TC 490
14.02.2015, 14:39
Ich lese gerade in einer Zeitung das Ergebnis einer Umfrage in Bezug auf betrunken autofahren.
Während 35% der Befragten wussten, dass die Versicherung des Fahrzeugs nicht haftet wenn der Fahrer betrunken war, so wussten 80% der Personen nicht, dass der Fahrzeughalter im Falle eines Verleihens seines Autos an einen anderen und der dann betrunken einen Unfall baut, ebenfalls für die Schäden aufkommen muss, sofern der Fahrer insolvent ist, selbst wenn das Auto Vollkasko versichert ist.
Während 35% der Befragten wussten, dass die Versicherung des Fahrzeugs nicht haftet wenn der Fahrer betrunken war, so wussten 80% der Personen nicht, dass der Fahrzeughalter im Falle eines Verleihens seines Autos an einen anderen und der dann betrunken einen Unfall baut, ebenfalls für die Schäden aufkommen muss, sofern der Fahrer insolvent ist, selbst wenn das Auto Vollkasko versichert ist.