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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuererklärung Modelo 210



anko11
29.01.2013, 17:27
Hallo zusammen

Auch in diesem Jahr sind wieder die Steuern fällig.Bisher habe ich das immer selber gemacht(Nichtresidente).
Schön mit Formular,Aufkleber und Umschlag für die Bank.
Nun soll es ja Neuerungen geben,hab auch keine Aufkleber mehr.
Was könnte ich ohne grosse Probleme machen?

Anko11

TC 490
29.01.2013, 20:16
Wenn in den alten Etiketten deine richtige Anschrift draufstand (Hier auf GC) dann sollte in der Datenbank vom Finanzamt die richtigen Daten drin stehen und in diesem Fall könntest du hier neue Etiketten beantragen die dir nach Hause geschickt werden:
https://www2.agenciatributaria.gob.es/etidomic.html
Dort wo NIF steht trägst du deine NIF ein und dort wo Apellido steht deinen Nachnamen. Dann auf "enviar" klicken.
Die kosten nicht, ich würde sie an deiner Stelle mal bestellen auch wenn du sie für´s Modell 210 vielleicht nicht mehr brauchst. Kann nie schaden wenn man von diesen Etiketten etwas Vorrat hat.

anko11
29.01.2013, 21:01
vielen Dank,hab ich gemacht,mal sehen....manana


Anko11

fritzlilein
30.01.2013, 13:58
Ich befürchte, das Problem sind nicht die Etiketten, sondern das neue Formblatt 210, das seit dem Veranlagungsjahr 2011 benötigt wird.
Bisher haben die meisten Banken noch das alte Formblatt (mit Platz für das Etikett) aktzepiert, da sie von der Änderung nichts wussten. Mittlerweile ha sich das geändert und die Banken nehmen nur noch das neue Formblatt (auf dem ein Etikett nichtmehr vorgesehen ist) an. Aber:

Das neue Formblatt lässt sich nicht herunterladen. Klickt man auf den Formblatt-Link der Agencia Tributaria und dann auf Validar und generar PDF erscheint ein Fehlercode 0115. Offensichtlich geht das nicht nur mir so, sondern dieses Problem wird in vielen einschlägigen Foren zu diesem Thema beschrieben (Stichwort Nichtresidentensteuer, Modelo 210 u. ä.).
Vielleicht kann dieses Forum helfen, auch wenn das kein weltbewegendes Thema ist, da wohl die wenigsten Nichtresidenten sich durch Selbstveranlagung zu ihrer Steuerpflicht bekennen.

fritzlilein
04.02.2013, 15:49
Modelo 210:
Bitte, Steuerfachleute: Kennt keiner eine Lösung?

TC 490
04.02.2013, 17:36
Korrekt, die Methode das Formular auf der Webseite auszufüllen und auszudrucken funktoniert auch bei mir nicht. Werde ne Mail hinschreiben und sie darauf hinweisen.
Das Modell 210 als Vordruck gibt es in der Tat seit letztem Jahr nicht mehr, so steht es zumindest hier drin: http://www.agenciatributaria.es/static_files/AEAT/Contenidos_Comunes/La_Agencia_Tributaria/Modelos_y_formularios/Declaraciones/Modelos_100_al_199/111/Canal_1/Novedades_no_Res.pdf
Hier schonmal der Direktlink um das Formular im Internet auf der Webseite des Finanzamts auszufüllen und dann auszudrucken. (Wie schon geschrieben funzt er momentan nicht) https://www2.agenciatributaria.gob.es/es13/h/ie02100b.html?idi=ES

TC 490
04.02.2013, 17:56
Hier kann man sich das Formular schon mal ansehen: https://www2.agenciatributaria.gob.es/soporteaeat/A3Cknowledge.nsf/vwPreguntasLecturaContribuyentes/D7231F8E59A11516C12579ED00631E6C?OpenDocument&idc=20130204184231 (https://www2.agenciatributaria.gob.es/soporteaeat/A3Cknowledge.nsf/vwPreguntasLecturaContribuyentes/D7231F8E59A11516C12579ED00631E6C?OpenDocument&idc=20130204184231-Andres)

anko11
04.02.2013, 20:37
Ich hab gehört,man kann die Erlärung online abgeben,wenn man einen Code hat
und den Code könne man auch online beantragen.

Anko11

TC 490
05.02.2013, 03:37
Nein das geht nicht, es ist immer noch so wie es hier beschrieben wurde: http://www.gran-canaria-insider.info/showthread.php?28084-Steuererk%E4rung&highlight=Digitales+Zertifikat
Wenn du Dinge vom Konto abbuchen und ans Finanzamt weiterleiten willst brauchst du ein digitales Zertifikat.

anko11
05.02.2013, 03:49
ja,das mein ich..


Bis jetzt hab ich das Formular ausgefüllt und zur Bank gebracht,die haben es weitergeleitet zum FA
ind der Betrag wurde abgebucht.
Anko11

TC 490
05.02.2013, 08:24
Korrekt, im Prinzip ist es nicht viel anders als vorher auch, ausser dass man keinen Umschlag mehr mit abgeben muss, es keinen gedruckten Vordruck mehr gibt den man mit Hand ausfüllen kann und man keine Steueraufkleber mehr drauf kleben muss. Jetzt muss man dieses Formular halt auf der Webseite ausfüllen, ausdrucken und dann wie immer zur Bank bringen.

fritzlilein
05.02.2013, 08:49
Zu den Bemühungen von TC 490:
Schon mal herzlichen Dank. Ich bin gespannt, wann man das Formblatt zumindest aufrufen, online ausfüllen und ausdrucken kann.
Auch das klappt bei mir bis jetzt nicht.

TC 490
05.02.2013, 10:52
Hab schon Antwort bekommen. Darin steht, dass es mit dem Explorer 64 bit nicht geht aber mit dem 32 bit. Und in der Tat als ich es mit meinem "alten" Explorer versuchte hat es geklappt.

Hier die komplette Antwort:


Hemos comprobado la integridad del formulario de predeclaración del modelo 210 y es correcta. Por lo tanto, revise la configuración de su navegador de Internet.

Tenga en cuenta que debe evitar acceder a través de Internet Explorer 64 bits a nuestra página web ya que algunos de sus componentes son incompatibles con esta versión de Internet Explorer.

Verifique qué información aparece después de la versión. Si aparece 64-bit tendrá que acceder a la página web desde el navegador de 32 bits.

En un equipo de 64 bits, para ejecutar el navegador Internet Explorer de 32 bits acceda a "Inicio", "Todos los programas" y haga clic en la opción "Internet Explorer".

Si dispone de Windows Vista o Windows 7, ejecute Internet Explorer con permisos de administrador. Para ello haga clic con el botón derecho del ratón sobre el icono de Internet Explorer y seleccione "Ejecutar como administrador".

Para asegurar el correcto funcionamiento de la página web al realizar un t rámite a través de la Sede Electrónica con Internet Explorer se recomienda la siguiente configuración:

- Agregue la página https://*.agenciatributaria.gob.es como sitio de confianza. Para ello, acceda a "Herramientas" en el menú de la parte superior del navegador (o en la parte superior derecha) y entre en "Opciones de Internet". En la pestaña "Seguridad", marque el icono "Sitios de confianza", pulse "Nivel predeterminado" y haga clic en el botón "Sitios" que se habilita para agregar la siguiente dirección: https://*.agenciatributaria.gob.es. La casilla "Requerir comprobación del servidor (https:) para todos los sitios de esta zona" debe estar marcada.

Si además de esta dirección (https://*.agenciatributaria.gob.es) aparece como dirección agregada "https://*.aeat.es" en "Sitios de confianza", selecciónela y pulse sobre "Quitar".

- Desactive el bloqueador de elementos emergentes. En el menú "Herramientas", "Opciones de Internet", "Privacidad", desmarque la casill a "Activar el bloqueador de elementos emergentes". Si desea permitir únicamente ventanas emergentes procedentes de la página web de la AEAT, haga clic en "Configuración" y agregue la siguiente dirección: agenciatributaria.gob.es. Pulse "Aplicar" y "Aceptar".

- La carga del ActiveX es necesaria para la correcta ejecución de la firma en algunos trámites que se realizan con Internet Explorer a través de la página web de la AEAT. Para su instalación haga clic en "Descarga del control Active X" disponible en "Preguntas y errores más frecuentes" de la "Ayuda" de la página web.

- Si dispone de Internet Explorer 9 asegúrese de que la opción "Filtrado ActiveX" esté desmarcada. Para ello, acceda a "Herramientas" de la barra de menú.

- Si dispone de Internet Explorer 8 o 9, active la opción "Vista de compatibilidad". Acceda al menú "Herramientas", "Configuración de vista compatibilidad" y marque "Activar para todos los sitios". También puede acceder al menú "Herramientas", "Configuración de Vista de compatibilidad" y en "Agregar este sitio web" incluir la dirección "agenciatributaria.gob.es". Pulse el botón "Agregar" y cierre esta ventana. Si no visualiza el menú "Herramientas", "Configuración de Vista de compatibilidad", pulse la tecla F10 de su teclado para habilitar la barra de menú y acceder a estas opciones.

- Para acceder a la Sede es necesario que descargue e instale los certificados electrónicos que la identifican (AC RAIZ FNMT-RCM y AC APE). Esta instalación se realiza desde el apartado Información y Requisitos de la nueva Sede Electrónica disponible en la Ayuda en línea de la página web de la AEAT. También puede realizar la instalación automática de los certificados mediante el fichero ConfiguradorAEAT.exe, siguiendo las instrucciones del asistente de instalación del mismo.

Si dispone de sistema operativo Windows Vista o 7, le recomendamos que ejecute el archivo "ConfiguradorAEAT.exe" como administrador. Para ello haga clic sobr e el icono del archivo con el botón derecho del ratón y pulse "Ejecutar como administrador" para abrir una ventana.

- Debe asegurarse de que dispone de la última versión de Java instalada en su equipo, o una versión compatible con la JRE 1.6 Update 30. La descarga de Java está disponible en su página oficial, http://www.java.com/es/download/. Siga las instrucciones de la página de Java para su instalación, en función de su sistema operativo.

- El plugin de Java de nueva generación debe estar activado. Para comprobarlo acceda al Panel de control de Java, en el Panel de control. Haga clic en la pestaña "Avanzado", localice el apartado "Java Plug-in" y compruebe que la casilla para su activación está marcada.

Es recomendable borrar la caché de Java. Desde el menú anterior, en la pestaña "General", haga clic en "Configuración..." de "Archivos temporales de Internet" y pinche en "Borrar archivos...".

- Además, debe estar habilitado el plugin de Java en el nave gador. En el caso de Internet Explorer, para verificar que el plugin está habilitado acceda al menú del navegador "Herramientas", "Administrar complementos", "Habilitar o deshabilitar complementos"; en la siguiente ventana, en la opción "Mostrar", seleccione "Complementos utilizados por Internet Explorer" y compruebe que el estado del plugin de la versión de Java en uso es "Habilitado" (en Internet Explorer 8 y 9 debe escoger "Todos los complementos"). En caso contrario, marque el complemento con el cursor y active la opción "Habilitar".

