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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was muss ich alles im Auto haben



aektschen
23.10.2012, 18:35
Seit heute ist unser Auto eine Spanierin. Beflaggt mit Nummernschild, ITV-Plakette kanns jetzt losgehen.
Jetzt steht nur noch die Frage, welche Zettel muss ich alles im Auto haben?
Möglichkeiten wären:
Grüne Versicherungskarte
Permiso de Circulacio (sieht aus wie der Fahrzeugschein)
Consejeria de Empleo (keine Ahnung was das ist, ist aber schön blau)
ITV Informa de Insepcion
Versicherungspolice

Das ist so grob das was ich hätte. Was davon gehört jetzt in die Coche?

Mit fröhlichem Gruss

Wolfgang

felin
23.10.2012, 18:52
Permiso de Circulacion
Zahlungsnachweis der Versicherung
Ausweis, Residencia (grünes DinA4-Blatt)
Führerschein + Gesundheitsnachweis.
Eine Warnweste (besser 2)
2 ! Warndreiecke

Waidpower
23.10.2012, 19:01
Zunächst mal ist das Auto ein Spanier ( el coche ).

Und dann braucht man auf jedenfall noch den Nachweis über die bezahlte Steuer und den Bankbeleg über die Bezahlung der Versicherung.
Die Versicherungspolice ist sicher entbehrlich.

aektschen
23.10.2012, 19:10
Zunächst mal ist das Auto ein Spanier ( el coche ).


Si, pero nuestro coche se llama Bianca y Bianca es una chica-coche.

paradisegarden
23.10.2012, 23:21
Ausweis, Residencia (grünes DinA4-Blatt)

und wieso die Residencia? ich kann ja auch als nicht Residenter hier ein Auto haben...

felin
24.10.2012, 08:32
und wieso die Residencia? ich kann ja auch als nicht Residenter hier ein Auto haben...
Ja, jeder Tourist braucht seinen Ausweis um sich identifizieren zu können.
Wer hier lebt braucht beides, Residencia in Verbindung mit Ausweis/Pass.
Oder erklär mir z.B. wie Du Dein Auto ohne Residencia hier in Spanien versichern können willst, ohne Wohnsitz versichert Dich keine spanische Versicherung.
Ob die Polizei bei einer Kontrolle danach fragt ist was anderes, spätestens bei einem Unfall wirst Du sie brauchen.

TC 490
24.10.2012, 08:53
Und dann braucht man auf jedenfall noch den Nachweis über die bezahlte Steuer
Soweit ich weiß, gibt es keine Pflicht den Beleg über die bezahlte Kfz-Steuer mitzuführen.

felin
24.10.2012, 09:01
Soweit ich weiß, gibt es keine Pflicht den Beleg über die bezahlte Kfz-Steuer mitzuführen.

Stimmt, da die Polizei inzwischen über die Technik verfügt, über das Kennzeichen die Daten abzufragen.

aektschen
24.10.2012, 09:23
Stimmt, da die Polizei inzwischen über die Technik verfügt, über das Kennzeichen die Daten abzufragen.

Irgendwie wird das sicher gehen, aber kompliziert ist das. Die lokale KFZ Steuer musste ich ja vor dem Traffico bezahlen. Entsprechend gabs da noch kein Kennzeichen und die Gemeinde kann es eigentlich nicht kennen. Vielleicht wird das dann alles über die Fahrgestellnummer gematcht.

TC 490
24.10.2012, 09:35
Die lokale KFZ Steuer musste ich ja vor dem Traffico bezahlen.
Bist du sicher, dass es sich dabei um die Kfz-Steuer handelte die den Rathäusern zusteht? Das wäre mir neu, dass man sie bei Neuanmeldung eines Autos bei Trafico bezahlen kann.

gun89
24.10.2012, 09:45
@felin: Die Wohnsitzanmeldung ist das Empadronamiento nicht die Residencia - solltes Du eigentlich wissen...

aektschen
24.10.2012, 09:51
Bist du sicher, dass es sich dabei um die Kfz-Steuer handelte die den Rathäusern zusteht? Das wäre mir neu, dass man sie bei Neuanmeldung eines Autos bei Trafico bezahlen kann.

Da hast du mich Missverstanden. Ich musste die bei der Stadtverwaltung bezahlen, aber das musste ich machen bevor ich die Anmeldung beim Traffico machen konnte. Die beim Traffico wollten dann den Beleg der gezahlten KFZ-Steuer sehen. Daher kennt die Stadtverwaltung auch nur die Fahrgestellnummer und noch nicht das Kennzeichen. Das gabs erst später.

TC 490
24.10.2012, 09:59
Alles klar, dann ist es immer noch so wie ich es kenne.

felin
24.10.2012, 10:00
@felin: Die Wohnsitzanmeldung ist das Empadronamiento nicht die Residencia - solltes Du eigentlich wissen...

Das Empandronamiento ist unwichtig im Auto. Ohne Residencia gibt´s kein Empadronamiento.
Hier geht es darum, sich identifizieren zu können.
Ich habe ja auch nicht von einer Wohnsitzanmeldung gesprochen, sondern um Wohnsitz.

paradisegarden
24.10.2012, 22:52
Ja, jeder Tourist braucht seinen Ausweis um sich identifizieren zu können.
Wer hier lebt braucht beides, Residencia in Verbindung mit Ausweis/Pass.
Oder erklär mir z.B. wie Du Dein Auto ohne Residencia hier in Spanien versichern können willst, ohne Wohnsitz versichert Dich keine spanische Versicherung.
Ob die Polizei bei einer Kontrolle danach fragt ist was anderes, spätestens bei einem Unfall wirst Du sie brauchen.

