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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Maklergebühr beim Kauf bzw.Verkauf von Immobilien



anko11
02.09.2014, 12:40
Hallo zusammen,

Wer trägt beim Kauf bzw.Verkauf von Immobilien die Maklergebühren?

So wie weiss,trägt auf Gran Canaria der Verkäufer die Maklerkosten, hat sich
da was geändert?


Anko11

fritzlilein
02.09.2014, 13:35
Zahlt überlicherweise der Verkäufer (5%). Der wird aber versuchen, die Maklerprovision auf den Kaufpreis aufzuschlagen, um somit bei Null für ihn rauszukommen. Und denken Sie daran, wenn der Makler schon ein Objekt hat und Ihnen anbietet, ist er vom Verkäufer beauftragt und dessen Partei.
Mein Vorschlag aus eigener Erfahrung:
Sprechen sie vorher mit einem deutschsprachigen Rechtsanwalt auf GC, wieviel er für die vollständige Abwicklung, wie sie der Makler machen würde, verlangt. Ich habe das vor etlichen Jahren für 2% ausgehandelt. Wenn sich das noch Verkäufer/Käufer teilen, ist es für beide Seiten billiger.

anko11
07.09.2014, 19:53
Danke fritzilein,
alles geklärt, nächste Woche ist Notartermin und ich bin wieder ein Stück weiter.

Anko11

anko11
17.09.2014, 20:17
Jetzt ist es amtlich, ich ziehe um in die Nähe der Cita.......
ich habe meine Traumwohnung gefunden und heute unterschrieben.
Ich freue mich auf den kommenden Winter.

Anko11

Residentin
17.09.2014, 22:00
Ich freue mich mit dir. :!:

dyson
17.09.2014, 22:12
Herzlichen Glückwunsch!
Und wst es mit der Maklergebühr gelaufen? Welchen Prozentsatz hast Du bezahlt?

anko11
18.09.2014, 06:45
@dyson
habe keine Maklergebühren gezahlt, es ging ohne Makler.

Anko11

anko11
18.09.2014, 06:46
Danke Residentin

anko11
18.09.2014, 06:47
Danke, hat mich auch einige schlaflose Nächte gekostet.

Anko11

fritzlilein
18.09.2014, 07:19
Ich hoffe für anko11, dass es nach dem Notartermin ohne kenntnisreiche Hilfe gut weiter geht.
Bei Immobiliengeschäften ist normalerweise nicht das Verfahren beim Notar das aufwendige, das besonderes Wissen erfordert, sondern das Procedere danach. Es sind - vor allem vom Käufer - zahlreiche Behördengänge- und Verfahren erforderlich, um die Notarurkunde eintragungsfähig zu machen und den Eigentumsübergang rechtlich zu vollziehen.

anko11
18.09.2014, 07:46
Wegen der Angelegenheit im Broncemar habe ich einen deutschsprachigen Anwalt gebraucht und gefunden.
Er erledigt für mich sämtliche Behördengänge .


Anko11

fritzlilein
18.09.2014, 13:07
Prima. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.