PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : KFZ-Versicherung: nicht eingetragener Fahrer



paradisegarden
23.12.2012, 00:58
Dies ist eine Fortführung der Diskussion aud dem Thread "Leben auf Gran Canaria (http://gran-canaria-insider.info/showthread.php?29542-Leben-auf-Gran-Canaria/)"
Ich hab jetzt diesen neuen Thread aufgemacht, weil er sich schon zu sehr vom ursprünglichen Thema entfernt hat. Die Frage ist, inwiefern sich eine Versicherung am Lenker regressieren kann, wenn er einen Unfall verschuldet und nicht als berechtigter FAhrer eingetragen ist.


Allerdings gibt es in Deutschland Verträge, die es nicht erlauben, dass ein anderer als der Eingetragene das Auto fahren darf. Fährt ein anderer und es passiert ein Unfall, zahlt die Haftpflichtversicherung zwar in Anbetracht des Unfallopfers, nimmt jedoch den Halter/Versicherungsnehmer in Regress.

Dass der Versicherer Regressforderungen stellen kann ist außer Streit. Es geht allerdings um die Höhe. Und da gibt's Horrorgeschichten wie "die Versicherung kann sich in voller Höhe regressieren" etc. Das stimmt definitiv nicht.

Selbst bei Alko-Unfällen ist der Regress (in D - s. § 5 Abs 3 KfzPflVV) mit 5.000 Euro begrenzt. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten aus dem Versicherungsvertrag ist der Regress nach § 6 Absatz 1, 2 KfzPflVV auf 2.500,00 Euro beschränkt. Das dürfte die Maximalsumme sein, die ein Versicherer verlangen kann. Üblicher Weise wird meines Wissens eine Pönale von einer Jahresprämie verlangt.

Wie schon im ursprünglichen Posting geschrieben, werd ich mir nochmal meine Versicherungsbedingungen genau ansehen und berichten, was betr. nicht eingetragenem Fahrer dort drinnen steht.

Aber vielleicht kann ja auch einer derjenigen, die hier schon gepostet haben seine eigenen Bedingungen durchlesen...

paradisegarden
23.12.2012, 08:20
Hab jetzt was gefunden: bei der Zurich España (http://www.zurich.es/seguro/seguros/seguros-particulares/coche/guia-buenas-practicas.htm) rechts das PDF "Preguntas frecuentes seguro auto (http://www.zurich.es/NR/rdonlyres/0A8057C1-8BC1-4C7B-9834-D694EA0C86A0/0/ZurichFaqsAuto210109ok.pdf)".

Da steht auf Seite 12:



¿Puede conducir mi vehículo mi hijo siendo yo el tomador y conductor habitual?

Si puede conducir tu vehículo, pero si lo hace habitualmente te recomendamos que lo incluyas como segundo conductor, si no lo hace habitualmente está cubierto pero Zurich queda facultada para aplicar una franquicia técnica.

Also: darf mein Sohn mit meinem Auto fahren, wenn ich Versicherungsnehmer und eingetragener Fahrer bin?
JA, er darf das Auto fahren aber wenn er das regelmäßig tut empfehlen wir ihn als zweiten Fahrer eintragen zu lassen da - wenn das nicht abgedeckt ist - Zurich einen Selbstbehalt verlangen kann.

trendhure
23.12.2012, 12:38
Ich weiß ja nicht wie alt dein Sohn ist, nur wenn er unter 25 ist kann es Probleme geben. In Deutschland sind oft Fahrer unter 21 Jahren ausgeschlossen, hier in Spanien sind es 25 Jahre. Erkundige dich bitte diesbezüglich bei deiner Versicherung.

paradisegarden
23.12.2012, 15:36
Ich weiß ja nicht wie alt dein Sohn ist, nur wenn er unter 25 ist kann es Probleme geben. In Deutschland sind oft Fahrer unter 21 Jahren ausgeschlossen, hier in Spanien sind es 25 Jahre. Erkundige dich bitte diesbezüglich bei deiner Versicherung.