Aber Felin, da ist jetzt wirklich einiges durcheinandergekommen.

1.) gilt die Residencia nicht mehr als Identifikation, weil sie kein Foto hat.
2.) braucht man keine Residencia um sein Auto zu versichern
3.) brauch ich auch bei einer Polizeikontolle keine Residencia, die verlangen immer die "documentación" und ob das ein spanischer oder anderer Personalausweis, Reisepass etc ist, ist vollkommen egal, man muß sich nur mit einem amtlichen Dokument ausweisen können.
4.) selbst wenn ich hier ein auf mich angemeldetes Auto habe ist der Schluss, den manch schlaue Polizisten (haupts. Guardia Civil Trafico) ziehen, dass ich hier den Hauptwohnsitz haben müsse einfach falsch, weil ich auch ein Auto hier haben kann, wenn ich KEINEN Hauptwohnsitz in Spanien habe.


Ohne Residencia gibt´s kein Empadronamiento.

Auch falsch, es ist genau umgekehrt...

felin
25.10.2012, 16:30
Die Residencia dient sehr wohl der Identifikation. Das hat ja nicht NUR mit Foto zu tun. Für fest Lebende hier auf der Insel, ist dies das einzige Dokument, wo die Anschrift angegeban ist. Diese steht weder im Pass noch evtl. im Personalausweis. Dort steht nur Las Palmas de Gran Canaria, bzw. Wohnhaft im Ausland.
Wer nur die 180 Tage hier ist, hat ja sein Personalausweis mit Heimatanschrift.
Und wer nun hier seinen festen, einzigen Wohnsitz hat, bekommt die Residencia nur wenn man Emparonamieto hat und umgekehrt.
Dafür musst Du einen Mietvertrag oder Grundbucheintrag vorweisen. Ohne Residencia bekommst Du vom Rathaus lediglich eine Bestätigung für die Polizei, das Du Dich gemeldet hast, erst mit Erhalt der Residencia bekommst Du das normale Certificado Empad. und bist endgültig eingetragen.
Hier ging es nicht um Sonderfälle, sondern um die Frage: Was muss ich im Auto haben, die Resi. gehört dazu. Ob die Polizei, Guardi C. sie sehen will oder nicht ist egal.

paradisegarden
26.10.2012, 08:57
Nein, die Residencia dien NICHT zur Identifikation (Um jemanden identifizieren zu können, brauchts wohl ein Foto...). Sie dient lediglich als Nachweis, dass man hier seinen Hauptwohnsitz hat. Aber egal, die Diskussion wird etwas mühsam...

felin
26.10.2012, 15:48
Nein, die Residencia dien NICHT zur Identifikation (Um jemanden identifizieren zu können, brauchts wohl ein Foto...). Sie dient lediglich als Nachweis, dass man hier seinen Hauptwohnsitz hat. Aber egal, die Diskussion wird etwas mühsam...

Ich habe aber nicht von "jemanden" geschrieben, sondern von der Anschrift. :???:
Lies nach!

geckoherz
26.10.2012, 15:59
hm, ich wohne seit eineinhalb Jahren in einem anderen municipio als auf meiner grünen Residencia steht, bisher hat immer nur die N.I.E. interessiert, wenn ich das Ding mal vorzeigen musste, die Adresse wurde immer extra abgefragt...

paradisegarden
26.10.2012, 16:57
Ich habe aber nicht von "jemanden" geschrieben, sondern von der Anschrift. :???:
Lies nach!
Lass es einfach, du kapierst es nicht und damit erübrigt sich jede Diskussion...

felin
26.10.2012, 17:07
na ja, die Anschrift steht zu mindest nicht auf deutschen Passfotos, scheint bei Euch wohl so zu sein, LOL

Frieder
26.10.2012, 17:38
Im AXA-Büro von

Erna Fernandez (eine Deutsche)
AV DE LAS AMERICAS 000004
35109 EL TABLERO (MASPALOMAS)

TEL: 928 147 127

hat Jose, ein Angehöriger der Trafico, der auch deutsch spricht, seine Service-Sprechstunden. Er weiss mit Sicherheit, welche Papiere ein Resident im Auto mitführen muss.

x81

felin
26.10.2012, 18:10
Ist alles gesetzlich geregelt, auch wenn gerne etwas anderes behautet wird.

http://www.parainmigrantes.info/certificado-de-registro-de-ciudadano-de-la-u-e/

Und die Residencia dient auch weiterhin in Verbindung mit gültigem Pass der Identifikation.

Sumcocan
26.10.2012, 23:30
Felin musst du dir das antun ? wer solche Beiträge schreibt :


Lass es einfach, du kapierst es nicht und damit erübrigt sich jede Diskussion...
hat sich selbst disqualifiziert.

