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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Resident und Führerschein



otta
23.03.2013, 11:55
Es wird soviel unterschiedliches über den deutschen Führerschein gesagt.

Muß ich als Resident meinen Führerschein registrieren lassen?

Wenn ja, wer weiß Bescheid wie und wo.

Georg
23.03.2013, 17:43
Es wird soviel unterschiedliches über den deutschen Führerschein gesagt.

Muß ich als Resident meinen Führerschein registrieren lassen?

Wenn ja, wer weiß Bescheid wie und wo.


Hier findest Du die gesuchten Informationen: Neues Gesetz Führerschei (http://www.gocanaria.de/gran-canaria/nachrichten-gran-canaria/neue-gesamt-europaeische-fuehrerscheinregelung.html)n

paradisegarden
23.03.2013, 18:05
@Georg: Bitte lies Dir die Informationen in dem Link der zu Deiner Seite führt nochmal genau durch und korrigiers. Da steht einiges nicht ganz richtig drin. Sollte ich mich täuschen, dann bitte Link zu den Rechtsgrundlagen. Spanien hatte schon längste eine Befristung des Führerscheins, daher betrifft diese mit Jan. 2013 in Kraft getretene (übrigens bereits 2006 beschlossene!!) Richtlinie das Thema hier nicht.

Einzig EIN Punkt ist maßgeblich: trotz gegenseitiger Anerkennung der jeweiligen Führerscheine innerhalb der EU sind nationale besondere Vorschriften auch auf Führerscheinbesitzer anderer EU-Länder anzuwenden, so sie in dem Land, das besondere Vorschriften erlassen hat, dauerhaft ihren Aufenthalt haben.
Das betrifft in Spanien die periodische Gesundenuntersuchung.
Wie's geht: http://www.gran-canaria-insider.info/showthread.php?27566-Klarheit-zum-Thema-Führerschein-auf-Gran-Canaria&highlight=F%FChrerschein

Zur Frage des Thread-Erstellers: hättest Du die Suchfunktion benutzt, hättest >Du für ein und das selbe Thema nicht schon wieder einen neuen Thread aufgemacht
z.B. hier: http://www.gran-canaria-insider.info/showthread.php?26164-Führerschein-in-Spanien

Georg
23.03.2013, 23:07
Es wird soviel unterschiedliches über den deutschen Führerschein gesagt.

Muß ich als Resident meinen Führerschein registrieren lassen?

Wenn ja, wer weiß Bescheid wie und wo.


Und hier noch ausführliche Infos u.A. zum Gesundheitstest Autofahren Spanien - Kein Gesundheitscheck = 200 Euro Strafe (http://www.facebook.com/notes/auswandern-nach-gran-canaria/autofahren-spanien-kein-gesundheitscheck-200-euro-strafe/452118881527133)

Residentin
03.05.2015, 18:06
http://www.spanien.diplo.de/Vertretung/spanien/de/02-barcelona/buergerservice/fuehrerschein-kfz/seite__fuehrerschein__aenderung__2015.html

Ex-User
03.05.2015, 22:28
Hallo...
ich hätte dazu auch noch eine Frage. Wie lange dauert es bis man den neuen Führerschein bekommt? Mir wurde gesagt, dass ich per Email benachrichtigt werde. Bis heute nix. Im Januar war ich zum Umtausch in Las Palmas bei der Strassenverkehrsbehörde.

Residentin
03.05.2015, 23:45
Da würde ich nochmals nachfragen, wenn es dich beunruhigt, aber du hast ja ein Ersatzdokument bekommen, bis du deinen Führerschein bekommst.

Wolfgang K
27.09.2015, 17:06
Hiernach

http://www.spanien.diplo.de/Vertretung/spanien/de/02-barcelona/buergerservice/fuehrerschein-kfz/seite__fuehrerschein__aenderung__2015.html

in Verbindung mit

http://www.spanien.diplo.de/contentblob/3378214/Daten/5269942/ddfuehrerschein.pdf

„Regelung für in Spanien ansässige Deutsche“

müssen Deutsche Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 mit einer befristeten Gültigkeitsdauer ausgestellt wurden, nicht bei den zuständigen spanischen Straßenverkehrsbehörden registriert
werden und sind erst nach Ablauf der Gültigkeitsdauer in einen spanischen Führerschein umzutauschen.