- Para la realización de trámites electrónicos que requieran su identificación es necesario disponer de certificado electrónico.

- Otro requisito necesario, en este caso para la visualización de documentos generados a través de la página web, es disponer de un visor de archivos PDF, como por ejemplo, Adobe Reader.
Puede descargar la última versión de Adobe Reader desde la página web http://www.adobe.com/es/downloads/.

Si tra s verificar que cumple con estos requisitos tiene alguna incidencia concreta al realizar un trámite, puede obtener más información en la Ayuda en línea.

anko11
05.02.2013, 12:42
@TC 490
erstmal vielen Dank für Deine Bemühungen und Deine Hilfe.
Hab jetzt mit Firefox,Opera und Chrome versucht....nicht ging,
aaaber mit Internet Explorer hab ich es geschafft.
Nochmals vielen,vielen Dank
Anko11

fritzlilein
05.02.2013, 15:03
Ich schließe mich gerne dem Dank an TC 490 an!
Unabhängig davon stellt sich mir die Frage, warum die span. Finanzverwaltung den Abruf eines notwendigen Formblatts, das man nur online erhalten kann, derart kompliziert gestaltet (siehe die Anleitung unter #13). Insbesondere stört mich, dass AtiveX und Java erforderlich sind. Vor diesen Anwendungen wird immer wieder gewarnt, da sie ein Sicherheitsrisiko darstellen können. Wenn ich meine Steuererklärung erledigt habe, fliegen die wieder vom PC. Bis nächstes Jahr...

TC 490
05.02.2013, 21:07
Ich habe zwar keine Ahnung was ActiveX und Java macht bzw. leisten kann, aber vielleicht hat es damit zu tun, dass das Formular nach dem ausfüllen direkt vor dem Ausdruck geprüft wird (Ich vermute es wird geprüft ob die eingetragene NIF existiert, vielleicht auch ob die Berechnung mit den angegebenen Zahlen korrekt ist und evtl. auch ob irgendwelche Felder leer sind obwohl etwas ausgefüllt sein müsste, etc.). Deshlab steht auf dem Absendeknopf auch das Wort "Validar" also "Prüfen".

fritzlilein
06.02.2013, 08:29
Richtig, TC 490.
Nur kommen andere Browser wie Firefox, Chrome u. a. ohne diese Zusatzprogramme aus, und können trotzdem die von Ihnen genannten Aufgaben erfüllen (wenn es denn der Anbieter - hier die Finanzverwaltung - nicht altmodisch programmiert hätte).
Nicht umsonst hat das Bundesamt für Datenschutz letztes Jahr vor allem vor Java gewarnt und dessen Deaktivierung oder, noch besser, Löschung vom PC angeregt.

Nochmal vielen Dank für Ihre engagierte Hilfe. Hier noch ein Link zu dem geschilderten Sicherheitsproblem:
https://www.bsi.bund.de/ContentBSI/Presse/Pressemitteilungen/Presse2013/Krit_Schwachstelle_Java-7-10_11012013.html

TC 490
12.02.2013, 22:41
Danke! Wieder was dazu gelernt.

anko11
25.02.2013, 17:52
Hallo zusammen,
muss das leidige Thema Modelo 210 noch mal aufgreifen.
Gestern bin ich also mit dem explorer auf die Seite gegangen,hab alles schön ausgefüllt(ohne Fehler).
Als ich den letzten Klick gemacht habe,zeigte die Seite einen Fehler 115 an und alles war weg.
Was hab ich denn falsch gemacht?
Anko11

TC 490
26.02.2013, 08:25
Ich habe gerade ein´s ausgefüllt und bei mir geht´s einwandfrei. Ich benutzte den IE 8.0.
Nachdem bei dir alles weg war und nicht etwa eine "normale" Fehlermeldung auftauchte die darauf hindeuten würde, dass beim Ausfüllen ein Fehler gemacht wurde, würde ich auf ein temporäres technisches Problem tippen. Versuch´s nochmal und wenn´s wieder nicht klappt müssen wir weitersuchen.

fritzlilein
26.02.2013, 08:32
Bei mir passiert das Gleiche wie bei anko11:
Beim letzten Klick (validar und generar pdf) erscheint die geschilderte Fehlermeldung.
Ich habe daher als "letzten Befehl" das ausgefüllte Formblatt ausgedruckt - das funktioniert. Damit gehe ich in den nächsten Tagen zur Bank und hoffe auf Annahme und Überweisung.

TC 490
26.02.2013, 08:36
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so angenommen wird denn es fehlt sicher oben rechts die Nummer bei "Justificante".
Ich werde heute abend Schritt für Schritt alle Felder die ausgefüllt werden müssen hier reinschreiben. Mal sehen ob da irgendwo der Wurm drin ist.

TC 490
26.02.2013, 08:41
Den Acrobat Reader habt ihr ja sicher beide installiert?

fritzlilein
26.02.2013, 08:47
Zur letzten Frage:
Ja, ebenso Activex und Java zusammen mit dem Internet Explorer. Ich glaube auch, dass ich die umfangreiche Anleitung, die TC 490 unter #13 gepostet hat, einhalte.

TC 490
26.02.2013, 09:00
Noch ein vorläufiger Hinweis, weil es in der grafischen Erklärung angekreuzt ist: Im Absatz "Devengo" darf das Kästchen "Agrupación" nicht angekreuzt werden.

fritzlilein
26.02.2013, 09:18
Auch das habe ich so ausgefüllt.
Wenn schließlich alle Stricke reißen, werde ich über www.meinsteuerberater.es die Erklärung für 19.90€ online erstellen lasse. Ist nicht nur das mir bekannte günstigste Angebot, sondern erscheint auch seriös.

fritzlilein
26.02.2013, 14:44
So, ich habe nochmal das ganze Verfahren durchgespielt:
Java, Activex und Adobe Reader (keinen anderen PDF-Reader) aktiviert und Internet Explorer (keinen anderen Browser) gestartet. Und zwar mit Rechtsklick und „als Administrator ausführen“! Diesen letzten Punkt habe ich vorher möglicherweise so nicht gehandhabt.
Das Formblatt aufgerufen und ausgefüllt. In diesem Verlauf habe ich schon festgestellt, dass nun, im Gegensatz zu früheren Versuchen, offensichtlich eine Kommunikation mit dem Finanzamtserver stattfand. Am Schluss (Zitter, Zitter) auf validar y generar pdf geklickt und, siehe da….. kein technischer Fehlercode 0115.
Als Fehler wurde mir jetzt eine Liste mit Ausfüllfehlern angezeigt, die die Kommunikation mit dem Finanzamtserver bestätigten. Dabei fiel mir auf, dass nicht nur die mit rotem Sternchen gekennzeichneten Felder ausgefüllt werden müssen. Welche im Zweifelsfall, anhand der Fehlerliste nacharbeiten.
Letztlich bleibt bei mir noch ein Fehler in Zeile 21, in die der Steuersatz für die fiktive Einkommenssteuer für eine selbst genutzte Immobilie eingetragen werden muss. Das waren bis zum Veranlagungsjahr 2011 24%, ab VJ 2012 lt. spanischer und englischer Ausfüllanleitung 24,75%. Und hier komme ich bisher leider nicht über die Fehlermeldung hinweg.
Ich bleibe am Ball und melde mich, wenn ich über diesen Punkt Bescheid weiß. Schöner wär´s natürlich, wenn dieses Problem schon von anderer Seite gelöst ist.

TC 490
27.02.2013, 13:45
Hab´s gerade nochmal mit 24,75% statt 24,00% ausprobiert und auch das funktioniert bei mir tadellos.
Welcher Satz steht in der Fehlermeldung?

fritzlilein
27.02.2013, 14:27
Fehlermeldung: "Tipo der gravamen Ley IRNR(21): erroneo"

anko11
27.02.2013, 14:42
hallo zusammen
was versteh ich unter "Java,Aktivex und Adobe Reader aktivieren"?

Anko11

Frieder
27.02.2013, 18:39
hallo zusammen
was versteh ich unter "Java,Aktivex und Adobe Reader aktivieren"?

Anko11

Hallo Anko11,

also, Antworten zu JAVA findest du unter

http://www.java.com/de/download/faq/whatis_java.xml

und zu ActiveX bei

http://de.wikipedia.org/wiki/ActiveX

Adobe Reader ist ein Programm das auf dem Rechner installiert sein muss um PDF-Dateien lesen zu können. Das bekommst du kostenlos u.a. bei

http://www.adobe.com/de/products/reader.html

viel Spass und Gruss
Frieder

anko11
27.02.2013, 20:03
na Spass ist was anderes,aber trotzdem muchas gracias.
Ich weiss nicht,was die vielen Nichtresidenten jetzt machen ohne
Formulare und ohne Computer.

Anko11

TC 490
27.02.2013, 22:08
Fehlermeldung: "Tipo der gravamen Ley IRNR(21): erroneo"
Hast du im Feld 02 Tipo renta die "02 Rentas imputadas de inmuebles urbanos" drin oder steht etwas anderes?

fritzlilein
28.02.2013, 08:50
Meine zu entrichtende Steuer ist die "02", die ich so in dem Feld angewählt habe.
Vielleicht gehe ich heute mal zur Agencia Tributaria, ob die mir helfen können.

Für anko11:
Ich glaube, dass unser Thema kaum einen Nichtresidenten interessiert. In meiner Banca March entsteht bei den Angestellten jedes Jahr, wenn ich die Steuer überweise, große Heiterkeit. Sie haben wörtlich gesagt, dass ich der einzige "Fall" bin, den sie kennen, der diese Steuer entrichtet.

anko11
28.02.2013, 10:03
@fritzilein
da bin ich aber baff,
wie soll das denn funktionieren,wenn hunderte von Leuten keine Steuern zahlen.
Wird man dann gemahnt?Wird das einfach so hingenommen?Oder kommt irgendwann
das böse Ende?In Deutschland wäre das unvorstellbar.
Anko11

TC 490
28.02.2013, 13:25
Meine zu entrichtende Steuer ist die "02", die ich so in dem Feld angewählt habe.
Ok dann kann es daran nicht liegen. Mein Gedankengang ging in die Richtung, dass wenn dort eine anderer Code drin gestanden hätte, eine andere Prozentzahl an Steuern hätte richtig sein können und das Programm dann deshalb diese Fehlermeldung rausbringt.

fritzlilein
28.02.2013, 14:12
Ich bin heute in der Agencia Tributaria das Formblatt mit einer Angestellten durchgegangen, insbesondere Feld 21, das die Fehlermitteilung auslöst. Rätselraten, auch ein hinzugezogener Kollege wusste nicht weiter. Ich breche meine Versuche jetzt entnervt ab. Im Herbst, wenn ich wieder auf GC bin, versuche ich´s nochmal. Wenn es wieder nicht klappt, werde ich die Steuererklärung über die schon genannte Online-Kanzlei für 19,90€ abgeben.