Sorry, bitte RICHTIG lesen: das ist ein Zitat eines Prospektes der Versicherung das ich für diejenigen, die nicht spanisch können freundlicher Weise übersetzt habe.
Ich hab die enstprechende Quelle sogar verlinkt, aber vielleicht ist es zu mühsam, diesen Link anzuklicken, bevor man seine Weisheiten von sich gibt.
Ich versteh wirklich nicht, warum hier jeder - ohne zu verstehen um was es geht - seinen Senf dazu geben muss.

Liebe trendhure ich weiß, Dich trifft meine Kritik die so manche hier angeht jetzt alleine, aber irgendwann ist es einfach zu mühsam immer freundlich zu bleiben, wenn diverse Gerüchte , Unwahrheiten und Halbwahrheiten gepostet werden und man sich um sachliche Klärung bemüht.
Es ist ja nicht so, dass ich allwissend bin, manches weiß ich wirklich, bei anderen Themen mach ich mir halt manchmal (obwohl ich bei Gott genug zu tun hab) die Mühe und recherchiere gründlich.
Und wenn dann nach stundenlanger Recherche solche Antworten kommen, ja, dann geht mich schon mal die Hutschnur hoch...

Trotzdem: Frohe Weihnachten

felin
23.12.2012, 16:32
Nun, es sollte eigentlich kein Problem sein genaue Infos zu bekommen.
Nach Weihnachten werde ich mit meiner Versicherung die verschiedenen Punkte abklären.
Unter anderem dann mal auch wie es aussieht wenn ein Resident sein hier gemeldetes Fahrzeug einen Familienangehörigen, der zum Urlaub hier ist, fahren lässt.

canariafantastica
23.12.2012, 16:46
Das wäre in der Tat wirklich wissenswert. Ich wollte auch mit Kumpel seinem Auto umhergurken, jedoch sagte sein Agent, so einfach ist das nicht und wir sollten es sein lassen. Aber konkrete Nachweise kann ich jetzt NICHT erbringen. Aber schön, wenn du dann was mitteilen kannst.

paradisegarden
23.12.2012, 17:47
Eine Versicherung kann maximal nachträglich eine andere Tarifeinstufung vornehmen, aber die Schauergeschichten von nicht versichert etc. stimmen einfach nicht. Auch wenn irgendein Versicherungsagent sowas behaupten sollte. Wenn, dann soll er die gesetzliche Grundlage nennen.

Die gesetzliche Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge ist kein rein spanisches (und schon sicher kein regionales) Thema und die Rahmenbedingungen dazu können nur in einem nationalen Gesetz, das mit EU-Recht in Einklang ist, festgelegt werden.

Was Versicherungen in den letzten Jahren versuchen ist, durch spezielle Merkmale (Alter, Standort des KFZ etc.) das Risiko besser einzuschätzen und bei geringerem Schadensrisiko Rabatte zu geben.
Das ist dann in besonderen Versicherungsbedingungen festgelegt. Keinesfalls kann eine Versicherung von sich aus Leistungsbefreiungen für gewisse Szenarien in den Bedingungen festlegen, die vom Gesetzgeber nicht festgeschrieben sind.

canariafantastica
23.12.2012, 18:35
Ich bin ja nicht so weit gegangen und sagte, dass kein Versicherungsschutz besteht, Selbstverständlich besteht dieser. Jedoch bleibt die Frage ja im Raum, ob man bedenkenlos das Auto seines Feundes nehmen könnte, oder ob es im Schadenfall zu Problem kommen kann. Sicherlich hängt das auch mit der eigenen Police zusammen, je nachdem, welche AGBs denen zu Grunde liegen. Ich wäre froh, wenn Felin dann Licht ins Dunkle bringen kann. Zumindest geistert dass schon seit Jahren als Gerücht herum. Und dass will doch niemand, oder? Schaun wir, was bei rauskommt.

