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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einwohnermeldeamt Maspalomas "Anmeldung"



Ex-User
24.01.2013, 10:14
Wo ist das zuständige Einwohnermeldeamt für Maspalomas. Ich möchte mich anmelden "als 2 Wohnsitz", da ich ein Auto gekauft habe.
Welches Formular ist erforderlich?
Kann jemand helfen???

Stephan1
24.01.2013, 10:33
Wenn du meinst in Spanien Nebenwohnung und in Deutschland Hauptwohnung. Das geht nicht. Sowas geht nur innerhalb eines Landes.

trendhure
24.01.2013, 10:40
Wenn du meinst in Spanien Nebenwohnung und in Deutschland Hauptwohnung. Das geht nicht. Sowas geht nur innerhalb eines Landes.

In Deutschland ist es möglich einen Zweitwohnsitz im Ausland zu haben. Nur musst du beachten, dass du dich hier keinesfalls als Resident anmelden darfst, denn dafür musst du rein rechtlich gesehen eigentlich deinen Hauptwohnsitz in Spanien haben.

Ex-User
24.01.2013, 10:42
Dann muss ich mich Anmelden, kann man das/die Formulare irgendwo runterladen?

TC 490
24.01.2013, 14:34
Runterladen geht nicht, da musst du persönlich hingehen um sie erstmal abzuholen. Hier steht alles drin wie man vorgehen muss. Ich bezweifle jedoch, dass du dich einschreiben kannst. Einen 2. Wohnsitz gibt es nicht. Entweder du wohnst fest hier in Spanien oder du wohnst fest irgendwo anders, beides zusammen gibt es nicht.

https://eadmin.maspalomas.com/public/admin/libro/ProcSequence.aspx?codTipoDoc=W_PAD1

TC 490
24.01.2013, 14:35
In Deutschland ist es möglich einen Zweitwohnsitz im Ausland zu haben.
Ergo haben wir hier in Spanien nichts damit zu tun was die in Deutschland verzapfen.

Stephan1
24.01.2013, 14:59
Sorry das ich widerspreche, du kannst in D in keinem Einwohneramt einen Nebenwohnsitz im Ausland anmelden. Das gleiche gilt auch andersum.

Ergo hat man in dem jeweiligen Land seinen Einzigen Wohnsitz. Ob man innerhalb Spaniens eine Haupt- und eine Nebenwohnung anmelden kann entzieht sich meiner Kenntnis.

weho
24.01.2013, 19:35
Das ist auch meine Erfahrung. Ich habe in Belgien gearbeitet und in Deutschland gewohnt. Konnte auch keine Nebenwohnung in Belgien anmelden.

felin
24.01.2013, 20:06
Meines Wissens reicht nur eine Anmeldung beim Rathaus nicht denn für dieses Dokument wird die "Residencia" benötigt. (das grüne DinA 4 Blatt)
Selbige braucht man für das Trafico und die Versicherung.
Es gab/gibt zwar eine Gestoria hier auf der Insel, die ein Auto auch so anmeldet und versichert aber da macht man nach spätestens einem Jahr eine fürchterliche Bauchlandung.

Stephan1
24.01.2013, 21:57
Zur "Bekräftigung":

@ trendhure: was du schreibst in diesem Fall schlicht und ergreifend Quatsch.

@ weho: so isses!

paradisegarden
25.01.2013, 03:15
Meines Wissens reicht nur eine Anmeldung beim Rathaus nicht denn für dieses Dokument wird die "Residencia" benötigt. (das grüne DinA 4 Blatt)
Selbige braucht man für das Trafico und die Versicherung.
Es gab/gibt zwar eine Gestoria hier auf der Insel, die ein Auto auch so anmeldet und versichert aber da macht man nach spätestens einem Jahr eine fürchterliche Bauchlandung.

Was meinst Du mit "Bauchlandung"?