Zu anko11:
Es ist aber tatsächlich so. Bisher hat sich die span. Steuerverwaltung nicht um diese Fälle gekümmert. Von dort kommen aber Hinweise, dass in absehbarer Zeit Datenabgleiche durchgeführt werden sollen, die dann zu jahrelangen Nachzahlungen und saftigen Strafen führen werden. Die Steuerverwaltung kann es sich
bei dem Staatsdefizit nicht mehr länger erlauben, eine derartige Einnahmequelle unberücksichtigt zu lassen.

anko11
28.02.2013, 15:08
bis wann muss die Erklärung abgegeben werden?


Anko11

fritzlilein
28.02.2013, 16:39
Für 2012 bis Mitte Dezember dieses Jahres.

anko11
28.02.2013, 16:44
danke,dann kann ich ja noch warten und mal sehen,was sich bis dahin tut.


Anko11

TC 490
02.03.2013, 15:20
Und ganz konkret für die Erklärungen des Jahres 2012: Vom 1.1.-23.12.2013

Mogo42
09.03.2013, 15:13
Ich habe eine Win7-64nit-Version. Windows hat die 32-bit-Version vom IE als nicht kompatibel zurückgewiesen. Ich kann also nicht mit der 32-bit-Version arbeitne, habe nur den einen Laptop hier.
Habt Ihr eine Lösung?
Mogo42

Mogo42
09.03.2013, 15:22
Weil ich meinte, diese Steuer als Residenter nicht mehr zahlen muß, habe ich seit 2009 keine mehr gezahlt. Jetzt vor 4 Wochen kam die Anfrage vom Finanzamt, warum. Dann bekam ich nach meiner Einwilligung zu zahlen, eine Zahlungsanweisung mit einem Aufschlag von knapp 20 € Die Folgejahre waren geringere Aufschläge drauf. Jetzt sind wir dabei und versuchen diese Formulare zu bekommen und s. unten. Es ist ja billiger die Strafe zu zahlen als zur Gestoria zu gehen. Mogo42

fritzlilein
09.03.2013, 15:26
Mal unter #13 zu dem Kombatibilitätsproblem schauen (allerdings auf Spanisch).
Evtl. auch zu den IE Einstellungen unter folgendem Link:
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=tipo+de+gravamen+modelo+210&source=web&cd=21&ved=0CDMQFjAAOBQ&url=http%3A%2F%2Fwww.steuerliches-info-center.de%2FDE%2FAufgabenDesBZSt%2FAuslaendischeFo rmulare%2FQuellensteuer%2FDownloads_und_Links%2F09 5b_Spanien_Anleitung_vermietete_Grundstuecke.pdf%3 F__blob%3DpublicationFile&ei=FRIuUdK-F863hAf-yYHgDw&usg=AFQjCNEiMXadeM_4m35seHqqVfCOFT9UxA&cad=rja

Ergänzung, dass auf einem 64 bit-System, der IE mit 32 Bit sowohl enthalten ist, als auch funktioniert:
http://windows-hilfe-forum.de/f31/internet-explorer-32-bit-unter-windows-7-64-bit-nutzen-956/

Nochmalige Ergänzung:
Meine #26 mit dem Hinweis auf eine günstige Online-Gestoría.

Mogo42
10.03.2013, 14:24
Also eigentlich nach meiner Information sollte man die Steuererklärung für 2012 bis zum 31.03.2013 abgegeben haben.

Mogo42
10.03.2013, 14:28
Das würde ich auch gerne wissen. Vor allen Dingen kennen wir sehr viele Personen, die noch nie seit Jahren diese Steuer gezahlt haben. Ich würde doch jetzt gerne einmal wissen, ob jemand in diesem Forum es geschafft hat, alle Hürden zu nehmen. Ich bin langsam am verzweifeln.

fritzlilein
10.03.2013, 14:45
Wie TC490 unter #41 schrieb, muss diese Steuer, einmal jährlich, für das zurückliegende Jahr, bis zum 23.12. des Folgejahres entrichtet werden.
Aber bitte beachten, es handelt sich um die Steuer für NICHTresidente, die sie für selbst genutztes (also kein Mieteinkommen) Immobilienvermögen entrichten müssen.

Mogo42
10.03.2013, 22:42
Jetzt habe ich eine ganz dumme frage, denn langsam sehe ich nicht mehr klar. Da ich ja ab 2010 - 2012 also 3 Jahre die Steuern nachzahlen muß. Welches Formular brauche ich für das Steuerjahr 2010? Ist das noch das alte Modelo 210? Kann ich mir das einfach ausdrucken und dann wie früher ausfüllen und abgeben. Ab Steuerjahr 2011 dann muß ich dann das Procedere im Internet machen, und das klappt ü b e r h a u p t nicht. Kann mir bitte jemand helfen????? Ich bin nur noch bis zum 22.03. hier auf der Insel.Mogo42

dyson
10.03.2013, 22:48
Als Nichtresidente mit Immobilieneigentum habt Ihr doch sicher bei einem Steuerberater ein Poder hinterlegt, warum laßt Ihr den Steuerberater nicht die Steuerzahlungen regeln? Das kostet doch auf Gran Canaria nicht viel.

TC 490
11.03.2013, 03:56
Da ich ja ab 2010 - 2012 also 3 Jahre die Steuern nachzahlen muß. Welches Formular brauche ich für das Steuerjahr 2010? Ist das noch das alte Modelo 210?
Also ich muss sagen, dass ich in deinen Aussagen gewisse Widersprüche feststelle. Auf der einen Seite schreibst du:

,,,seit 2009 keine mehr gezahlt. Jetzt vor 4 Wochen kam die Anfrage vom Finanzamt, warum. Dann bekam ich nach meiner Einwilligung zu zahlen, eine Zahlungsanweisung mit einem Aufschlag von knapp 20 € Die Folgejahre waren geringere Aufschläge drauf.

und auf der anderen Seite suchst du die Formulare für diese Jahre. Ich denke du bist mit irgendetwas im Irrtum. Nehmen wir mal an es würde stimmen, dass das Finanzamt deine Situation nach 2009 geklärt hat, dann hättest du von denen ein oder mehrere fertige Einzahlungsformulare bekommen mit deren Zahlung diese Jahre erledigt wären und du bräuchtest nicht nochmal extra die einzelnen Modelle 210 dieser Jahre ausfüllen.
Dies nur als Hinweis an dich.

Die Modelle 210 für die Zeit vor dem 1.1.2011 kannst du hier ausfüllen und ausdrucken: http://www.agenciatributaria.es/static_files/AEAT/Contenidos_Comunes/La_Agencia_Tributaria/Modelos_y_formularios/Declaraciones/Modelos_200_al_299/210/mod210_mi_MI.pdf

TC 490
11.03.2013, 04:12
Weil ich meinte, diese Steuer als Residenter nicht mehr zahlen muß, habe ich seit 2009 keine mehr gezahlt. Jetzt vor 4 Wochen kam die Anfrage vom Finanzamt, warum.
Als Residenter müsstest du kein Modell 210 mehr abgeben sondern nur wenn du verpflichtet wärst eine Einkommensteuererklärung zu machen (wie man es als Residenter je nach Einkommen machen muss oder nicht) und du nicht selbst in deiner eigenen Wohnung hier auf GC wohnst, erst dann müsstest du einen Betrag als Selbstnutzungssteuer in deiner ordentlichen Steuererklärung angeben.

Wenn du hingegen in Spanien nur 1 Wohnung besitzt in der du auch noch selbst dauerhaft wohnst, brauchst du keine Selbstnutzungssteuer anzugeben.

Also entweder du warst in dieser Sache schlecht oder gar nicht beraten oder du konntest dem spanischen Finanzamt nicht ausreichend nachweisen, dass du fest in Spanien lebst.

Mogo42
11.03.2013, 08:58
Doch ich muß dieses Modelo 210 abgeben, da ich nur zeitweise in Spanien lebe und nicht steuerrechtlich hier gemeldet bin, sondern in Deutschland.

TC 490
11.03.2013, 11:04
Ah ok, dann ist dies geklärt.

Mogo42
11.03.2013, 15:15
Ah ok, dann ist dies geklärt.Also noch einmal die Frage, ist der Steuerbogen für Steuer 2010 der gleiche wie für 2009? Da ich ja wie oben schon beschrieben, diese Nachzahlungen habe und es einfach nicht schaffe, diese Bögen zum Schluß zu drucken. Bzw. ab wann muß man die Steuererklärung über den Computer machen, oder kann ich auch für die Folgejahre, wenn ich es denn schaffe, die Bögen ausdrucken und bei der Bank abgeben.

Mogo42
11.03.2013, 17:20
Leider bekam ich nur für das Steuerjahr 2009 ein fertiges Exemplar, die weiteren sollte ich mir aus dem Internet holen. (Tel. Auskunft vom Finanzamt)

fritzlilein
11.03.2013, 17:33
Die neuen Formulare 210 sind ab Veranlagungsjahr 2011 zwingend erforderlich und nur noch über Internet ausfüllbar. Wie es bei einem "Altfall" von 2010 gehandhabt wird, entzieht sich meiner Kenntnis, aber anscheinend will das Finanzamt von Ihnen auch dafür das neue Formblatt.
Zu Ihrem Problem, dass über´s Internet nichts klappt, kann ich leider nur sagen: Willkommen im Club der Steuerwilligen, aber Gescheiterten.
Ich werde im Herbst, falls ich nochmal einen vergeblichen Anlauf genommen habe, die von mir schon genannte Online-Gestoría einschalten.

Zum zeitlichen "Formblatt-Ablauf" ab Veranlagungsjahr 2011 und was die Banken machen oder auch nicht, siehe meinen Beitrag #4.

TC 490
11.03.2013, 18:20
Also noch einmal die Frage, ist der Steuerbogen für Steuer 2010 der gleiche wie für 2009?
Hast du meinen link angeklickt und dir das Formular angesehen? Dann hättest du eigentlich sehen müssen, dass das Formular das gleiche ist wie im Jahr 2009. Ja der angegebene link ist für die Steuererklärung mit Fälligkeitsdatum vor dem 1.1.2011, also inklusive dem Jahr 2010. Ab 2011 muss das neue Formular benutzt werden.

TC 490
11.03.2013, 18:36
Leider bekam ich nur für das Steuerjahr 2009 ein fertiges Exemplar, die weiteren sollte ich mir aus dem Internet holen. (Tel. Auskunft vom Finanzamt)

In diesem Fall verstehe ich nicht was du mit diesem Text meinst in dem du Bezug auf die Folgejahre nimmst

,,,seit 2009 keine mehr gezahlt. Jetzt vor 4 Wochen kam die Anfrage vom Finanzamt, warum. Dann bekam ich nach meiner Einwilligung zu zahlen, eine Zahlungsanweisung mit einem Aufschlag von knapp 20 € Die Folgejahre waren geringere Aufschläge drauf.

