Wissens gibt es in Spanien/Gran Canaria keine Kuren, so feine Sachen gibt es nur in Deutschland! Aber warum braucht der Mann eine Kur, wenn er sowieso den ganzen Tag Zeit hat, seine Gesundheit zu pflegen? Er soll sich in die Jobsuche richtig reinhängen, dann klappt das auch! Eine Bekannte von uns, 61 Jahre alt, hat 2 Jobs und in manchen Wochen 3 Jobs um über die Runden zu kommen! Wenn man was kann, arbeitswillig und zielstrebig ist, finden sich Jobs, vielleicht machen die nicht immer Spass, aber man kann seine Miete bezahlen!

Möve
19.10.2012, 06:39
Es ist weiterhin möglich, in Deutschland mit 60 Jahren in Rente zu gehen, wenn man unter einer sogenannten Vertrauensschutzregelung steht! An der Ablehnung der Rentenversicherung kann man erkennen das es hier so ist. Das Problem bei diesem Fall ist, das man auch für die Zeit bis zum 60sten Lebensjahr in denen man keinerlei Bezüge vom Staat bekommt, also weder Arbeitslosengeld noch Hartz IV, lückenlos nachweisen muß, das man sich weiterhin um Arbeit bemüht. Es gibt viele solcher Fälle, weil die meisten denken kein Geld vom Staat keine Bemühungen meinerseits, ohne zu wissen das Ihr frühzeitiger Rentenanspruch verloren geht. Mein Rat ist die Rente mit 63 nochmal neu beantragen, dann entfallen alle diese Nachweise !

kuehnetec
19.10.2012, 09:35
Egal wie man zu dem Projekt Rente mit 61 Jahren steht das wichtigste ist in einer solchen Sittuation das man Aktiv bleibt und das einem das Jobcenter keinen Verstoß gegen das Sozialgesetzbuch unterschiebt,weil man aus Unkenntniss den Dingen seinen Lauf gelassen hat.

Man sollte auch immer dafür sorgen das die Institutionen was zu tun bekommen so ein Fallmanager bei der Arge hat hunderte Leistungsempfänger um die muß er sich kümmern der Fallmanager ist vom Status wie ein Vormund der muß was zu tun haben oder man muß ihm mit Hilfe von Ärzten,Kurkliniken,Gutachten klarmachen das es ebend nicht mehr so einfach möglich ist Vollschichtig am Erwerbsleben mit 61 Jahren teilzunehmen.

Ganz wichtiger Punkt ist auch das so ein Fallmanager beim Jobcenter auch Pflichten hat der muß und darf nicht falsch d.h zu Nachteil beraten oder einfach so eine Sperre verhängen,weil die 104 Bewerbungen fehlen!
Der Fallmanager MUß wenn er den Leistungsempfänger sanktioniert das schon viel früher machen und dem Leistungsempfänger auch immer die Möglichkeit zu Abhilfe einräumen!

Abhilfe:

Eigene Vorschläge dem Amt machen,Widerspruch einlegen,den Teamleiter und den Amtsleiter wachklingeln,Verwaltungsrat,Rechtsberatung,Sozialg ericht....
Daher ist es immer unverzichtbar beim Termin beim Amt möglichts ein Gesprächsprotokoll zu verlangen oder eigene Gedächnissprotokolle anzufertigen oder einen Beistand mitzubringen zum Amt!
Derartige Protokolle sind in einen Sozialgerichtsprozess die beste Verteidigung!

Nebenbeibemerkt wenn das Jobcenter auf den fehlenden 104 Bewerbungen rumreitet und deshalb rumstänkert kann ich nur empfehlen doch mal im eigenen ehemaligen Berufsumfeld nachzusehen oftmals bekommt man im ehemaligen Berufsumfeld problemlos Ablehnungsschreiben für Bewerbungen!
Ich habe als Unternehmer auch schon öfters für ehemalige Kollegen herzzerreißende Absagen für das Jobcenter verfasst sowas kostet mich ein lächlen und der ehemalige Kollege hat den Rücken frei und der Fallmanger was zu tun somit ist allen geholfen....
Bei mir hat auch noch nie einer von der Arge angerufen und nachgefragt ob die Bewerbung wirklich eingegangen ist!


Außerdem kann man eigentlich jeden nur davor warnen früher eigenständig in Altersrente zu gehen die Abschläge in der Rente gelten ein Leben lang das summiert sich bis zum Lebensende zu einer erheblichen Summe und die Renten sind nicht mehr so üppig so das man die 3-18% Rentenverlust nur schwer verkraften kann.
Das Geld fehlt einem dann bis an das prognostizierte Ende jeden Monat!

Das Ziel muß sein den frühstmöglichen Zeitpunkt auszuwählen wo man möglichts ohne Abschläge in Rente gehen kann und bis dahin muß man das "System" beschäftigen oder ebend weiter in Arbeit stehen und Beiträge zahlen.
Es gibt da schon Möglichkeiten diese Zeiten sinnvoll zu überbrücken das "System" hat viel Geld zur Verfügung das wird auf Antrag nach dem Geißkannenprinzip verteilt.

Schließlich muß diese ganze Verfolgungsbürokratie und das Sozialwesen am Leben gehalten werden.
Daher muß man halbwegs verstehen wie das System funktioniert und man muß sich um seine Belange kümmern und das macht man am besten in dem man sich zum "Sonderfall" entwickelt der nicht beispielhaft nach Sozalgesetzbuch abgefrühstückt werden kann.