Kai30GC
27.10.2012, 00:28
Irgendwann ist das Benzin so teuer das wir alle Fahrrad fahren und das Thema ist vom Tisch. ;)

Spaß bei Seite..., wenn mich die Polizei angehalten hat, wollten sie die Fahrzeugpapiere und meinen Führerschein sehen. Sie verlangten sogar 2 x das ich den Führerschein beim Traffico ummelden sollte.... so ein Unsinn das ist schon seit Jahren nicht mehr notwendig. Der Europäische gilt hier ohne weiteres... . Aber ich kann verstehen, wenn jeder hier eine etwas andere Variante vertritt. Selbst die Behörden wissen hier oft nicht was tatsächlich Sache ist, also bleibt cool. :)

paradisegarden
27.10.2012, 11:40
Ist alles gesetzlich geregelt, auch wenn gerne etwas anderes behautet wird.

http://segurosbaratos.motorgiga.com/seguros-baratos-coche/que-documentos-hay-que-llevar-en-el-coche/gmx-niv20-con121.htm

http://www.parainmigrantes.info/certificado-de-registro-de-ciudadano-de-la-u-e/

Und die Residencia dient auch weiterhin in Verbindung mit gültigem Pass der Identifikation.

Tja, was soll das jetzt beweisen? Auf der esten verlinkten Seite sind die notwendigen Papiere angeführt, die man mitführen muß; interessanter Weise fehlt dort JEGLICHER Hinweis auf eine "identificación".
So dieser Artikel also richtig ist, führte das Deine Argumentation ad absurdum.

Link 2 beschreibt die Aufenthaltsvoraussentzungen für EU-Bürger, dies haben wir hier (http://www.gran-canaria-insider.info/showthread.php?26570-RESIDENCIA) wohl zur Genüge diskutiert.
Hat aber nichts mit Papieren im Auto zu tun.

Wenn Du also der Meinung bist, dass ein KFZ-Lenker ein Dokument zum Nachweis seiner Wohnadresse zwingend mitführen muß, dann bitte sag mir, wo das steht.
Wenn möglich von einer offiziellen Stelle und nicht auf irgendwelchen privaten Webportalen.
Dort kann ja ohnedis jeder schreiben was er persönlich für richtig hält.

Und @sumocan:
tut mir leid, aber wenn ich mehrfach schreibe, dass eine Residencia KEIN Identifikationsdokument ist (ebenso wie in Deutschland der Meldeschein kein Identifikationsdokument ist)
Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Identit%C3%A4tsfeststellung_%28Recht%29

NIRGENDS steht was von Wohnadresse und nirgends (auch in all den verlinkten Seiten) steht, dass man diesen Nachweis im KFZ mitführen muß.
Also dann bitte erklär mir was an meiner Antwort disqualifizierend ist?

Hier (http://consejosconducir.racc.es/es/que-documentacion-debe-llevarse-obligatoriamente-en-el-vehiculo) ist übrigens die offizielle Seite des spanischen Automobilclubs RACC, wo von Personalausweis, Residencia oder ähnlichen überhaupt keine Rede ist

Waidpower
27.10.2012, 14:33
Hier (http://consejosconducir.racc.es/es/que-documentacion-debe-llevarse-obligatoriamente-en-el-vehiculo) ist übrigens die offizielle Seite des spanischen Automobilclubs RACC, wo von Personalausweis, Residencia oder ähnlichen überhaupt keine Rede ist

Bei enger Auslegung des Themas hast Du recht, da es ja nur um die Identifizierung des Autos geht. Es wird aber dort auch empfohlen, die Bescheinigung (Quittung) über die bezahlte Versicherung und Steuer mitzuführen.

Der Knackpunkt ist nur, dass Du bei einer Kontrolle zwangsläufig in persona im Auto bist. Die Kontrollbeamten haben natürlich das Recht, die Identität einer Person zu überprüfen. Nun muss zwar jeder einen Personalausweis besitzen, aber nicht mitführen. Dann kann er sich aber nicht ausweisen und muss weitere Maßnahmen incl. Verbringung zur Dienststelle über sich ergehen lassen. Also alles wie in Deutschland auch.
Da wir aber hier über uns als Ausländer in Spanien reden, kann man sich nur wirksam (Residenten) mit einem gültigen Ausweisdokument (BPA oder Reisepass) und dem grünen Schein (ich nenne das mal so, weil ich den Unterschied zu "Residencia" nicht erkenne) ausweisen.

Nun kann jeder für sich entscheiden, welche Papiere er mitführen möchte.

felin
27.10.2012, 15:42
@ Waidpower,

jaaaaa, 100 Punkte dafür. x80
Vielleicht begreift er es jetzt.

paradisegarden
27.10.2012, 22:36
@ waidpower: sehr gut geschrieben ;-)
Kleine Ausnahme: kannst Du mir bitte erklären was die Residencia mit einer Identitätsfeststellung zu tun hat?
Das ist nämlich die Frage die ich schon mehrfach gestellt hab, aber noch niemand konnte eine schlüssige Antwort darauf geben.

Eine Personenkontrolle, wo ich meine Identität nachweisen muß, kann mir übrigens auch als Fußgänger passieren, das hat mit dem Auto nix zu tun.
Null, nada...

