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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Für jene die bisher ihre ausländische Rente nicht in Spanien versteuerten



TC 490
14.02.2015, 13:54
Das Finanzamt verschickt in den letzten Tagen Informationsschreiben (vermutlich nur an nicht Spanier) um sie zu informieren, dass jene Personen die Renten aus dem Ausland erhalten und diese in Spanien hätten versteuern müssen eine einmalige Möglichkeit haben ihre Steuersituation zu bereinigen ohne Aufschläge und Verzugszinsen dafür zahlen zu müssen. Diese einmalige Möglichkeit kann bis 30. Juni 2015 genutzt werden.

Ausserdem haben jene Personen deren Lage bereits freiwillig oder durch das Finanzamt rechtskräftig geklärt wurde (mit Strafen, Zuschlägen und Verzugszinsen) die Möglichkeit bis zum 30. Juni 2015 einen Antrag auf Vergebung der Strafe stellen.

Wenn ich es richtig verstehe werden im Falle von laufenden Verfahren Strafen, Zuschläge und Verzugszinsen automatisch vergeben.

Wer also meint er könnte evtl. bereits in der Vergangenheit wegen seiner ausländischen Rente in Spanien steuerpflichtig gewesen sein, jedoch bisher dafür keine Steuererklärung gemacht hat, der könnte sich mit einem Steuerberater in Verbindung setzen um diese einmalige Möglichkeit zu nutzen und mit einem blauen Auge davon zu kommen, soll heissen zahlen der reinen Steuerschuld ohne Strafe, Zuschlägen oder Verzugszinsen.

Wer den genauen Gesetzestext nachlesen will der kann dies hier tun ab Seite 72 dieses pdf-Dokuments: http://www.boe.es/boe/dias/2014/11/28/pdfs/BOE-A-2014-12327.pdf


Hier weiterführende Informationen und Vordrucke direkt von der Webseite des spanischen Finanzamts: http://www.agenciatributaria.es/AEAT.internet/Pensiones_extranjeras_IRPF.shtml

fritzlilein
14.02.2015, 14:44
Eine wertvolle Information!
Ein derartiges Scheiben, hat mein Bekanntkreis in den letzten Tagen bereits erhalten.

Ich bin gespannt, ob demnächst auch eine Aktion hinsichtlich der "Eigennutzsteuer" bzgl. einer nicht vermieteten Immobilie gestartet wird (Modelo 210). Da wäre nach meiner Einschätzung noch mehr zu holen.

thomas
14.02.2015, 14:54
das klingt für mich so, das ich meine bereits in DE besteuerte Rente (falls ich die noch erlebe und bekomme) in ES noch einmal versteuern muss ?

gordita
15.02.2015, 00:14
Gibt es die Möglichkeit sich auch auf deutsch über die aktuelle Lage zu informieren? Oder kann mal jemand die Eckdaten nennen? Gibt es Grenzen?

TC 490
15.02.2015, 01:21
das klingt für mich so, das ich meine bereits in DE besteuerte Rente (falls ich die noch erlebe und bekomme) in ES noch einmal versteuern muss ?
Ich denke, dass es so nicht ist bzw. so nicht sein muss. Hier meine persönliche Meinung dazu (ohne Gewähr und selbstverständlich stellt dies keine Rechtsauskunft dar):

Bisher war eigentlich alles sehr einfach: Wer in Spanien lebt zahlt die Steuer z.B. auch auf Einkommen durch Rentenbezüge aus Deutschland in Spanien und in Deutschland fällt nichts an. Von Deutschland wurde auch keine Quellensteuer abgezogen.

Nun gibt es wohl eine neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien welches am 18. Oktober 2012 in Kraft trat und das sieht vor, dass Neurentner ab 2015 5% und ab 2030 10% ihrer deutschen Rente in Deutschland versteuern müssen. Die in Deutschland in Form einer Quellensteuer einbehaltenen Beträge werden in Spanien durch Steueranrechnung berücksichtigt, falls das Welteinkommen dort versteuert wird.

Daraus entnehme ich, dass sofern man in Spanien eine Einkommensteuererklärung machen muss, man keine Nachteile hat, da wohl die in DE abgezogene Quellensteuer angerechnet wird. Sofern man in Spanien keine Einkommensteuererklärung machen muss, dann scheinen die 5% bzw. 10%-ige Quellensteuer die in DE abgezogen wurden verloren. (Ich gehe jedoch davon aus, dass jemand der nicht gerade mit 20 Jahren von DE nach ES ausgewandert ist, soviel Rente aus DE beziehen wird, dass er bei einem Wohnsitzwechsel nach Spanien auf jeden Fall verpflichtet wäre eine Einkommensteuererklärung in Spanien abzugeben und insofern käme es dann zu keiner Doppelbesteuerung).

geraldina
18.02.2015, 17:43
ab welchem einkommen aus rente z.b. muss man dies versteuern. gibt es wie in DE freibeträge?

TC 490
24.06.2015, 12:45
Ich lese gerade von den Strafen und Zuschlägen die anscheinend angewand werden, für jene die ihre Situation mit dieser Amnestie nicht regularisiert haben: 20% Strafe und 5% Verzugszins für jedes Jahr welches vergangen ist. (Ohne Gewähr!)

TC 490
24.06.2015, 13:09
Es scheint selbst unter den Profis ein ziemliches Durcheinander zu herrschen ab welchen ausländischen Renteneinnahmen ein in Spanien lebender eine spanische Einkommensteuererklärung abgeben und gegebenenfalls Steuern zahlen muss. Die Auskunft die mir des öfteren zu Ohren gekommen ist war die, dass man bis 22.000 Euro nicht verpflichtet wäre eine abzugeben.

Zu dieser Summe hier meine Meinung: Die richtige ist 11.200 Euro.

Wer eine andere Auskunft bzgl. dieses „Freibetrags“ bekommen hat sollte sich möglicherweise noch weitere Meinungen einholen.

Hier 4 Beispiele wenn die einzigen Einkünfte die genannten Rentenzahlungen wären:
1. Spanische Rente 22.000 Euro (Nur 1 Zahler). Nicht verpflichtet eine spanische Einkommensteuererklärung zu machen.
2. Spanische Rente 10.000 Euro + deutsche Rente 2000. Verpflichtet eine spanische Einkommensteuererklärung zu machen über beide Renten spanische und deutsche.
3. Nur Rente aus Deutschland: ab 11.201 Euro. Verpflichtet eine spanische Einkommensteuererklärung zu machen.
4. Nur Rente aus Deutschland: unter 11.200 Euro. Nicht verpflichtet eine spanische Einkommensteuererklärung zu machen.

Unter Renten verstehe ich private Renten (Also wer in der Privatwirtschaft gearbeitet hatte) nicht etwa Pensionen für Personen die im öffentlichen Dienst gearbeitet hatten (Das wäre dann ein völlig anderes Thema).

Für detailliertere Auskünfte zu diesem Thema stehe ich nicht zur Verfügung. Dieses posting soll, wie gesagt, nur dazu dienen, jene Leute die möglicherweise eine andere Auskunft als 11.200 Euro bekommen haben darauf hinzuweisen, dass sie sich nicht auf der sicheren Seite fühlen sollten sondern, sofern sie dies möchten, weitergehende fachkundige Auskunft einzuholen.