Somit wird auch der ansonsten geforderte Gesundheitstest vermutlich erst mit Umtausch erforderlich?

Der Test wird nur im Zusammenhang für die Inhaber von EU-Führerscheinen ohne befristete Gültigkeitsdauer (die seit Inkrafttreten der EU - Richtlinie ihren Wohnsitz seit mehr als 2 Jahren in Spanien haben, in Bezug auf Gültigkeitsdauer und Eignungstest den spanischen Rechtsvorschriften) erwähnt.


Beispiel:
Alter 65, Resident seit 06/2015, deutscher Führerschein B befristet (15J) gültig noch bis 05/2029

Hier ist weder noch erforderlich?

Wolfgang K
28.09.2015, 12:14
.....


Beispiel:
Alter 65, Resident seit 06/2015, deutscher Führerschein B befristet (15J) gültig noch bis 05/2029

Hier ist weder noch erforderlich?

zumindest bis 05/2029 oder?

TC 490
29.09.2015, 20:21
Ich bitte meinen post nur als Hinweis zu nehmen und nicht als definives Wissen von mir:

Ich bin der Meinung, dass sich auch mit der jetzt eingeführten Gültigkeitsdauer deutscher Führerscheine nichts entscheidentes geändert hat ausser, dass man physisch sein deutsches Dokument nicht in einen spanischen eintauschen muss, zumindestens so lange er nicht abgelaufen ist.
Ich kann mir unter keinen Umständen vorstellen, dass Spanien darauf verzichtet seine im Land lebenden Bürger in zeitlichen Abständen auf ihre Fahrtauglichkeit zu überprüfen, ganz egal welchen Führerschein sie mit sich führen.
Für mich ist es undenkbar, dass ein 65-jähriger spanischer Resident nicht mit spätestens 70 zum Gesundheitstest muss um legal in Spanien weiterfahren zu dürfen, selbst wenn sein Führerscheindokument aus einem anderen Land länger gültig sein sollte.

Mit diesem Artikel könnte meine Meinung erklärt werden:
Im Artikel 15.4 1. Absatz des zuständigen Gesetzes Real Decreto 818/2009, de 8 de mayo, por el que se aprueba el Reglamento General de Conductores besagt:

„4. 1. Absatz: El titular de un permiso de conducción expedido en uno de estos Estados que haya adquirido su residencia normal en España quedará sometido a las disposiciones españolas relativas a su período de vigencia, de control de sus aptitudes psicofísicas y de asignación de un crédito de puntos.„

Freie Übersetzung: „Der Inhaber eines Führerscheins einer jener Staaten welcher seinen normalen Wohnsitz in Spanien erworben hat wird den spanischen Vorschriften in Bezug auf seine Gültigkeitsdauer, Gesundheitskontrollen und Zuteilung der Guthabenpunkte unterworfen.“

Wie gesagt, alles nur Hinweise, die dich ermuntern sollen weitere Infos von besser informierten Personen einzuholen, zumindest dann wenn du der Meinung bis, dass du bis 2029 keinen Gesundheitstest in Spanien machen müsstest um als spanischer Resident auf spanischen Strassen zu fahren.

hjb
30.09.2015, 01:11
siehe nachfolgender Link:
http://www.spanien.diplo.de/contentblob/4398486/Daten/5076363/ddFhrerschein_MB.pdf

hjb
30.09.2015, 01:23
Nachtrag:
siehe auch nachstehenden Link:
http://www.klagusch-sl.com/news---merkblatt-zum-deutschen-fuehrerschein-in-spanien---umtausch-seite1.html
und
http://www.klagusch-sl.com/news---merkblatt-zum-deutschen-fuehrerschein-in-spanien---umtausch-seite2.html

