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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neues Mietgesetz



Manu1971
25.05.2013, 18:27
Hallo an alle!
Ich habe erfahren das es ein neues Mietgesetz gibt.
Hier der Artikel :http://www.abogacia.es/2012/10/02/nueva-reforma-de-la-ley-de-arrendamientos-urbanos-sus-aspectos-mas-importantes/
Kann mir jemand die relevanten Punkte erklären? So gut spanisch kann ich noch nicht.
Muss ich jetzt immer mit einen Anwalt los wenn ich auf Gran Canaria was mieten möchte?
Weiß jemand von euch näheres?

Habt alle noch ein schönes Wochenende!!

TC 490
26.05.2013, 19:49
Muss ich jetzt immer mit einen Anwalt los wenn ich auf Gran Canaria was mieten möchte?
Ich verstehe diesen Satz nicht. Wenn du als Tourist mietest hast du mit dem Gesetz eh nichts zu tun und wenn du einen festen Mietvertrag abschliessen willst, dann gab/gibt es doch bereits vor diesem Entwurf einer Gesetzesänderung ein Mietgesetz welches du dann hättest kennen müssen oder wenn nicht von einem Anwalt hättest durchchecken lassen müssen. Ich denke, dass niemand ein Dokument unterschreibt ohne zu verstehen was drin steht.

aektschen
31.05.2013, 14:55
Ich denke, dass niemand ein Dokument unterschreibt ohne zu verstehen was drin steht.

Nunja, das halte ich eher für einen frommen Wunsch. Als ich meinen Mietvertrag unterschrieben habe, konnte ich kein Wort Spanisch und hab ihn mir mehr schlecht als recht on the fly übersetzen lassen. Und da es wohl wirklich ein paar Änderungen im Gesetz gab, wäre es wohl nicht schlecht die im Forum zu besprechen. Ich hab hier noch eine etwas übersichtlichere Auflistung (auf spanisch) gefunden. Wenn jemand Muße hat, kann er sich da ja mal dran werfen. Ich mach es sonst ende nächster Woche. Muss gleich weg und ganz so schnell geht das bei mir noch nicht mit dem übersetzen.
http://www.finanzas.com/noticias/vivienda/20130527/claves-para-entender-nueva-2333953.html

Cheers Wolfgang

paradisegarden
31.05.2013, 22:40
Ich denke, dass niemand ein Dokument unterschreibt ohne zu verstehen was drin steht.

Kann mich hier aektschen vollinthaltlih anschließen. Im Zweifel unterschreibt die große Mehrheit (und ausdrücklich(!!) nicht nur Deutsche in Spanien) Verträge OHNE die Bedingungen von A bis Z gelesen zu haben nach dem Motto "wird schon so passen". Ich kann mich sehr gut erinnern als mein Vater - r geschätzten 25 Jahren - begonnen hat, in einem Kreditvertrag mit einer Bank einfach gewisse Passagen rauszustreichen. Leute, da war ein Aufstand bis hin zur Rechtsabteilung eines nicht ganz so kleinen Instiutes.#

Vielleicht findet sich jemand im Forum, der die Neuerungen im Mietvertragsgesetz kurz und verständlich erläutern kann.

felin
31.05.2013, 23:17
"Amts-Spanisch" ist sicher genauso unverständlich wie "Amts-Deutsch", ich persönlich würde durchaus professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Ich hatte in Mogan das Glück im Rathaus eine pfiffige Mitarbeiterin zu haben. Bei der Beantragung des Empadronamientos machte sie mich aufmerksam auf gesetzeskonträre Ausführungen. Den Vermieter darauf hingewiesen und schon wurde er berichtigt.

paradisegarden
31.05.2013, 23:29
Hier gehts doch nicht um Juristendeutsch. Die Leser des Forums interessiert, was die wesentlichen Änderungen zum bestehenden Gesetz betrifft.
Da wär z.B., dass eine Kündigung wegen Mietrückstand keines Gerichtsurteils mehr bedarf (halte ich persönlich übrigens für rechtswidrig), oder die Möglichkeit, dass Mieter aus bestehenden Verträgen innerhalb eines Monats aussteigen können. Wahrscheinlich auch die neuen Fristen für Mietverträge, Voraussetzungen für die Anmeldung von Eigenbedarf, kündigungesrecht desV ermieters bei Verkauf der Immobilie, Entkoppelung der Mietpreise vom Index etc.
Das sind ganz einfache Antworten auf einfache Fragen zu deren Beantwortung es keines Juristen bedarf.

katana
01.06.2013, 08:35
Felin hat ja im Prinzip nur dazu geraten wenn man sich nicht wirklich selbst helfen kann zur Sicherheit einen Profi hinzuzuziehen. Hat er ja auch Recht.


Da wär z.B., dass eine Kündigung wegen Mietrückstand keines Gerichtsurteils mehr bedarf
Bin zwar selbst kein Eigenheimbesitzer aber das halte ich mal für einen Fortschritt der hier in D auch mal nicht schaden würde. Wer seine Miete nicht bezahlt hat kein Recht mehr in einer Mietwohnung zu wohnen; und dass ohne dass ich einen Monate dauernden Rechtsstreit führen muss der mich auch noch ein Vermögen kostet

fritzlilein
01.06.2013, 09:39
Die Kündigung bedarf auch in D keines Gerichtsurteils. Jedoch ihre Durchsetzung, falls der Auszug nicht fristgemäß erfolgt.

katana
01.06.2013, 09:52
Die Kündigung bedarf auch in D keines Gerichtsurteils. Jedoch ihre Durchsetzung, falls der Auszug nicht fristgemäß erfolgt.
Stimmt, hab ich mich falsch ausgedrückt.

paradisegarden
01.06.2013, 15:56
Hier (http://www.auswandern-grancanaria.com/index.php/aktuell/aenderung-mietgesetz-2013) hab ich eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte des neuen Gesetzes gefunden.

dyson
01.06.2013, 16:39
@paradiesegarden: Vielen Dank! Das ist sehr interessant und ein großer Fortschritt! Vor allem Punkt 4 wird so manchem den Verkauf seines Eigentumes erleichtern!

fritzlilein
02.06.2013, 08:38
Danke paradiesgarden für die Übersicht dieser wichtigen Eckpunkte.