felin
23.12.2012, 18:41
werde ich machen.
Es würde mich wundern wenn alles so ganz egal bei dem Versicherungsschutz wäre.
Ich bin selbst bei der Zurich und der Agent meinte damals, es wäre sinnvoller das Fahrzeug auf Namen meiner Frau laufen zu lassen und mich als Fahrer eintragen zu lassen. Also müsste da ja ein Unterschied sein.
Aber ich halte mich solange raus, bis ich genaueres weiß.

felin
23.12.2012, 19:00
So, der 1. Punkt sollte schon mal geklärt sein....
Sofern der "Fremdfahrer" in die selbe Risikogruppe fällt, ist es unproblematisch.
Junge Fahrer im Alter von 25-27 und im Besitz des Führerscheins kürzer als 2 Jahren, fallen in die höchste Risikogruppe.
Sollte also ein Versicherungsnehmer älter sein und sein Fahrzeug einem jungen Fahrer überlassen, zahlt die Versicherung nicht für Schäden die entstehen.

http://www.motorpasion.com/respuestas/conducir-un-coche-de-otro-sin-estar-de-titular-en-el-seguro-problemas

DVDThek
24.12.2012, 00:39
Es war doch immer Gang und Gebe, dass der Sohnemann sein erstes Auto auf Namen des Papas angemeldet hat - dafür hat der Sohnemann eben keinen Rabatt aufgebaut.

Wer tatsächlich einen Fahrer eingetragen hat - der sollte wissen, dass dann auch nur ER fahren darf. Punkt. Letztendlich ist die KFZ-Versicherung fahrzeugbezogen. Wir wissen, dass, weil der Fahrer jedes AUTO versichern muss und nicht jeden Fahrer (wo ja jeder Fahrer immer nur 1 Auto gleichzeitig bewegen kann, beim Besitz von 2 Autos aber 2 Versicherungen abgeschlossen werden müssen).

Wenn die Versicherungen personenbezogen versichern wollen, dann bin ich dafür, weil dann könnte ich endlich 10 Autos besitzen ohne am Hugngertuch zu nagen :-)

Sollte so ein Fall also jemals vor ein Gericht kommen, dann wird die Versicherung im schlimmsten Falle die gewährten Rabatte rückfordern können, sich aber nicht aus der Haftpflicht zurückziehen können.

paradisegarden
24.12.2012, 09:05
Sollte also ein Versicherungsnehmer älter sein und sein Fahrzeug einem jungen Fahrer überlassen, zahlt die Versicherung nicht für Schäden die entstehen.

http://www.motorpasion.com/respuestas/conducir-un-coche-de-otro-sin-estar-de-titular-en-el-seguro-problemas

Lieber Felin, nicht alles was im Internet geschrieben steht ist wahr. Und die Aussage die auf der von Dir zitierten Seite von einem Poster geschrieben wurde steht in absolutem Gegensatz zu dem, was auf der Seite der Zurich Versicherung zu lesen ist. Im Zweifel halte ich das, was auf der Seite einer Versicherung steht für glaubwürdiger als das, was ein anonymer Poster ohne Verweis auf eine Rechtsgrundlage einfach behauptet.

felin
24.12.2012, 09:30
Du hast selber geschrieben und zitiert.....



JA, er darf das Auto fahren aber wenn er das regelmäßig tut empfehlen wir ihn als zweiten Fahrer eintragen zu lassen da - wenn das nicht abgedeckt ist - Zurich einen Selbstbehalt verlangen kann.

Was glaubst Du wohl, was im Ernstfall passiert?
Die Versicherung freut sich und zahlt sofort den Schaden?
Für so naiv habe ich Dich jetzt nicht gehalten.
Sie wird sich winden und weigern wie so viele Versicherungen uns auf das Kleingedruckte "kann" verweisen.

paradisegarden
24.12.2012, 14:55
Hallo Felin, ich denk es hat ohnehin jetzt keinen Sinn das auszudiskutieren, weil niemand von uns Zugriff auf rechtlich haltbare Informationen hat.