TC 490
30.09.2015, 10:09
Hier ein Artikel (in spanisch) auf der Webseite der Lokalpolizei La Guancha, der die Lage der Dinge meiner Meinung nach am besten erklärt: http://www.policiaguancha.com/portal/index.php?option=com_content&view=article&id=432:plg

Wolfgang K
02.10.2015, 12:04
Danke für die vielen Antworten!
Nur ist mir leider immer noch nicht unmissvertändlich klar, wann, wie, was - es wird einfach noch zuviel mit den "grauen und rosafarbenen", also den unbefristeten Führerscheinreglungen vermischt interpretiert.

Ich war zur Trafico und dort wollte man mir den Fs nicht registrien - wohl aber in eine spanischen umtauschen - - jeweils wären sie dann nur noch 10 Jahre gültig? - im ungünstigsten Falle dann nur bis zum Alter 70.
Jedoch wurde mir auch mitgeteilt, dass weder noch erforderlich ist, da er noch gut 14 Jahre Gültigkeit besitzt.

So und nu? Also innerhalb der kommenden 2 Jahre den (lustigen und teuren) Gesundheitstest über sich ergehen lassen und das dann alle 5 Jahre wiederholen? Das Ergebis dann immer schön im Fahrzeug mitführen - reicht das?

Alles wischi waschi und ich werde daher das Konsulat um konkrete Aufklärung über die bisher stiefmütterlich behandelten und im Nebensatz erwähnten befristeten Führerscheine und deren spanischen Auflagen /Abhandlungen bitten.
Werde das Ergenis hier mitteilen.

TC 490
02.10.2015, 19:07
Nach erneutem googeln fand ich ein offizielles Dokument, nämlich die Anordnung wie die Polizei bei Kontrollen europäischer Führerscheine bis Januar 16 agieren soll und dieses Dokument deutet möglicherweise darauf hin, dass du mit deinem Führerschein bis zum Ablaufdatum nichts weiteres machen brauchst, zumindest wenn deine Führerscheinklasse AM, A1, A2, A, B oder BE sind.
Für die Klassen BTP, C1, C1E, C, CE D1, D1E, D, DE gilt das nicht.
Hier also der link zu dieser Anordnung (in spanisch): http://www.policias-cop.es/index.php?option=com_content&view=article&id=1665:instruccion-15-s-136-obligacion-de-renovar-el-permiso-comunitario-de-conduccion&catid=64&Itemid=226
Klicken auf "Descargar Instrucción"

Dieses Dokument würde ich auf jeden Fall bei deiner Anfrage an´s Konsulat beifügen.

Lambert Thomas
04.10.2015, 15:34
Im Zweifel gibt es, wenn im Alter die Gesundheit nicht mehr mitspielt, immer noch Ebikes, die Dinger sind ja glücklicherweise füjhrerscheinfrei und seniorentauglich. Kinderanhänger hinten dran für die Einkläufe, fertig ist. Bleibt nach meiner Vorerkudungsreise Januar 2014 nur die Frage, wie gut die "Insel der Glückseligen" mit Radwegen und Akkuaufladesteckdosen bestückt ist. Glücklicherweise haben ja Radfahrer auf kanarischen Autobahnen eine weit höhere Überlebenschance als in Mitteleuropa (die schlimmsten Henkerlenker sind übrigens erfahrungsbedingt meine niederländischen Landsleute und nicht etwa, wie oft behauptet, Italiener und Franzosen. Deutsche sind da aber auch nicht so schlecht.) Die spanische Fahrweise hätte ich mir übrigens als Souvernir mitgenommen, wenn ich sie, verantwortlich für mobiles teures Anlagevermögen meines Chefs, nicht ohnehin poraktizieren würde. Und räumlich reicht die Insel als "Rentnergehege" verkehrstechnisch (was kosten Monatskarten von Global für residentes?) auch unmotorisiert völlig aus. Ademas, corrospondentes de paso bievenidos.

