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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gibt es Freistellungsauftrag bzw. Nichtveranlagungsbescheinigung in Spanien?



Montevideo
22.10.2012, 13:40
Hallo zusammen,

ich bin neu zugezogen nach Gran Canaria und werde hier auf jeden Fall einige Jahre bleiben. Daher habe ich mich bereits bei der Gemeinde angemeldet und werde mir auch noch die Residencia ("certificado de registro de ciudadano de la union") besorgen.

Soweit ich weiss, werden die spanischen Banken dann 19% Quellensteuer von meinen Zinserträgen einbehalten.

Meine Frage: Gibt es in Spanien etwas Vergleichbares zum deutschen Freistellungsauftrag bzw. zur deutschen Nichtveranlagungsbescheinigung, um diesen Zinsabzug zu vermeiden?

Dank und Gruß
Michael

TC 490
22.10.2012, 15:03
Für 2012 und 2013 wurden aus den 19% 21% gemacht und nein in Spanien gibt es nichts mit dem deutschen Freistellungsauftrag vergleichbares. Das einzige von dem ich mal hörte ist, wenn z.B. ein Deutscher der in Deutschland lebt und seine Einkommensteuererklärungen dort macht, hier ein Konto hat, der bekommt in Spanien keine Quellensteuer abgezogen. Das muss aber, soweit ich weiss, jährlich mit einem relativ kostspieligen Nachweis (grob geschätzt zwischen 20 und 30 Euro Kosten) nachgewiesen werden.