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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Muss der WEG-Verwalter die Miteigentümerliste herausgeben?



hjb
16.02.2014, 17:24
In Deutschland ist der Verwalter von Eigentumsanlagen durch mehrere gerichtliche Entscheidungen (auch des BGH)
zur Herausgabe der Miteigentümerliste verpflichtet:

http://www.123recht.net/Muss-der-WEG-Verwalter-die-Miteigentuemerliste-herausgeben-__a82982.html
http://www.hansa-immobilien.com/fileadmin/pdf/WEG-News/2013/130301_HI_WEG-NEWS_az_vzr16211.pdf



Gibt es hierzu auch spanische Gerichtsentscheidungen ???

hans gc
23.02.2014, 08:54
Hallo hjb - schade das niemand antwortet. weiß denn keiner eine antwort? mich würde es auch interessieren.