Würde mich ja wirklich interessieren was genau du für die Folgejahre bezahlt hast, denn es kann ja weder die Steuerschuld selbst noch die Strafe noch die Verzugszinsen für die Erklärungen der Jahre nach 2009 sein, sofern die nur das Jahr 2009 regularisiert haben.
Kann es evtl. sein, dass in deinem Schreiben lediglich die Verzugszinsen für die nicht gezahlte 2009er Steuer jedes Jahr aufgedröselt sind?
z.B.
vom 1.1.2011-31.12.2011 = x Jahre á x% = x Euro
vom 1.1.2012-31.12.2012 = x Jahre á x% = x Euro
vom 1.1.2013-vor 14 Tagen (wie du schriebst) = xx Tage á x% = x Euro

Mogo42
12.03.2013, 09:24
Hmm mir wurden meine Steuern mit dem richtigen Betrag berechnet, dazu dann für jedes Jahr ein lächerlicher kleiner Strafzins aufgebrummt, witzigerweise auch für das Steuerjahr 2012, jedoch ist dies ein so lächerlicher Betrag. Diese Summe wurde mir dann.......
Cuota+Intereses de demora = Total a ingresar in Rechnung gestellt. Die Folgejahre wurden auch schon exakt ausgerechnet. Brauche ich nur noch zu übernehmen.

TC 490
12.03.2013, 14:55
Kann es sein, dass du die an´s Rathaus zu zahlende Grundsteuer meinst und nicht eine Regularisierung des Modells 210 an das spanische Finanzamt? Steht auf dem Zettel den du hast irgendwo folgende Wörter "Impuesto sobre Bienes Inmuebles" oder deren Abkürzung IBI od. I.B.I.?

Mogo42
12.03.2013, 20:59
Nein, nein es ist die sogenannte Selbstnutzungssteuer, ich weiß gar nicht, wie man diese Steuer übersetzen soll, 2. Wohnsitz-Steuer vielleicht, mit dem Modelo 210. Wir haben mit einer Spanierin bis nach Madrid telefoniert. Das ist geklärt. Die Grundsteuer wird ja regelmäßig 2x im Jahr abgebucht. Das stimmt alles.

TC 490
12.03.2013, 21:10
Ok, dann belassen wir es dabei. Ich habe keinen Schimmer wo deine Widersprüche herrühren könnten. Ich frag mich ob du ernsthaft der Meinung bist, dass das Finanzamt dir bereits jetzt die Geldstrafe/Verzugszinsen auf deine Modelle 210 für die Jahre 2010 und 2011 kassiert hat, wenn sie diese Erklärungen noch gar nicht vorliegen haben, da du sie noch nicht abgegeben hast.
Also hier ist irgendwo der Wurm drin und du wirst sehen, wie dir das Finanzamt die Verzugszinsen bzw. die Geldstrafe gesondert erst ab dem Moment zustellen wird an dem ihnen bekannt ist wann, für was und wieviel du beim Finanzamt eingezahlt hast.

Mogo42
13.03.2013, 10:07
Es wurde mir für jedes Jahr aufgelistet zu welchem Zeitpunkt die Steuer hätte bezahlt werden müssen, die Tage mit den Strafzinsen angegeben, exakt ausgerechnet und dann als "Fechas del cálculo" 01-01-2011 al 22-02-2013 berechnet. Diese Summe wurde dann auf dem Überweisungsträger exakt mit den Steuerschulden für 2009 so aufgelistet.
Ab 01-01-2011 soll ich den Modelo 210 soll ich mir aus dem Internet holen. (Auskunft Finanzamt)
Kann mir bitte jemand sagen was der "Fehler 115" bedeutet bzw. wo man ev. "nachschlagen" kann?

fritzlilein
13.03.2013, 11:02
Zitat: "Kann mir bitte jemand sagen was der "Fehler 115" bedeutet bzw. wo man ev. "nachschlagen" kann? "

Bitte auch mal die früheren Beiträge lesen. Dort wird dieses Problem behandelt.

Mogo42
13.03.2013, 18:38
Endlich geschafft. 2011 haben wir nach einem weiteren Nachmittag vollenden können. Man mußte den Configurador AEAT. exe muß von der Seite der Agencia Tributaria heruntergalden und ausgeführt werden um ControlX zu installieren. Findet man unter Ayudar. Ich sende später noch einen Link. Als Administrator.

Mogo42
14.03.2013, 10:04
Vielen Dank für die vielen Hinweise, die uns doch sehr geholfen haben. Bei der Bank lief auch alles klar. Etwas mulmig war mir ja, da wir nur in schwarz/weiß gedruckt hatten. Man weiß hier ja nie.....Ich frage mich nur wer sich diese Ausfüllerei mit diesen Formularen ausgedacht hat. Die Lobbyisten lassen grüßen. Ich denke das Einkommen der Steuerberater ist hochgechnellt. Ich habe von Gebühren gehört, praktisch die halbe Summe der Steuer wurde berechnet. Seit 39 Jahren kommen wir auf diese schöne Insel. Sie ist zu unsere 2. Heimat geworden. Was wir hier schon mit erlebt haben.....Steuerberater die zwar Geld verlangten, jedoch da es keine Kontrolle meinerseits aus Unwissenheit gab, nie bezahlten. Seit 21 Jahren habe ich mich selber darum gekümmert......Bis auf diese Dummheit aus Unwissenheit und vielen falschen Informationen von den sogenannten Insidern ab 2009 keine Selbstnutzungssteuer zu zahlen. Ich frage mich nur, wie will der spanische Staat sein Geld bekommen, wenn viele, viele Nichtresidenten ja nicht gespeichert sind, da sie noch nie gezahlt haben.
Für 2012 habe ich doch Zeit bis zum 31.12.2013, oder? Dieses elektronische Zertifikat muß ich mir doch beim Finanzamt holen, oder?
Ich wünsche Euch allen ein wunderschönes Wochenende. Mogo42

fritzlilein
14.03.2013, 10:26
[QUOTE=Mogo42;273279n.
Für 2012 habe ich doch Zeit bis zum 31.12.2013, oder? 42[/QUOTE]

Siehe #41.
Haben Sie die Steuer bis einschließlich2011 noch mit dem alten Formular deklariert und überwiesen, oder mit dem neuen, das nur interaktiv ausfüllbar ist?
PS. Sie wollten noch einen Link einstellen (#65).

Buenolobo
14.03.2013, 14:06
Hola y Buenas Dias,

ich bin neue und habe bisher mit Mogo42 zusammengearbeitet. Gestern habe ich auf der Internetseite der Agencia Tributaria mir mal die Mühe gemacht, die spanische Hilfe zu lesen und siehe da: wir haben den Fehler gefunden: Hier der Link zu dem Tool, das den notwendigen ControlX installiert:

https://www2.agenciatributaria.gob.es/soporteaeat/A3CKnowledge.nsf/vwPreguntasLecturaContribuyentes/322986CD5B7A658EC12579ED00631C8D?OpenDocument

dort den “configuradorAEAT.exe” herunterladen und installieren

Ein weiteres Problem war ja, daß die AT nicht mit dem WIN7-64bit-System arbeitet. Man muß den 32-bit Internetexplorer als Administrator ausführen, dann kommt man auf das Formular. Wir haben mehr als 2 Wochen Arbeit dran gehängt und mit vielen Betroffenen gesprochen. Sogar heute in der Bank konnte ich einem Herrn noch den Tipp geben!

Ich hoffe, daß ich hiermit vielen geholfgen habe.

Buenolobo

Mogo42
14.03.2013, 15:57
Siehe oben #68 bei Buenolobo
Allen jetzt viel Erfolg. Mogo42

Mogo42
14.03.2013, 18:31
Gerade höre ich, dass Caja noch alte Formulare zum bezahlen bzw. abbuchen annimmt. Wer kann dies bestätigen? Leute versucht es einfach. Es ist noch der 7-teilige Bogen für 2010, den man sich aus dem Internet herunterladen kann, bzw. wie wir es gemacht haben auch direkt die Daten eingeben. Mogo42

anko11
14.03.2013, 18:46
Danke für den Tip,werde ich gleich morgen angehen


Anko11

anko11
17.09.2013, 12:01
habe mir heute bei Amazon das Buch "Nichtresidente in Spanien" von Kerstin Stephanie Mumiller
gekauft.Dort wird u.a. genau beschrieben, wie das Modelo 210 am PC ausgefüllt wird.

fritzlilein
17.09.2013, 12:24
Könnten Sie die Anleitung zu Modelo 210 mit vertretbarem Aufwand hier ins Forum stellen? Naja, auch der Urheberrechtsschutz könnte ein Hindernis sein.
(Noch was anderes: Wie hat Ihr Rechtsanwalt die Fragen zu Fassadengestaltung /-umbau Ihrer Appartements geklärt?)

anko11
17.09.2013, 13:18
Die Sache mit der Fassadengestaltung steht noch aus.ImAugenblick soll das Broncemar eine Grossbaustelle sein.
Angeblich soll unser Eigentum nicht angerührt werden,aber ich glaub nicht dran.Aus Versehen hat man während
des Umbaus den Ing.mit seiner Frau in einem meiner Apts.untergebracht,auch das musste der Anwalt klären.

Anko11

fritzlilein
17.09.2013, 15:18
Ja, das ist Gran Canaria. Ich merke immer wieder die Nähe zu Afrika. Falls sich jemand über den vorigen Satz aufregt: Der ist unter Canarios häufig, wenn bei Behörden oder anderen Organisationen was schief läuft.
Zum eigentlichen Thema:
Ich habe mir auch das Buch "Nichtresidente in Spanien" bestellt. Ich werde versuchen, das dann mal für das Forum zugänglich zu machen.

TC 490
18.09.2013, 17:39
ImAugenblick soll das Broncemar eine Grossbaustelle sein.
Das kann man so sagen. Von aussen sichtbar ist, dass fast alle Terrassentüren der Appartements ausgebaut sind. Soll ich morgen ein paar Fotos von aussen schießen?

anko11
19.09.2013, 13:26
@TC 490

sehr gerne,mich würde brennend interessieren,ob die Verglasungen im 5. Stock(von der avda.Italia gesehen)rechts,3 Apts,
noch da sind.
Anko11

TC 490
19.09.2013, 21:21
Ok ich werde nachsehen und Fotographieren.

TC 490
20.09.2013, 10:28
So hier die aktuellen Bilder von heute:

4665

4666

4667

4668

4669

anko11
20.09.2013, 11:02
vielen herzlichen Dank!!!!!!

Meine Apts. bestehen noch,da in ich aber froh!
Wenn ich wieder auf der Insel bin,geb ich einen aus.
Anko11

fritzlilein
22.09.2013, 07:20
Mal wieder zum Ursprungsthema "Modelo 210" und die - gelinde gesagt - Schwierigkeiten, online die Steuer zu erklären.

Ich habe mir jetzt auch (wie anko11) das Büchlein "Nichtresidente in Spanien" v. Bumiller gekauft.
Leider enthält es zu unserem Thema nur die Anleitung, was in das Formblatt einzutragen ist. Auf die hier im Thread angesprochenen technischen Probleme der Online-Kommunikation mit der Finanzbehörde geht es nicht ein. Da uns offensichtlich nur Letzteres zur Verzweifelung treibt, verzichte ich darauf, die Ausfüllanleitung ins Forum zu stellen.