Dass Versicherungen sich sehr gerne weigern Schäden zu bezahlen, auch wenn der Versichgerungsnehmer glasklar im Recht ist, ist auf der ganzen Welt so.
Die Frage letztendlich wichtige Frage ist, wie es rechtlich aussieht. Ich hab vor vielen Jahren einmal für ein großes Taxiunternehmen alle unerledigten Schden delvergangenen 2 JAhre aufgearbeitet und hab mit Erstaunen festgestellt, mit welch windigen Argumenten Versicherungen Schadensregulierungen abgelehnt haben. 80% einmal abgelehnten Schadensfälle konnte ich positiv für das Unternehmen abschließen.

In diesem Zusammenhag kommt mir der Gedanke, dass wir vielleicht auch aneinander vorbeireden:
Natürlich werden viele Versicherer vorerst einmal sagen"der Schaden ist nicht gedeckt". Wenn sich jemand damit zufrieden gibt, dann hat die Versicherung auf die Schnelle ein paar tausend Euro gespart. Aber eine Schadensablehnung des Versicherers muß kein Mensch akzeptieren nd wer die rechtliche Situation kennt, der wird sich leicht tun, gegen ungerechtfertigte Ablehnungen vorzugehen. Da brauchts in 99% der Fälle nichteinmal eine Gerichtsverhandlung. Wenn man der Versicherung ganz klar die Versicherungebedingungen, Verordnungen und Gesetze vorlegt, auf denen eine Forderung beruht, dann zahlen die auch ohne Klage (ist eine rein wirtschaftliche Überlegung).

Ich werd mich bemühen, nach den Feiertagen die gesetzliche Basis für die KFZ-Haftpflichtbedingungen zu finden. Versicherungsbedingungen müssen natürlich diesem Gesetz entsprechen. Und zumindest in Deutschland gibts die Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, die für Leistungsbefreiung im Falle von Obliegenheitsverletzungen klare Grenzen (im Höchstfall EUR 5.000) setzt.
Ich denke eine ähnliche Regelung wird es in Spanien auch geben, hab's aber noch nicht gefunden.

Kai30GC
24.12.2012, 18:14
Sorry, bitte RICHTIG lesen: das ist ein Zitat eines Prospektes der Versicherung das ich für diejenigen, die nicht spanisch können freundlicher Weise übersetzt habe.
Ich hab die enstprechende Quelle sogar verlinkt, aber vielleicht ist es zu mühsam, diesen Link anzuklicken, bevor man seine Weisheiten von sich gibt.
Ich versteh wirklich nicht, warum hier jeder - ohne zu verstehen um was es geht - seinen Senf dazu geben muss.

Liebe trendhure ich weiß, Dich trifft meine Kritik die so manche hier angeht jetzt alleine, aber irgendwann ist es einfach zu mühsam immer freundlich zu bleiben, wenn diverse Gerüchte , Unwahrheiten und Halbwahrheiten gepostet werden und man sich um sachliche Klärung bemüht.
Es ist ja nicht so, dass ich allwissend bin, manches weiß ich wirklich, bei anderen Themen mach ich mir halt manchmal (obwohl ich bei Gott genug zu tun hab) die Mühe und recherchiere gründlich.
Und wenn dann nach stundenlanger Recherche solche Antworten kommen, ja, dann geht mich schon mal die Hutschnur hoch...

Trotzdem: Frohe Weihnachten

Letzens sollte ich mich nicht so über das Gesülz der anderen aufregen... nun ist es an der Zeit, dass du auch Dein Herz schonst... im übrigen habe ich es schon einige male geschrieben, es gibt sicher nirgens im Internet ein Forum wo keine Vermutungen aufgestellt oder eingebracht werden. Frohe Weihnachten und habt Euch wenigstens diese paar Tage alle mal lieb ;) Danach gehts kritisch aber sachlich weiter! ;) LG