Das Thema ist sicherlich für viele interessant, wurde schon mehrfach besprochen und irgendwie ist es für mich nicht schlüssig, wieso ich als EU-Bürger in Spanien - speziell auf den Kanaren - kein KFZ anmelden darf, wenn ich keine Residencia habe. Auf den Kanaren darf ich ja kein KFZ mit deutschem Kennzeichen länger als 6 Monate fahren. Wenn ich also hier eine Wohnung habe, ohne einen Hauptwohnsitz zu begründen und ein KFZ haben will, ist das lt. Eurer Aussagen nicht möglich.

Ex-User
25.01.2013, 09:24
Es ist schon lustig was alles hier zum Thema "Anmeldung Einwohnermeldeamt" geschrieben wird. Für die Versicherung reicht eine NIE aus. Ich habe jetzt einen Termin bei einem Anwalt gemacht und werde berichten!

Ex-User
25.01.2013, 09:34
Die Bundesrepublik Deutschland
und
das Königreich Spanien –
von dem Wunsch geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermö-
gen zu schließen –
sind wie folgt übereingekommen:
Artikel 1
Unter das Abkommen fallende Personen
Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten
ansässig sind!

Manu1971
25.01.2013, 09:37
Du darfst aber wenn Du keine Residencia hast, nicht länger als Drei Monate bleiben. Und wenn man die Residencia hat, wird man ja steuerpflichtig, also auch KFZ-Steuer.
So ist meine Erklärung dafür. Oder meint jemand was anderes?

Ex-User
25.01.2013, 09:38
siehe hier (man kann also eine Art Zweitwohnsitz hier unterhalten!

a) Die Person gilt als nur in dem Staat ansässig, in dem sie über eine ständige
Wohnstätte verfügt; verfügt sie in beiden Staaten über eine ständige Wohnstätte,
so gilt sie als nur in dem Staat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und
wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen);

Manu1971
25.01.2013, 09:40
Es ist schon lustig was alles hier zum Thema "Anmeldung Einwohnermeldeamt" geschrieben wird. Für die Versicherung reicht eine NIE aus. Ich habe jetzt einen Termin bei einem Anwalt gemacht und werde berichten!

Ach habe ich jetzt erst gelesen, aber kriegst Du da nicht auch Automatisch, die Residencia? Beim Hauskauf ist das ja so...

Ex-User
25.01.2013, 09:51
als EU Bürger brauchst du nur die NIE und kannst solange bleiben wie du möchtest!

Freizügigkeit in der EU

Die Bürger und Bürgerinnen der Europäischen Union haben das Recht, jederzeit in die anderen Staaten der EU einzureisen und sich dort aufzuhalten (Freizügigkeit) und sich zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit niederzulassen (Niederlassungsfreiheit). Die Angehörigen der EWR-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen) sind EU-Bürgern in Bezug auf die Freizügigkeitsrechte gleichgestellt. Dies gilt auch für die Staatsangehörigen der Schweiz.

Stephan1
25.01.2013, 10:58
nochmals: man kann meldetechnisch ( auch nicht "in der Art") gesehen keinen Zweitwohnsitz in Land B und Hauptwohnsitz in Land A eintragen.

Warum dies im "vereinten" Europa so ist weiß ich nicht, ist aber so.

TC 490
25.01.2013, 11:18
siehe hier (man kann also eine Art Zweitwohnsitz hier unterhalten!

a) Die Person gilt als nur in dem Staat ansässig, in dem sie über eine ständige
Wohnstätte verfügt; verfügt sie in beiden Staaten über eine ständige Wohnstätte,
so gilt sie als nur in dem Staat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und
wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen);
Obwohl du gerade Äpfel mit Birnen vergleichst (Keine Ahnung wie jemand der ganz einfach nur ein Auto in Spanien anmelden will nun bei steuertechnischen Regelungen landet) kann ich an deinem Text zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nur eins feststellen und zwar, dass man auch in diesem Bereich klar macht in welchem der beiden Länder eine Person als ansässig gesehen wird.
Klarer als diese paar Wörtchen „so gilt sie als nur in dem Staat ansässig“ kann man es eigentlich nicht ausdrücken.
Die Tatsache, dass die Finanzministerien beider Länder mögliche Zweifel die evtl. auftreten könnten, welchem der beiden Länder die Steuern aus dem Einkommen einer Person oder Firma zusteht, nicht im geringsten etwas mit den Meldegesetzen der Einwohner beider Länder zu tun hat.