Und die ursprüngliche Frage war "was MUSS ich im Auto haben?"
Die einzig richtige Antwort ist in dem von mir geposteten Link nachzulesen und

@felin: ich möchte jetzt nicht darüber diskutieren, wer was nicht begriffen hat.....

canario1904
27.10.2012, 23:26
Ich werde regelmaessig angehalten , und das einzige was die Schuppos sehen wollen,
sínd der Fuehrerschein und der Nachweiss das das Auto auch dir iss , mehr nicht !!
Ob du die Versicherung bezahlt hast , haben die Jungs in 2 Min. ueber Funk raus...( den Nachweiss im Auto mitzufuehren ist auch keine Pflicht mehr)
Meine Residencia haben die noch nie sehen wollen!
L.g canario1904

Residencia musste ich noch nie vorzeigen!

zapp
28.10.2012, 06:24
Ich werde regelmaessig angehalten , und das einzige was die Schuppos sehen wollen,
sínd der Fuehrerschein und der Nachweiss das das Auto auch dir iss , mehr nicht !!
Ob du die Versicherung bezahlt hast , haben die Jungs in 2 Min. ueber Funk raus...( den Nachweiss im Auto mitzufuehren ist auch keine Pflicht mehr)
Meine Residencia haben die noch nie sehen wollen!
L.g canario1904

Residencia musste ich noch nie vorzeigen!

Das stimmt schon , ausser wenn du ein auslaendisches Kennzeichen dran hast , dann wollen die naemlich sehn und falls du nur den Pass zeigst ,pruefen ob du hier resident bist und eventuell das Auto nicht rechtzeitig umgemeldet hast.

paradisegarden
28.10.2012, 07:02
Das stimmt schon , ausser wenn du ein auslaendisches Kennzeichen dran hast , dann wollen die naemlich sehn und falls du nur den Pass zeigst ,pruefen ob du hier resident bist und eventuell das Auto nicht rechtzeitig umgemeldet hast.

Hast ja recht, aber jetzt gehts vom Hundersten ins Tausendste.
Die ursprüngliche Frage hatte ja nichts mit KFZ mit ausländischen Kennzeichen zu tun.

Wobei man - meines Wissens - ohnehin maximal 6 Monate mit ausländischem Kennzeichen hier fahren darf. Und das unter der Voraussetzung, dass man NICHT resident ist. Als Residenter darf man - streng genommen - überhaupt kein Fahrzeug fahren, das nicht auf den Kanaren gemeldet ist, weil sonst ein Zollvergehen vorliegt (das gilt auch für Fahrzeuge, die am Festland gemeldet sind!!).
Ausnahme: man bringt sein Auto als Übersiedelungsgut mit, aber auch dann muß man den Einfuhr- und Ummeldungsprozess unverzüglich in Gang setzen. Hab mal was von einer Frist von 2 Monaten gehört, ob das wirklich so ist müsste man einen Fachmann fragen.
Eines sollte man aber unbedingt beachten: als Übersiedelungsgut kann man ein Fahrzeug nur dann deklarieren, wenn es vorher mindestens 1 Jahr auf den eigenen Namen angemeldet war.

Waidpower
28.10.2012, 14:16
[QUOTE=paradisegarden;.[/QUOTE]

1. Bei einer Kontrolle mit Auto sind doch beide Überprüfungen (Auto und Person) untrennbar. Das ist doch die optimale Konstellation für Exekutivkräfte. Ich habe noch nie eine Autokontrolle erlebt, bei der man sich nicht für meine Person interessiert hätte.
Ich hatte in meinen Ausführungen ja auch zwischen Auto und Person differenziert.

2. Zur Identitätsüberprüfung gehört laut Gesetz auch die Feststellung des Wohnortes. Da ich als Ausländer nur ein deutsches Ausweisdokument vorlegen kann, dient der "grüne Schein" eben zur Feststellung dieser Tatsache, denn dort "sollte" der aktuelle Wohnort verzeichnet sein.

canario1904:
Wir reden hier über die Gesetzeslage und nicht, wie in Einzelfällen - aus welchen Gründen auch immer - verfahren wird. Man kann sich im konkreten Fall nicht damit herausreden: "Das war schon immer so!"

paradisegarden
28.10.2012, 16:00
1. Bei einer Kontrolle mit Auto sind doch beide Überprüfungen (Auto und Person) untrennbar. Das ist doch die optimale Konstellation für Exekutivkräfte. Ich habe noch nie eine Autokontrolle erlebt, bei der man sich nicht für meine Person interessiert hätte.
Ich hatte in meinen Ausführungen ja auch zwischen Auto und Person differenziert.

2. Zur Identitätsüberprüfung gehört laut Gesetz auch die Feststellung des Wohnortes. Da ich als Ausländer nur ein deutsches Ausweisdokument vorlegen kann, dient der "grüne Schein" eben zur Feststellung dieser Tatsache, denn dort "sollte" der aktuelle Wohnort verzeichnet sein.


ad 1) Der Identitätsnachweis einers KFZ-Lenkers ist durch den Führerschein gegeben. Punkt

ad 2) Bevor wir uns jetzt in sinnlose Diskussionen verstricken: bitte zeig mir das Gesetz (ausgenommen Personalausweisgesetzes vom 18. Juni 2009 (BGBl. I S. 1346) § 28 - aber das hat mit dem Antrag der elektronischen Idetifikation zu tun) wo Identitätsfeststellung und Wohnadresse in Zusammenhang stehen.

Wir sollten hier nicht über irgendwelche Einzelmeinungen, Gerüchte oder sonstiges schreiben, sondern (das hast Du canario 1904 selbst geschrieben) über die Gesetzeslage reden.

Und dort - ich kann mich nur wiederholen, steht absolut nichts davon, dass ich als KFZ-Lenker einen Personalausweis mitführen muß. Und die TIE schon gar nicht.
Bitte nimms doch einfach zu Kenntnis - oder überzeug mich - mit einem Verweis auf einen Gesetzestext (nicht irgendeine INternetseite von irgendjemendem, der irgendwas behauptet) - vom Gegenteil.

