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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : E Bike nach Deutschland



capitanofritz
15.01.2014, 06:27
Ich habe mir bei meinem Dezember Aufenthalt auf GC ein gebrauchtes E-Bike gekauft aber leider nicht bedacht, dass E-Bikes nicht per Sondergepäck oder sontiger Luftfracht mitgenommen werden dürfen. Die Spedition Phönix die ich kontaktiert habe und die sich eigentlich um den Transport kümmern wollte meldet sich nicht. Hat jemand eine Idee wie ich mein E Bike nach Deeutschland transportiert bekomme?

canariafantastica
15.01.2014, 09:04
Herrn Neitzel kontaktieren: 928 12 49 62, C./Nelly 7, Carrizal de Ingenio
Hat beste Kritiken!

capitanofritz
15.01.2014, 12:03
Vielen Dank für die schnelle Antwort

playa-ingles9
17.01.2014, 18:25
also das Fahrrad ohne Akku zu transportieren ist kein Problem, ist dann ganz normal als "Bike" an zu melden, nur der Akku darf nicht in einem Flugzeug (egal ob Passiergier oder Frachtmaschine) gemäß IATA transportiert werden.

kuehnetec
17.01.2014, 18:51
Lufthansa sagt:
Bitte beachten Sie, dass die Mitnahme von e-bikes bzw. Elektrofahrrädern auf Flügen, die von Lufthansa durchgeführt werden, nicht gestattet ist.
http://www.lufthansa.com/li/de/Uebergepaeck#ancAbT6
Mfg Andreas

capitanofritz
20.01.2014, 12:49
Ich werde das E-Bike dann bei meinem nächsten GC Aufenthalt in 3 Monaten ohne Akkus mitnehmen. Danke für die Infos.

kuehnetec
20.01.2014, 14:22
Hier habe ich noch was interessantes gefunden zum Thema E-Bike und Flugzeugtransport:
http://extraenergy.org/main.php?language=de&id=19201
Es sind strenge Auflagen beim Transport der Lithium Akkus einzuhalten.

Hier die Richtlinen der deutschen Behörde dem Luftfahrtbundesamt:
http://www.lba.de/DE/Home/homepage_node.html

Aktuelles Infoblatt:
http://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/B/B32_Gefahrguttransport/B32_E-Bikes.pdf?__blob=publicationFile

Das E-Bike darf nicht an Board von Passergierflugzeugen transportiert werden.

Ich könnte mir vorstellen das auch wenn man das E-Bike irgendwie mit "Trick17"an Board des Fliegers bekommt besteht die Gefahr das am Ankunftsort die Verlader rumstänkern wegen dem "Gefahrgut" und somit die Behörden wachklingeln.
Das könnte für den Passergier und für die Airline teuer werden!
Ich wäre da sehr vorsichtig nicht das einem hinterher eine wahnsinnige Rechnung plus Strafanzeige droht.

Mfg Andreas