Ich werde ab Mitte Oktober auf GC nochmal einen Anlauf nehmen, meine Steuererklärung 210 zu erledigen. Wenn´s wieder nicht klappt, nehme ich tatsächlich das schon genannte Online-Steuerbüro.

fritzlilein
18.11.2013, 14:38
Ich.Habe.Es.Geschafft! Tatsächlich ist es mir endlich gelungen, das Modelo 210 interaktiv mit dem Span. Finanzamt auszufüllen, und beim Abschlussbefehl (validar y generar pdf) die vollständige Ausfertigung des Daten- und Überweisungsformblatts zu erhalten und auszudrucken.
Auch bei der Bank lief alles glatt.

Geändert habe ich gegenüber den vorherigen, erfolglosen Versuchen folgendes:
1. Ich habe den unter #68 beschriebenen Configurador runtergeladen und die exe.Datei ausgeführt (danke für diesen Hinweis).
2. Dem ewigen Fehlercode, dass ich im Feld 21 den falschen Steuersatz eingegeben habe, bin ich dadurch entkommen, dass ich Feld 19 nicht angekreuzt habe (obwohl mir das Ankreuzen bei der Besprechung im Finanzamt als erforderlich geschildert wurde).

Weitere Fragen zu diesem Formblatt versuche ich gerne zu beantworten.

fritzlilein
23.05.2014, 08:45
Mal was Neues (?) zu dem Thema Modelo 210. Zur Erinnerung:

Es geht dabei um die Selbstveranlagung zu einer sogenannten Eigennutzsteuer, zu deren Zahlung Nichtresidente verpflichtet sind, die ihr Wohneigentum selber nutzen. Bisher sind, zumindest in der Provinz Gran Canaria, die Steuerbehörden nicht selber tätig geworden und haben auf die Verpflichtung durch die Selbstveranlagung der Eigentümer gesetzt. Es war zu erwarten, dass früher oder später die Steuerbehörden aber auf die Eigentümer zugehen, da nur ein Bruchteil diese Pflichtsteuer zahlt.

Wie mir jetzt Eigentümer auf Mallorca mitteilten, haben dort die Steuerbehörden angefangen, die bisher untätigen Eigentümer aufzufordern, ihre Steuererklärung für ihr eingengenutztes Wohneigentum abzugeben. Es bleibt abzuwarten, in wie weit dann auch für die zurückliegenden Jahre (Verjährungsfrist glaube ich 4 oder 5 Jahre) die Steuernachforderungen sowie Versäumnis- und Strafzuschläge erhoben werden.

Aufgrund der allgemein schlechten Haushaltslage des Staats wird ein derartiges Vorgehen der Steuerbehörden auch auf Gran Canaria höchst wahrscheinlich (siehe auch meine # 37 am Ende).

katana
18.08.2014, 17:17
Evtl. hilft das ja beim ausfüllen etwas weiter:
http://www.exteriores.gob.es/Embajadas/BERLIN/es/Embajada/Documents/Nicht%20vermietete%20Grundst%C3%BCcke.pdf

MikeMathi
28.11.2014, 11:48
Ich habe letztes Jahr im Juli ein Appartment gekauft. Muss Ich die Eigennutzungssteuer fuer das ganze Kalenderjahr 2013 zahlen? Oder kann ich im Feld [04] Base Imponible einen entsprechend niedrigeren Betrag eingeben?

TC 490
05.12.2014, 07:10
Du musst nur den proportionellen Anteil zahlen.

dpres
08.04.2015, 13:22
Ich habe eine Wohnung auf Mallorca in der Gemeinde Llucmajor. Bisher hatte ich keine Probleme mit der Steuererklärung Mod 210, das hat sich nun geändert.
Bisher habe ich meine Grundsteuer vom Konto abbuchen lassen und bekam auf dem Kontoauszug alle Informationen mitgeteilt, die ich für die Steuererklärung Mod 210 benötige. Das hat sich 2014 geändert. Der Kontoauszug enthält nur noch eine Internetadresse und einige kryptische Informationen.
Weiß jemand wie ich nun an die Informationen, wie Valor Cadastral, komme? Gibt es eine Möglichkeit diese über das Internet abzufragen oder muss ich zur Gemeinde gehen? Ich habe mir die angegebene Internetadresse angesehen und eigentlich nicht wirklich verstanden, was die da von mir wollen.
Wie wird das bei euch gehandhabt?

Buenolobo
12.04.2015, 13:07
Hallo, ich war lange nicht online und habe gerade mal gesucht, wann der Steuerzahltermin für IRNR (modelo 210) ist. Habe es gefunden, danke.

Ich möchte noch einen Tipp geben für das online Formular 210.
Oben rechts in der Online-Eingabemaske steht "Optativo: Grabar formulario", d.h. ich kann mein Eingabeformular abspeichern. Es ist dann zu finden auf dem LW C:\aeat unter dem entsprechenden Jahr. Im Jahr darauf kann man ganz links dann "Optativo: Importar datos...." anklicken und muß nur noch das Steuerjahr "Ejercicio de devengo" und "Fecha de devengo" ändern und evtl. noch den veränderten Grundsteuermessbetrag (Base imponible) = 1,1% vom Katasterwert eintragen sowie den Steuersatz, falls er sich geändert hat. Er ist übrigens für Bürger der EU im Jahr 2015 nur noch 20% und 2016 19%.
Dann ist die ganze Steuererklärung innerhalb von 5 Minuten erledigt.
die Probleme mit 64/32 Bit IE und dem Plug-In sind vorbei, ab 2014 läuft alles super.

Buenolobo
12.04.2015, 13:14
Ich möchte zum Thema "Mahnung" noch hinzufügen, dass ich einige Leute kenne, die Mahnungen von Agencia Tributaria Madrid per Einschreiben bekommen haben für jeweils 3 zurück liegende Jahre mit geringen Mahnkosten in Höhe von 5% jährlich. Das hat aber nur Leute getroffen, die irgendwann aufgehört haben, Steuern zu zahlen. Wer noch nie Steuern gezahlt hat, hat bisher nichts bekommen, ich kennen jedenfalls Leute, die sagen, sie haben noch nie etwas gezahlt (seit 20 Jahren) und die auch noch nie gemahnt worden sind.

DVDThek
17.04.2015, 17:36
Finanzamt hat irgendwas automatisiert, viele haben irgendeinen Brief bekommen über versäumte Zahlungen, fehlende Formulare etc. Ändern ja auch ständig was. Wer noch nie Steuern bezahlt hat ist dem Finanzamt gänzlich unbekannt, weil die ganzen Behörde scheinbar nicht miteinander reden geschweige denn Daten ausstauschen. Das Finanzamt interessiert sich auch nicht für die IGIC, das macht das Gobierno (und das geht nicht online) oder so .. na jedenfalls jede Menge komsiche Dinge :-)

Die Verjährungsfrist ist im übrigen 3 Jahre. Möglich, dass es Ausnahmen gibt.

TC 490
19.04.2015, 10:01
Die Verjährungsfrist ist im übrigen 3 Jahre. Möglich, dass es Ausnahmen gibt.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass du da falsch informiert bist. Meines Wissens ist die allgemeine Verjährungsfrist für Steuern (sofern für eine Steuerart nichts anderes vorgesehen ist) in Spanien 4 Jahre (früher waren es 5 Jahre). Die Verjährungsfrist beginnt 1 Tag nach dem letztmöglichen Tag an dem man die Steuern hätte zahlen müssen.
Das bedeutet, also z.B. beim Modell 210 für das Jahr 2014, wo der letzte Abgabetermin wahrscheinlich der 31.12.2015 ist, dass diese Steuerschuld erst am 1.1.2020 verjährt ist, alles in allem sind bis dorthin 5 Jahre nach dem ursprünglichen Steuerjahr 2014 vergangen.

Alle Angaben ohne Gewähr!

dpres
17.05.2015, 19:51
Ich habe eine Wohnung auf Mallorca in der Gemeinde Llucmajor. Bisher hatte ich keine Probleme mit der Steuererklärung Mod 210, das hat sich nun geändert.
Bisher habe ich meine Grundsteuer vom Konto abbuchen lassen und bekam auf dem Kontoauszug alle Informationen mitgeteilt, die ich für die Steuererklärung Mod 210 benötige. Das hat sich 2014 geändert. Der Kontoauszug enthält nur noch eine Internetadresse und einige kryptische Informationen.
Weiß jemand wie ich nun an die Informationen, wie Valor Cadastral, komme? ...

Ich habe das Problem mittlerweile gelöst. Es ist tatsächlich so, dass zumindest auf den Balearen unter der auf dem Kontoauszug angegebenen Internetadresse und den kryptischen Daten ein Beleg abgerufen werden kann, auf dem die Informationen für die Steuererklärung stehen.

beck
06.07.2015, 13:52
Hallo,

kann mir jemand noch mal kurz und knapp erklären,
was ich nach dem ausfüllen der Modelo 210 machen muss ?

Wo kann man die Steuererklärung von Puerto Rico aus gesehen abgeben
bzw. wo ist das Amt ?
Wo muss man im Amt bzw. zu welcher Stelle muss man gehen ß

Danke

katana
06.07.2015, 17:44
http://www.exteriores.gob.es/Embajadas/BERLIN/es/Embajada/Documents/Nicht%20vermietete%20Grundst%C3%BCcke.pdf

Ganz zum Schluss steht was zu machen ist. Wenn ich das richtig verstehe nur zahlen und den Ausdruck aufheben-

arnold-o
06.01.2016, 11:44
Hallo allerseits. Ich habe vor wenigen Tagen eine Abhandlung in Englisch darüber gelesen, dass auch die Kanaren auf dem Weg sind, die durch die EUGH-Rechtsprechung gekippte Ungleichbehandlung bei Erbschaft zwischen Residenten und No-Residenten dergestalt wieder zu verändern, dass nun alle ab 2016 einen um 99 % gekürzten Steuersatz auf Erbschaft, enger Verwandtschaftsgrad vorausgesetzt (z.B. Kinder, Eltern), in Anspruch nehmen können (sollen).
Weiter wurde dort, wenn ich das richtig übersetzt habe, eine Absenkung der Steuer für selbstgenutzten Wohnraum für No-Residenten (Modelo 210) von 24,75 % (für 2014) wieder auf 24 % für 2016 beschrieben.

Kann das jemand aus dem Forum bestätigen oder hier einstellen, wo genau man soetwas verlässlich nachlesen kann - voraussgesetzt es trifft überhaupt zu.
Dank an die Experten

fritzlilein
06.01.2016, 14:17
Unter diesem Link

http://www.agenciatributaria.es/static_files/AEAT/Contenidos_Comunes/La_Agencia_Tributaria/Modelos_y_formularios/Declaraciones/Modelos_200_al_299/210/Instrucciones/OrdenIRNR2010instrucciones210_es_es.pdf

gibt es eine Anleitung für Modelo 210. Auf Seite 16, ganz oben, carácter general, 2015 + 2016, Spalte resto de contribuyentes, wird der Steuersatz auf 24% festgesetzt.

Hinsichtlich der Erbschaftssteuer habe ich keine Ahnung. Vielleicht mal bei der Spanischen Botschaft in Berlin nachfragen?

arnold-o
31.01.2016, 14:54
Ja, vielen Dank. Für 2015 und 2016 sind es wieder je 24 % (davor 24,75). Wie lade ich denn nach neuestem Stand das Modelo 210 zum Ausfüllen am Bildschirm auf den PC?