PS: selbst die Seite vom deutschen Honorarkonsul auf Teneriffa ist falsch (wie es auch die Seite der österr. Botschaft in Madrid war, bis ich die auf den Fehler hingewiesen hab)

Waidpower
28.10.2012, 17:18
1. Der Führerschein ist kein gültiges Identitätsdokument (weil z.B. die Wohnanschrift fehlt). Er dokumentiert nur die Berechtigung zum Führen der entsprechenden Fahrzeugklasse.

2. Im PAuswG steht schon in § 1 "Sie müssen ihn (BPA) auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen.
Die einzelnen Behörden haben ihre speziellen Eingriffsbefugnisse in ihren Aufgabengesetzen (Polizei im PAG, usw.). Dort ist auch festgelegt, dass die Wohnanschrift zur Identitätsfeststellung gehört.

3. Ich schreibe hier nicht, um Recht zu haben, sondern um nach bestem Wissen Auskunft zu geben.
Wer will, kann die Hinweise beachten oder auch nicht.
Für mich ist die Sache erledigt.

felin
28.10.2012, 17:48
Und da sagt der Canario "cabeza quadrada" zu den Deutschen? Sollte geändert werden.
Oder wie kann man diesen begriff steigern? "cabeza quadrada" wird zu "paradisgarden"
Jeder Bürger hier in Spanien muss beim Verlassen der Haustür, seine DNI etc. dabei haben. Sitzt man nun im Auto, MUSS man es einfach dabei haben.

paradisegarden
29.10.2012, 00:24
Ein gutes Forum (so wie dieses) lebt davon, dass es sachlich richtige Informationen bereitstellt. Daher kann ich ein paar Aussagen nicht unkommentiert lassen:

@ felin:
Dass jeder Bürger in der Öffentlichkeit seine DNI mitführen muß hat absolut nichts mit dem Papieren zu tun, die man im AUTO mitführen muß.
Das war nämlich genau die Frage, mit der dieser Thread eröffnet wurde.
Und DNI heißt Documento Nacional de Identidad - ist das die Residencia (neuerdings TIE genannt)? nein, nein und nochmals nein.
Das ist der Personalausweis oder Reisepass - gilt sowohl für Spanier als auch für den Rest der Welt.
Den Rest Deines Postings lass ich unkommentiert. Wir sollten sachlich bleiben...

@waidpower: Auskunft nach bestem Wissen? sicher?

Du zitierst §1 PAuswG. Dort steht auch drinnen - wörtlich


Personen, die einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Abs. 2 des Passgesetzes besitzen, können die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 auch durch den Besitz und die Vorlage ihres Passes erfüllen.

Wenn Du mir jetzt Deinen Reisepass mit Wohnanschrift zeigst, geb ich mich geschlagen.

Auch im PAG gibts keine Stelle, wo das Thema Adresse in einem amtlichen Ausweispapier oder zur Identitästfeststellung behandelt wird.

Dort ist auch festgelegt, dass die Wohnanschrift zur Identitätsfeststellung gehört.
Diese Behauptung ist schlichtweg ein Gerücht und falsch.

Wenn Du also nach bestem Wissen Auskunft geben willst, dann bitte lies die Quellen die Du zitierst vollständig durch und stell keine Behauptungen aufgrund von aus dem Zusammenhang gerissenen Zitaten auf.

Es ist schade, wenn dieses Forum zur Gerüchteküche verkommt, nur weil's (doch) um's Rechthaben geht.

Zur Klarstellung: Laut RACC (http://consejosconducir.racc.es/es/que-documentacion-debe-llevarse-obligatoriamente-en-el-vehiculo) - das ist der spanische ADAC (und ich denke, die sollten's doch am besten wissen) - müssen in einem Auto mitgeführt werden

Permiso de conducción - Führerschein
Permiso de circulación del vehículo o autorización provisional expedida por la Jefatura de Tráfico - Betriebserlaubnis oder provisorische Autorisierung durch die Leitung des Verkehrsamtes
Tarjeta de características técnicas del vehículo - Technische Beschreibung des Autos (wo auch der TÜV eingetragen wird)
Informe favorable de la Inspección Técnica del Vehículo (ITV) y pegatina. Solo en los casos en que, por antigüedad del vehículo, deba pasar la ITV. - Nachweis TÜV - ausgenommen das Auto ist so neu, dass es noch nicht zum TÜV musste


Als Empfehlung (lt. RACC) sollten noch folgende Dokumente mitgeführt werden (nicht zwingend!):

Documentación acreditativa de la vigencia del seguro: póliza del seguro obligatorio y recibo del pago. - Dokumente der Haftplichtversicherung: Polizze und ZAhlungsbestätigung
Recibo del pago del impuesto municipal de circulación. - Zahlungsbeleg der KFZ-Steuer

Waidpower
29.10.2012, 13:52
"Ein gutes Forum (so wie dieses) lebt davon, dass es sachlich richtige Informationen bereitstellt. Daher kann ich ein paar Aussagen nicht unkommentiert lassen:

@ felin:
Dass jeder Bürger in der Öffentlichkeit seine DNI mitführen muß hat absolut nichts mit dem Papieren zu tun, die man im AUTO mitführen muß.
Das war nämlich genau die Frage, mit der dieser Thread eröffnet wurde."

Antwort: Hier beißt sich der Hund in den Schwanz. Da zwangsläufig eine Person im Auto ist, hatten wir die Antwort etwas erweitert.


