TC 490
17.08.2014, 17:38
Das Gesundheitsministerium hat den Entwurf für ein „Alkoholgesetz“ fertig, die erste Norm welche ein absolutes Konsum- und Verkaufsverbot von alkoholischen Getränken in ganz Spanien vorsieht, selbst wenn die Erziehungsberechtigten dem zugestimmt haben. Es wird auch das erste Mal sein, dass ein Gesetz sich traut den Konsum der Erwachsenen in der Öffentlichkeit einzuschränken.
-Der Entwurf sieht exemplarische Strafen zwischen 300 und 600.000 Euro vor. Die maximale Sanktion gilt nur für Firmen (Diskotheken, Supermärkte, Geschäfte,...)
-Bis zu 4000 Euro soll es kosten wenn man einem Kind Alkohol serviert, welches ein Ethylalkohol-Koma während eines Trinkgelages erlitten und sein Leben in Gefahr gebracht hat. (Klingt komisch, ich denke es soll heissen: „serviert hat“)
-Die Eltern können bestraft werden wegen fehlender Aufsicht wenn ihre Kinder sich wiederholt mit ihrer Kenntnis betrinken.
-Eltern müssen eine Strafe von 300 Euro zahlen wenn die Polizei ein unter 18 Jahre altes Kind beim Alkohol trinken erwischt. (Diese Strafe kann ersetzt werden durch allgemeinnützige Arbeiten oder Hilfe für Opfer die durch Alkohol im Strassenverkehr zu Schaden kamen).
-Keine Werbung für Alkohol in Parks, Schwimmbäder, Schulzentren, Freizeit- Sportzentren. In 100 Meter Umgebung darf es keine Werbetafel die diese Produkte anbieten geben.
-Keine TV-Werbung zwischen 6-22 Uhr.
-Bier und Wein sind nicht ausgenommen. Alles ab 1,2 % gilt als alkoholisches Getränk.
-Auf allen Behältnissen mit alkoholischen Getränken sowie an den Wänden der Lokale wo Alkohol verkauft wird muss der Satz stehen: „Die Gesundheitsbehörden warnen, dass der Konsum von alkoholischen Getränken durch Minderjährige schwerwiegende Risiken und Schäden an ihrer Gesundheit und Unversehrtheit zufügen kann und es ist verboten“. Weiterhin muss auf den Behältnissen die Alkohol Gradzahl stehen.
-Wenn das Gesetz in Kraft tritt darf es keine Automaten mehr im Aussenbereich geben. Im Innenbereich müssen sie an Stellen stehe die vom Personal kontrolliert werden können und den Zugang durch Minderjährige verhindern.
-Supermärkte und Geschäfte dürfen keine alkoholischen Getränke in den Schaufenstern ausstellen.
Im Innern dürfen sie nicht in der Nähe von Produkten stehen die normalerweise von Jugendlichen aufgesucht werden (Sportartikel, Schulmaterial, Musik, Handys, Kleidung). Immer wird es Schilder geben die auf das Verbot für Minderjährige hinweisen.
-Erwachsenen ist der Konsum von alkoholischen Getränken untersagt wo sich überwiegend Kinder aufhalten (Schulen, ausser der Universität, Sportausbildung, Sportstätten, öffentliche Transportmittel) . In Schwimmbädern, Krankenhäusern, Parks und Gärten darf man nur an abgegrenzten Orten (Terrassen und Cafeterias) trinken.
-Ärzte privater und öffentlicher Gesundheitszentren die Kinder aufgrund von Alkoholeinfluss behandeln sind verpflichtet den Eltern schnellstmöglich darüber zu informieren. Wenn ein schwerwiegende Gesundheitsgefahr vorliegt muss ein schriftlicher Bericht angefertigt werden und an die Jugendschutzabteilung, Sozialdienst und Staatsanwaltschaft weiterleiten.
-Wer Alkohol an einen Minderjährigen verkauft oder nicht das Ausweisdokument überprüft ob die Person das notwendige Alter erreicht hat um Alkohol zu erwerben wird mit Strafen zwischen 300 und 600.000 Euro bestraft.
Ob das Lokal auch noch geschlossen wird hängt u.a. davon ab ob diese Verkäufe wiederholt stattfanden.
