hjb
16.02.2014, 17:24
In Deutschland ist der Verwalter von Eigentumsanlagen durch mehrere gerichtliche Entscheidungen (auch des BGH)
zur Herausgabe der Miteigentümerliste verpflichtet:
http://www.123recht.net/Muss-der-WEG-Verwalter-die-Miteigentuemerliste-herausgeben-__a82982.html
http://www.hansa-immobilien.com/fileadmin/pdf/WEG-News/2013/130301_HI_WEG-NEWS_az_vzr16211.pdf
Gibt es hierzu auch spanische Gerichtsentscheidungen ???
zur Herausgabe der Miteigentümerliste verpflichtet:
http://www.123recht.net/Muss-der-WEG-Verwalter-die-Miteigentuemerliste-herausgeben-__a82982.html
http://www.hansa-immobilien.com/fileadmin/pdf/WEG-News/2013/130301_HI_WEG-NEWS_az_vzr16211.pdf
Gibt es hierzu auch spanische Gerichtsentscheidungen ???