"Und DNI heißt Documento Nacional de Identidad - ist das die Residencia (neuerdings TIE genannt)? nein, nein und nochmals nein.
Das ist der Personalausweis oder Reisepass - gilt sowohl für Spanier als auch für den Rest der Welt."

Antwort: Hat jemand etwas anderes behauptet?


"@waidpower: Auskunft nach bestem Wissen? sicher?

Du zitierst §1 PAuswG. Dort steht auch drinnen - wörtlich



Wenn Du mir jetzt Deinen Reisepass mit Wohnanschrift zeigst, geb ich mich geschlagen.

Antwort: Wie schon gesagt, dann musst man halt die weiteren Maßnahmen der Polizei in Kauf nehmen.


"Auch im PAG gibts keine Stelle, wo das Thema Adresse in einem amtlichen Ausweispapier oder zur Identitästfeststellung behandelt wird.

Diese Behauptung ist schlichtweg ein Gerücht und falsch.

Wenn Du also nach bestem Wissen Auskunft geben willst, dann bitte lies die Quellen die Du zitierst vollständig durch und stell keine Behauptungen aufgrund von aus dem Zusammenhang gerissenen Zitaten auf."

Antwort: Ich zitiere nur als Beispiel aus § 22 Abs. 2 BPolG: "1*****Die befragte Person ist verpflichtet, Namen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Staatsangehörigkeit anzugeben, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben der Bundespolizei erforderlich ist."

Dies steht so in allen Polizeigesetzen der Bundesländer und in vielen anderen Aufgabengesetzen.

[/LIST]

Das Thema ist viel zu komplex, um hier tiefgreifend behandelt zu werden. Wir sind ja kein Jura-Forum.
Wer Interesse hat, kann sich wochenlang mit entsprechenden Artikeln bei Google beschäftigen oder Fachliteratur wälzen.

Vielleicht kannst Du hier ja mal eine zusammenfassende Abhandlung einstellen.

Ich möchte meine Zeit anders verbringen.


Anmerkung: Leider ist mir die Bearbeitung etwas verunglückt, so dass meine Antworten im Zitat von "paradisegarden" integriert sind.

kuehnetec
29.10.2012, 14:53
Nun ja,
dafür sind wir doch alle hier zugegen um komplizierte Sachen die sich auch noch im fremden Land und in fremder Sprache abspielen für alle so zu erklären das man zumindestens auf der informierten Seite sich befindet.
Es ist nunmal alles in ES ein bischen anders wie in D,AT,CH aber irgentwie ähnlich in der Vorgehensweise.
Wichtig ist doch wenigstens Bescheid zu wissen wie das so funktioniert wenn man am Strassenverkehr auch GC als Resident teilnehmen will ohne das man während der Verkehrskontrolle in Begleitung von netten aber wortkargen Beamten zum Polizeirevier escortiert wird nur,weil man irgentwelche Papiere aus Unwissenheit vergessen hat.
Ich weiss nicht ob im örtlichen Polizeirevier der Kaffee vernüftig ist dann kann man natürlich auch ohne Papiere autofahren sollte aber bedenken das es doch eine sehr unruhige,ungemütliche Nacht in Untersuchungshaft werden könnte ...
Mfg Andreas

Waidpower
29.10.2012, 15:27
Vielen Dank für Deine wie immer treffende Zusammenfassung.


Nun ja,
dafür sind wir doch alle hier zugegen um komplizierte Sachen die sich auch noch im fremden Land und in fremder Sprache abspielen für alle so zu erklären das man zumindestens auf der informierten Seite sich befindet.
Mfg Andreas

Genau das war der Sinn meiner ersten Ausführung zu diesem Thema.

paradisegarden
29.10.2012, 16:04
Das Thema ist viel zu komplex, um hier tiefgreifend behandelt zu werden. Wir sind ja kein Jura-Forum.
Wer Interesse hat, kann sich wochenlang mit entsprechenden Artikeln bei Google beschäftigen oder Fachliteratur wälzen.

Vielleicht kannst Du hier ja mal eine zusammenfassende Abhandlung einstellen.

Ich möchte meine Zeit anders verbringen.


Anmerkung: Leider ist mir die Bearbeitung etwas verunglückt, so dass meine Antworten im Zitat von "paradisegarden" integriert sind.

Also ich weiß nicht, was an der Beantwortung der Frage "Was muss ich alles im Auto haben" so komplex ist?
Das braucht auch keine "zusammenfassende Abhandlung" sondern nur eine Aufzählung, die ich in meinem obigen Posting gemscht habe. siehe http://www.gran-canaria-insider.info/showthread.php?29329-Was-muss-ich-alles-im-Auto-haben&p=268087#post268087

Was das Thema "Identitätsfeststellung" betrifft vielleicht noch einmal zur Klärung: man hat einen Führerschein (reicht meist) oder ein Pesonaldokument (Personalausweis, Reisepass) bei sich.
Damit ist die Identität einer Person zweifeslfrei feststellbar (rechtlich korrekt PA oder Pass). Die Erhebung der Wohnadresse gehört zur Feststellung der Personalien, das ist juristisch ein etwas anderer Begriff.

Der Unterschied: Identität einer Person ist die Feststellung der Persönlichkeit als solche (wer ist dieser Mensch? Name, Geburtsdatum, im Zweifel Fingerabdruck, neuerdings auch Irisscanning)
Alles andere gehört zu den Personalien: Wohnort, Familienstand etc.