Wolfgang K
12.10.2015, 14:40
Im Zweifel gibt es.....
THEMA verfehlt!!

Wolfgang K
30.10.2015, 11:50
So, und hier nun, wie zugesagt, die Antwort!

Konsulat der Bundesrepublik Deutschland /Las Palmas de Gran Canaria -

.........Anfrage wie folgt beantworten.

Zur Anordnung bei Polizeikontrollen:

zusammengefasst steht dort:

EU-FÜ müssen umgetauscht werden wenn unbefristet oder mehr als 15 Jahre gültig für die Gruppe 1 bzw. 5 Jahre für die Gruppe 2
- Wenn am 19.1.2013 oder vorher Wohnsitz in Spanien muss FÜ ab 19.1.2015 umgetauscht werden
- Wenn nach dem 19.1.2013 Wohnsitz in Spanien muss nach 2 Jahren ab Wohnsitz umgetauscht werden.
Es wird eine Übergangsfrist eingeräumt damit die Bürger sich informieren können. Vor dem 1.1.2016 sollen keine Anzeigen erstattet werden.
Generell gilt: Jeder EU-FÜ ist gültig um in Spanien zu fahren.
Bei einer Kontrolle wird zuerst auf die Gültigkeit geachtet und geprüft ob der FÜ verfallen ist oder ob der FÜ eine unbefristete Gültigkeit oder über 15 (bzw. 5) Jahre hat.
Es wird jedoch keine Anzeige erstattet sondern lediglich ein Informationsblatt ausgefüllt.
Wenn der Fahrer nach 6 Monaten oder spätestens nach dem 1.1.2016 erneut angehalten wird kommt es zur Anzeige mit einer Strafe von 200,-€


Den Führerschein brauchen Sie wegen den Fahrzeugklassen C1 und C1E nicht umschreiben zu lassen. Probleme gäbe es nur, wenn Sie entsprechende Fahrzeuge fahren würden und hätten hierfür nicht die erforderliche Gesundheitsuntersuchung.


Ich hoffe Ihnen mit dieser Auskunft gedient zu haben.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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Damit dürfte die Führerscheinfrage unmißverständlich geklärt sein!

aektschen
26.01.2016, 14:13
Da mir zu Ohren gekommen ist, dass jetzt sogar ein paar deutsche Führerscheine eingezogen wurden, habe ich mich des Themas auch mal angenommen und werde meinen Füherschein wohl oder übel umschreiben lassen.
Ich habe den Gesundheitstest jetzt gemacht und habe am Donnerstag einen Termin beim Trafico.
Wenn ich richtig informiert bin, muss ich dort meinen D Fühererschein abgeben, die grüne Karte und den Gesundheitstest vorlegen.
Bestimmt gibt es doch noch ein Formular, das ich ausfüllen muss?! Kann mir jemand sagen, welches das ist und ob ich das runterladen kann und vorher ausfüllen kann?
Dann brauche ich wohl noch ein Foto für den neuen Führerschein. Kann mir jemand sagen, ob es da besondere Anforderungen gibt? Größe des Bildes etc?

Schöne Grüsse Wolfgang

granca
17.06.2017, 00:18
Hallo miteinander, was passiert eigentlich wenn die Polizei einen aufhält und du zeigst deinen
rosa Zettel ?
Gut zahlt man 200 Euro und was passiert weiter? Nichts? Bis zum nächsten mal?
Denn die Fahrerlaubnis verliert man nicht.
Irgendwie ist das nicht 100%ig klar.

m.f.g.
Peter

laluna3
17.06.2017, 11:59
Der alte Fuehrerschein ist fuer Touristen nach wie vor gueltig.

Falls du in eine Kontrolle kommen solltest und der Fuehrerschein beanstandet wird.

https://www.verbraucherzentrale.de/Anerkennung-2

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ES/TXT/HTML/?uri=CELEX:32014D0209&from=DE