Früher in Rente zu gehen ohne Abzüge und ohne das einem das Jobcenter schuhriegelt ist das Ziel dazu braucht man vertrauenswürdige Ärzte möglichtst vom Typ nicht den "Stabsarzt" der einem ein paar schwarze Pillen gibt und einem mit dem Kopf unter dem Arm zurück in den Steinbruch schickt!
Besser ist eher der der Ärztetyp linksalternativer,alt68er oder ein Doc der gerade eine neue Praxis aufgemacht hat der braucht neue Patienten.
Vorsorgeuntersuchungen der Krankenkasse sind auch von der Praxisgebühr befreit!!
So was sollte man immer in Anspruch nehmen...
Den Doc fragen was da geht und was die Kasse bezahlt!
Es geht von Männeruntersuchung,über Hautkrebsvorsorge,Impfstatus auffrischen bis Schlauchschlucken...oben und unten..
Mein Doc ist da sehr angagiert und offen für sowas!
Wichtiger Grundsatz:
Immer nachfragen!

Warum zur Kur?

Erstmal haben die meißten Menschen in Deutschland sich die Rücken krummgearbeitet und mit ihren Beiträgen die sie eingezahlt ein wie ich finde Anrecht auch solche Kuren in Anspruch zu nehmen.
Wichtig ist auch das ab Vorlage des Kurantrages das Jobcenter die Vermittlungsbemühungen erstmal einstellt und auch die Eigenbemühungen kann man zurückfahren und die Entscheidung abwarten ob die Kur bewilligt wird.
Es bringt ja auch nichts wenn man zu Kur kommt wenn man dann vermittlet wird und beim neuen Arbeitgeber erstmal 3,4 oder 5 Wochen ausfällt oder der Kurdoktor festellt das man überhaupt nur noch eingeschränkt am Erwerbsleben teilnehmen kann.

Immer im Auge behalten für was und für wen wird die Rentenversicherung,Berufsgenossenschaften,Krankenk assen vorgehalten und finanziert?
Man sollte das System zu seinem Gunsten benutzen!
Rat und Informationen einholen ist der beste Plan!

Wichtig ist es auch Beratungsstellen zu konsultieren in jeden Bundesland gibt es Rentenberater der Deutschen Rentenversicherung zusätzlich gibt es oft im Bereich der Kirchen,der Arbeiterwohlfahrt,Gewerkschaften kostenlose Beratungsangebote und auch die Verbraucherzentralen bieten gegen kleines Beratungsentgeld Hilfe an.
Auch bei Jobcenter gibt es die Möglichkeit auf hartnäckiger Nachfrage einen Termin zu bekommen wo über die weitere Vorgehensweise beratschlagt wird!

Es gibt auch sehr angagierte Lohnsteuerhilfevereine für Arbeitnehmer die auch sehr angagiert weiterhelfen und gleich 2 Fliegen mit einer Klappe schlagen.
Zusätzlich gibt es auch hier im I-Net Sozialforen z.b Chefduzen.de zum Nachlesen man ist mit der Problematik nicht alleine da zanken mit dem Jobcenter noch viel mehr rum!

Andere Möglichkeit der Gestaltung:

Natürlich kann man sich auch drei 400.-€ Jobs als Ladenhilfe in Supermarkt im aktuell sehr aufstrebenden Gewerbe der "Werksvertäge" suchen und damit versuchen zu überleben solche hervorragenden Arbeitsplätze mit Zukunft und am Tariflohn vorbei werden in Deutschland täglich zu hunderten geschaffen.
Ich weiss nicht ob man mit 61 Jahren noch solchen Arbeitsverhältnissen gewachsen ist...

Eigentlich haben die vom Jobcenter die Möglichkeit auch 61 jährige eine Job zu verschaffen und wenn man den Fallmanager gehörig auf den Zunder geht und dem Kerl im Amt klarmacht das einem die Decke vor Langeweile auf den Kopf fällt dann bekommt man den Job in der Werkstatt für gestrauchelte jugendliche wo Kinderroller repariert werden oder wird der dritte Hausmeister in der Grundschule mit Oberaufsicht über die Müllkästen oder kommt in die gemeinützige Projektwerkstatt wo zertrümmerte Kinderstühle geleimt und lackiet werden und anschließend energetisch verwertet (verbrannt!) werden....

Meißtens ist ein solcher Job in dem Bereich eher weniger anstrengend eine Qualifikation ist in keinster Weise erforderlich außer man hat was gegen gemütliche Kaffeerunden unter gleichgesinnten Kollegen und ließt nicht gerne auf der Arbeit Zeitung!

Solche Maßnahmen gibt es zur genüge und wenn es dafür knapp 1000.-€ gibt und man da ein bischen rumkaspert bis 63 ist doch auch für alle gesorgt!


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Ganz wichtig täglich an GC denken und davon träumen und abwarten dem Mut nicht verlieren und kämpfen wie ein Löwe das Inselchen da draußen im Meer bleibt einen immer erhalten und die Zeit heilt alle Wunden!
Das Inselchen wird nicht wegschwimmen und auch nicht untergehen und die Sonne wird auch den Horizont nicht verlassen.
Es geht immer irgentwie weiter das können wir alle von den Canarios prima lernen die kommen auch ohne Jobcenter,Fallmanager und Mietübernahne,Heizkostenabrechnung klar auf dem Inselchen.


Mfg Andreas

HH KRZBG
19.10.2012, 11:53
@Andreas.

Ich will auf keinen Fall versäumen mich für deine Post zu bedanken. Sehr informativ und auch mit einer "gewissen Distanz" zu dieser unsäglichen Bürokratie und und den dazu gehörigen Bürokraten formuliert.

Auch sehr ermutigend und warmherzig "der Epilog". Sehr guter Beitrag!