Die Personalien interessieren die Polizei erst dann, wenn auf Anfrage etwas gegen die Person, die kontrolliert wird, vorliegt. Steht im PAG übrigens unter "Verdacht oder Vorliegen einer Straftat".
Aber da bewegen wir uns schon wieder vom ursprünglichen Thema weit weg.

noch zu
"Und DNI heißt Documento Nacional de Identidad - ist das die Residencia (neuerdings TIE genannt)? nein, nein und nochmals nein.
Das ist der Personalausweis oder Reisepass - gilt sowohl für Spanier als auch für den Rest der Welt."

Antwort: Hat jemand etwas anderes behauptet?

Ja, felin hat zuerst von Residencia geschrieben und in diesem Zusammenhang später von DNI....

@kuehnetec: konkret hab ich vor ein paar Jahren den Fall eines Nachbarn erlebt, der komplett persönliche ohne Papiere unterwegs war. Er hatte sie schlichtweg vergessen. In diesem Fall musste er natürlich auf die Polizei mitkommen. Aber noch von der Kontrollstelle aus konnte er mich anrufen und bitten, seinen Führerschein (mehr wollten die damals auch nicht sehen) zur Polizeistation zu bringen und in 5 min. war die Sache erledigt.

Untersuchungshaft gibts in solchen Fällen ohnedies nicht. Aber die diesbezügliche Begriffsverwirrung ist auch dummen Journalisten geschuldet, die den Unterschied der Begriffe Festnahme und Haft nicht kennen, obwohls eigentlich zu journalistischem Grundwissen gehören sollte.

Ein Polizist kann aus eigenem Antrieb maximal festnehmen und für einen begrenzten Zeitraum festhalten. HAFT (auch Untersuchungshaft) kann nur ein unabhängiger Richter anordnen. Selbst ein Staatsanwalt kann nur eine vorläufige Festnahme aussprechen und braucht für einen Haftbefehl einen richterlichen Beschluss.

dyson
31.10.2012, 09:12
Permiso de Circulacion
Zahlungsnachweis der Versicherung
Ausweis, Residencia (grünes DinA4-Blatt)
Führerschein + Gesundheitsnachweis.
Eine Warnweste (besser 2)
2 ! Warndreiecke

Was muss ein EU-Langzeiturlauber (jemand, der auf den Kanaren ein Eigentumsappartment besitzt und mit einem eigenen Auto unterwegs ist, aber nicht mehr als 180 Tage auf den Inseln ist) im Auto haben?

paradisegarden
31.10.2012, 11:07
siehe mein Posting weiter oben:
Papiere:

•Permiso de conducción - Führerschein
•Permiso de circulación del vehículo o autorización provisional expedida por la Jefatura de Tráfico - Betriebserlaubnis oder provisorische Autorisierung durch die Leitung des Verkehrsamtes
•Tarjeta de características técnicas del vehículo - Technische Beschreibung des Autos (wo auch der TÜV eingetragen wird)
•Informe favorable de la Inspección Técnica del Vehículo (ITV) y pegatina. Solo en los casos en que, por antigüedad del vehículo, deba pasar la ITV. - Nachweis TÜV - ausgenommen das Auto ist so neu, dass es noch nicht zum TÜV musste

+ natürlich (da in Spanien allgemein die Pflicht besteht einen Ausweis bei sich zu tragen) Reispass oder Personalausweis

Gesundheitsnachweis brauchst Du in diesem Fall nicht. Was die Sache bei einer Kontrolle eventuell vereinfachen würde (falls der Polizist auf die Idee kommt, du könntest Resident sein) wäre eine Kopie des deutschen Meldescheins oder sonst ein glaubwürdiger Nachweis, dass Du nur Urlauber bist (ev. Kopie von den Flugtickets....).
Damit ersparst Du Dir ev. unnötige Diskussionen.

PS: Was oft nicht beachtet wird ist - wie felin geschrieben hat - dass man ZWEI Warndreiecke (+1 Warnweste) mitführen muß

felin
31.10.2012, 11:31
Gesundheitsnachweis brauchst Du in diesem Fall nicht. Was die Sache bei einer Kontrolle eventuell vereinfachen würde (falls der Polizist auf die Idee kommt, du könntest Resident sein) wäre eine Kopie des deutschen Meldescheins oder sonst ein glaubwürdiger Nachweis, dass Du nur Urlauber bist (ev. Kopie von den Flugtickets....).
Damit ersparst Du Dir ev. unnötige Diskussionen.

hast Du einen Personalausweis mit eingetragenen deutschen Wohnsitz, gibt es kein Problem.

weho
31.10.2012, 12:22
Also Freunde, ist das alles ernsthaft gemeint?
Man könnte auch die Frage noch aufwerfen, ob der Impfausweis mitgeführt werden muss. Ich habe das mit verfolgt, aber es wirkt auf mich einfach nur noch....zum Schmunzeln.

felin
31.10.2012, 12:28
na ja, mal davon abgesehen das es 2 Meinungen gibt. Teilweise sind das Gesetzestexte die nicht mal eben so schnell übersetzt sind. Manchmal auch widersprüchlich.

kuehnetec
31.10.2012, 12:46
Ach was,
das wichtigtste fehlt aber wenn man sich auch sicher auf canarischen Strassen bewegen will!
Das ist ein geweihtes Abbild der jungfräulichen Madonna das bevorzugt in der Nähe des Innenspiegels anbracht wird!
Nur damit wird größerer persönlicher Schaden von allen Fahrzeuginsassen ferngehalten und eine sichere Fahrt auf allen Strassen jederzeit garantiert....
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Mfg Andreas

canariafantastica
31.10.2012, 16:04
Wirst lachen, habe just vor 2 Tagen mir eine solche zugelegt.

paradisegarden
31.10.2012, 16:15
hast Du einen Personalausweis mit eingetragenen deutschen Wohnsitz, gibt es kein Problem.