Ex-User
25.01.2013, 11:25
nochmals: man kann meldetechnisch ( auch nicht "in der Art") gesehen keinen Zweitwohnsitz in Land B und Hauptwohnsitz in Land A eintragen.

Warum dies im "vereinten" Europa so ist weiß ich nicht, ist aber so.

Hilfreich wäre es entsprechende Gesetzliche Grundlagen anzugeben.

Fakt ist "man kann sich in Spanien und Deutschland anmelden. Hierzu einfach mal das "Abkommen vom 3. Februar 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Spanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen" lesen!

TC 490
25.01.2013, 11:26
als EU Bürger brauchst du nur die NIE und kannst solange bleiben wie du möchtest!
Das stimmt nicht. Ich nenne nur das Dokument: "Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión". Weitere Ausführungen zu dieser Bescheinigung müsste es bereits in diesem Forum geben und ausserdem weicht es mir zu sehr vom eigentlichen Thema ab, dass ich Lust hätte dies ausführlicher zu erklären.

TC 490
25.01.2013, 11:29
Hilfreich wäre es entsprechende Gesetzliche Grundlagen anzugeben.
Wie sollte es eine gesetzliche Grundlage für etwas geben was es nicht gibt?

Ex-User
25.01.2013, 11:30
Obwohl du gerade Äpfel mit Birnen vergleichst (Keine Ahnung wie jemand der ganz einfach nur ein Auto in Spanien anmelden will nun bei steuertechnischen Regelungen landet) kann ich an deinem Text zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nur eins feststellen und zwar, dass man auch in diesem Bereich klar macht in welchem der beiden Länder eine Person als ansässig gesehen wird.
Klarer als diese paar Wörtchen „so gilt sie als nur in dem Staat ansässig“ kann man es eigentlich nicht ausdrücken.
Die Tatsache, dass die Finanzministerien beider Länder mögliche Zweifel die evtl. auftreten könnten, welchem der beiden Länder die Steuern aus dem Einkommen einer Person oder Firma zusteht, nicht im geringsten etwas mit den Meldegesetzen der Einwohner beider Länder zu tun hat.

Es geht nicht um Autoanmeldung, sondern um den Wohnsitz! Aber nur die Kommentare "das geht nicht" sind überflüssig!

Ex-User
25.01.2013, 11:36
Danke für die vielen Antworten!

paradisegarden
25.01.2013, 13:13
Was mir hier noch fehlt ist die Erläuterung von felin Betreff "Bauchlandung" wenn man Auto ohne Residencia anmeldet.

Was meintest Du damit?

Vielleicht kann man das ja auch in diesem Thread beantworten http://www.gran-canaria-insider.info/showthread.php?24508-Autoanmeldung&highlight=Auto+anmelden

Stephan1
25.01.2013, 14:19
Ujkmbl, es wurde doch schon mehrfach gesagt das es nicht geht. Und TC 490 hats dir doch erklärt, ich zitiere ihn hier nochmal: "Wie sollte es eine gesetzliche Grundlage für etwas geben was es nicht gibt?" Glaub doch einfach mal jemanden vom Amt... :-)

paradisegarden
25.01.2013, 15:00
Ich muß mich jetzt nochmal einschalten: dass es möglich ist, ein KFZ ohne Residencia anzumelden hat mir a) der Gunnar Steinbrück, der Anmeldungen, Zollabwicklungen etc. seit vielen Jahren macht, bestätigt als auch ein Bekannter, der hier einen Bungalow gemietet hat, allerdings keine Residencia, da sein Hauptwohnsitz in Österreich ist.

