Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Warnhinweise bei alkoholischen Getränken
Ein Gesetz welches die Regierung vorbereitet sieht vor, dass in Zukunft auf den Flaschen alkoholischer Getränke der Warnhinweis enthält, dass der Verzehr von Alkohol für Minderjährige unter 18 Jahren verboten ist. Ausserdem müssen Geschäfte die Alkohol ausschenken ein Warnschild mit gleichem
Text anbringen.
Es wird weiterhin darüber nachgedacht, obligatorisch einzuführen, dass das Personal welches Alkohol ausschenkt eine spezifische Ausbildung haben muss.
Eine Ausbildung? Worin? Das Geburtsdatum am Ausweis zu finden .. das hackt doch.
"Oh, wir brauchen Geld, was könnten wir da machen?" - "Zwingen wir alle mal schnell einen kostenpflichtigen Kurs zu besuchen" - "Gute Idee!"
Mal sehen. ~30 Euro pro Kurs x <Anzahl> Gastwirte+Personal = $$$
Also ich finde das von der Grundidee her garnicht so schlecht. Das Problem mit dem Jugendalkoholismus darf nicht unterschätzt werden und irgendwas muß passieren, dass endlich die Verkäufer von alkohol. Getränken und Gastwirte konsequent sich Ausweise zeigen lassen. Viele Jugendliche sehen älter aus als sie sind, da ist es besser, wenn jemand, der schon über 18 ist, mal unnötig kontrolliert wird als wenn erwachsenwirkende 15jährige nicht kontrolliert werden! Das beliebte Komasaufen wird erschwert, wenn man nicht mehr so ohne weiteres Nachschub bekommt. Meist wird ja zuhause vorgeglüht..., der jenige, der am ältesten aussieht kauft beim Discounter meist problemlos den "Stoff". Ich beobachte sowohl in D als auch auf den Kanaren sogar oft Kinder, die alleine einkaufen und außer Brot, Butter etc. auch anstandslos z.B. Bier mitnehmen können, ohne dass das ein Kassierer kümmert.
Wie die Umsetzung des Gesetzes letztendlich aussieht, muss man abwarten. Der Kurs hätte den Vorteil, dass keiner, der alkohol. Getränke an Minderjährige verkauft sich nicht mehr rausreden kann und ohne Wenn und Aber entsprechend mit einer Strafe belegt werden kann.
Nur weil "irgendwas" passieren muss heißt das ja noch nicht, dass jede Maßnahme per se ne gute Sache ist. Welchen Zweck soll es denn haben? Das Jugendliche plötzlich aufhören Alkohol zu kaufen und zu konsumieren, weil es auf der Flasche steht, dass sie nicht dürfen? Weil sie es vorher nicht wussten? Das hat schon bei den Warnschildern auf Zigaretten nicht funktioniert (wer hätte das gedacht..)
Das kontrollieren des Ausweises beim Verkauf von alkohol. Getränken obliegt den Verkäufern (es ist nicht kompliziert es Ihnen zu sagen - wozu "Schulung"?) - und ein Warnhinweis auf Flaschen ändert daran rein gar nichts. Viel eher müsste man sich die Frage stellen, warum Alkohol denn so leichtfertig verkauft wird oder Auweise nicht kontrolliert werden oder Alkohol trotzdem verkauft wird.
Der Minderjährige, der Alkohol haben möchte, der wird Ihn auch bekommen - so oder so. Das klappt in Amerika schon seit Jahrzehnten.
Von anderen Ländern kenne ich es ebenfalls, dass Alkohol ab einem gewissen Alkoholgehalt reglementiert ist (Bier/Wein ab 16, Schnaps ab 18) - aber gut möglich, dass dies heute nicht mehr so ist.
Wünschenswerte wäre eben einfach, dass man Gesetze erstmal auf Ihren Nutzen hinterfragt bevor man unnötig Steuergelder beim Fenster hinaus wirft, nur um "irgendetwas" unternommen zu haben.
Wenn "irgendwas" passiert, insbesondere im Jugendschutz, ist es allemal besser, als wenn "nichts" passiert. Natürlich sind viele Ansätze und Maßnahmen noch verbesserungsfähig, manche vielleicht auch wenig erfolgversprwchend, aber es zählt, daß die laxe Handhabung vom Verkauf alkohol. Getränke durch Gastwirte und Verkäufer/Kassierer ernster genommen wird und die Strafen äußerst empfindlich werden, zum einen was den Geldbeutel betrifft und bei wiederholter Abgabe mit dem Verlust der Geschäftslizenz oder dem Arbeitsplatz. Wenn den Gastwirten und Verkäufern klar ist, daß sie mit der Abgabe von Alkohol an Minderjährige ihre eigene Existenz aufs Spiel setzen, werden sie sich die Ausweise lieber zu oft als zu selten zeigen lassen. Und daß Angestellte und Geschäftsbetreiber in diesen Branchen eine ein- oder zweistündige Unterweisung erhalten, in denen ihnen die Konsequenzen eines Fehlverhaltens und den richtigen Umgang mit trickreichen Minderjährigen aufgezeigt wird, was soll daran schlecht sein?
Natürlich kann man Minderjährige nicht generell vom Saufen abhalten, aber unterstützen sollte es weder Handel noch Gastronomie!