Das ist natürlich die einfachste Lösung - auch wenn es so manche "schlimme Buben" geben soll, die schon längst hier wohnen aber trotzdem noch die dt. Adresse im PA haben ;-)
Nur dann ist die Beweislast bei den kontrollierenden Organen.

Übrigens ad "zwei Meinungen") ich denke der einzig strittige Punkt ist, ob man die Residencia dabei haben muß. Ich glaube(!!!) nein, aber das wird sich ja auch noch klären lassen.
Sie mitzuführen wäre kein Fehler.

Aber ACHTUNG: wer hier mit deutschem Führerschein als Resident unterwegs ist, der MUSS nach spätestens 2 Jahren zum Gesundheitstest. Ansonsten ist der Führerschein in Spanien nicht gültig und kann im schlimmsten Falle eine Strafe für Fahren ohne Führerschein nach sich ziehen. Gilt NICHT für Urlauber. Also keine Panik, wer hier mit Leihauto unterwegs ist (oder aber auch mit eigenem und den Wohnsitz in D hat) braucht nicht zum Test.


Also Freunde, ist das alles ernsthaft gemeint?
Man könnte auch die Frage noch aufwerfen, ob der Impfausweis mitgeführt werden muss. Ich habe das mit verfolgt, aber es wirkt auf mich einfach nur noch....zum Schmunzeln.

weho, das Thema ist durchaus ernst zu nehmen. Gerade wenn Du von der Guardia Civil Trafico angehalten wirst, solltest Du die Papiere in Ordnung haben. DIE diskutieren nicht mit Dir rum.

felin
31.10.2012, 16:33
ich sehe einen "Knackpunkt"
Der spanische Führerschein wird als Identifizierungsdokument anerkannt aber nur weil er die selbe Identifikationsnummer wie die DNI der Spanier hat.
Aber genau das trifft weder beim deutschen, noch österreichischen Führerschein zu, unsere NIE steht auf dem DinA4 Blatt.
Die Ordnungskräfte können hier lebende Ausländer aber nur an der NIE identifizieren.

Residentin
31.10.2012, 16:39
Gesundheitstest, ich finde das Post nicht mehr, aber da hatte TC490 eine Adresse gepostet.
Persönliche Info vom Trafico in LP/Stand 29.10.2012/, hoffe das steht nicht wieder wo und ich habe es nicht gelesen ;-)
Man muss das Gesundheitszeugnis nicht mehr dabei haben, wenn man angehalten wird, dann ruft die Polizei die Daten über den Führerschein ab.

soleil.e
31.10.2012, 19:40
Eine Frage, die nicht mit dem Thema zu tun hat, sich aber durch diesen Satz geradezu anbietet:


..... auch wenn es so manche "schlimme Buben" geben soll, die schon längst hier wohnen aber trotzdem noch die dt. Adresse im PA haben ;-)

Was wäre korrekt?
Bzw. was passiert mit einem deutschen Personalausweis, wenn die Person auf GC lebt?
Benötigt man einen anderen Ausweis?
Oder wird nur der Wohnort umgetragen?
Oder ...???

felin
31.10.2012, 20:04
@ soleil.e,


Ab 1. November 2010 gibt es Änderungen zum Personalausweisgesetz.

Habe heute früh ein Anfrage beim Bundesministerium des Inneren gestellt.
Meine Frage war, kann man als Auslandsdeutscher den Perso bekommen und wie ist der Ablauf.

Vollkommen überraschend bekam ich gerade einen Rückruf per Telefon von Ministerium.

Ab dem 1.11.10 kann man bei jeder Meldestelle in Deutschland einen Personalausweis beantragen, ein Wohnsitz in DE ist nicht nötig.
Eine Meldebestätigung des Wohnsitzes im Ausland wird aber benötigt.

Ab dem 1.1.2013 ist jede deutsche Auslandsvertretung für die Ausstellung des Persos zuständig.

Änderungen des Personalausweisgesetzes:
http://l2rm.net/personalausweis/eperso.pdf

soleil.e
31.10.2012, 20:59
Danke.
Möglichrweise ist Dein Zitat sogar aus einem Thread, in welchem ich diese Frage schon einmal gestellt habe (oder so ähnlich jedenfalls).

Wird dann auf dem Personalausweis die spanische Adresse eingetragen?
Und wie ist das dann bei Umzug, wenn die Adresse sich ändert (innerhalb GC)?

Edit:
Mittlerweile habe ich es wieder gefunden.
Ich gehe also davon aus, daß die GC-Adresse dann auf dem Personalausweis steht.
Hat sich also erledigt.

Nochmal sorry - weiter mit dem Auto. :wink:

felin
31.10.2012, 21:16
Nein, da der Perso. ein rein deutsches Dokument ist, steht dann drin: Wohnhaft im Ausland.
Das war die Info vom Bundesministerium des Inneren.

soleil.e
31.10.2012, 22:04
Ich danke Dir.
Glaube, daß ich es jetzt endlich verstanden habe.