Und eine gesetzliche Grundlage für etwas, was es nicht gibt sollte in diesem Fall doch gegeben sein: nämlich irgendeine Rechtsgrundlage, die für die Anmeldung eines KFZ einen Hauptwohnsitz in Spanien verlangt. Oder seh ich da was falsch.

Auch felin hat ja geschrieben, dass es eine Gestoria gibt, die KFZ nur mit NIE anmeldet, dass dann aber spätestens nach einem Jahr das böse Erwachen kommen soll.
Allerdings hab ich noch keine Antwort bekommen, was mit "böses Erwachen" gemeint ist.

Waidpower
25.01.2013, 15:48
als EU Bürger brauchst du nur die NIE und kannst solange bleiben wie du möchtest!

Freizügigkeit in der EU


Das stimmt so nicht. Die nationalen Bestimmungen müssen natürlich eingehalten werden.
Siehe hier im Forum unter "Smalltalk" und "Residencia"!

felin
25.01.2013, 15:57
Allerdings hab ich noch keine Antwort bekommen, was mit "böses Erwachen" gemeint ist.

Vor 19 Jahren wurde mein erstes Auto auf GC definitiv nur mit der NIE angemeldet und alles war OK.
Das Problem war die Versicherung. Ich hatte einen Versicherungsvertrag, alles sah fein aus.
Nach einem Jahr bin ich direkt hin zu der Versicherung und wollte wieder bezahlen, da stellte sich heraus, dass das Fahrzeug bei der Versicherung überhaupt nicht versichert war. Konnte aber von jetzt auf gleich geregelt werden.
Ein Problem wäre es geworden, hätte man einen Unfall gehabt.

fritzlilein
25.01.2013, 16:50
Im November 2001 habe ich hier ein Auto gekauft und angemeldet. Ohne Residencia. Gefordert wurde nur eine Adresse und die NIE.
Bisher gab es weder von einer Behörde, der Polizei (bei einer Kontolle) noch der Versicherung irgendwelche Probleme.

Stephan1
25.01.2013, 22:29
In D. läuft es so ab. Anmeldung EWO mit Antrag auf "Aufenthaltserlaubnis". Dieser Antrag geht weiter zur zuständigen Ausländerbehörde. Diese schickt den "Wisch" dann zu. Direkt nach der Anmeldung beim EWO kann man zur Zulassungsstelle gehen und meldet das Auto an. Im Endeffekt nix anderes wie fritzlilein schreibt. Wie sich die Zulassungsstellen untereinander verständigen weiß ich allerdings nicht.

Carlos2012
06.02.2013, 12:59
hola zusammen:lol:

die ursprüngliche frage war, wo ist das einwohnermeldeamt in maspalomas. kann diese frage bitte noch jemand beantworten.

lg peter

felin
06.02.2013, 13:11
Ein Einwohnermeldeamt, so wie Du es wohl meinst, gibt es hier nicht.

Für diesen Papierkram sind hier die Anlaufstellen Rathaus und Comisaria de Policia zuständig.
Letztere findest Du hier:
http://maps.google.de/maps?hl=de&ll=27.764805,-15.570567&spn=0.0105,0.021136&t=m&z=16&layer=c&cbll=27.764803,-15.570695&panoid=fMLshi0giLeBfrIMMPm3Bg&cbp=12,357.9,,0,2.1

TC 490
07.02.2013, 11:07
die ursprüngliche frage war, wo ist das einwohnermeldeamt in maspalomas. kann diese frage bitte noch jemand beantworten.
Bei genauerer Betrachtung dieses threads deinerseits wäre dir mein posting vom 24.1.13 14:34 Uhr aufgefallen in der ein link mit der genauen Adresse zu sehen ist.

Carlos2012
08.02.2013, 20:35
ja sorry, du hast recht. hatte zwar durchgeschaut, aber es ist mir nicht aufgefallen. danke für die nochmalige, schnelle info;-)