Hm. Ich kenne das von anderen Ländern, da geht dann eben der große Bruder Alkohol kaufen. Oder der Freund aus der höheren Klasse - beide bekommen ein bisschen was Extra oder andere Abmachungen werden getroffen. In diesen Fällen ist es ziemlich nutzlos irgendwelche Gesetze zu ändern - weil Jugendliche die Alkohol wollen immer welchen bekommen werden. So oder so, sie werden nicht plötzlich aufhören saufen zu wollen.
Ich hab immer schon den Standpunkt vertreten, dass man eher die Ursache ergründen und eliminieren sollte als die Symptome. Ist effektiver. Wie man das machen soll ist eine andere Sache.
Schau, ich seh das einfach so: Der Steuerzahler hat das Recht für seine bezahlten Steuern Gegenleistungen zu erhalten die der Gesellschaft von tatsächlichem Nutzen sind. Ist jetzt der gesellschaftliche bzw. wirtschaftliche Nutzen durch weniger minderjähige Alkoholkonsumenten vorhanden oder nicht. Verschlimmert wird das noch dadurch, dass die oben erwähnte Maßnahme zwar (erhebliche) Kosten verursacht, aber noch keine Veränderung herbeiführt.
Ich sag's ja nicht immer wieder gerne, aber die Amerikaner hatten all diese Probleme schon (sei es jetzt mit Alkohol oder dem Rauchen) und beides wurde gar nicht so übel gelöst (nicht eliminiert, das ist nicht möglich) - und wir wissen ja, zu was die radikalen Verbotsmaßnahmen in der Vergangenheit geführt haben (und auch heute führen würden).
und um bei Deiner Deutung des Wortes "sozial" zu bleiben....
Es ist unglaublich sozial wenn die Allgemeinheit für die Komasäufer dann auch noch die Kosten übernimmt.
@ DVDTek,
wie hältst Du es eigentlich mit der Sicherheit für Minderjährige?
Es gibt Filme mit Altersangabe, lässt Du Dir den Ausweis zeigen?
Muss ich doch mal einen Test starten lassen.
Wir sind vor Weihnachten mal an der DVDthek vorbeigegangen, es sieht aus als wäre das Geschäft nur 1 kleinerer Raum. Dadurch kann man die Erwachsenenabteilung (alle Filme ab 18) nicht komplett abtrennen, d.h., Kinder und Jugendliche dürfen den Laden sowieso nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten betreten. Und wenn Eltern Filme ausleihen, liegt es in deren Ermessen, welche Filme ihre Kinder sehen dürfen. In der Videothek die wir öfters besuchen, ist eine deutliche Abteilung zwischen Familien- und Erwachsenenbereich, im Familienbereich dürfen sich auch Jugendliche mit dem Einverständnis, aber ohne Begleitung der Erziehungsberechtigten Filme ausleihen. Der Erwachsenenbereich darf von Minderjährigen nicht betreten werden, so will es das Gesetz. Oder es dürfen keine Filme ab 18 angeboten werden.
Langer Rede kurzer Sinn - das Zeigen von Ausweisen erübrigt sich in der DVDthek, da Minderjährige nur in Begleitung von einem Erziehungsberechtigten hinein dürfen. Und der Erziehungsberechtigte ist dort sicher, wie in allen Videotheken, registriert.
Geht man hinein dann wird man feststellen, dass die "erwachsenen"-Abteilung sehr wohl abgetrennt ist (eigener "raum" mit vorhang, wenngleich sie aktuell aufgelöst wird). Für das reine Betrachten von Ab-18-Action-Film-Covern kontrollieren wir keine Ausweise. Ich bin sicher, der gesellschaftliche und geistige Schaden an Minderjährigen durch Betrachten von einem DVD-Cover ist verschmerzbar. Ich kann Dich aber beruhigen, wir leihen generell nur an Erwachsene aus, da wir Kinder durch fehlende Zeichnungsberechtigung nicht als Kunden aufnehmen. Für Eltern ist die Altersangabe auf Filmen durchaus interessant, da sie wissen ob es für Ihre Kinder geeignet ist oder nicht. Müssen Eltern wissen, ob ein alkoholisches Getränk für Ihren Sprössliing geeignet ist oder nicht?
Aber schön, wie wichtig die Alterskontrolle von Verleihfilmen genommen wird, wenn man die Unzulänglichkeiten einer angedachten neuen Regelung anspricht. Ist ja schon fast wie ne Schlammschlacht beim Wahlkampf. :-) Viell. findet Ihr ja auch noch ein Geheimnis aus meiner Vergangenheit was ihr breittreten könnt - bin schon gespannt :-)
Ändert trotzem nichts daran, dass eine Altersangabe auf alkohol. Getränken weder weniger Komasaäufer noch weniger alkoholisierte Minderjährige bedeuten würde. Und genau darum geht es mir. Ihr tut hier groß auf Jugendschutz, und wie teuer Komasäufer sind. Aber hinterfragt Ihr die Steuerausgaben für unnütze Regelungen ohne Nutzen? Die sind immens!
Das einzige Argument, dass mir einfallen würde, wäre dass der Kassierer auf der Flasche erkennen kann ob er Ausweis kontrollieren muss oder nicht. Aber wenn wir ganz ehrlich sind, gibt es jetzt schon Angaben auf Alkoholgehalt auf den Flaschen. Wenn das bisher nicht ernst genommen wurde, warum sollte es dann eine "ab 18" Markierung tun.
jou, einen Trinkerlehrgang oder zumindest etwas Erfahrung im Konsum von alkoholischen Getränken halte ich schon für sinnvoll. Nur so kann man auch gut beraten.
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