TC 490
31.01.2016, 20:24
Das Formular Nr. 210 für ab 1.1.2011 fällige Steuern gibt´s hier: https://www.agenciatributaria.gob.es/AEAT.sede/Inicio/Procedimientos_y_Servicios/Impuestos_y_Tasas/IRNR/Modelo_210__IRNR______a_de_no_Residentes_sin_estab lecimiento_permanente_/Tramites/Predeclaracion/Predeclaracion.shtml

arnold-o
01.02.2016, 14:39
Hallo TC 490
Habe gerade mehrfach versuch das Modelo 210 am PC zu erstellen. Beim Generierversuch kommt jedesmal die Fehlermeldung: Pagina 01: Error en Liquidacion. Tipo de gravamen Ley IRNR (%). Error en el tipo de gravamen porque el contribuyente es de UE/EEE con efectivo intercambio de Informacion ... usw.
Liegt es daran, dass der Prozentsatz von 24,00 (den ich eingegeben habe) noch nicht hinterlegt ist und hier noch der "alte" von 24,75 gefragt ist?
Jedenfalls kann ich nicht abschließen mit der laufenden Fehlermeldung. Kannst Du mir da weiterhelfen?
Jack

TC 490
01.02.2016, 19:28
Die Fehlermeldung die auftaucht besagt, dass du einen falschen Steuersatz eingegeben haben sollst da du ein Bürger eines EU-Landes bist mit dem Spanien einen wirksamen Datenaustausch hat.

Ich habe gegoogelt und eine Seite gefunden auf der du möglicherweise entdecken kannst, welcher Steuersatz für dich der richtige ist: http://www.consultingdms.com/derecho-fiscal/no-residentes-impuestos-a-pagar-por-inmuebles-de-uso-propio-yo-alquilados-en-espana/

arnold-o
01.02.2016, 20:05
Danke TC 490.
Ich trage für 2015 in das PC-Formular also 19,5 % ein. Soweit so gut. Muss ich denn nun von dem valor catastral x 1,1 % 19,5 % als Steuerschuld ausweisen oder aber 24 %, so wie es wohl allgemein gilt?
Resümierend: Haben EU/EWR-Bürger gegenüber anderen Nicht-Residenten einen Steuerbonus ab 2015 (für 2016 ja dann 19 %)?
Das Ergebnis dürfte sicher vile hier interessieren, die selbst erklären.

fritzlilein
02.02.2016, 07:37
Ich glaube tatsächlich, dass der Steuersatz von 19,5% noch nicht im System hinterlegt ist. Ich habe es mit diesem Steuersatz versucht, dann mit 24% und jedesmal die Fehlermeldung. Eine Probe mit dem alten Steuersatz von 24,75% war erfolgreich.
In diesem Zusammenhang glaube ich mich zu erinnern, dass ich vor Jahren gelesen habe, dass das System erst ab Mitte Februar mit den neuen Daten arbeitet.

PS. Falls noch nicht gesehen: In dem vom TC 490 angegebenen Link ist oben rechts die Möglichkeit, auf Deutsch umzuschalten.

arnold-o
02.02.2016, 08:21
Hallo fritzlilein, das wäre natürlich die Erklärung - enfach noch zu früh. Aber was ist nun mit dem anzuwendendenSteuersatz? Müssen wir für 2015 dann auch mit 19,5 % rechnen oder wäre hier 24 % die richtige Rechnung?

TC 490
02.02.2016, 08:32
Habe gerade einen Test gemacht und bei mir klappt alles perfekt mit 19,5%.

arnold-o
02.02.2016, 08:39
Super TC 490, rechne ich denn nun auch "nur" mit den 19,5 %? Und welche Rolle spielt dann der Prozentsatz 24?

TC 490
02.02.2016, 08:45
Kann ich dir nicht beantworten. Rechtsberatungen gebe ich keine.

arnold-o
03.02.2016, 12:01
Hallo, auch ich kann keine Rechtsberatung machen und verbindliche Auskünfte geben. Hier handelt es sich doch um ein Formun zum Meinungsaustausch! Meine bisherigen Erkenntnisse zum Modelo 201 für 2015 sind (natürlich ohne rechtliche Verbindlichkeit) für "meine" Gemeinde San Bartolome de Tirajana:
Da die Revision des Valor Catastral lt. Internetauskunft des Katasteramtes von 1997 datiert Multiplikator 2 % (statt bisher 1,1 % - das Revisionsdatum -nach 1994 ist wohl damit hinfällig) = Base imponible. Dieser B I für EU-Bürger, Island und Norwegen Tipo de gravamen Ley IRNR (%) 19,5 multipliziert ergibt Cuota Ley IRNR, also den Zahlbetrag der Eigennutzungssteuer 2015.
Ich hoffe es ist verständlich und hilft eventuell weiter.

arnold-o
03.02.2016, 12:02
Sorry
Schreibfehler, selbstverständlich Modelo 210!

fritzlilein
03.02.2016, 15:29
In meiner Steuererklärung für die Immobilie in PdI, hat das "System" den Multiplikator mit 1,1% anerkannt.
Dies entspricht auch den Ausführungen auf Seite 6 der Ausfüllanleitung unter folgendem LinK:
http://www.agenciatributaria.es/static_files/AEAT/Contenidos_Comunes/La_Agencia_Tributaria/Modelos_y_formularios/Declaraciones/Modelos_200_al_299/210/Instrucciones/OrdenIRNR2010instrucciones210_es_es.pdf

arnold-o
03.02.2016, 17:22
Hallo fritzlilein, ich kann kein spanisch und bediene mich des Google-Übersetzer. Danach sagt der von Dir zitierte Text auf Seite 6 nach meinem Verständnis genau, dass bis 2014 maßgeblich war, dass der Revisionszeitpunkt des Katasteramtes für die Anwendung von 1,1 % nach dem 1.01.1994 liegen musste.
Ab 1.1.2015, also für dieses Modelo 2010 darf der Revisions(Schätz)wert nicht älter als 10 Jahre sein. Das bedeutet doch bei SBT, dass nun 2 % anzusetzen sind, da die letzte Revision wohl 1997 war; mithin die 10-Jahresfrist längst verstrichen ist; habe ich da irgendwo einen Denk- oder Verständnisfehler?

arnold-o
03.02.2016, 19:19
Weiss jemand was geschieht resp. zu tun ist, wenn versehentlich Modelo 210 zweimal (mit jeweils unterschiedlicher Numero de justificante) mit Bankeinzug am PC erstellt wurde? Vermutlich wird doch dann der Betrag zweimal eingezogen.

TC 490
04.02.2016, 06:39
Soweit mir bekannt, wird das Modell 210 nicht automatisch von der Bank eingezogen nur durch die Tatsache dass du es am PC ausgefüllt hast, vielmehr musst du das Forumlar selbst zu deiner Bank bringen damit diese es von deinem Konto abbucht. Soll heissen: Wenn du nur eines der beiden Dokumente zur deiner Bank bringst wird auch nur dieses bezahlt.

fritzlilein
04.02.2016, 09:15
Nochmal zum Revisions/Katasterwert:
Die Gemeinde passt den Katasterwert fast jedes Jahr an, also erhöht in laufend. Ich gehe davon aus, dass das der Regel ab Steuerjahr 2015 mit 1,1% weiterhin entspricht.

arnold-o
04.02.2016, 10:18
HalloFritzlilein, wir haben jetzt mehrere Halbjahresbescheide in Folge. Auch aus den mir vorliegenden Unterlagen des Vorbesitzers kann ich für die beiden Vorjahre immer nur den gleichen Valor catastral ablesen. Auch gibt es extra die Seite http://www.catastro.meh.es/esp/ponencia_valores.asp unter der Du ("Todos los anos" unverändert lassen) nach Anwahl "Provincia" und anschließend "Municipio" im Feld "Ano efecto" das Jahr der letzten Revision (Neubewertung) ablesen kannst, m.E. steht hier für SBT 1997.
Grüße Jack

arnold-o
04.02.2016, 10:26
TC 490, das stimmt so für den Fall, dass man nicht zum Bankeinzug ermächtigt. Ich habe jedoch unser spanische Konto angegeben, siehe Modelo 210, 2.Seite -Resultado de la autoliquidacion - Ingreso. Weshalb beide Modelo 210 (ich selbst und unsere Tochter sind je 50 % Eigentümer und müssen daher jährlich zwei Modelo 210 abgeben) mit jeweils unterschiedlichen Numero de justificante (gesamt also 4) ausdruckbar sind, ist mir immer noch ein Rätsel.

fritzlilein
04.02.2016, 10:40
Ich kenne die angegebene Seite. Die Gemeinde hat bis 2012 meinen Katasterwert regelmäßig angepasst (erhöht). Das würde also innerhalb der 10-Jahresfrist liegen. Und: Für mich ist es das Wichtigste, dass meine Erklärung mit 1,1% akzeptiert wurde.

arnold-o
04.02.2016, 10:55
Danke fritzlilein, dann würde es ja Sinn machen, bei der Gemeinde auch in unserem konkreten Fall mal nachzuhören, wann die letzte Erhöhung des Katasterwertes unserer Wohnung stattgefunden hat. Wissen die das denn unten gleich rechts im Ayuntamiento in San Fernando, oder ist das nur die Zahlstelle?

fritzlilein
04.02.2016, 11:37
Ich habe diese Daten nur den Abbuchungsmiteilungen entnommen. Diesen enthalten die Katasterwerte. Wo das beim Ayuntamiente erfragt werden kann, weiß ich leider nicht.
Ich spekuliere jetzt mal: Ich nehme an, dass die Gemeinde alle Immobilien in ihrem Wert fortgeschrieben hat. Und wenn im Modelo 210 der Wert mit 1,1% nach dem abschließenden Button "validar y generear" akzepiert wird, dann passt´s doch.

arnold-o
04.02.2016, 12:06
Hallo fritzlilein, nochmals Danke für deine umfangreichen Statements. Ganz so mit der "Annahme" von1,1 % bei der Erklärung sehe ich das nicht. Das Programm zur Bearbeitung von Modelo 210 muss zwangsläufig auch 1,1 % akzeptieren können, da es ja innerhalb Spaniens, vielleicht auch der Kanaren, sicherlich Gemeinden gibt, deren neueste Katasterwertfestsetzung weniger als 10 Jahre zurückliegt und daher natürlich nicht 2 % anzusetzen sind. Desweiteren gebe ich ja unter "Determinacion de la base imponible , 210 I Renta inmobilaria imputa" bei Ziffer 4 - Base imponible die sebst errechnete Summe aus Valor Catastral mulipliziert mit 1,1 % oder 2 % ein, wie sollte das Programm diese konkret überprüfen. Ausgehend von diese Summe und dem Prozentsatz bei "Liquidacion" - Tipo de gravamen Ley IRNR werden vom Programm möglicherweise gleich die Werte unter Cuota integra und Cuota Ley IRNR geprüft.