-Erwachsene die im Namen von Minderjährigen Alkohol kaufen setzen sich Strafen zwischen 300 und 90.000 Euro aus wenn der Kauf für eine schwangere Minderjährige getätigt wurde oder das Getränk verfälscht ist.
-Der Entwurf sieht exemplarische Strafen zwischen 300 und 600.000 Euro vor. Die maximale Sanktion gilt nur für Firmen (Diskotheken, Supermärkte, Geschäfte,...)
-Bis zu 4000 Euro soll es kosten wenn man einem Kind Alkohol serviert, welches ein Ethylalkohol-Koma während eines Trinkgelages erlitten und sein Leben in Gefahr gebracht hat. (Klingt komisch, ich denke es soll heissen: „serviert hat“)
-Die Eltern können bestraft werden wegen fehlender Aufsicht wenn ihre Kinder sich wiederholt mit ihrer Kenntnis betrinken.
-Eltern müssen eine Strafe von 300 Euro zahlen wenn die Polizei ein unter 18 Jahre altes Kind beim Alkohol trinken erwischt. (Diese Strafe kann ersetzt werden durch allgemeinnützige Arbeiten oder Hilfe für Opfer die durch Alkohol im Strassenverkehr zu Schaden kamen).
-Keine Werbung für Alkohol in Parks, Schwimmbäder, Schulzentren, Freizeit- Sportzentren. In 100 Meter Umgebung darf es keine Werbetafel die diese Produkte anbieten geben.
-Keine TV-Werbung zwischen 6-22 Uhr.
-Bier und Wein sind nicht ausgenommen. Alles ab 1,2 % gilt als alkoholisches Getränk.
-Auf allen Behältnissen mit alkoholischen Getränken sowie an den Wänden der Lokale wo Alkohol verkauft wird muss der Satz stehen: „Die Gesundheitsbehörden warnen, dass der Konsum von alkoholischen Getränken durch Minderjährige schwerwiegende Risiken und Schäden an ihrer Gesundheit und Unversehrtheit zufügen kann und es ist verboten“. Weiterhin muss auf den Behältnissen die Alkohol Gradzahl stehen.
-Wenn das Gesetz in Kraft tritt darf es keine Automaten mehr im Aussenbereich geben. Im Innenbereich müssen sie an Stellen stehe die vom Personal kontrolliert werden können und den Zugang durch Minderjährige verhindern.
-Supermärkte und Geschäfte dürfen keine alkoholischen Getränke in den Schaufenstern ausstellen.
Im Innern dürfen sie nicht in der Nähe von Produkten stehen die normalerweise von Jugendlichen aufgesucht werden (Sportartikel, Schulmaterial, Musik, Handys, Kleidung). Immer wird es Schilder geben die auf das Verbot für Minderjährige hinweisen.
-Erwachsenen ist der Konsum von alkoholischen Getränken untersagt wo sich überwiegend Kinder aufhalten (Schulen, ausser der Universität, Sportausbildung, Sportstätten, öffentliche Transportmittel) . In Schwimmbädern, Krankenhäusern, Parks und Gärten darf man nur an abgegrenzten Orten (Terrassen und Cafeterias) trinken.
-Ärzte privater und öffentlicher Gesundheitszentren die Kinder aufgrund von Alkoholeinfluss behandeln sind verpflichtet den Eltern schnellstmöglich darüber zu informieren. Wenn ein schwerwiegende Gesundheitsgefahr vorliegt muss ein schriftlicher Bericht angefertigt werden und an die Jugendschutzabteilung, Sozialdienst und Staatsanwaltschaft weiterleiten.
-Wer Alkohol an einen Minderjährigen verkauft oder nicht das Ausweisdokument überprüft ob die Person das notwendige Alter erreicht hat um Alkohol zu erwerben wird mit Strafen zwischen 300 und 600.000 Euro bestraft.
Ob das Lokal auch noch geschlossen wird hängt u.a. davon ab ob diese Verkäufe wiederholt stattfanden.
-Erwachsene die im Namen von Minderjährigen Alkohol kaufen setzen sich Strafen zwischen 300 und 90.000 Euro aus wenn der Kauf für eine schwangere Minderjährige getätigt wurde oder das Getränk verfälscht ist.