Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bezahlen im Voraus
Bisher haben wir immer per Email oder Telefon durchgegeben wann wir kommen( wir fahren immer Nebensaison) und bei Ankunft unsere Pässe abgegeben und kurz vor ende bezahlt und auch eine Quittung erhalten. Nun verlangen die Eigentümer, eine spanische Familie aus Las Palmas, das wir im voraus den betrag auf ein span. Konto überweisen. genau davor schrecke ich aber zurück. was mache ich z. B. bei Baustellenbetrieb? (bisher hatte ich noch die Möglichkeit zu verhandeln) Oder wenn ich den Urlaub absagen muss? Reiserücktrittversicherung wird ja bei einer unabhängigen Versicherung auch teurer sein
Vielleicht lässt sich der Vermieter auf eine Anzahlung ein. Überweisung eines Teilbetrages, soweit Du das befürwortest.
Es gäbe die Möglichkeit ein eigenes Konto dafür zu eröffnen, auf das nur Beide gleichzeitig Zugriff bekommen.
Alles im Voraus bezahlen auf ein spanisches Konto, davon rate ich ab.
Bei in Deutschland geschossenen Verträgen, dessen Erfüllung oder Gegenteiliges, ist ein Klageverfahren einfacher.
Vermutlich gehe ich das Thema berufsbedingt zu pesimistisch an.
geckoherz
27.01.2013, 21:53
vereinbaren, vorab einen Teilbetrag zu überweisen, wenn das nicht geht, einen anderen Vermieter suchen
seltsam, normalerweise wollen doch alle Bargeld, was niemals nicht irgendwo auf einem Konto landet...
aus selbst gemachtgen Negativerfahrungen kann ich nur abraten
vereinbaren, vorab einen Teilbetrag zu überweisen, wenn das nicht geht, einen anderen Vermieter suchen
seltsam, normalerweise wollen doch alle Bargeld, was niemals nicht irgendwo auf einem Konto landet...
So bin ich es bei Privatbuchungen gewohnt. Eine Anzahlung -nicht mehr als 300€- und der Rest vor Ort. Bei kompletter Vorauszahlung habe ich ein absolut schlechtes Bauchgefühl und würde mich für ein anderes Objekt entscheiden. Ist halt schon mehr als nur 1x vorgekommen: Gebucht, bezahlt und "nix" Hütte, da hausten dann Andere drin. Und dann kann man noch versuchen, im Ausland sein sauer verdientes Geld zurückzubekommen.
Auch wenn das gebuchte Quartier frei ist, aber in womöglich desolatem Zustand, hat man bei vollständiger Vorauszahlung schlechte Karten.
kuehnetec
27.01.2013, 22:12
Tja,
vielleicht hat das Finanzamt ein kleinwenig gebohrt beim Vermieter!
Ich würde auch maximal eine Anzahlung 30% vereinbaren und den Rest 70% bei Ankunft bezahlen.
Wenn der Vermieter das nicht will dann wird es Zeit für einen Wechsel der Location.
Eine universale Basis-Reiserücktrittsversicherung bis 2000.-€ hat der Adac auch für 55.-€ im Programm.
Mfg Andreas
canariafantastica
27.01.2013, 22:15
Naja, man kann es schon machen. Du sagtest mir ja, dass du die Inhaber schon Jahre kennst und ihr quasi Stammgäste dort seit. Zumindest würde ich vorher auf eine ordentliche Rechnung bestehen, die alle relevanten Punkte enthält. Also Zahlungsplan, Anschrift und Unternehmensform, Zulassungsnummer, Staatl. Lizenznummer, Steuernummer, etc. Da ich davon ausgehe, dass es eine SL oder ähnliches ist, kann man dies verlangen. Zumindest wenn diese Rechnung vorliegt, könnte man es so machen. Zahlungsbelege sind natürlich aufzubewahren. Wenn was schief laufen sollte, kann man ne Menge Ärger machen, denn die Tourismusgesetze in ES sind ziemlich scharf.
Trotzdem bleibt ein mulmiges Gefühl.
Eventuell kennt sich einer mit den Tourismusgesetzen und Haftbarkeit viel genauer aus.
Man muss aber auch sehen, dass es für den Vermieter riskant ist, sich nur auf das Wort eines zukünftigen Mieters zu verlassen. Wie oft sagen Leute kurzfristig ab oder erscheinen garnicht! Als gerecht würde ich es empfinden, dass 50% der Miete vorab und die restlichen 50% dann bei Halbzeit bezahlt werden. So haben Mieter und Vermieter ein ausgeglichenes Risikoverhältnis, was fair ist.
Berganza
27.01.2013, 22:45
Eine Anzahlung von 30 % würde ich auch als fair empfinden. Man kann dem Vermieter das Risiko nicht allein überlassen. Als FeWo-Vermieter (in Deutschland) kann ich ein Lied davon singen. Der Rest bei Anreise oder bei längerem Aufenthalt in entsprechenden Raten. Zur Reiserücktrittskosten-Versicherung. Wenn ich als Reisebüroinhaber Ärger mit meinen Kunden hatte, dann war es meist wegen einer RRV, die nicht gezahlt hat. Unser Anwalt sagte einmal: Der einzige sichere Zahlgrund ist für die Versicherung der eigene (des Versicherungsnehmers) Tod.
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