TC 490
04.02.2016, 12:32
TC 490, das stimmt so für den Fall, dass man nicht zum Bankeinzug ermächtigt. Ich habe jedoch unser spanische Konto angegeben, siehe Modelo 210, 2.Seite -Resultado de la autoliquidacion - Ingreso.
Hast du denn diese Formulare bisher irgendwo (Bank, Finanzamt) persönlich abgegeben, per Post oder mit Hilfe eines digitalen Zertifikats, PIN oder PIN24 per Internet abgeschickt oder bei deiner Bank per Online-Banking bezahlt? Wenn das alles nicht zutrifft; Warum bist du der Meinung das Finanzamt wüsste etwas von deiner Erklärung geschweige denn wo sie abbuchen sollen, die wissen doch bisher noch nichts von deiner Deklaration?

Oder bist du der Meinung, dass durch die Tatsache, dass das Finanzamt dieses Modell der "Vor-Deklaration" zur Verfügung stellt welches lediglich nicht wiederholende Einzelnummern vergibt (zur unmissverständlichen Zuordnung des Formulars) und prüft ob der ein oder andere Fehler drin ist alleine ausreicht, dass das Finanzamt deine Erklärung bereits gespeichert hätte und dann von sich aus abbucht?
Wenn du letzteres meinst: Wie hast du das bisher bewergstelligt? Hast du überprüft ob die Steuererklärungen der vergangenen Jahre auch tatsächlich „abgebucht“ wurden?

Die beiden Felder die man in Bezug auf die Zahlweise ankreuzen kann besagen nur, dass wenn man „En efectivo“ ankreuzt der Bankangestellte von dir Bargeld kassiert oder wenn du „E.C. Adeudo en cuenta“ ankreuzt der Bankangestellte bargeldlos von deinem Konto bei dieser Bank abbucht zumindest dann, wenn du nicht über die Möglichkeit verfügst die Zahlung und anschliessende Vorlage dieses Modells beim Finanzamt per Internet zu machen (Finanzamt ginge ja nur wenn du dich über´s Internet identifizieren könntest mit digitalem Zertifikat, PIN oder PIN24 und das ist ja vermutlich nicht der Fall).

TC 490
04.02.2016, 12:35
Weshalb beide Modelo 210 (ich selbst und unsere Tochter sind je 50 % Eigentümer und müssen daher jährlich zwei Modelo 210 abgeben) mit jeweils unterschiedlichen Numero de justificante (gesamt also 4) ausdruckbar sind, ist mir immer noch ein Rätsel.
Ich glaube mich zu erinnern, dass nach jedem Klick auf den Aktualisieren Knopf eine neue Nummer erscheint.

arnold-o
04.02.2016, 13:28
Hallo TC 490, Du hast natürich völlig recht, wäre da nicht zu Beginn die Abfrage mit dem digitalen Zertifikat gewesen, welches ich besitze und auch auf dem PC gespeichert habe. Ob dies allerdings so angenommen ist- siehe mehrfache Modelo 210 zum Ausdruck, genau da liegt der springende Punkt. Mir ist nicht klar ob beim Klick auf den letzten Button nicht automatisch dieses ausgefüllte Formular an die Steuerverwaltung geht.

arnold-o
04.02.2016, 13:30
Hallo TC490, noch zur Ergänzung. Im Vorjahr hatte eine Steuerberater meine Erklärung eingereicht und es wurde pünktlich zum 31.12.2015 abgebucht. Den hälftigen Anteil mein er Tochter habe ich gelegentlich eines Besuchs bei der Bank dort am Schalter zur Zahlung veranlasst.

fritzlilein
04.02.2016, 13:43
Auf S. 1 des Modelo 210 sind unter Nrn. 31 - 60 genau Angaben zur Lage der Immobilie zu machen, vor allem aber (Nr. 60) das Katasteraktenzeichen. Ich gehe davon aus, dass das Finanzamt damit Zugriff auf den Wert hat.
Zum praktischen Ablauf: Geben Sie bei Base imponible beim 1. Versuch halt mal den Wert mit 1.1% berechnet ein. Wenn das so nicht anerkannt wird, kommt zum Schluss schon die Fehlermeldung. Wenn die nicht kommt, sind alle zufrieden.

arnold-o
04.02.2016, 13:49
Danke fritzlilein, das mit dem geringeren Betrag habe ich natürlich noch gar nicht versucht. Sollte es tatsächlich so sein, dass keine Fehlermeldung bei der Multiplikation "nur" mit 1,1 % erfolgt, wäre ich ja schlecht beraten, den höheren Multiplikator zu nehmen.
Ist die Fehlermeldung vergleichbar der, die kommt, wenn ich den Prozentsatz bei Tipo de gravament Ley IRNR nicht korrekt mit 19,50 angebe?

TC 490
04.02.2016, 13:55
Ok dann wird´s kompliziert. Hierzu fällt mir erstmal nur eine Option ein um mal nachzusehen ob man in der Datenbank des Finanzamts irgendwas "sieht":
Geh mal hier drauf: https://www.agenciatributaria.gob.es/AEAT.sede/procedimientoini/GF00.shtml
und dann auf "Consulta por NIF de declaraciones presentadas", dort wird nach abgegebenen Mod. 210 mit deiner NIF gesucht. Schau mal ob eine der beiden oder beide Mod. 210 drin stehen.

TC 490
04.02.2016, 14:09
2. Idee: Schau auf deinem Konto nach ob dort etwas abgebucht wurde.

fritzlilein
04.02.2016, 14:10
Ja, durch die Fehlermeldung wird erstmal nichts an das FA weitergeleitet, sondern aufgelistet, was falsch ausgefüllt wurde

arnold-o
04.02.2016, 14:21
Danke euch beiden, hilft mir sehr weiter. Zusatz an TC 490, da es sich um die Erklärung für 2015 handelt, dürfte wenn alles zum 31.12.2016 abgebucht werden, oder gibt es da einen Unterscheid zwischen eigener Abbuchungsvollmacht und der durch einen Steuerberater beauftragten von meinem Konto?

arnold-o
04.02.2016, 15:38
TC490 habe nach Deinen guten Anweisungen die Seite des Finanzamtes geöffnet und feststellen können, dass lediglich die Erklärung für 2014, eingegangen Mitte 2015, dort vorliegt.

TC 490
04.02.2016, 16:44
Danke euch beiden, hilft mir sehr weiter. Zusatz an TC 490, da es sich um die Erklärung für 2015 handelt, dürfte wenn alles zum 31.12.2016 abgebucht werden, oder gibt es da einen Unterscheid zwischen eigener Abbuchungsvollmacht und der durch einen Steuerberater beauftragten von meinem Konto?
Das weiss ich nicht. Ich habe noch nie versucht das Modell 210 direkt über´s Internet zu präsentieren. Daher weiss ich nicht ob evtl. bei dieser Abgabeart noch ein 3. Zahlfeld in´s Spiel kommt welches bei der gedruckten Fassung nicht vorhanden ist.
Zur Erklärung:
Wenn steht "En efectivo" oder "E.C. Adeudo en cuenta“ diese Ausdrücke bedeuten für mich, dass sofort kassiert und ans Finanzamt weitergeleitet wird.
Wenn es für dieses Modell eine Bankabbuchung gäbe, dann müsste es dort der Korrektheit halber noch ein 3. Feld geben nämlich "Domiciliación bancaria".

Ich habe im Finanzkalender in der Tat Anzeichen entdeckt, dass es das auch für das Modell 210 geben soll (Das entnehme ich daraus dass dort steht, dass dieses Modell (bei reiner Eigennutzung) im Falle einer Bankabbuchung bis spätestens am 23. Dezember präsentiert sein muss).

Wenn ich morgen dazu komme werde ich mal versuchen so ein Modell mit digitalem Zertifikat auszufüllen, mal sehen ob dort die Zahlart "Domiciliación bancaria" auftaucht.

TC 490
04.02.2016, 16:51
TC490 habe nach Deinen guten Anweisungen die Seite des Finanzamtes geöffnet und feststellen können, dass lediglich die Erklärung für 2014, eingegangen Mitte 2015, dort vorliegt.
Ok, soweit so gut. Ich kann nicht sagen in welchen Zeitabständen präsentierte Formulare in die Datenbank kommen. Vielleicht versuchst du die Abfrage nochmal in ein paar Wochen. Es liegt jetzt an dir ob du darauf vertraust, dass keines deiner beiden Modelle beim Finanzamt liegt. Wenn mir sowas passieren würde, würde ich persönlich zum Finanzamt gehen und mich informieren ob keine der beiden Formulare in der Datenbank sind (Dafür würde ich beide Nummern oder gleich alle Blätter mitnehmen).

TC 490
05.02.2016, 08:55
Ich habe mir gerade das Formular mit digitalem Zertifikat angesehen und in der Tat gibt’ s dort die Option „Domiciliación del importe a ingresar“ die es im Formular zum ausdrucken nicht gibt und bedeutet, dass das Finanzamt vom Konto abbucht. Wann genau abgebucht wird konnte ich nirgends lesen, es deutet aber alles darauf hin, dass es so ist wie bei dir im vergangenen Jahr, der letztmögliche Tag den man zum zahlen hat, also der 31.12.

arnold-o
15.02.2016, 20:46
Hallo fritzlilein zu #113. Ich war heute früh zunächst bei emursa und anschließend bei Renta im Ajuntamiento in San Fernando. Die haben alle verneint, dass der Katasterwert nach 1996 auch nur ein einziges Mal verändert, damit auch gar nicht erhöht wurde. Richtig ist natürlich, dass der anzuwendende Steuersatz verschiedentlich zu ändern war. Das mit der "automatischen" Kontrolle im Modelo 210 beim Ausfüllen am PC zwischen 1,1 % und 2 % scheint nicht aus den übrigen Daten zu erfolgen.

arnold-o
15.02.2016, 20:52
TC 490, rein vorsorglich werde ich im Laufe der kommenden Woche bei der Hacienda in Maspalomas vorsprechen und Genaues zum Eingang (oder halt nicht) der Erklärungen dort eruieren.
Hoffentlich reicht mein Spanisch, um mich ausreichend verständlich zu machen.

TC 490
16.02.2016, 14:42
Für diese Angelegenheit musst du, wie mittlerweile für fast alles was das staatliche Finanzamt betrifft, vorher einen Termin aussuchen.
Das geht hier: https://www2.agenciatributaria.gob.es/es13/s/tccitccppci0?=
Wenn du dann in´s Finanzamt reinkommst (nach der Sicherheitskontrolle) sieht du eine Säule stehen die Tickets ausgibt. Geh zu der Säule und dort ist ziemlich oben gross die Option "Cita Previa" angegeben. Dort gibst du deine Steuernummer und ich glaube Nachnamen ein und dann bekommst du ein Ticket mit einer Nummer drauf. Dann kannst du dich hinsetzen und warten bis auf dem Monitor vor den Sitzbänken deine Nummer mit der zugeteilten Schalternummer angezeigt wird. Dann gehst du zu dem entsprechendem Tisch eines Sachbearbeiters.

arnold-o
17.02.2016, 14:34
TC 490, vielen Dank für Deine wirklich hilfreichen Tipps. Habe gestern per Internet einen Termin gemacht und bei der Hazienda in Sonneland heute vorgesprochen. Meine Fragen zum Vorhandensein der ausgefüllten Modelo 210 und der Abbuchungsermächtigung konnte oder wollte der Bearbeiter nicht beantworten. Er verwies mich an die "Hauptstelle" in Las Palmas. Glücklicherweise bekam sein Kollege am Nachbartisch meine schriftlich gestellten Fragen mit und fragte gelegentlich in Englisch nochmals im Einzefall nach. Dann übernahm er die Sache und entfernte sich für fast 15 Minuten aus dem Großraumbüro; das Ergebnis: alle Modelos 210 sind nicht im System und der Rat: Wenn jemand nicht sehr gut Spanisch versteht oder spricht, sollte er die mögliche Abbuchung besser lassen, da sehr kompliziert, und wie bisher bei seiner Bank einzahlen!!

