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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Residencia - bei ERstwohnsitz oder Zweitwohnsitz in D möglich??



Jacaranda82
10.04.2013, 10:04
Hallo,

kann ich eine Residencia beantragen wenn ich meinen Erstwohnsitz in D weiterhin habe? Oder muss ich dann den Erstwohnsitz in GC haben und Zweitwohnsitz in D?

Gruß
Jacaranda82

elbandi
10.04.2013, 10:21
Alle Ausländer, die sich länger als drei Monate am Stück in Spanien aufhalten, müssen theoretisch eine Residencia beantragen.

Jacaranda82
10.04.2013, 11:06
Was heisst theoretisch? Wer kontrolliert das? Habe ich dadurch Vorteile bzw. Nachteile? Wie verhält es ich mit den Rentnern die überwinter z.b., die 4 oder 5 Monate auf der Insel sind, müssen die eine beantragen oder geht es auch ohne? Wenn die irgendwo privat wohnen bekommt das doch theoretisch keiner mit oder?

Gruß Jacaranda82

elbandi
10.04.2013, 11:35
So schreibt es das spanische Gesetz eben vor.
http://www.spanienberater.com/Spanien-Information/Steuernummer--NIE--Residencia-/body_steuernummer--nie--residencia--eingemeindung.html

DVDThek
10.04.2013, 15:09
Es bekommt streng genommen sowieso keiner mit ob du eine Residancia hast oder nicht. Als einziger Nachteil der Residencia fällt mir jetzt aber auch nur ein, dass du bei ner Umsiedlung auf die Inseln deine persönlichen Dinge verzollen musst, wenn du länger als 3 Monate Residencia hast.

Sonst hat ne Residencia eher Vorteile - einige Dinge kannst du ohne Residencia gar nicht machen und es ist eben vorgeschrieben. Ist ja auch recht schnell erledigt und kostet nicht viel.

geckoherz
10.04.2013, 16:30
...Als einziger Nachteil der Residencia fällt mir jetzt aber auch nur ein, dass du bei ner Umsiedlung auf die Inseln deine persönlichen Dinge verzollen musst, wenn du länger als 3 Monate Residencia hast...

das wäre neu, persönliches Umzugsgut ist zollbefreit; es gibt die Fristen für die Autoanmeldung, nachdem das Gefährt im Land ist, sonst wird da was an Zoll fällig, aber ansonsten: Zollerklärung richtig ausfüllen, dann wird alles ohne Zollgebühren aus dem Hafen/ Flughafen entlassen

DVDThek
10.04.2013, 16:58
Also zumindest beim Auto war es zu meiner Zeit (paar Jahre her) so, dass man bei der Anmeldung zusätzlich Zoll für das eingeführte Auto zahlen muss, wenn man entweder keine Residencia hat, oder die Residencia schon länger als 3 Monate. Fand ich damals schon ziemlich seltsam, ich hatte damals keine, holte mir nach dem Import eine und meldete das Auto an. Freundin hatte schon eine musste Zoll zahlen (für das eigene Auto, wir waren mit 2 Autos gekommen).

Ich weiß allerdings nicht, ob das tatsächlich so geregelt war/ist - letztendlich wird einem eh gesagt, was man zahlen muss, tut man das nicht, dann gibt's eben keine Anmeldung und man wird weg geschickt :-) Man ist eben Bittsteller

Carlos2012
13.04.2013, 11:44
kann geckoherz aus eigener erfahrung zustimmen. bin letztes jahr mit container gekommen und mein persönliches umzugsgut war zollbefreit. hatte keine residencia!