TC 490
17.02.2016, 18:10
Gerne. Die erste Auskunft die du bekamst mit der Hauptstelle ist korrrekt. Ich erinnere mich, dass das Finanzamt Las Palmas de GC u.a. für die Steuern aller Nichtresidenten zuständig ist. Freut mich, dass dir beim Büro im Süden trotzdem jemand geholfen hat.

arnold-o
28.02.2016, 15:55
Habe nun mehrfach erfolgreich mit 1,1 % und 2 % die Base Imponible (4) eingegeben und es gab uneingeschränkt keinerlei Programmprüfungen - zumindest nicht im negativen Sinn. Frei nach dem Motto, wenn schon das Programm zu Modelo 210 nicht mosert, kann ich mir aussuchen, was ich nun will?

TC 490
28.02.2016, 21:39
Das Programm nimmt vermutlich nur eine sehr grobe Prüfung vor nach dem was als Wohnsitz des Steuerpflichtigen eingegeben wurde und den dementsprechenden anzuwendeten Steuersatz betrifft. Die Base imponible wird garantiert nicht geprüft. Das Programm ist nicht dazu da Prüfungen vorzunehmen sondern lediglich damit du dein Dokument zum Bezahlen ausdrucken kannst, da es ja, wenn ich nicht irre, keine Vordrucke mehr gibt die du mit der Hand ausfüllen kannst.

arnold-o
29.02.2016, 16:09
Vielen Dank TC 490 für Deine Ausführungen, genau so wird es schon sein, wer aber prüft jemals bei einem solchen Verfahren, ob die Erklärungen mit Modelo 210 dann auch korrekt sind, da ja die Selbstveranlagung erst der 1. Schritt ist. Einen weiteren Schritt wie z.B. hier in Deutschland, einen Bescheid über die Prüfung der eingereichten Unterlagen, sprich: Steuerbescheid gibt es ja wohl in Spanien nicht. Wenn ich das bisher richtig gelesen habe, hefte ich den PC-Ausdruck von Modelo 210 mit dem Einzahlungsbeleg der Bank einfach ab und verwahre die Unterlagen 5 Jahre.

arnold-o
01.01.2019, 17:54
Hallo allerseits und ein gutes neues Jahr. Zugegeben es ist erst der 01. Januar ,aber ich sitze bereits an der Eigennutzungssteuer für 2018. Bis 2017 konnte man die Daten einfach aus dem Vorjahr hochladen. Das galt wohl für 2011 bis 2017. Ein Hochladen der Vorjahresdaten ist aber nur mit einem "besonderen Zertifikat" möglich und ein Ausdrucken und Abspeichern wird auch nicht unterstützt. Weiss da jemand schon etwas Hilfreiches oder bin ich schlicht noch zu früh dran. Habe gern alles "aus den Füssen" und hätte Ende Januar gerne die div. Eigennutzungssteuern bezahlt - gilt ja wohl auch für eine Garage.

TC 490
01.01.2019, 18:24
Es sieht so aus, dass das Systems geändert wurde und die unter "Presentaciones" genannen Optionen nur noch mit einem digitalen Zertifikat zur Verfügung stehen.

Die Option das Formular auszudrucken gibt es nur noch unter "Predeclaración".

arnold-o
01.01.2019, 19:18
Gut gesehen, leider lässt sich das Formular eben nicht unter "Predeclaracion" auf meinem PC speichern bzw. ausdrucken. Das geht nur in der Version 2011 bis 2017.

TC 490
01.01.2019, 19:59
Schon versucht den Knopf "Generar Predeclaración" im Formular unten rechts zu drücken? Ich vermute danach müsste sich ein .pdf Dokument öffnen welches man speichern und ausdrucken kann.

arnold-o
02.01.2019, 14:05
Danke für den Hinweis, den Knopf habe ich bisher nicht auf meinem Bildschirm gesehen.

arnold-o
03.01.2019, 18:19
Ich bin es nochmal TC 490. Habe den Hinweis nun aufgegriffen und mich bis "zum Ende= Ausdruck zur Vorlage bei der Hausbank" gewurschtelt. Am Anfang etwas mühsam, aber nach nun 5 Modelo 210 für 2018 denke ich, dass ich Bescheid weiß. Wen es interessiert, habe für unsere Tochter das ganze Procedere der Änderung mal in quasi Langfassung niedergeschrieben, gerne PN. Ich weise ausdrücklich daraufhin, dass dies nur zum Privatgebrauch und ohne jede Rechtsverbindlichkeit erstellt ist.

TC 490
03.01.2019, 19:17
Super! Freut mich dass es nun klappt.

katana
05.01.2019, 22:21
........................... Wen es interessiert, habe für unsere Tochter das ganze Procedere der Änderung mal in quasi Langfassung niedergeschrieben, gerne PN. Ich weise ausdrücklich daraufhin, dass dies nur zum Privatgebrauch und ohne jede Rechtsverbindlichkeit erstellt ist.


Gut beschrieben und dokumentiert. Danke dafürx80

arnold-o
05.01.2019, 22:51
Sehr gerne, freut mich, dass du es so verstehen kannst. Zugegeben, ich habe es auch ein klein wenig aus Eigennutz einmal aufgeschreiben. Nur einmal jährlich, da vergisst man doch einige Feinheiten und ich habe mich halt geärgert, dass gleich zweimal hintereinander alle meine eingegebenen Daten wieder weg waren. Wie soll es dem ergehen, der sich zum ersten Mal auf die vorhandenen Altdaten stürzen muß.

Mogo42
25.02.2019, 11:59
Hallo. Hier ist Mogo42. Ich habe auf einmal Probleme mit der Steuer Modelo 210. Arbeite mit W10.64Bit. Es kommt nach komplettem Ausfüllen und klicken auf "Speichern"der Hinweis: Java wird gebraucht. HABE ich abgespeichert. Was läuft da falsch? Vielen Dank für Hilfe.

Buenolobo
25.02.2019, 13:32
https://praxistipps.chip.de/windows-10-java-installieren-das-sollten-sie-wissen_44116

Windows 10 und Java scheint ein Problem zu sein. Ich habe im Internet einen Tipp gefunden, der vielleicht hilft.
Ich kann es nicht ausprobieren, da ich noch Windows 7 habe

Viel Glück

arnold-o
25.02.2019, 14:05
Sorry #Mogo42. Ich arbeite auch mit W10.64Bit. Bei Aufruf: www.agentiatributaria.gob.es/AEAT.sede/procedimientoini/GF00.shmtl in der dann erscheinenden Maske unter "Predeclaracion" (etwa Bildmitte) Formulario del modelo ... 2018 anwählen, dann geht es bei mir.
Gruß
Jack

Buenolobo
26.02.2019, 11:36
In dem Link ist ein Tippfehler:

es heißt "....agenciatributaria..". und nicht "agentiatributaria"

https://www.agenciatributaria.gob.es/AEAT.sede/procedimientoini/GF00.shtml

arnold-o
26.02.2019, 14:05
Danke #Buenolobo, schenke Dir den Tippfehler

fritzlilein
26.02.2019, 15:47
Der Tippfehler führte ins Nichts. Also Dank an Buenolobo für die richtige Weiterleitung.

Buenolobo
07.03.2019, 12:11
Mit dem alten Formular (https://www2.agenciatributaria.gob.es/es13/h/ie32100b.html?idi=ES ) konnte ich jetzt in Win7 auch keine PDF mehr erstellen, scheint nur bis 2017 zu funktionieren.
Ich habe dann die Übersicht aufgerufen und unter folgendem Formular (https://www2.agenciatributaria.gob.es/wlpl/OV17-M210/index.zul ) die Daten neu eingegeben. Dann erscheint bei "Generar Predeclaracion" immer die Fehlermeldung "ejercicio erroneo", weil im Feld 30 (Ingreso / Devolución anterior. Exclusivamente en caso de autoliquidación complementaria) kein Betrag steht. 0 € kann man nicht eingeben, also habe ich 0,01 € eingegeben und konnte dann "validar declaracion" anklicken.
Man braucht zum Drucken allerdings einen PDF-Drucker (kann man kostenlos downloaden), und dann war die Datei auf meinem PC.
Wenn ihr die Maske aufruft, steht immer schon das Jahr 2019 drin, bitte löschen (borrar declaracion) und 2018 einsetzen, einfach korrigieren hat bei mir nicht funktioniert.
Ich hoffe, diese Anleitung funktioniert auch in WIN10, sonst kann Mogo42 euch vielleicht helfen.

Viel Glück

Mogo42
07.03.2019, 15:49
Ja hat bei WIN 10 ebenso geklappt. Viel Erfolg

arnold-o
04.01.2021, 17:36
Hallo Foris, nach langer Abstinenz möchte ich mit diesem Betrag zur weiteren Versachlichung des Forums beitragen.
Stichwort: Modelo 210 - 49 % Steuerermäßigung möglich?
Heute war ich bei der Gemeinde (Ajuntamiento) Mogan, da die beiden abgebuchten IBI-Beträge seitens der Gemeinde im Jahr 2020 höher waren als noch 2019. In der Gemeinde San Bartoleme de Tirajana (SBT) kann ich die einzelnen Daten zum Katastwert (Valor Catastral) über eine Suchadresse abrufen, bei Mogan geht das nicht. Bei der Gemeinde SBT sind nach meinen bisherigen Feststellungen auch keine Änderungen eingetreten.
Lange Rede kurzer Sinn: In 2020 wurde zwar Tipo gravamen von 0,68 auf 0,64 seitens der Gemeinde reduziert; zugleich sowohl Valor Suelo (Katasterwert Grund und Boden) alsauch Valor Contruccion (Katasterwert Gebäude), damit Valor Catastral und Base liquidable nicht unerheblich erhöht.
Unter https://steuerberaterspanien.com/steuer_spanien_nichtresidenten.html findet Ihr den Steuertipp für 49 % Steuerermäßig (so die Überschrift). Danach kann im Falle einer Katasterwertrevision durch die Gemeinde zum 01.01.2020 die Berechnungsgrundlage für die Eigennutzungssteuer der Katasterwert (valor catastral) mit 1,1 % (statt bisher 2 %) mutipliziert werden.
Selbstverständlich übernehme ich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Ausführungen keinerlei Haftung und überlasse es dem geneigten Leser das Aktuell 2020/2021 unter der obigen Adresse zu studieren.
Jack